Die ministerielle Betreuung der Berufsordnung für Wirtschaftsprüfer (WPO) liegt in der Wirtschaftsbehörde. Die WPO regelt unter anderem die Rechte und Pflichten der Berufsangehörigen sowie die Voraussetzungen für die Zulassung und Durchführung der Examen zum Wirtschaftsprüfer. Die Abteilungsleitung in der Wirtschaftsbehörde ist zugleich Vorsitzendes Mitglied in der Prüfungskommission für das Wirtschaftsprüfer-Examen.
Die gesetzlichen Grundlagen für die praktische und theoretische Vorbildung der Examenskandidaten ergeben sich aus der Wirtschaftsprüferordnung und den einschlägigen Prüfungsordnungen.
Für die Durchführung der Examen ist die Prüfungsstelle bei der Wirtschaftsprüferkammer in Berlin zuständig (www.wpk.de). Kandidaten der norddeutschen Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein richten Ihre Anträge auf Zulassung und für das Examen an die
Sie können die Antragsunterlagen unter www.wpk.de herunterladen und dort Näheres zu den Anmeldeterminen erfahren.