Anträge für eine Zuverlässigkeitsüberprüfung
Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung nach § 7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) benötigen z.B.:
- Zugangsberechtigte für den Sicherheitsbereich eines Flughafens (Inhaber eines Flughafenausweises)
- Personal der Luftfahrtunternehmen
- Personal der Luftfrachtunternehmen
- Privatpiloten und Flugschüler
Sicherheitsbereiche des Hamburg Airport, Lübeck Airport, Flughafen Sylt
Unternehmen, deren Mitarbeiter Zutritt zu den Sicherheitsbereichen der o.g. Flughäfen benötigen, werden gebeten, sich direkt an die jeweiligen Ausweisstellen zu wenden.
- Ausweisstelle des Airport Hamburg:
Telefon: 040/5075-6150
E-Mail: ausweisstelle@ham.airport.de - Ausweisstelle des Airport Lübeck:
Telefon: 0451 / 58301-41 - Flughafen Sylt
Telefon: 04651/920-624
Sofern Sie innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens sechs Monate Ihren Wohnsitz im Ausland gehabt haben, beachten Sie bitte unser Merkblatt "Führungszeugnis Ausland".
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Sachgebiets Luftsicherheit des Luftverkehrsreferats gern mit weiteren Informationen zur Verfügung.
Allgemeiner Gebührenhinweis
Für die Bearbeitung und Erstellung einer Zuverlässigkeitsbescheinigung nach § 7 LuftSiG wird eine Gebühr in Höhe von 45 Euro erhoben (gemäß Anlage 1 zu § 1 LuftSiGebV).