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Öffentliche Auslegung Planfeststellungsbeschluss 8-streifige Erweiterung der Autobahn A7 im Bauabschnitt Altona

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In dem Planfeststellungsverfahren „8-streifige Erweiterung der Autobahn A 7 im Bauabschnitt Altona von der Anschlussstelle Hamburg-Othmarschen bis zur Anschlussstelle Hamburg-Volkspark (Bau-km 155+900 bis 152+500)“ hat die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Rechtsamt, Planfeststellungsbehörde, am 18. Dezember 2018 den Plan festgestellt. Die Feststellung beruht auf § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) in Verbindung mit den §§ 72 ff. des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HmbVwVfG).

8-streifige Erweiterung der Autobahn A7 im Bauabschnitt Altona

Die Bundesrepublik Deutschland, Bundesfernstraßenverwaltung, in Auftragsverwaltung vertreten durch die Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Amt für Verkehr und Straßenwesen (Vorhabenträgerin) beabsichtigt auf einer Länge von ca. 2.550 m die Erweiterung der A 7 von südlich der Anschlussstelle Hamburg-Volkspark bis zur derzeitigen Überführung Baurstraße von 6 auf 8 Fahrstreifen sowie auf einer Länge von ca. 850 m den Umbau der A 7 zwischen der derzeitigen Überführung Baurstraße bis zum Nordportal des Elbtunnels. Das zugelassene Vorhaben ergänzt und vervollständigt die vorangegangen, bereits im Bau befindlichen Bauabschnitte Schnelsen und Stellingen.

Das planfestgestellte Vorhaben umfasst neben der weitestgehend nach innen vorgesehenen Erweiterung der A 7 u.a. die Erweiterung und Anpassung von Ein‑ / Ausfädelungsstreifen und Rampen, den Neubau eines Lärmschutztunnels in einer Länge von ca. 2.230 m, den Neubau von Stützwänden, Lärmschutzanlagen und Einhausungen sowie die Erneuerung der Fahrbahnbefestigung und der Entwässerungsanlagen. Die vorhandenen Brückenbauwerke der Straßenquerungen werden abgebrochen und die Wegeverbindungen zum Teil auf dem Tunnelbauwerk wieder hergestellt. Im Zuge der Herstellung des Tunnelbauwerks sind die Verfüllung der Einschnitte sowie weitere Erdarbeiten vorgesehen, in deren Ergebnis ein neu modelliertes, den Tunnel überspannendes Landschaftsprofil entsteht. Die über die Erdbewegungen hinausgehende landschaftliche und städtebauliche Gestaltung und weitere Nutzung des entstehenden Geländes sind Teil einer noch anstehenden städtebaulichen Bebauungsplanung und nicht vorhabengegenständlich.

Mit dem planfestgestellten Vorhaben einschließlich der Umweltmaßnahmen einhergehen werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sowohl des Vorhabenbereichs als auch benachbarter Bereiche und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (z. B. Grunderwerb oder bauzeitliche Flächennutzungen) oder mittelbare Auswirkungen (z. B. Schalleinwirkungen). Vorhandene Anlagen werden teilweise umzubauen oder abzubrechen sein.

Dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden worden ist, und den Vereinigungen, über deren Stellungnahmen entschieden worden ist, wird der Planfeststellungsbeschluss zugestellt.

Eine Ausfertigung des Beschlusses wird mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans in der Zeit vom 11. Januar 2019 bis 24. Januar 2019 (jeweils einschließlich) im

Bezirksamt Hamburg-Altona

Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt,

Servicezentrum (Foyer),

Jessenstraße 1,

22767 Hamburg

während der Dienststunden zur Einsicht ausgelegt.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss auch gegenüber den übrigen Betroffenen als zugestellt (§ 74 Abs. 4 Satz 3 HmbVwVfG).

Weiter unten auf dieser Seite werden der Planfeststellungsbeschluss und die planfestgestellten Unterlagen als Download zur Verfügung gestellt. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27 a Absatz 1 Satz 4 HmbVwVfG).


Ansprechpartner:
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg

Britta Westerhoff
Tel.: 040/42841-2750
E-Mail: britta.westerhoff@bwvi.hamburg.de


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