Hintergrund des Vorhabens ist die in § 8 Abs. 3 Satz 3 PBefG normierte Verpflichtung, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen. Zur Herstellung der Barrierefreiheit der U-Bahn-Haltestelle Mönckebergstraße sind daher der Einbau von zwei Personenaufzügen (Verbindung Straßenebene / Bahnsteigebene), der Einbau von zwei zusätzlichen Treppenabgängen (Verbindung Straßenebene / Bahnsteigebene), die Erweiterung des bestehenden Bauwerks um zusätzliche Technikräume, der Abbruch und Neubau der Bahnsteige auf ganzer Länge, sowie die aus dem Vorgenannten resultierenden Anpassungsmaßnahmen an den bestehenden Anlagen vorgesehen. Die barrierefreie Erschließung der Haltestelle erfolgt im Verlauf der Mönckebergstraße im Bereich des Multifunktionsstreifens. Die neuen Treppenzugänge sind am Bahnsteigende angeordnet und liegen auf Straßenebene im Bereich des derzeitigen Park‑ und Ladestreifens. Private Flächen werden vorhabenbedingt nicht beansprucht.
Die Planfeststellungsunterlagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, sowie die Unterlagen zu den Umweltauswirkungen des Vorhabens haben in der Zeit vom 28. Januar 2019 bis einschließlich 27. Februar 2019 im Bezirksamt Hamburg Mitte, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Bauprüfung, Caffamacherreihe 1/3, 5. OG, Flurbereich (Servicebereich), 20355 Hamburg, zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegen.
Die rechtzeitig gegen den Plan erhobenen Einwendungen, die rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen nach § 73 Absatz 4 Satz 5 HmbVwVfG sowie die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan werden mit dem Träger des Vorhabens, den Behörden, den Betroffenen sowie denjenigen, die Einwendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, erörtert.
Der Erörterungstermin beginnt am 15. Mai 2019, um 13.00 Uhr, in der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Alter Steinweg 4, Raum 826, 20459 Hamburg.
Die Teilnahme am Erörterungstermin ist freigestellt. Ein Beteiligter kann zum Erörterungstermin mit einem Beistand erscheinen. Gleichfalls ist die Vertretung durch einen Bevollmächtigten möglich. Die Bevollmächtigung ist durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachzuweisen. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden.
Die Erörterung ist nicht öffentlich, da es sich um eine mündliche Verhandlung im Sinne des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes und nicht um eine allgemeine Informationsveranstaltung handelt.
Durch die Teilnahme am Termin gegebenenfalls entstehende Aufwendungen (Fahrtkosten usw.) können nicht erstattet werden.
Weiter unten auf dieser Seite werden die Planunterlagen als Download zur Verfügung gestellt. Maßgeblich ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen (§ 27 a Absatz 1 Satz 4 HmbVwVfG).
Ansprechpartner:
Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
Britta Westerhoff
Tel.: 040/42841-2750
E-Mail: britta.westerhoff@bwvi.hamburg.de