Bei Gewaltvorfällen wird sehr häufig die Täterarbeit in den Vordergrund gerückt. Die Wichtigkeit der Opferarbeit soll anhand der nachfolgenden Checkliste deutlich gemacht werden. Die Vernachlässigung des Opfers führt sehr häufig zu psychischen Folgeschäden und zum emotionalen Rückzug der gesamten Familien.
Checkliste: „Umgang mit Opfern“
Sofortmaßnahmen
- Grundsätzlich aufmerksame Wahrnehmung von psychischer Beeinträchtigung, körperlichen Beschwerden und akuten Verletzungen bei Schülerinnen und Schülern´
- Aktives Zugehen auf verletzte bzw. auffällige Kinder und Jugendliche seitens der Lehrkräfte (Nachfragen, Ansprache, Versorgung des Opfers) – Weiterleitung der Beobachtungen an die Klassenleitung
- medizinische Versorgung des Opfers sicherstellen (z. B. Erstversorgung in der Schule, Notruf „112“)
- Bei körperlichen Interaktionen sofortige Unterbindung des Geschehens, Distanz zwischen Kontrahenten
- Bei Gewalthandlungen sofortige Einschaltung der Polizei (zuständige Polizeiwache oder – bei Gefahr im Verzug – Notruf „110“) - Information der Sorgeberechtigten und der Schulleitung
Einschalten wichtiger Institutionen
- Unfallmeldung an die Unfallkasse Nord (über die Schulleitung)
- Information an die Beratungslehrkraft (über die Schulleitung)
- Information der zuständigen Institutionen (Meldebogen für Gewaltvorfälle)
- Ggf. Information an Haus- und Krankenhausunterricht (über ReBBZ/BZBS) bei langfristigen Krankschreibungen (Betreuung, Ersatzunterricht)
Pädagogische und Ordnungsmaßnahmen
- Kontinuierliche Opferbegleitung durch die Klassenleitung oder Beratungslehrkraft (ggf. Telefonate, Hausbesuche, ständiger Kontakt zur Familie), Dokumentation der Kontaktaufnahme, des Genesungsverlaufs, weiterer Maßnahmen/Verabredungen
- Bearbeitung des Unfalls bzw. Vorfalls in angemessenem Rahmen
- Klassengespräch über den Verletzungshintergrund
- ggf. Wiedergutmachungsgespräch zwischen Kontrahenten
- ggf. Krisenintervention in der Klasse bei schweren Unfällen
- ggf. Einleitung von Ordnungsmaßnahmen bei Gewalthandlungen
Entscheidungen und Rückkehr in den Alltag - Beratungsgespräch (Familie, KL, BL/SL) nach langfristiger Krankschreibung
- Festlegung der Rückkehr in die Klasse/Schule
- Festlegung eines verbindlichen Ansprechpartners - Klassengespräch zur Re-Integration des Opfers (ggf. Unterstützung durch BL)
- ggf. Präventionsmaßnahmen für die betroffenen Klassen (Erste-Hilfe-Maßnahmen, Präventionsunterricht der Polizei, weitere Angebote von Opfereinrichtungen)
- Planung von Fortbildungsmaßnahmen (Erste-Hilfe-Kurs, Traumatisierung, Gewaltprävention)
Weitere Informationen bei der
Beratungsstelle Gewaltprävention:
Hamburger Straße 129
22083 Hamburg
Tel.: (040) 4 28 63 - 7020
Fax: (040) 4 27 31 - 1646
E-Mail: gewaltpraevention@bsb.hamburg.de