Begriffserklärungen

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Friedrich Stanik

(11. April 1898 Borkum - 25. Februar 1964 Hamburg)
SA-Führer, Staatsrat
Adresse: Hammer Landstraße 55 (1933), Chapeaurougeweg 13 (1934), Schlageterstraße 32a (1939)
Wirkungsstätte: Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft, Steinstraße 20

Kriegsfreiwilliger im 1. WK. In den 20er Jahren nach eiern kaufmännischen Ausbildung im Ölgeschäft tätig. Mitglied im konservativen und antisemitischen Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband (DHV). Am 1. Dezember 1929 trat Friedrich Stanik in die NSDAP ein und war auch seit den Kriegszeiten in der Hamburger SA aktiv und im NS-Kraftfahrkorps. Ab 1931 Abgeordneter der NSDAP in der Hamburgischen Bürgerschaft.; dort Vorsitz im Verkehrsausschuss und seitdem im Aufsichtsrat der Hamburger Hochbahn AG (HHA). 1933 zum Hochbahn-Vorstand berufen. 1938 Ernennung zum Generaldirektor. Diese Stelle behielt er bis Mai 1945 bei. Insgesamt wurden in dieser Zeit rund 260 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HHA aus rassischen Gründen entlassen und durch Regime-Anhänger ersetzt. Unter Stanik nahm die HHA an zahlreichen Aufmärschen, Umzügen und Festveranstaltungen der NSDAP teil. Zudem gab es Ausbaupläne des Hamburger Verkehrsnetzes, die aber aus Geldmangel und Kriegsbeginn nicht verwirklicht wurden. Im Dezember 1934 wurde Stanik zum Hamburger Staatsrat ernannt, und nach der Auflösung dieses Gremiums Mitglied der Ratsherrenversammlung, dem Nachfolgegremium. Zudem war er NSDAP-Gauinspektor und ab 1941 Stellvertreter des Gauleiters Karl Kaufmann , mit dem er auch privat engen Kontakt hielt.

Stanik, seit April 1933 Vorstandsvorsitzender der Hamburger Hochbahn AG, koordinierte den Einsatz von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern, die u.a. auch bei der Hochbahn zur Wagenreinigung und in Werkstätten eingesetzt wurden.[1] Christoph Strupp schreibt in seinem grundlegenden Werk „Nahverkehr und Nationalsozialismus. Die Hamburger Hochbahn AG im ‚Dritten Reich‘“ über Friedrich Stanik, dass dieser „ab 1933 (…) zu einer der zentralen Figuren der NS-Herrschaft in Hamburg“ [2] wurde. Und weiter heißt es bei Christoph Strupp: „Im März 1933 wurde er zum NSDAP-Gauinspektor ernannt und vertrat Kaufmann in den Jahren danach regelmäßig bei öffentlichen Anlässen und vor allem in der Kriegszeit auch bei wichtigen Sitzungen. (…) Ende 1934 wurde er zum Hamburger Staatsrat und nach der Auflösung dieses Gremiums zum Mitglied des Nachfolgegremiums, der Ratsherrenversammlung ernannt.“ [3] 1939 wurde ihm das Goldene Parteiabzeichen der NSDAP verliehen. Er war 1929 in die Partei eingetreten und 1931 Bürgerschaftsabgeordneter für die NSDAP geworden. Als Abgeordneter hatte er den Vorsitz im Verkehrsausschuss „und gehörte seitdem dem Aufsichtsrat der Hamburger Hochbahn an“. [4] Außerdem gehörte Stanik bereits vor 1933 der SA und SS an. [5]

1944 wurde Stanik zum "Inspekteur für den gesamten Arbeitseinsatz im Gau Hamburg" ernannt und erhielt noch die Position eines Beisitzers beim Volksgerichtshof. „In der Wirtschaft übernahm Stanik Aufsichtsratsposten bei den Hamburger Elektrizitätswerken, der Hafen-Dampfschiffahrts-Aktiengesellschaft (Hadag) und der gleichgeschalteten Konsumgenossenschaft Produktion. Um die Jahreswende 1934/35 war er einer der Wirtschaftsvertreter im 'Kleinen Konvent' der Deutschen Arbeitsfront (DAF) in Hamburg, in dem Fragen der Arbeitsorganisation und der Sozialpolitik besprochen wurden. Im Bereich des Verkehrswesens wurde er 1934 einer von drei Vizepräsidenten des Reichsverkehrsverbandes, im November 1935 Leiter der Straßen- und Kleinbahn-Berufsgenossenschaft, 1938 erster Vizepräsident des Internationalen Verkehrsverbandes in Brüssel und 1939 Leiter der Fachgruppe Straßenbahn der Reichsverkehrsgruppe Schienenbahnen in Berlin." [6]
Stanik war Vorstandsvorsitzender des Vereins Kinderkrankenhaus Rothenburgsort, wo Kinder-Euthanasie betrieben wurde.

Nach der Befreiung vom Nationalsozialismus wurde Stanik am 20. Juni 1945 von den Briten wegen seiner Zugehörigkeit zur NSDAP, SA und SS aus seiner Position bei der Hochbahn entlassen. In dieser Zeit war er bereits interniert. Er verbrachte 2 1/2 Jahre in verschiedenen Internierungslagern. Stanik wurde wegen seiner Funktion als Gauinspekteur vor ein Spruchgericht gestellt. Hier sagte er aus, "von den Verbrechen in den Konzentrationslagern habe er 'nichts gehört. In den KZ.-Lägern sassen kriminelle u(nd) politische Verbrecher nach meiner Kenntnis der Dinge auf Grund eines gerichtlichen Urteils ein.' (...) Auch die Berliner Anweisungen zum Zwangsarbeitereinsatz habe er nicht zur Kenntnis genommen. Aus seiner Tätigkeit als Hochbahn-Vorstand führte er entlastend an, dass er den 1933 entlassenen Direktoren bis 1945 jährlich 12.000 RM Pension gezahlt und dem Buchhalter Samuel Brimer die Pension bis zum Verbot durch das Auswärtige Amt sogar nach Palästina überwiesen habe. Da dem allerdings keine gesetzlichen Vorschriften entgegenstanden, war dies kein besonders mutiger Akt gewesen, wie das Gericht später auch hervorhob. (...)
Die Zeugnisse, die Stanik beibrachte, reihten gängige 'Persilschein'-Klischees aneinander und präsentierten den hochrangigen NS-Funktionär als 'anständigen, hilfsbereiten und bescheidenen Menschen', dessen Handlungen und Ansichten eigentlich keine Berührungspunkte mit dem Regime aufwiesen. Der Hamburger Polizei, die für die Anklage gegen Stanik ermittelte, gelang es nur teilweise, dieses Bild durch Fakten zu erschüttern: Ihr Abschlussbericht brachte ihn zwar enger mit der nicht zu übersehenden Gewalt gegen Juden sowie dem Einsatz der Zwangsarbeiter in Hamburg in Verbindung und wies auch auf Staniks Tätigkeit als Beisitzer des Volksgerichtshofs 1944/45 und eine schwebende Untersuchung wegen angeblicher Unterschlagung hin. Persönlich begangene Verbrechen ließen sich aber nicht nachweisen, und auch bei der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes (VVN) lag nicht gegen ihn vor. (...) Das Spruchgericht verurteilte ihn zu fünf Jahren Gefängnis, von denen ein Jahr und zehn Monate durch die Internierung als verbüßt gelten sollten, sowie 10.000 RM Geldstrafe - ein vergleichsweise hartes Urteil, das dem für Gauleiter und Reichsleiter der NSDAP nahekam. (...) Ins Gefängnis musste Stanik allerdings nicht mehr: Am 4. März 1948 war er im Zuge der sogenannten Robertson-Aktion frei gelassen worden und nach Hamburg zurückgekehrt ." [7] Staniks Anwälte schafften es, dass das Bielefelder Urteil  "wegen formaler und inhaltlicher Mängel aufgehoben [wurde] und das Verfahren an die Bergedorfer Zweigstelle des Spruchgerichts für eine neue Verhandlung zurückverwiesen wurde.[8] Schlussendlich erließ 1954 der Senat unter Bürgermeister Kurt Sieveking (CDU) Stanik die Reststrafe - "gezahlt hatte Stanik am Ende insgesamt nur 1.585 DM." [9]

In seinem Entnazifizierungsverfahren wurde Stanik in Stufe III (Minderbelastete) eingestuft. Dagegen legte Stanik Einspruch ein und erhielt daraufhin 1950 die Herabstufung in Kategorie IV (Mitläufer). „Nun war ihm eine Rückkehr ins Verkehrsgewerbe verwehrt, und finanzielle Forderungen gegen die Hochbahn waren ausgeschlossen, aber sonst unterlag er keinen Beschränkungen." [10] Doch Stanik begnügte sich nicht damit; er stritt auch noch um sein Ruhegeld. Es kam zu einem für Stanik günstigen Vergleich. Er bekam rückwirkend vom Mai 1950 fortan monatlich 500 DM Ruhegeld. [11]

Stanik wurde Gesellschafter einer kleinen Kaffeehandelsfirma und Kaffeerösterei.

Text: Katharina Tenti und Rita Bake

Quelle:
1 vgl. Christoph Strupp: Nahverkehr und Nationalsozialismus Die Hamburger Hochbahn AG im "Dritten Reich". Hamburg 2010, S. 229ff. (Forum Zeitgeschichte 22. Hrsg. von der Forschungsstelle für Zeitgeschichte in Hamburg). Vgl. auch: Petra Schellen im Interview mit Christoph Strupp: "SA-Leute nahmen ihren Dienst sehr lässig", in: die tageszeitung, 11.1.2011 unter: www.taz.de/!5128916/
2 Christoph Strupp, a. a. O., S. 66.
3 ebenda.
4 Christoph Strupp, a. a. O., S. 65.
5 vgl.: Christoph Strupp, a. a. O., S. 274.
6 Christoph Strupp, a. a. O., S. 67
7 Christoph Strupp, a. a. O., S. 276ff.
8 Christoph Strupp, a. a. O., S. 278.
9 Christoph Strupp, a. a. O., S. 279.
10 ebenda.
11 Vgl: Christoph Strupp, a.a.O., S. 280.
Siehe in diesem Buch Ausführliches über Stanik.
 

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Von Hamburger NS-Täter/innen, Profiteuren, Denunziant/innen, Mitläufer/innen und Zuschauer/innen ... Eine Hamburg Topografie.

NS-Dabeigewesene

Aufsätze

Erklärung zur Datenbank

Stand Januar 2024: 914 Kurzprofile und 332 sonstige Einträge.

Diese Datenbank ist ein Projekt in Fortsetzung (work in progress). Eine Vollständigkeit ist niemals zu erreichen. Sie startete online im Februar 2016 mit rund 520 Profilen und mehr als 200 weiteren Einträgen und wird laufend ergänzt und erweitert werden. Wissenschaftliche Institute, Gedenkstätten, Universitäten und zum Thema forschende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können gern ihre erarbeiteten Profile in diese Datenbank stellen lassen.

Quellenangaben, die sich auf Webseiten beziehen, sind die zum Zeitpunkt der Recherche gefundenen. Sollten Sie veraltete Links oder Aktualisierungen bzw. Verschiebungen der Inhalte feststellen, freuen wir uns über Hinweise.

Vor etlichen Jahren hat die Landesszentrale für politische Bildung Hamburg die Stolperstein-Datenbank www.stolpersteine-hamburg.de ermöglicht und gibt seit rund zehn Jahren gemeinsam mit dem Institut für die Geschichte der Deutschen Juden unter der Projektleitung von Dr. Beate Meyer und Dr. Rita Bake von der Landeszentrale für politische Bildung die Publikationsreihe „Stolpersteine in Hamburg, biografische Spurensuche“ heraus. Mit dieser Datenbank „Die Dabeigewesenen“ möchte die Landeszentrale für politische Bildung nun den Blick auf diejenigen lenken, die das NS-System stützten und mitmachten. Denn:

Eine Gesellschaft, die sich eine offene und freie Zukunft wünscht,
muss [...] über eine Kultur verfügen, die nicht auf dem Verdrängen
und Vergessen der Vergangenheit beruht.“ (Mario Erdheim Psychoanalytiker) 1)

Diese aktuell immer noch so wichtige Aussage bildet den inhaltlichen Ausgangspunkt dieser Datenbank. Sie enthält eine Sammlung mit Kurzprofilen über Menschen, die auf unterschiedlichste Weise an den NS-Gewaltverbrechen in Hamburg Anteil hatten, z.B. als Karrierist/innen, Profiteur/innen, Befehlsempfänger/innen, Denunziant/innen, Mitläufer/innen und Täter/innen. Aber auch sogenannte Verstrickte, die z. B. nach durchlittener Gestapo-Folter zum Spitzel wurden. Unter all diesen Dabeigewesenen gab es auch Menschen, die in keiner NS-Organisation Mitglied waren, die aber staatliche Aufträge - zum Beispiel als Künstler oder Architekt - annahmen und so von dem NS-System profitierten, im Gegensatz zu denen, die sich diesem System nicht andienten, deshalb in die Emigration gingen oder in Kauf nahmen, keine Karriere mehr zu machen bzw. kaum noch finanzielle Einnahmen zu haben.

Ebenso wurden solche Personen aufgenommen, die zum Beispiel vor und während der NS-Zeit den Idealen des Heimatschutzes und der Technik-Kritik anhingen und das NS-Regime dadurch unterstützten, indem sie staatliche Aufträge annahmen, die diesen Idealen entsprachen, da das NS-System solche Strömungen für seine Ideologie vereinnahmte.

Für die Datenbank „Die Dabeigewesenen“ wurden alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens wie Medizin, Justiz, Bildung und Forschung, Verwaltung, Kirche, Fürsorge und Wohlfahrt, Literatur, Theater und Kunst, Wirtschaft, Sport, Polizei und parteipolitische Organisationen berücksichtigt.

„denn wir können (…) das ganze Phänomen des Mitmachens und des Ermöglichens, das ja in der NS-Zeit eine genauso große Rolle gespielt hat, wie die Bereitschaft, selbst aktiver Täter vor Ort zu sein - das alles können wir nur verstehen, wenn wir die verschiedenen Facetten der Täterschaft noch viel genauer betrachten, als das bisher geschehen ist." 2)

In vielen Profilen wird der weitverbreitete Enthusiasmus vieler Deutscher für den Nationalsozialismus, gegenüber „seiner Wirtschafts- und Sozialpolitik, seine Architektur, seine Weltanschauung" 3) etc. deutlich. Und es zeigt sich, dass Menschen das NS-System stützten, indem sie z. B., ohne darüber nachzudenken und ohne zu hinterfragen, bereitwillig moralische und soziale Normen des NS-Staats übernahmen.

Mit Schaffung der „Ausgrenzungsgesellschaft“ war es für die „Mehrheitsgesellschaft“ möglich, u. a. NS-Rassentheorien praktisch umzusetzen.

Diese Erkenntnis ist angesichts heutiger aktueller gesellschafts-politischer Entwicklungen von Bedeutung. In einem Interview zum Thema Fremdenfeindlichkeit bemerkte der Antisemitismusforscher Prof. Dr. Wolfgang Benz auf die Frage, ob aus der Geschichte zu lernen sei. „Wir könnten schon. Wir könnten zum Beispiel lernen, dass der Fremde nicht schuld ist an dem Hass, der ihm widerfährt. Es scheint tatsächlich schwierig zu vermitteln zu sein, dass das Opfer nicht dafür verantwortlich ist, dass es totgeschlagen oder misshandelt wird. Juden werden nicht verfolgt, weil an ihnen etwas ist, was sie zu Opfern macht, sondern weil die Mehrheitsgesellschaft Opfer braucht, und zwar zur eigenen Identitätsstiftung. Zuwanderer, Fremde, Andersgläubige werden ausgegrenzt. Das stärkt das Selbstgefühl der Mehrheit.“ 4)

Mit der Datenbank soll eine Hamburg Topographie der „Dabeigewesenen“ entstehen, um somit konkrete Orte des NS-Geschehens sichtbar zu machen. Deshalb werden auch nur diejenigen Dabeigewesenen aufgenommen, die zwischen 1933 und 1945 in Hamburg mit seinen Grenzen nach 1937 gelebt/gearbeitet haben. Neben Personenprofilen sind auch Adressen von NSDAP-Organisationen und -Einrichtungen zu finden. Darüber hinaus gibt es für einzelne Stadtteile Einträge, die die NS-Aktivitäten im Stadtteil beschreiben. In der Datenbank kann nach Namen, Straßen, Bezirken und Stadtteilen gesucht werden, damit also auch nach den Wohnadressen und/oder Adressen der Arbeitsstätten (soweit recherchierbar). Durch Hinzuziehen der Stolpersteindatenbank (hier sind die Adressen der NS-Opfer aufgenommen, für die bisher Stolpersteine verlegt wurden) und der virtuellen Hamburg-Stadt-Karte (sie verzeichnet die Zwangsarbeiterlager und Firmen, die Zwangsarbeiter beschäftigt haben) wird eindringlich deutlich, wie dicht benachbart Opfer und Dabeigewesene in Hamburg gelebt und gewirkt haben. Mit diesen Informationen ist es immer schwerer, die altbekannte Entschuldigung aufrecht zu erhalten; wir haben doch nichts davon gewusst.

In den vorgestellten Profilen liegt der Fokus auf Handlungen und Einstellungen zum NS-Regime. Privates wird nur erwähnt, wenn es für die Haltung zum NS-Regime von Relevanz ist. Recherchegrundlage für diese Datenbank waren bereits vorhandene wissenschaftliche Veröffentlichungen (z. B. von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme und dem Institut für Zeitgeschichte), Biographien, Sammelbände und Dissertationen zu Hamburg im Nationalsozialismus, aber auch in diversen Fällen Entnazifizierungsakten und andere Akten und Dokumente, die im Staatsarchiv Hamburg zur Verfügung stehen. Für die Adressenrecherchen wurden die digitalisierten Hamburger Adressbücher von 1933 bis 1943 der Staats- und Universitätsbibliothek genutzt. Trotz größter Sorgfalt beim Zusammentragen der Daten, ist es dennoch möglich, dass Schreibweisen von Namen variieren und Lebensdaten fehlerhaft sind. In den Profilen und den Beschreibungen der Funktionen sowie des „Wirkens“ des Dabeigewesenen konnte nicht komplett auf das NS-Vokabular – der Sprache der Täter – verzichtet werden, dennoch wurde versucht, diesen Anteil gering zu halten und neutralere Umschreibungen zu finden.
Die meisten der aufgeführten Personen wurden schnell nach Kriegsende durch die Entnazifizierungsstellen als entlastet eingestuft, sie mussten sich selten vor Gericht verantworten oder sie wurden aufgrund von Verjährung ihrer Taten nicht juristisch verurteilt. So stellt Can Bozyakali in seiner Dissertation z. B. zum Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht fest, dass auch in Hamburg bis Anfang der 1950er Jahre 63% aller Justizjuristen, die am Sondergericht tätig gewesen waren, wieder in den Justiz-Dienst eingestellt wurden. „[…] anhand dieser Werte [kann] von einer ‚Renazifizierung‘ gesprochen werden.“ 5)

Dr. Rita Bake, Dr. Brigitta Huhnke, Katharina Tenti (Stand: Anfang 2016)

1) Mario Erdheim: „I hab manchmal furchtbare Träume … Man vergißts Gott sei Dank immer glei...“ (Herr Karl), in: Meinrad Ziegler, Waltraut Kannonier-Finster: Österreichisches Gedächtnis. Über Erinnern und Vergessen der NS-Vergangenheit. Wien 1993.
2) Wolfram Wette: Deutschlandfunk-Interview am 20.11.2014, anlässlich seines neuen Buches: „Ehre, wem Ehre gebührt. Täter, Widerständler und Retter - 1933-1945“, Bremen 2015.
3) Raphael Gross: Anständig geblieben. Frankfurt a. M.  2010, S. 17.
4) Wolfgang Benz: „Ich bin schon froh, wenn es nicht schlimmer wird". Der Historiker Wolfgang Benz über die lange Geschichte der Fremdenfeindlichkeit in Deutschland – und was neu ist an den Pegida-Märschen. Interview: Markus Flohr und Gunter Hofmann, in ZEIT online vom 21. Dezember 2015. www.zeit.de/zeit-geschichte/2015/04/wolfgang-benz-pegida-antisemitismus-fremdenfeindlichkeit
5) Can Bozyakali: Das Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht: Eine Untersuchung der NS-Sondergerichte unter besonderer Berücksichtigung der Anwendung der Verordnung gegen Volksschädlinge, Frankfurt/ Main 2005, S. 235.

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