Begriffserklärungen

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Ernst Schrewe

( Dr. Ernst Schrewe )
(1900 – 1957)
Lehrer
Adresse: Wohlwillstraße 2 (1934), Innocentiastraße 78 (1939)
Wirkungsstätte: Landesschulamt, zunächst Notgebäude in der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, später Dammtorstraße 25

Dr. Hans-Peter de Lorent verfasste dieses Profil für sein Buch: Täterprofile Band 2. Ernst Schrewe war der letzte Leiter der Schulverwaltung während der NS-Herrschaft. Er war von Reichsstatthalter Karl Kaufmann nach den Luftangriffen auf Hamburg im Juli/August 1943 berufen worden, um im erheblich zerstörten Hamburg das Schulwesen neu zu organisieren, in dem ein geregelter Unterricht nicht mehr stattfinden konnte. Schrewe verfügte über einen anderen Führungsstil als der abgelöste Vorgänger, Albert Henze, der in den Parteipropagandadienst zurückkehrte.

Schrewes Wirkungszeit im neuen Amt war kurz und folgenschwer. Nach seiner Entlassung am 29.8.1945 schien er erstaunlich gut durch das Entnazifizierungsverfahren zu kommen. 1950 wurde er aber mit seinem ehemaligen Justiziar in der Schulverwaltung, Hasso von Wedel, vor Gericht gestellt, wegen ihrer Verantwortung am Tod der Lehrerin Yvonne Mewes am 6.1.1945 im KZ Ravensbrück. Angeklagt wurden Schrewe und von Wedel, weil sie den „Fall Mewes“ der Gestapo übergeben hatten.

Ernst Schrewe wurde am 21.3.1900 in Blasheim, Kr. Lübbecke geboren, als dritter Sohn von acht Kindern eines westfälischen Bauern. Seine älteren Brüder besuchten von Anfang an die höhere Schule, er selbst war von seinem Vater dazu ausersehen, den Hof zu übernehmen. Er ging daher zunächst auf die Volksschule bis zum Abschluss und war danach auf dem väterlichen Hof tätig. Auf Anraten des Dorfpfarrers entschloss sich sein Vater jedoch, den begabten Sohn zum Volksschullehrer ausbilden zu lassen. Ernst Schrewe besuchte von 1916 bis 1919 die Präparandenstalt und anschließend bis 1922 das Lehrerseminar im westfälischen Herford. Der Ausbildungsgang wurde durch eine kurze Zeit als Soldat bei der Infanterie von Juni bis Dezember 1918 unterbrochen. 1922 legte Schrewe die erste Lehrerprüfung in Herford ab. Da er als Junglehrer anschließend keine Beschäftigung fand, begann er als Geschäftsführer und Schriftleiter der „Neuen Westfälischen Volkszeitung“ in Herford, einer Tageszeitung deutschnationaler Prägung. 1926 wechselte Schrewe wieder in den Schuldienst und bestand 1928 in Lübbecke die zweite Lehrerprüfung. Sein Ziel war es, danach zu studieren. Dafür legte er 1930 eine verkürzte Reifeprüfung vor dem Berliner Provinzialschulkollegium ab und studierte anschließend an den Universitäten Münster, Freiburg, Berlin und Hamburg zunächst Philosophie und Geschichte, schwerpunktmäßig jedoch Nationalökonomie. 1932 bestand er das volkswirtschaftliche Staatsexamen und promovierte im Jahre 1933 in Hamburg mit einer Arbeit über die berufsständische Ordnung zum Dr. rer. pol. Schon während der Studienzeit in Hamburg hatte Ernst Schrewe ein Schulungsamt bei dem Deutschnationalen Handlungsgehilfenverband übernommen.1

 Seine politische Einstellung in dieser Zeit kann als deutschnational/völkisch bezeichnet werden.2 Von 1919 bis 1921 war er Angehöriger des Deutschvölkischen Schutz- und Trutzbundes, während der gleichen Zeit auch Mitglied des „Orgesch“, der Organisation Escherich, der größten unter den rechtsradikalen, paramilitärischen „Einwohnerwehren“, die von Major a.D. Escherich 1919 in Bayern gegründet und dann auf ganz Deutschland ausgedehnt worden war. Von 1920 bis 1928 hatte er der Bismarckjugend, dem Jugendbund der Deutschnationalen Volkspartei, angehört und war dort längere Zeit Landsmannschaftsführer seiner Heimat. Interessant ist, wie Schrewe sich insbesondere in seinem Entnazifizierungsverfahren und in dem Landgerichtsverfahren gegen ihn und Hasso von Wedel zu seiner politischen Vergangenheit einließ, seine Entwicklung umdeutete in eine konsequente, antinationalsozialistische Haltung. Tatsächlich hielt sich Ernst Schrewe bis 1933 fern von nationalsozialistischen Organisationen. Im Jahre 1929 hatte er persönliche Beziehungen zu dem rechtskonservativen Politiker Gottfried Treviranus3, der nach Mitgliedschaft in der Deutschnationalen Volkspartei die „Volkskonservative Partei“ gegründet hatte, der sich Schrewe anschloss. Gleichzeitig trat Schrewe dem „Stahlhelm“ bei.

Auf die Widersprüchlichkeiten in Schrewes politischer Biografie wird noch im Kontext seines Entnazifizierungsverfahrens näher eingegangen.

1932 bis Ende 1933 war Schrewe Referent im Deutschnationalen Handlungsgehilfen-Verband (DHV). Da er nach eigenen Angaben mit der neuen Führung des DHV nicht zusammenarbeiten konnte, schied er am 31.12.1933 beim DHV aus und fand nach kurzer Arbeitslosigkeit zum 1.4.1934 eine Anstellung als wissenschaftlicher Hilfsarbeiter an dem von Prof. Heinrich Sieveking geleiteten Sozialökonomischen Seminar der Universität Hamburg.4

Schrewe, der später stets betonte, eine durchweg antinationalsozialistische Grundhaltung gehabt zu haben, trat am 1.5.1933 in die NSDAP ein, für die er seit 1933 als Gauredner auftrat. So hielt er im NSLB in verschiedenen Bezirken seit 1934 Vorträge zum Thema „Grundkräfte des Nationalsozialismus“.5

In einem Artikel im „Hamburger Tageblatt“ vom 23.7.1934 schrieb er unter der Überschrift „Die Intellektuellen“: „Der Nationalsozialismus habe, so legte er dar, den ‚Instinkt für das Gesunde, für das Lebenstüchtige, das Echte‘ wieder belebt und die ‚Fesseln des Zweifelns, der Kleingläubigkeit und der Verzagtheit abgeschüttelt‘. Gegenüber den Kräften der Tat und Gestaltung führe der zerlegende und zergliedernde Verstand allzu oft zur Auflösung lebensnotwendiger Zusammenhänge. Hilfreich seien aber nicht ‚entrüstete Proteste‘ abseits stehender Intellektueller, die darunter litten, daß ‚man‘ ihnen nicht genügend Aufmerksamkeit zolle. Gefordert sei vielmehr ‚eine Haltung, die Ausdruck der Verbundenheit mit den gesunden Kräften des Volkes ist‘. Eine ‚Geistigkeit, die den gesunden, völkischen Lebenswillen ablehnt‘ – exemplarisch hierfür sei das Kaffeehaus mit seiner ‚Niggermusik‘ –, sei abzulehnen. Der Nationalsozialismus sei ein Aufstand des Gesunden gegen das Kranke, des Lebensbejahenden gegen die Verneinung und Zersetzung. Schrewe forderte darum die innere Bereitschaft zur Eingliederung in die Partei.“6

Neben seiner Tätigkeit am sozialökonomischen Seminar der Universität gab Schrewe auch Kurse an der Hamburger Volkshochschule. Nachdem 1936 der Leiter der Volkshochschule, Heinrich Haselmayer, wegen einer im betrunkenen Zustand gehaltenen Rede auf einer Veranstaltung der Auslandsorganisation der NSDAP im holländischen Leiden von seinem Amt suspendiert worden war7, übertrug Reichsstatthalter und NSDAP-Gauleiter, Karl Kaufmann, Schrewe die Leitung der Hamburger Volkshochschule, zunächst provisorisch, ab 1937 endgültig.8

Auf die besondere Beziehung zwischen Ernst Schrewe und dem Reichsstatthalter Karl Kaufmann gibt es unterschiedliche Perspektiven. Im Gerichtsurteil aus dem Jahre 1950, als Ernst Schrewe und Hasso von Wedel wegen der Denunziation der Lehrerin Yvonne Mewes angeklagt waren, hielt das Gericht dazu fest: „Schrewe hatte Kaufmann im Jahre 1927 bei einer Parteiversammlung der NSDAP kennengelernt und war ihm damals als Diskussionsredner entschieden entgegengetreten. Kaufmann hatte ihn jedoch später bereits vor seiner Ernennung zum Direktor der Volkshochschule wiedergesehen und entgegen den bei den unteren Parteidienstleitern vorhandenen Bestrebungen in jenes Amt berufen. Auch in der Folgezeit hatte Schrewe häufig in Angelegenheiten der Volkshochschule mit Kaufmann dienstliche Auseinandersetzungen gehabt, in denen Schrewe im allgemeinen seine Ansichten und Wünsche hatte durchsetzen können.“9

Die Interpretationen in Bezug auf das Verhalten Ernst Schrewes in diesem Urteil lehnten sich sehr stark den Argumentationen von Schrewes Rechtsanwalt Erich Wandschneider an. Karl Kaufmann, der in diesem Prozess als Zeuge auftrat und stets bemüht war, sich im Hinblick auf eigene juristische Auseinandersetzungen in ein günstiges Licht zu setzen, hatte ausgesagt, dass er Schrewe „aus früheren antinationalsozialistischen Diskussionen als tüchtigen Pädagogen gekannt habe. Er habe immer gern mit Leuten gearbeitet, die nicht gleichgeschalteter Meinung waren“.10

Tatsächlich war es so, dass Kaufmann Ernst Schrewe wegen seines ruhigen, pragmatischen und die Mitarbeiter ansprechenden Kurses schätzte, der sich deutlich von dem brachialen, fanatischen und konfliktsuchenden Handeln eines Heinrich Haselmayer an der Volkshochschule und eines Albert Henze als Leiter der Schulverwaltung unterschied, die alles bekämpften, was keine streng nationalsozialistische Prägung zu haben schien. Frank Bajohr zählte Ernst Schrewe zu Recht zur „Gauclique Karl Kaufmanns“.11

Wie hoch Ernst Schrewe in der Gunst Kaufmanns stand wurde auch durch die nächsten Karrieresschritte Schrewes deutlich. Schrewe hatte es geschafft, sich neben seinem Amt als Direktor der Volkshochschule 1939 zu habilitierten. „Als Schrewe sich 1941 mit dem Gedanken trug, Hamburg zu verlassen, und anderenorts eine attraktive Position zu übernehmen, setzte sich sein Protektor Karl Kaufmann nachdrücklich für sein Verbleiben in Hamburg ein. Schrewe bekleidete ‚schon jetzt bereits im öffentlichen Leben und in der Partei‘ eine bedeutende Stellung“, schrieb Uwe Schmidt.12 Karl Kaufmann sorgte dafür, dass Ernst Schrewe an der Universität Hamburg ein Extraordinariat für Volkswirtschaftslehre erhielt. „Zwar bewerteten die vom REM angeforderten Gutachten Schrewes wissenschaftliche Leistungen sehr zurückhaltend, aber Schrewe hatte als Leiter des Hamburger Gaupropagandaamtes Kaufmann treue Dienste geleistet und sich damit einen Anspruch auf eine gesicherte Position erworben. Berufungen konnten im Dritten Reich also auch Bestandteil gaupolitischer Klientelstrukturen sein“, fasste Peter Hütten berger diesen Vorgang zusammen.13

Der NSDAP-Gaudozentenführer, Georg Anschütz, hatte testiert: „Ich kann bestätigen, daß Dr. Schrewe die Gewähr dafür bietet, daß er jederzeit rückhaltlos für den nationalsozialistischen Staat eintritt.“14

Bei dem Verfahren um Schrewes Habilitationsschrift: „Die Anpassungsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft an wirtschaftliche Veränderungen in ihrer strukturellen Bedingtheit“ wurde vermerkt, dass Schrewe „jahrelange umfangreiche Arbeit als Mitarbeiter der Gauwirtschaftsverwaltung“ geleistet hatte.15

Über seine Persönlichkeit hieß es, er sei „charakterlich unbedingt anständig“ und „von wahrem Willen zur Wissenschaft beseelt“.16

Als Ernst Schrewe die außerordentliche Professur an der Hansischen Universität zum 1.4.1942 erhielt, erklärte er sich bereit, die Leitung der Volkshochschule nebenamtlich weiterzuführen.17

Schrewe hatte im Entnazifizierungsverfahren in einem Schreiben seines Rechtsanwaltes Erich Wandschneider den Parteieintritt damit begründen lassen, es hätte „keine politische Opposition außerhalb der Partei“ gegeben, und: „Eine Möglichkeit im Dienste der Öffentlichkeit wirken zu können, gab es nach 1933 außerhalb der NSDAP aber nicht mehr.“18

Den Bauern seiner Heimat habe er gesagt, „durch ein Hineingehen in die Partei den übelsten Elementen entgegenzuwirken“, sei sein Motiv gewesen.19

Bei Schrewes bisheriger politischer Biografie durchaus plausibel. Dem Stahlhelm war er im Sommer 1933 auch wieder beigetreten, schied aber ein Jahr später erneut aus, als dieser in die SA überführt wurde und Schrewe nach eigenen Angaben mit der SA nichts zu tun haben wollte.20

Die Gründe für seinen Parteieintritt waren letztlich wohl viel profaner. So gab Schrewe an, dass er seine Schulden bezahlen musste, weil er zur Finanzierung seines Studiums ein Darlehen über 500 Reichsmark aufgenommen hatte und er die Assistentenstelle bei Professor Sieveking ohne Parteimitgliedschaft nicht bekommen hätte.21 Da lagen Überzeugung, Pragmatismus und Opportunismus eng beisammen.

Ernst Schrewe hatte am 10.3.1933 geheiratet und bekam mit seiner Frau Marianne in den folgenden Jahren vier Kinder, ein Grund mehr, sich materiell abzusichern.22

Das erklärt aber noch nicht, warum sich Schrewe von Karl Kaufmann zum Gauredner und später zum Reichspropagandaleiter berufen ließ. Es muss auch etwas wie Geltungsdrang, Eitelkeit und missionarischer Eifer eine Rolle gespielt haben.

Ernst Schrewe nutzte die Funktion des Leiters des Reichspropagandaamtes, um sich zu profilieren. Im Februar 1943 veröffentlichte das „Hamburger Tageblatt“ einen Beitrag von ihm zum Thema: „Volksaufklärung und Propaganda“, „Mit Kraft und Vertrauen in das elfte Jahr!“ überschrieben.23 Schrewe führte aus:

„Die Aufgaben der politischen Führung sind in den letzten Jahrzehnten immer größer geworden. Die auf den verschiedensten Gebieten, vor allen Dingen auf dem der Wirtschaft, entstandenen Schwierigkeiten und sozialen Spannungen begründen diese Entwicklung. In der Lenkung aller Lebensbereiche kann man umso mehr auf organisatorische Maßnahmen verzichten, je besser alle Glieder der völkischen Gemeinschaft die Notwendigkeit, die Richtigkeit und die Bedeutung der zu erfüllenden Aufgaben erkannt haben und sich aus eigenem Entschluß zur Mitarbeit bereit finden. Der Förderung dieses Verständnisses für die Ordnung von Volk und Staat, der Entfaltung der Kräfte durch die Gemeinschaft und ihre Glieder als Persönlichkeiten leben, dient die Volksaufklärung und Propaganda.“24 Und weiter: „Sie ist ein wirkungsvolles Mittel im nationalsozialistischen Kampf um die Macht gewesen. Sie hat die Kräfte für den Aufbau geweckt und gesteigert, und im Schicksalskampf unseres Volkes ist sie erst recht berufen, den Menschen zum Bewußtsein zu bringen, um was es geht in diesem härtesten aller Kriege. Wesentliches vom Unwesentlichen zu unterscheiden, die große Linie im Gesamtgeschehen bewußt werden zu lassen, die Fragen des Alltags in das rechte Licht zu rücken, damit die politische Willensbildung zu fördern, Energien zu wecken, die Leistung zu steigern in der Richtung der Entscheidung, das ist die tägliche Aufgabe unserer heutigen Propaganda.“

Hier wurde auch Schrewes Führungsverständnis deutlich:

„Führung bedeutet sowohl Verpflichtung, Dienst als Aufforderung. In ihr sind Ansprüche zu stellen, Ziele aufzuzeigen, die Einsatzbereitschaft, Opfer und Verzicht verlangen um zukünftiges Leben zu sichern. Wer erfolgreich propagandistisch wirken will, muß Glauben und Vertrauen haben und darf sich in den Bedrängnissen des alltäglichen Lebens nicht verlieren. Wegweisende Propaganda wird, weil sie zunächst fordernd ist, von den vorwärtsstrebenden, von den entschlossenen, den willensstarken Menschen bejaht. Wer nicht zu ihnen gehört, empfindet sie oft als aufdringlich und lästig, ohne sich später aber auszuschließen aus der Beteiligung an den erreichten Zielen. Die propagandistischen Ziele der Vergangenheit sind heute das Bekenntnis und der Besitz der völkischen Gemeinschaft, für deren Bestand jeder zu kämpfen und zu geben bereit ist. Die Zielsetzungen der Propaganda der Gegenwart werden in späteren Tagen ebenso zum unverlierbaren Bestand unseres völkischen Daseins gehören.“25

Warum Karl Kaufmann auf Ernst Schrewe setzte, wurde deutlich am 8.6.1943. Groß aufgemachte Artikel im „Hamburger Tageblatt“ und „Hamburger Fremdenblatt“ berichteten von einer Veranstaltung im großen Saal des Hamburger Rathauses, wo die wichtigsten Männer und Frauen Hamburgs von Partei, Staat und Wehrmacht, von Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur in großer Zahl versammelt waren.26

Das „Hamburger Tageblatt“ fasste zusammen: „Hamburgs führende Männer fanden sich gestern Nachmittag auf Einladung von Gauleiter und Reichsstatthalter Karl Kaufmann zu einer Kundgebung im Hamburger Rathaus zusammen. Nachdem Professor Dr. Schrewe ausführlich die Stellung der Intelligenz im Schicksalskampf des Reiches umrissen hatte, richtete der Gauleiter einen ernsten Appell an das hamburgische Führerkorps. Dieser Appell gipfelte in dem entschlossenen Bekenntnis, daß die Einheit von Volk und Reich in jedem Falle gewährleistet werde, denn sie sei Voraussetzung und Unterpfand der großen Bewährung, vor die sich die junge nationalsozialistische Gemeinschaft in dieser Sturmzeit gestellt sehe.“27

In beiden Zeitungen wurde ausführlich aus der „großen Rede“ von Ernst Schrewe zitiert:

„Zur Ertragung der psychologischen Belastungen des Krieges sei die ganze Härte erforderlich, sagte er. Gerade die Intelligenz steht mitunter in Gefahr, die Verbindung mit den Menschen zu verlieren, in denen die Nation ihren stärksten Rückhalt hat. Es darf nicht wieder wie nach 1918 vorkommen, daß ihre Arbeit unfruchtbar bleibt. Der Zusammenbruch von 1918 ist darauf zurückzuführen, daß den militärischen Leistungen die politische Führung fehlte und sich eine Stimmung breitmachte, wie sie in dem von Spengler geprägten Wort vom Untergang des Abendlandes zum Ausdruck kam. Viele Menschen zerbrachen damals, weil ihre Fähigkeiten mit dem Schwinden ihres Glaubens an den Sieg verkümmerten und der Lauf der Ereignisse als unabwendbar hingenommen wurde. Hitler aber hat die große Wandlung vollzogen, nicht von den fachlichen Kräften der verschiedenen Lebensbereiche aus, sondern vom Erwachen eines neuen politischen Bewußtseins. Je stärker in uns die Überzeugung von der Größe unserer geschichtlichen Berufung ist, umso größer auch die Kraft des Glaubens, aus der der Wille zum Sieg kommt. Dabei sind der Intelligenz große Aufgaben der Menschenführung gestellt. Beispiel und Tat wirken auf die Gefolgschaft mehr als das gesprochene Wort. Man macht der Intelligenz gern zum Vorwurf, daß sie nur schwer zur Synthese von Glauben, Wissen und Tat kommt. Die Jugend aber will sich begeistern, Ideale sehen und für sie kämpfen. Wer in diesem Sinne nicht mehr jung zu sein vermag und das ist keine Frage der Lebensjahre, der soll sich hüten, der Jugend das jugendliche Bewußtsein zu rauben, ohne ihr dafür die Einheit von Wissen, Glauben und Willen für die Erfüllung der Pflichten zu geben.“28

Ernst Schrewe traf offenbar den Geist der Zuhörerschaft:

„Jene, gegen die der Vorwurf der Halbbildung oder der Unbildung berechtigt ist, empfinden die Pflicht, die die Zeit uns auferlegt, lediglich als Einengung ihrer Bequemlichkeit. Es sind Kreaturen, die mit den lautesten Forderungen die Kräfte der Gemeinschaft für sich in Anspruch nehmen, während von ihnen selbst nichts zu haben ist. Wir erleben häufig, wie schnell einzelne Familien aus gesellschaftlicher Stellung absinken. Meist ist nicht mangelnde Begabung schuld, sondern Schwäche des Charakters. Man klagt die Jugend an und übersieht, daß Väter und Mütter einen großen Teil der Schuld tragen. Bei uns ist es selbstverständliche Erkenntnis, daß der Staat, abgesehen von wenigen Bereichen, nicht selbst wirtschaftet, sondern mit seinen Maßnahmen dafür sorgt, daß die Wirtschaft ihre Aufgabe im Dienst der Gemeinschaft erfüllen kann. Die Umstellung der Hamburger Wirtschaft war nicht leicht, aber der hanseatische Geist hat bewiesen, daß er von seiner lebensbejahenden Ursprünglichkeit nichts eingebüßt hat. Er gibt auch den neuen Formen sein Gepräge.“29

Auf Beifall traf auch immer die Abrechnung mit bestimmten Intellektuellen, Skeptikern, die stets der „Systemzeit“, der Weimarer Republik zugerechnet wurden. „Das ist jener Kreis von Menschen, von denen Dr. Goebbels sagt, daß sie zu viel wissen, um aus Instinkt, und zu wenig, um aus der Erkenntnis zu glauben. Weil diese Art der Halbbildung sich oft mit einem übertriebenen Geltungsbedürfnis paart, wird mitunter von der breiten Öffentlichkeit nach ihr die Intelligenz schlechthin beurteilt. Es wäre ein nationales Unglück, wenn dieser Typus Mensch, mit seinem Skeptizismus die öffentliche Meinung vergiften würde. Jener schlimmen Verirrung des Geistes aber steht die Masse der schöpferischen Begabungen gegenüber, die ihrem Volke im ernsten Schaffen und gläubigen Ringen mit dem spröden Stoff der Forschung dienen und die in entsagungsvollem Einsatz ihre Jahre der Gemeinschaft des Volkes darbringen.“30

Und: „Das Gros derer, die aus der Einheit von Wissen, Glauben und Willen in die Pflichten des reifen Lebens hineinwachsen, trennt sich von den wenigen, die aus einem platten Materialismus und genießerischer Lebenshaltung heraus zu einer unerfreulichen Blasiertheit kommen. Diese wenigen Naturen wollen nicht der Gemeinschaft dienen, sondern die Kräfte der Gemeinschaft für sich persönlich in Anspruch nehmen.“31

Schrewe bewies in seiner Rede, dass er nicht nur die „weichen“, psychologischen Komponenten der Menschenführung im Blick hatte, sondern auch die Vorstellung von notwendiger Härte und Entschlossenheit bediente:

„In dem großen europäischen Schicksalskampf gegen die kapitalistische und bolschewistische Welt sind im deutschen Menschen alle Kräfte des Glaubens und des Verstandes aufgerufen. Zu erkennen, worum es in dieser Auseinandersetzung geht, ist zuerst eine Verpflichtung aller Kreise der deutschen Intelligenz. Unter dieser Verpflichtung kämpfen ja in unvergleichlichem Heldentum Millionen deutscher Männer und die besten Söhne der mit dem Reich verbundenen Nationen. Das Gesetz der Härte, unter dem das Ringen an der Front steht, gilt auch für den Einsatz der Heimat. Es bestimmt vor allem die Abwehr jener feindlichen Methoden, mit denen wieder einmal eine Zersetzung unserer Kraft versucht wird – der Agitation. Den von jenseits des Kanals und des Atlantik entfesselten Gerüchtewellen durch eine klare Haltung zu begegnen, darf für die deutsche Intelligenz nicht nur eine gesetzliche Auffassung, sondern muß eine selbstverständliche soziale Pflicht sein. Mit dem Weitertragen unkontrollierbarem Geschwätz stellt sich der Einzelne in den Dienst der internationalen Propaganda und unterstützt den gegnerischen Angriff auf unsere nationale Existenz. Hier gilt nur eines: Die Augen geradeaus und das Kinn an die Binde nehmen, wie es in der Soldatensprache heißt. Unsere Soldaten denken sachlich und nüchtern. Wer mit ihnen empfindet und im zivilen Leben aus dem gleichen Geist handelt, der ist Soldat auch im Zivilrock. Vor den Millionen tapferer und bewährter Soldaten können wir nur bestehen, wenn wir uns bemühen, unsere Pflicht zu erfüllen wie sie. Aus jener kämpfenden Front, in der Menschen sich täglich aufs neue zu entscheiden haben zwischen Sollen und Sein, zwischen Wollen und Vollbringen, zwischen Leben und Tod, wächst uns eine neue Führungselite zu. In der Stunde der großen Bewährung hat auch der geistige Vertreter des neuen Deutschland selbst zu entscheiden über seinen Platz im Leben des Volkes heute und in der Zukunft.“32

Ernst Schrewe fand im großen Saal des Hamburger Rathauses die Worte und den Ton, der die Hamburger Führungselite vereinte: „Gerade Hamburg hat bewiesen, daß der hanseatische Geist mit seiner lebensbejahenden Ursprünglichkeit sich aufs glücklichste mit den neuen Ordnungsformen verbinden läßt und daß auch die nicht immer leichten Umstellungen durchgeführt werden konnten. Wo aber geistige Rückständigkeit und der Mangel an Spannkraft sich mit einer gefährlichen Halbbildung verbinden, da muß man solche menschlichen Existenzen leider abschreiben.“33 Und als er am Ende sagte: „Es ist nicht verwunderlich, daß von manchem Frontsoldaten, wie aus Gesprächen der von der Front kommenden Hamburger Studenten hervorgeht, gefragt wird, wie es nur möglich ist, daß einzelne Kreise in der Heimat sich über allerlei Nichtigkeiten Sorgen machen und zeigen, daß sie den Sinn unseres Schicksalskampfes nicht erfaßt haben. Führungsanspruch ergibt sich nur aus der Bewährung, und damit trifft jeder selbst die Entscheidung über seinen Platz im Leben.“ Da brandete stürmischer, langanhaltender Beifall im großen Saal des Hamburger Rathauses auf.34

In dem Bericht des „Hamburger Tagesblattes“ blieb Gauleiter und Reichsstatthalter Kaufmann beinahe nur eine moderierende Nebenrolle: „Er unterstrich in kurzen prägnanten Feststellungen jene Ausführungen“.35

Einen Monat später, im Juli und August 1943, zerstörten alliierte Luftangriffe einen großen Teil Hamburgs, mit erheblicher psychologischer Wirkung auf die Bevölkerung. Karl Kaufmann war dabei wohl klar geworden, dass für die Neuorganisation des Hamburger Schulwesens der konfrontative, nationalsozialistische Eiferer Albert Henze nicht mehr die richtige Besetzung war.36 Ernst Schrewe hatte im Hamburger Rathaus mit eindrucksvoller Resonanz sein Profil dokumentiert. Am 1.9.1943 ernannte Karl Kaufmann Schrewe zum Senatssyndikus und zum Vertreter des zu diesem Zeitpunkt für den Bildungsbereich zuständigen Senator Ofterdinger.37

Am 9.11.1943 überreichte Kaufmann Schrewe die Ernennungsurkunde und schon am 15.2.1944 wurde Senator Ofterdinger von der Aufgabe des Beigeordneten der Schulverwaltung entbunden. Schrewe übernahm dieses Amt für den im Kriegsdienst befindlichen Karl Witt und die Aufgaben Schul- und Hochschulverwaltung vom erkrankten Landesschulrat Willi Schulz.38 Ein rasanter Karriereschritt.

Für die Schulen war Ernst Schrewe kein Unbekannter, erwähnt worden waren schon seine zahlreichen Vorträge beim NSLB zum Thema „Die Grundkräfte des Nationalsozialismus“.39

Beteiligt war Schrewe auch an dem zehnteiligen Schulleiterlehrgang gewesen, der am 12.11.1942 begonnen hatte. In dieser Reihe sprachen OSR Albert Henze zum Thema „Die Wertwelt des Nationalsozialismus“, OSR Walter Behne über „Nationalsozialistische Führungsordnung“, Erwin Zindler über „Des Führers Auftrag an Schule und Schulung“ und Ernst Schrewe über „Die Grundlagen der europäischen Großraumordnung“.40

In den ersten Sitzungen nach den verheerenden Zerstörungen Hamburgs im Sommer 1943, die noch in dem heil gebliebenen Gebäude der Schulverwaltung in der Dammtorstraße 25 stattfanden41, wurde das Ausmaß der Zerstörung der Hamburger Schulen langsam deutlich. Am 1.11.1943 veröffentlichte Ernst Schrewe eine erste Bilanz öffentlich: An 29 von 51 Oberschulen fand kein Unterricht mehr statt, an 22 Oberschulen konnte Unterricht abgehalten werden.42 Ein erheblicher Teil der Volksschulen war in der Kinderlandverschickung (KLV).

Der Schwerpunkt der Arbeit von Ernst Schrewe war es, dafür zu sorgen und zu werben, dass Hamburgs Kinder gesichert außerhalb Hamburgs in organisierter Kinderlandverschickung unterrichtet werden konnten. In Zusammenarbeit mit der HJ und Heinrich Sahrhage, dem Gaubeauftragten für die KLV, wurden die Hamburger Eltern, insbesondere die Mütter, beschworen, ihre Kinder in Sicherheit zu bringen und ihnen zu regelmäßigem Unterricht zu verhelfen.43

Die zu Jahresbeginn 1944 veranstalteten meist einstündigen „Schulappelle“ zur Werbung für die KLV „in eindringlichster Form“ standen unter der Devise: „Jetzt besteht die letzte Gelegenheit, dann sind alle Plätze besetzt“. Es ergaben sich 570 Meldungen.

„Die Schulleiter sollten durch Kontrollen des Bahnverkehrs und geeignete Stichproben und Erkundigungen den Deckadressen von Schülern des unbeschulten Gebiets auf die Spur kommen, die unerlaubterweise den Unterricht des Randgebietes besuchten, und für die Abschulung dieser ‚illegalen‘ Schüler sorgen. Sie sollten für die Entsendung in die KLV erfasst werden.“44

Am 1.4.1944 wurden wegen drohender Luftangriffe die besonders gefährdeten Schulen in Harburg geschlossen, alle Ober- und Mittelschulen und insgesamt 17 Volks-, Hilfs- und Sonderschulen.45

„Nach der Juli-Katastrophe 1943 blieben die Schulen des Stadtgebietes geschlossen. Seitdem war Hamburg zweigeteilt in ein unbeschultes Gebiet und ein beschultes Gebiet. An der Nennung der Anmeldestellen für eine Teilnahme an der KLV lässt sich erkennen, welchen Umfang das unbeschulte Gebiet hatte. Es erfasste im Westen, Norden und im Zentrum die Stadtteile Altona, St. Pauli, Eimsbüttel, Eppendorf, Harvestehude, Winterhude und die Innenstadt, im Osten und Süden St.Georg, Hammerbrook, Rothenburgsort, Hohenfelde, Eilbek, Borgfelde, Hamm, Horn, Billstedt, Barmbek, Uhlenhorst und Wandsbek und jenseits der Norderelbe Harburg, Wilhelmsburg, die Veddel und Finkenwerder. Schule fand lediglich statt im östlichen Teil des Landbezirks nördlich von Wandsbek, also in den Walddörfern, Bramfeld und den Gebieten an der oberen Alster, südlich der Niederelbe, westlich der in Altona gelegenen Straße Hohenzollernring sowie in Bergedorf und den Vierlanden. Die stillgelegten Schulgebäude des unbeschulten Gebietes wurden durch Verwaltungen, Wirtschaftsbetriebe, Militär und Partei fremdgenutzt und auch für Tagungen der HJ freigegeben.“46

Auch bei der Rückholaktion der Hamburger Kinder aus KLV-Lagern, die in der Nähe der anrückenden Front untergebracht waren, arbeitete die Schulverwaltung unter Ernst Schrewe und der Gaubeauftragte Heinrich Sahrhage bis zum Ende des Krieges eng zusammen.47

Positiv für Ernst Schrewe wurde gewertet, was im Urteil des Landgerichts 1950, aus meiner Sicht übertrieben, so ausgedrückt wurde: „Während seiner Amtsführung machte Ernst Schrewe die Schulen weitgehend von den Einflüssen der Partei und der HJ frei.“48

Es darf bei diesen Aussagen nicht vergessen werden, dass die Bedingungen für die Schulen sich völlig verändert hatten, kein regelhafter Unterricht mehr stattfand und sich viele Klassen in weit entfernten KLV-Lagern befanden. Richtig ist, dass Vorgänger Albert Henze alle nicht nationalsozialistischen Erscheinungen gnadenlos bekämpfte. Er hatte auch eng mit der HJ bei der Verfolgung der sogenannten Swing-Jugend zusammengearbeitet und der HJ einen erheblichen Einfluss in der Schule gesichert. Die HJ hatte sogar Möglichkeiten, auf Zeugnisse, Versetzungen und auf die Erteilung von Reifezeugnissen Einfluss zu nehmen, wenn HJ-Bannführer schlechten Schülern hervorragende Bewährung in der HJ-Arbeit bescheinigten. In dem Erlass von Albert Henze vom 27.6.1942 über die Zusammenarbeit von Schule und HJ stand: „Den Schulen wird zur Pflicht gemacht, die Dienstleistungszeugnisse bei der Beurteilung der Schüler, im besonderen bei Versetzungen und Prüfungen, zu berücksichtigen.“49

Nunmehr, am 6.5.1944, lautete die entsprechende Bestimmung nach Vereinbarung der Schulverwaltung unter Ernst Schrewe und der Gebietsführung der HJ: „Vor der Erteilung von Zeugnissen aller Schulgattungen, mit denen eine Versetzung oder Berechtigung verbunden ist, ist den zuständigen Bannführern bzw. den Vertrauenslehrern der HJ Gelegenheit zur Stellungnahme über den außerschulischen Einsatz der Schüler und Schülerinnen zu geben. Bestehen Bedenken gegen die Erteilung des Zeugnisses, so ist der Fall in gemeinsamer Besprechung zwischen Direktor und Bannführer zu klären. Wird dabei Einigkeit über die Erteilung des Zeugnisses nicht erzielt, so ist die Entscheidung der Schulverwaltung einzuholen, die vor ihrer Entscheidung eine Stellungnahme der Gebietsführung herbeiführt. An den Abschlußprüfungen der höheren Schulen nimmt ein Beauftragter der Gebietsführung der HJ teil, der in der Prüfungskommission beratende Stimme hat. Über Verweisungen von der Schule entscheidet die Schulverwaltung. Sie holt dazu vorher die Stellungnahme der Gebietsführung ein.“50

Die Probleme waren 1944 andere geworden. Die HJ hatte bei der KLV-Organisation durchaus eine wichtige Rolle gespielt. Und Ernst Schrewe gab am 7.8.1944 auch ein Schreiben an alle Schulleitungen heraus, in dem es hieß: „Betrifft: Kriegsfreiwillige der Hitler-Jugend.“

Der Reichsjugendführer der NSDAP hat die Hitler-Jugend aufgerufen zu beweisen, daß in Deutschlands härtestem Kampf die Jugend des Führers die Bewegung der jungen Kriegsfreiwilligen ist. „Zur Zeit läuft in Hamburg seitens der Gebietsführung eine Aktion für den Jahrgang 1928, um eine umfassende Anzahl dieses Jahrgangs zur Meldung als Kriegsfreiwillige zu werben. Es ist die selbstverständliche Pflicht jedes Erziehers, durch seine persönliche Einwirkung auf die ihm anvertrauten Jungen, die Kriegsfreiwilligenaktion der Hitler-Jugend mit allen Kräften zu unterstützen, um der Wehrmacht kriegsfreiwillige Soldaten zur Verfügung zu stellen, die mit der notwendigen inneren Bereitschaft und dem Bewußtsein ihrer nationalen Verpflichtung den Waffendienst übernehmen. In der Hitler-Jugend wird die Werbung durch Ansprechen der betreffenden Angehörigen des Jahrgangs 1928 in Form von Appellen in Lagern und Gemeinschaftsveranstaltungen durchgeführt.“51

In dem Prozess vor dem Landgericht Hamburg 1950 gegen Schrewe und von Wedel gab es nach intensiver Zeugenvernehmung aus dem Schulbereich ein zusammengefasst sehr positives Bild von der Arbeit Ernst Schrewes an der Spitze der Hamburger Schulverwaltung. Begünstigt sicherlich durch den deutlichen Kontrast zu seinem Vorgänger:

„In seiner Amtsführung zeichnete der Angeklagte S. sich durch eine besondere Kunst der Menschenführung aus, insbesondere aber durch eine von allen Zeugen, die mit ihm dienstlich oder außerdienstlich zu tun hatten, hervorgehobene Warmherzigkeit und Duldsamkeit und durch besonderes Einfühlungsvermögen und menschliches Verständnis. Diese Eigenschaften drückten sich in seiner Umgangsform und seiner Redeweise wie aber gerade auch im Inhalt seiner sachlichen Entscheidungen und Anordnungen aus. Es hat sich selten ein so eindeutiges und einheitliches Bild einer Persönlichkeit aus den ausnahmslos übereinstimmenden Bekundungen so vieler, nach geistiger Haltung und persönlicher und politischer Einstellung verschiedenartiger Zeugen ergeben, wie in diesem Verfahren. Der persönliche Eindruck den das erkennende Schwurgericht in der vieltägigen Beweisaufnahme von dem Angeklagten S. gewonnen hat, stimmt mit diesem Bild vollkommen überein.“52

Uwe Schmidt fasste die Arbeit Schrewes so zusammen: „Schrewe dezentralisierte die Entscheidungskompetenzen, soweit dies im hierarchischen Aufbau des diktatorischen politischen Systems möglich war, stand aber zugleich unter dem Druck der politischen Führung, möglichst viele Kinder und Jugendliche von der zerstörten Stadt fernzuhalten. So warb er mit abnehmendem Erfolg bis in die letzten Kriegsmonate für die Erweiterte Kinderlandverschickung. Seine öffentlichen Reden enthielten das für einen obersten nationalsozialistischen Bildungsfunktionär erforderliche ideologische Quantum, jedoch keine scharfen Töne.“53

Ich versuche im Weiteren das Entnazifizierungsverfahren Schrewes von dem Landgerichtsprozess im „Fall Mewes“ zu trennen.

Am 9.5.1945 hatte Ernst Schrewe den Entnazifizierungsfragebogen ausgefüllt und abgegeben. Am 11.5.1945 erhielt er das Entlassungsschreiben von Senator Landahl auf Anordnung der Britischen Militärregierung. Neben der NSDAP-Mitgliedschaft seit dem 1.5.1933 hatte Schrewe noch die Mitgliedschaft im NSV seit 1935, im NS-Altherrenbund seit 1937 und dem NS-Dozentenbund seit 1938 angegeben, auch, dass er bei der SS als Anwärter geführt worden war.54

Nach seiner Entlassung kehrte Schrewe mit seiner Familie als landwirtschaftlicher Arbeiter auf dem Hof seiner Verwandten in Westfalen zurück „und unterhielt durch seiner Hände Arbeit seine sechsköpfige Familie – er ist seit 1933 verheiratet und Vater von vier Kindern von jetzt 6–16 Jahren“.55

Rechtsanwalt Erich Wandschneider legte gegen die Entlassung erst am 17.7.1947 Berufung ein56, sicherlich ein kluger Schachzug, waren die ersten strengen Verfahren unter Verantwortung der Britischen Militärregierung doch bereits gelaufen und die Maßstäbe unter deutscher Regie nicht mehr so streng.

Wandschneider brachte am 18.5.1948 ein zehnseitiges Schreiben ein, das Ernst Schrewe in einem günstigen Licht zeichnete. Seine Begründung, warum er in die NSDAP eingetreten war, habe ich schon zitiert. Durchweg wurde seine ablehnende Haltung gegen den Nationalsozialismus behauptet, die Motivation, nur „innerhalb der Partei“ das Schlimmste verhüten zu können, ein häufig angewandtes Schutzargument.

Wandschneider beschrieb, dass Schrewe sich der „Volkskonservativen Partei angeschlossen hatte, mit deren Führer Treviranus er schon seit längerer Zeit befreundet war und dessen Büro er in Westfalen leitete. Er hätte sich aktiv für die Politik Brünings engagiert, vor allem aber hat er dem Eindringen der NSDAP in seinen Heimatkreis mit Erfolg entgegengewirkt. Unter anderem hat er dort in einer Diskussion gegen den späteren Gauleiter Kaufmann gesprochen. Die NSDAP hat darauf bei der Leitung des DHV die Entlassung Schrewes gefordert.“57

Wandschneider gab an, dass gegen die Entscheidung Kaufmanns, Schrewe zum Direktor der Volkshochschule zu machen, in der NSDAP Bedenken geäußert worden waren. Schrewe hätte „nämlich kritische Äußerungen über das Buch ‚Mein Kampf‘ gemacht und in einer Diskussion in seinem Heimatdorf abfällig über Göring gesprochen“.58

Auf der anderen Seite aber: „Dass Schrewe der Volkshochschule nach außen nun einen nationalsozialistischen Anstrich gab, wird man ihm nicht verübeln können, da ein Abweichen von dem von ihm beschrittenen Weg die Liquidierung der ohnehin schon gefährdeten Volkshochschule bedeutet hätte.“59

Auch die Bereitschaft Schrewes, die Leitung der Schulverwaltung zu übernehmen, wurde damit begründet, dass Schrewe den Nationalsozialismus von innen bekämpfen wollte: „Als Herr Prof. Schrewe 1943 die Leitung der Hamburger Schulverwaltung übertragen wurde, hatte er auch dieses Amt aufgrund seiner oben dargestellten Einstellung übernommen, daß es wirksamer und zweckmäßiger sei, von innen her die Unzulänglichkeiten und Mißstände des Nationalsozialismus abzuschwächen bzw. zu überwinden, als von außen eine praktisch völlig unmögliche Opposition zu leisten.“60

Dann führte Wandschneider die personalpolitischen Entscheidungen Schrewes an, die sicherlich gegen eine orthodoxe NS-Haltung sprechen, sowohl die Pensionierung des unfähigen OSR Hermann Saß61 als auch die damit verbundene Beförderung von Fritz Köhne auf die freigewordene OSR-Stelle. Schrewe hätte dafür bei Karl Kaufmann gekämpft und „ein verheerendes Gutachten des zuständigen Kreisleiters zu seinen Privatakten genommen“.62 Das wiederum stimmte nicht. Ich habe das „verheerende Gutachten“ von Kreisleiter Piwitt in den Akten der Schulverwaltung gefunden und gelesen. Dagegen hatte sich Schrewe erfolgreich für Köhne stark gemacht.63

Wandschneider führte für mich allerdings glaubhafte Beispiele an, in denen sich Schrewe auseinandersetzte, so im starken Gegensatz mit dem NS-Dozentenbund, „dessen Einfluss Schrewe für verhängnisvoll hielt“, oder das Zurückhalten von Informationen, beispielsweise „über die Auslandskontakte des Erziehungswissenschaftlers Wilhelm Flitner“.64

Wandschneider gab auch, schwer belegbar, an: „Kurz vor der Kapitulation hat Schrewe die Nichtverteidigung Hamburgs psychologisch mit vorbereitet.“65

Und Wandschneider weiter: „Das Bestreben, verheerende Auswirkungen zu vermeiden, ist Schrewes ehrliches Bemühen gewesen. Insbesondere während des Krieges hat er geglaubt, sich den ihm übertragenen Aufgaben nicht entziehen zu dürfen. Das gilt insbesondere für die Übernahme der ehrenamtlichen Leitung des Hamburger Propagandaamtes. Eineinhalb Jahre konnte er wegen anderer Aufgaben nur vormittags und auch nicht regelmäßig im Amt sein. Mit Goebbels hat er persönlich nichts zu tun gehabt. Schrewes offene und eigenmächtige Berichterstattung über den Luftkrieg im Hamburger Raum ist allerdings von Goebbels beanstandet worden. Goebbels verurteilte, daß Schrewe das Propagandaamt dem Reichsstatthalter unterstellte (Dezentralisation). Auf Veranlassung des Gauleiters legte man Schrewe schon 1942 die Aufnahme in die SS nahe. Er hat den ihm übersandten Fragebogen liegen lassen. In Besprechungen mit dem Reichsstatthalter war er der unbequemste Vertreter der Verwaltung. Viele Vertreter der Partei waren lediglich an ihrem persönlichen Vorteil interessiert. Bonzentum ist Mangel an echter Bildung, so Schrewes Haltung. Schrewe ist sich bewußt, daß er durch seine Mitarbeit viel Unheil und viel menschliches Unglück hat verhindern können. Er hat an seiner Stelle bestimmt mehr dafür getan, daß durch den Nationalsozialismus nicht noch größeres Unheil angerichtet worden ist, als diejenigen, die sich in parteipolitischer Neutralität vorsichtig zurückgehalten haben.“66

Anders als in anderen Entnazifizierungsfällen, wo weitestgehend Schutzbehauptungen aufgestellt wurden, muss hier konstatiert werden, dass Ernst Schrewe sich tatsächlich mutig in die Auseinandersetzung mit Reichsstatthalter Kaufmann begeben hatte und einen deutlichen Einfluss auf ihn und seine Entscheidungen gewann.

Schrewes Rechtsanwalt konnte gewichtige Leumundszeugnisse beibringen. So von Karl Schiller, der Mitglied der wirtschaftswissenschaftlichen Fachgruppe des NS-Dozentenbundes gewesen war. Schiller, selbst Mitglied der SA seit Juni 1933 und der NSDAP seit dem 1.5.1937, sowie anderer NS-Organisationen, schrieb am 16.10.1947:

„Im Sommer 1940 war ich mit einer Gruppe jüngerer Dozenten zu einer Tagung in Weimar. Wir hatten den Eindruck, daß die politische Zuverlässigkeit überprüft werden sollte. Prof. Schrewe wandte sich eindeutig gegen die von der Tagungsleitung betriebene Auffassung über die theoretische Nationalökonomie. Uns erfreute die wissenschaftlich sachliche und persönliche Haltung von Prof. Schrewe.“67

Das Leumundszeugnis wirkte weniger durch seinen Inhalt, als vielmehr durch die Tatsache, dass Schiller zum Zeitpunkt seines Schreibens SPD-Bürgerschaftsabgeordneter in Hamburg war.

Auch von Fritz Köhne bekam Ernst Schrewe einen „Persilschein“. Natürlich, möchte man sagen, weil Köhne solche Schreiben aus „menschlicher Warmherzigkeit und gütigem Verstehen“ für nahezu alle leitenden Personen in der NS-Schulverwaltung geschrieben hatte. Aber das Schreiben über Ernst Schrewe ist aussagekräftiger und umfassender, von wirklicher Achtung für Persönlichkeit und Handeln Schrewes getragen, nicht nur von menschlicher Nähe. Köhne schrieb am 14.4.1947:

„Prof. Schrewe ist mir als Leiter der Schulverwaltung Hamburg in der Zeit vom Herbst 1943 bis Mai 1945 bekannt gewesen. Er hat in der allergrößten Kriegsnot das Schulwesen Hamburgs geleitet und sich durch sein aufrichtiges menschliches Bemühen um Schule und Lehrerschaft die Achtung und Anerkennung sämtlicher Mitarbeiter erworben. In der Persönlichkeit Schrewes hat der Nationalsozialismus in Hamburg den letzten Versuch gemacht, das Bildungswesen dieser schwer geprüften Stadt auf die Grundlage der pädagogischen Einsicht und Zusammenarbeit aller Beteiligten zu stellen. Professor Schrewe hat diese Aufgabe trotz aller Widerstände mit der ihm eigenen geistigen Spannkraft und Wärme seines Wesens ehrlich zu lösen versucht, so daß man ihm manchmal wünschte, er wäre zu einer besseren Zeit Leiter der Hamburgischen Schulverwaltung geworden.

Wenn er auch sein Amt im Auftrage des Reichsstatthalters führte, so trat er doch nicht in seinem Äußern, in seinen Reden und Diskussionen als ‚Politischer Leiter‘ in Erscheinung. Er trug nie eine Uniform und verzichtete in seinen Worten auf soldatische und parteipolitische Wendungen und Schlagworte.

In den wöchentlichen Sitzungen der Schulverwaltung, die von ihm angesetzt und geleitet wurden, führte er meisterhaft die Diskussion, befreite sie von Nebensächlichkeiten und Weitschweifigkeiten und forderte von seinen Mitarbeitern eine offene sachliche Kritik; er selber übte sie unumwunden an den Maßnahmen und Trägern der politischen Macht, der Partei, der HJ, und des Nationalsozialistischen Lehrerbundes. Eine besonders scharfe Ablehnung erfuhr von ihm der Schulungsbetrieb der Partei in seinen Themen und Rednern. Nicht um die Übermittlung fertiger Anweisungen und Meinungen war es ihm zu tun; es kam ihm auf die geistige Problemstellung, auf Menschen- und Persönlichkeitsbildung an.

In der Woche nach Ostern 1944 wurde von Schrewe die gesamte Hamburgische Lehrerschaft, die nach der Katastrophe im Herbst 1943 zersprengt und mutlos zwischen den Trümmern eines zerstörten Schulwesens stand, durch ein reichhaltiges Vortragsprogramm und erstklassige künstlerische Darbietungen in einer ‚Pädagogischen Woche‘ zusammengefaßt und erlebte sich hier in geistiger und persönlicher Begegnung ihrer Mitglieder wieder als Berufsstand mit eigenen Aufgaben.

Schrewes Bemühungen gingen dahin, im Gegensatz zur Taktik des Nationalsozialistischen Lehrerbundes, eine Verbindung von der Gegenwart zu den guten Traditionen der hamburgischen Schulentwicklung vor 1933 und weiter zurück bis zur Jahrhundertwende herzustellen, um dadurch Ideen, Kräfte und Träger für den Wiederaufbau des Schulwesens zu gewinnen. So erfuhr die Griffelkunstvereinigung, Langenhorn, die nach 1918 als sozialistische Gemeinschaft entstanden war, durch seinen persönlichen Beitritt ihre wohlverdiente Anerkennung und Förderung. Die Schule ‚Am Heerkamp‘ wurde zu Ehren ihres Erbauers, der in der sogenannten ‚Systemzeit‘ 20 neue Schulbauten geschaffen hatte, mit dem Namen ‚Fritz Schumacher-Schule‘ bedacht. Die wertvolle ‚Schulgeschichtliche Sammlung‘ des alten hamburgischen Lehrerverbandes, die im Herbst 1943 durch Feuer zerstört worden war, wurde unter Schrewes Förderung aus Archivbeständen der Schulverwaltung neu aufgebaut.

Es war bekannt, daß Schrewe wegen seiner kritischen Haltung gegenüber dem Machtwillen der Partei, der HJ, und des Nationalsozialistischen Lehrerbundes unter den politischen Leitern, besonders den Kreis-und Ortsgruppenleitern, scharfe Gegner hatte. Auch die Behandlung des Reichsstatthalters, der von starkem Mißtrauen gegen die Lehrerschaft erfüllt war, gestaltete sich für ihn oft schwierig; doch muß es seiner überlegenen, gewinnenden Art in jener Zeit – wenn auch nicht immer – gelungen sein, sich in dem Kreis um den Gauleiter mit seinen Vorschlägen durchzusetzen. Wenn es ihm nicht gelang, sprach er sich in den Sitzungen der Schulverwaltung offen und freimütig darüber aus.

Als die Bombenangriffe sich häuften, galt Schrewes ganze Sorge der Sicherheit der hamburgischen Kinder. Unermüdlich warb er in Elternversammlungen für die Kinderlandverschickung. Auf Widerstand stieß er dabei besonders in der Harburger Bevölkerung, die sich noch in Sicherheit wähnte, bis es ihm endlich gelang, auch diese für die Verschickung der Kinder zu gewinnen. Als kurz darauf Harburg zerstört wurde, haben ihm gewiß viele Eltern gedankt, daß ihre Kinder vor der Not und dem Tod in dieser Katastrophe bewahrt geblieben waren.

In der Personalpolitik war bei Schrewe die fachliche Eignung ausschlaggebend. Eine Beförderung von Parteimitgliedern, die diese Voraussetzung nicht besaßen, lehnte er strikt ab. Oberschulrat S., Träger des goldenen Parteiabzeichens, wurde auf seine Veranlassung wegen dienstlicher Ungeeignetheit vorzeitig in den Ruhestand versetzt. Nichtparteigenossen, die im Dienste verblieben waren und sich im Amt bewährt hatten, sollten in der Beförderung nicht übergangen werden. Ich persönlich habe erst nachträglich von ihm erfahren, wie sehr ich damals im Kreise der Politischen Leiter als alter Sozialdemokrat und Lehrergewerkschaftler umstritten war; trotzdem hat Schrewe gegen den heftigen Widerstand der Kreisleiter ohne mein Wissen und Zutun aus Anlaß meines 65. Geburtstages meine Ernennung zum Oberschulrat gefördert und durchgesetzt.

Schrewe besaß aus innerem Suchen in hohem Maße die Kunst der Menschenführung; er gab sich schlicht und echt und verzichtete auf äußere Geltung und politische Machtmittel. Was er für recht und notwendig erkannt hatte, vertrat er an entscheidender Stelle mit Zähigkeit und Geschick. Als im Herbst 1943 das Gebäude der Schulverwaltung Dammtorstraße 25 von der Gestapo beschlagnahmt wurde, gelang es ihm nach wenigen Monaten trotz heftigen Widerstandes dieser mächtigen Organisation beim Reichsstatthalter zu erwirken, daß diese das Haus räumte und es der Schulverwaltung überließ.

Mit seinen Mitarbeitern in der Behörde verband ihn vom ersten bis zum letzten Tag ein echtes Vertrauensverhältnis; keiner fühlte sich von ihm übersehen oder mißachtet; für jeden hatte er ein offenes Ohr, ein freundliches Wort und, wo es not tat, Hilfe und Unterstützung.“68

Bei dieser Wertschätzung für Ernst Schrewes Arbeit in der Schulverwaltung schien die Entnazifizierung kein unüberwindliches Problem zu sein. Der von den Nationalsozialisten vor Schrewes Zeit, 1933, suspendierte Oberschulrat für die Berufsschulen, Johannes Schult, nach 1945 wieder als Oberschulrat fungierend, schrieb am 13.11.1948:

„Prof. Schrewe ist ein tüchtiger Fachmann auf dem Gebiet der Nationalökonomie. Da er auch die Prüfung als Volksschullehrer gemacht hat, würde er in den Handelsschulen beschäftigt werden können und nebenbei, wenn keine sonstigen Bedenken bestehen, wieder an der Universität lehren können. Gegen derartige Betätigungen hat die Schulbehörde keine Bedenken.“69

Da Schult mit den OberschulratskollegInnen Emmy Beckmann und Karl Hoffmann auch dem Entnazifizierung-Fachausschuss angehörte, überrascht dessen Votum nicht: „Herr Prof. Dr. Schrewe ist 1933 in die NSDAP eingetreten. Er war damals Gewerkschafts-Angestellter. Es ist durchaus glaubhaft, daß er Gegner der politischen Machtergreifung der NSDAP gewesen ist und sich vor dem Regierungsantritt Hitlers redlich bemüht hat, die Opposition zu stärken. Als er sah, daß eine Opposition nicht zustande kam, hat er geglaubt, durch Eintritt in die Partei das Ziel zu erreichen, sah sich aber bald getäuscht. Die Volkshochschule hat er, wie von allen Seiten glaubhaft versichert wird, nicht in nationalsozialistischem Sinne geführt. Als besonderes Verdienst kann ihm das jedoch nicht angerechnet werden, da es für jeden anständigen Menschen selbstverständlich war.

Einige Jahre war er der Leiter der Schulbehörde anstelle des zum Wehrdienst eingezogenen Senators. Auch in dieser Stellung hat er sich so benommen, wie es ein gewissenhafter und anständiger Mensch tun muß. Seine Berufung zum Direktor der Volkshochschule und Leiter der Schulbehörde ist aus sachlichen Gründen erfolgt, nicht aber, wie ausdrücklich festgestellt worden ist, aufgrund seiner Parteizugehörigkeit, die von den parteiamtlichen Stellen mit Zweifel angesehen wurde. Er hat zwölf Jahre im Staatsdienst gestanden.

Es wäre zu entscheiden, ob er wieder in einem Staatsamt beschäftigt oder in den Ruhestand versetzt werden soll. Im Hinblick darauf, wie andere Senatssyndici, die sich in ähnlicher Lage befanden, behandelt worden sind, wäre eine Versetzung in den Ruhestand zu empfehlen. Ihn wieder in einem Staatsamt zu beschäftigen, dürfte wegen der Tatsache, daß er immerhin in der Nazizeit einer der leitenden Männer in Hamburg war, nicht gut möglich sein. Sollte eine Versetzung in den Ruhestand für bedenklich gehalten werden, so ist zu erwägen, ob ihm für einige Jahre Übergangsgelder bewilligt werden, damit er in der Lage ist, sich eine neue Existenz zu gründen.“70

Insgesamt ließen sich alle Beteiligten sehr stark von den menschlichen Qualitäten Schrewes überzeugen und bei ihren Entscheidungen leiten. Aber andererseits fungierte Schrewe in den letzten beiden Jahren der NS-Herrschaft als höchster Repräsentant der NS-Regierung in Hamburg für den Schulbereich und als Leiter des Reichspropagandaamtes, war mithin sicherlich nicht als Oppositioneller mit NSDAP-Parteibuch anzusehen.

Der für milde Urteile bekannte ehemalige Oberlandesgerichtspräsident Dr. Wil-helm Kiesselbach führte auch im Berufungsausschuss im Fall Schrewe den Vorsitz, der am 19.12.1948 Schrewe völlig rehabilitierte und in Kategorie V (Entlasteter) einstufte. Die Begründung:

„Der politischen Belastung des Dr. Schrewe stehen ausgezeichnete Entlastungszeugnisse gegenüber, die überzeugend ergeben, daß er innerlich niemals auf den Boden des Nationalsozialismus gestanden hat, sondern es vielmehr mit Mut und Geschick verstanden hat, nationalsozialistische Übergriffe von der Schulverwaltung fernzuhalten. Dies Geschick hat er insbesondere auch gegenüber dem ehemaligen Reichsstatthalter Kaufmann bewiesen. Es bestehen deshalb keine Bedenken, Prof. Schrewe der Kategorie der nominellen Mitglieder der Partei zuzurechnen und ihn als entlastet zu bezeichnen. Auf der anderen Seite ist der Ausschuss in Übereinstimmung mit dem Vertreter des Fachausschusses der Auffassung, daß eine Wiederverwendung des Prof. Schrewe als Senatssyndikus aus politisch-taktischen Gründen nicht zweckmäßig und tragbar wäre. Der Ausschuss hat nur deshalb davon Abstand genommen, eine dahingehende Beschränkung ausdrücklich in den Tenor seines Spruches aufzunehmen, weil Prof. Schrewe vor ihm die verbindliche Erklärung abgegeben hat, daß er auch seinerseits aus den genannten Gründen auf eine Wiederverwendung als Senatssyndikus keinen Wert legt. Keine Bedenken bestehen gegen eine Verwendung des Prof. Schrewe in seiner Lehrtätigkeit, gleichwie welcher Art.“71

Am 12.1.1949 legte Rechtsanwalt Wandschneider auf Anforderung des Berufungsausschusses für Ernst Schrewe die oben genannte Erklärung noch einmal schriftlich vor.72

Und Schrewe selbst hatte in einem Schreiben an den Berufungsausschuss erklärt, „seine Absicht, im Sommersemester 1949 die Lehrtätigkeit wieder aufzunehmen, sei mit dem Dekan der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Sieverts, bereits abgesprochen“.73

Das ist interessant. Da kamen „alte Kameraden“ wieder zusammen. Erstaunlich, dass Prof. Sieverts mit seiner erheblichen NS-Belastung schon wieder Dekan und überhaupt als Hochschullehrer installiert worden war. Sieverts und Schrewe hatten in ihren NS-Funktionen schon in der Nazizeit zusammengearbeitet: „Ein Arbeitskreis der ‚Arbeitsgemeinschaft für den Jugendschutz im Kriege‘ unter Leitung des Juristen Prof. Rudolf Sieverts, Leiter der NSV-Erziehungsberatung des NSV-Kreises 7, und unter Mitarbeit von Ernst Schrewe, kommissarischer Leiter des Gaupropagandaamtes, befaßte sich mit ‚Schmutz-und Schundliteratur‘, sammelte und begutachtete in Zusammenarbeit mit HJ, BDM und NSLB ‚die einschlägige Literatur‘ und achtete wegen des negativen ‚Vorbildcharakters‘ besonders auch auf die sexuelle Gefährdung Jugendlicher durch Filme.“74

Intern wurde in der Schulbehörde ein Vermerk für Bürgermeister Max Brauer erstellt, mit der Feststellung, Schrewe könne „höchstens als Regierungsdirektor Wiederverwendung finden“.75

Da Senator Landahl bei Abfassung des Vermerkes nicht in der Behörde war, wurde notiert: „Soweit bekannt ist, beabsichtigt Herr Senator Landahl, Schrewe in irgendeiner Weise wieder einzusetzen.“76

Da Schrewe vor seiner Einsetzung als Senatssyndikus Hochschullehrer gewesen war, monierte der Entnazifizierung-Fachausschuss der Universität Hamburg, dass der Berufungsausschuss ihn nicht gehört hätte und dennoch entschieden habe, „dass gegen eine Verwendung in einer Lehrtätigkeit keine Bedenken bestehen“.77

Und tatsächlich formulierte der Beratende Ausschuss der Universität am 17.3.1949 Bedenken: „Obgleich Prof. Schrewe keinerlei Machenschaften im NS- Sinne vorzuwerfen sind, bestehen gegen die Wiederaufnahme der Lehrtätigkeit vorläufige Bedenken, da Prof. Schrewe sich aufgrund seiner Bindung zum damaligen Reichsstatthalter Kaufmann und von ihm veröffentlichter Artikel, die in einem Fall eine besonders krasse Verherrlichung Adolf Hitlers und des Dritten Reiches darstellen, in der Öffentlichkeit zu stark exponiert hatte.“78

Die Perspektive, nicht nur auf den persönlichen Umgang, sondern auch auf das veröffentlichte Wort zu schauen, kann manchmal zu unterschiedlichen Ergebnissen führen.

So einfach war es für Ernst Schrewe offensichtlich nicht. Am 7.5.1949 wurde ein Vermerk zu den Personalakten genommen, in dem es hieß: „Verwendungsmöglichkeit in der Schulbehörde besteht nicht, Universität siehe Bedenken Fachausschuss: Schrewe ist ‚in den Wartestand‘ versetzt, bekommt Wartegeld nach B6 (Senatssyndikus), Gehalt rund 900 DM.“79

Am 28.11.1949 beschloss der Berufungsausschuss der Universität: „Damit Prof. Schrewe seine Lehrtätigkeit an der Akademie für Gemeinwirtschaft aufnehmen kann, bestehen keine Bedenken, daß er seine Honorarprofessur an der Universität wieder ausübt. Der Berufungsausschuss hält es aber für erwünscht, daß Prof. Schrewe mit dem Ankündigen von Vorlesungen bis zum Sommersemester zurückhält.“80

Bis hier lief alles ganz gut für Ernst Schrewe. Die Honorarprofessur an der Universität in der Akademie für Gemeinwirtschaft schien ihm sicher. Im Sommersemester sollte ein Lehrauftrag zum Thema „Agrarbereich und Agrarwissenschaften“ stattfinden. Dann erhob die Hamburger Oberstaatsanwaltschaft am 24.11.1949 Anklage gegen Schrewe und den Justiziar und Stellvertreter Schrewes 1943 bis 1945 an der Spitze der Schulverwaltung, Hasso von Wedel, „wegen Vergehens gegen die Menschlichkeit“.81

Senator Landahl wandte sich an Schrewe und ersuchte ihn am 31.12.1949, von der Lehrtätigkeit Abstand zu nehmen.

Am 2.3.1950 entschloss sich der Hamburger Senat, ein förmliches Disziplinarverfahren gegen Schrewe einzuleiten.82

In dem Schwurgerichtsverfahren, für das die Oberstaatsanwaltschaft Ende 1949 eine Anklage vorbereitete, ging es um den Fall der Lehrerin Yvonne Mewes und des Gewerbeoberlehrers Gustav Holler, die, nachdem die Schulbehörde ihre Fälle an die Gestapo weitergegeben hatte, beide in Konzentrationslager gesteckt wurden und dort zu Tode kamen.83

Im Schwurgerichtsprozess wurde geprüft, ob sich Ernst Schrewe und Hasso von Wedel schuldig am „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ gemacht hatten. Da in den Fall Mewes neben Ernst Schrewe und Hasso von Wedel auch der Schulleiter des Heilwig-Gymnasiums, Hans Lüthje, und die Oberschulräte Behne, Henze und Züge involviert waren, soll der Fall in dieser Biografie ausführlicher dargestellt werden. In den Biografien von Wedel und Lüthje in diesem Buch wird darauf Bezug genommen und im Fall von Wedel werden auch die internen Ermittlungen detaillierter dargestellt, die Hasso von Wedels Persönlichkeit und Schuld in keinem günstigen Licht erscheinen lassen.84

Ich werde hier den Vorgang beschreiben, dann das Schwurgerichtsurteil, danach getrennt auf das Disziplinarverfahren gegen Ernst Schrewe eingehen, das unabhängig davon durchgeführt wurde.

 

Der Fall Yvonne Mewes.85

Yvonne Mewes wurde am 22.12.1900 in Karlsruhe geboren. Sie stammte aus einer bürgerlichen Familie, ihr Vater, der Zahnarzt Dr. Wilhelm Mewes hatte in Hamburg die Gelehrtenschule des Johanneums besucht und dort das Abitur gemacht. Bis 1919 lebte die Familie in Straßburg im Elsass. Danach zog sie nach Hamburg und bewohnte eine Villa am Grindelberg 42. Yvonne Mewes war die Älteste von vier Töchtern. Sie studierte von 1920 bis 1925 Englisch und Französisch in Hamburg und München, legte 1925 das erste Staatsexamen ab und 1927 die Lehramtsprüfung. Danach wurde sie als Studienassessorin an der damals noch privaten Heilwigschule beschäftigt. Am 1.4.1938 wurde Yvonne Mewes auf ihren Antrag in den Dienst der Gemeindeverwaltung Hamburg übernommen und bis 1942 an der Schule Curschmannstraße beschäftigt. „Sie weigerte sich in diesem Jahr, in ein KLV-Lager zu gehen. Die Schulverwaltung nahm auf ihre Weigerung Rücksicht. Sie wurde dann für kurze Zeit an der Schule Caspar-Vogt-Straße und anschließend wiederum an die Heilwigschule versetzt. Der Schulleiter der Heilwigschule, Dr. Hans Lüthje, schrieb am 4.6.1943 in einem Bericht über Yvonne Mewes: „Ein bis zum Fanatismus wahrheitsliebender Mensch, der keine Bindung anerkennt und anerkennen will, sich rücksichtslos gegen alles stemmt, was nach Zwang aussieht, sich mit allen Kräften gegen die notwendigen Anforderungen der Gemeinschaft sträubt. Sie ist alles in allem der Prototyp eines Individualisten, in ihre Ideen verrannt, schwer, wenn überhaupt, belehrbar und anderen Gedanken kaum zugänglich. Mewes ist in ihrer Sucht, jeglicher Bindung auszuweichen, auch nicht der NSDAP beigetreten.“86

Dass man die Lehrerin Mewes auch anders darstellen und beschreiben konnte, zeigte Landgerichtsdirektor Valentin, der Yvonne Mewes in seinem Urteil in dem Prozess gegen Ernst Schrewe und Hasso von Wedel folgendermaßen charakterisierte:

„Sie war eine ausgeprägte geistige, zu wissenschaftlichen Arbeiten neigende, ihren Dienst sehr gewissenhaft versehende Lehrerin, die hohe Anforderungen an sich selbst stellte. Selbständig im Denken, vertrat sie die einmal von ihr für richtig gehaltene Meinung kompromisslos und unnachgiebig. Sie war dabei zwar bereit, auch andere Meinungen in offener Aussprache anzuhören und gelten zu lassen, beharrte jedoch oft eigensinnig auf ihrem Standpunkt. Sie war im parteipolitischen Sinne unpolitisch. Aus ihrer geistig-freiheitlichen Haltung heraus gegen den Nationalsozialismus eingestellt, empfand sie offenbar die geistige Bevormundung durch die Partei als so niederdrückend, dass sie sich deswegen ihres Deutschtums, das bei ihr als Grenzlanddeutscher besonders stark ausgeprägt war, zu schämen anfing. Bei ihrer Einstellung gegen die NSDAP mag es eine Rolle gespielt haben, dass ihr Neffe Harry Mewes, um dessen geistige Erziehung sie sich sehr stark kümmerte, als Halbjude unter dem nationalsozialistischen Ausnahmerecht erheblich zu leiden hatte.“87

Über den schon zitierten Schulleiter der Heilwigschule, Hans Lüthje, sagte Richter Valentin: „Von dem Zeugen Lüthje ist Yvonne Mewes als der Prototyp eines Individualisten bezeichnet worden, der jeglicher Bindung an eine Gemeinschaft abhold sei. Diese Formulierung ist ganz offensichtlich zum mindesten überspitzt.“88 Valentin begründete seine Aussage nach den Erkenntnissen mehrwöchiger Zeugenvernehmung: „Yvonne Mewes ordnete sich sehr wohl in Gemeinschaften ein, die sie anerkannte. In der Schulgemeinschaft und in den Kollegien führte sie sich so diszipliniert, dass ihr auch in Kleinigkeiten nie eine Unregelmäßigkeit oder Rücksichtslosigkeit vorgeworfen werden konnte. In der Haft im Konzentrationslager Fuhlsbüttel und im Konzentrationslager Ravensbrück zeigte sie sich ihren aus einfachen Verhältnissen stammenden und geistig weit unter ihr stehenden Mitgefangenen gegenüber als aufgeschlossen, kameradschaftlich und hilfsbereit. In ihren äusseren Formen war sie im allgemeinen höflich und korrekt, wurde allerdings zuweilen im Verkehr mit Vorgesetzten, wenn es sich um die Besprechung von ihr unliebsamen Entscheidungen handelte, bis an die Grenze der Ungebühr laut und scharf im Ton und Ausdruck.“89

Ende Juli 1943 wurde durch die Fliegerangriffe auf Hamburg ihre Wohnung in der Meerweinstraße zerstört, ihre Bibliothek und alle literarischen Texte, die für sie Grundlage ihres Unterrichtens waren, wurden vernichtet, ebenso wie das Haus der Eltern. Yvonne Mewes verließ Hamburg gemeinsam mit ihren Eltern und fand Aufnahme bei ihrer jüngsten Schwester in Passau, während ihre Eltern wieder nach Straßburg zogen. Nach etwa einem Monat erhielt Yvonne Mewes eine Anstellung an der Oberschule für Knaben in Passau, die sie am 4.9.1943 antrat. Sie nahm Verbindung zu ihrem Hamburger Schulleiter Hans Lüthje auf, dem sie mitteilte, in Passau bleiben zu wollen. Lüthje wies sie darauf hin, dass es Hamburger Lehrern verboten sei, sich neue Stellungen zu besorgen. Auf ein Telegramm von Schulleiter Lüthje vom 22.8.1943, in dem er sie aufforderte, sofort in ein KLV-Lager in der bayrischen Ostmark die Arbeit aufzunehmen, antwortete Yvonne Mewes:

„Dieser Aufforderung werde ich nicht Folge leisten können. Sie erinnern sich gewiss noch, dass der derzeitige Grund meines Schulwechsels von der Curschmannstraße nach der Caspar-Vogtstraße meine Weigerung war, mit in ein KLV-Lager zu gehen. Wie ich Ihnen wohl nicht verschwieg, hatte ich eine heftige Auseinandersetzung diesbezüglich mit Herrn Oberschulrat Henze, die damals schon, wenn nicht Herr Oberschulrat Züge vermittelnd eingegriffen hätte, sicher zu meiner sofortigen Entlassung geführt hätte. Es ist dies eine Aufgabe, der ich nervenmäßig nicht gewachsen bin und was ich nicht leisten kann, lehne ich von vornherein ab. In meiner Einstellung zur KLV hat sich auch jetzt nichts geändert, und da ich nicht ein zweites Mal mit Nachsicht und Schonung rechne, bin ich darauf gefasst, dass es diesmal meine Entlassung aus dem Schuldienst bedeutet.“90

Yvonne Mewes bemühte sich in der Folgezeit um ihre Entlassung, zumindest um Beurlaubung aus dem Hamburger Schuldienst und kam den Aufforderungen zur Rückkehr nach Hamburg nicht nach. Die Schulverwaltung Hamburg sperrte ihr Gehalt und Hasso von Wedel, der Justiziar der Behörde, veranlasste das bayerische Kultusministerium, Yvonne Mewes in Passau zu entlassen.

Mewes sah dieses Vorgehen als eine Kränkung ihrer Beamtenehre und kam erst nach diversen Aufforderungen und einem gestellten Ultimatum am letzten Tage der ihr gesetzten Frist, nämlich am 22.1.1944, nach Hamburg zurück, um ihren Dienst wieder aufzunehmen.

„Wegen ihres schuldhaften Fernbleibens vom Dienst“ wurde gegen sie eine Geldbuße von 200 Reichsmark verhängt.

Nach einer kurzen Tätigkeit an der Walddörfer-Oberschule für Mädchen, „wo sie sich überflüssig vorkam“91, überredete sie Hans Lüthje, an den sie sich um Rat gewandt hatte, dazu, sich zum Dienst an der damals gerade nach Wittstock an der Dosse verlegten Heilwigschule zurückzumelden. Dorthin wurde sie mit Wirkung vom 1.2.1944 versetzt. Die Heilwigschule wurde an diesem Ort in der Form der sogenannten offenen KLV-Lager geführt. Die Schülerinnen und Lehrkräfte waren privat untergebracht. Richter Valentin beschrieb die Situation aus seiner Sicht: „Der Zeuge Lüthje sorgte dafür, dass Yvonne Mewes ein unter den damaligen Verhältnissen als besonders gut zu bezeichnendes Zimmer zugewiesen erhielt, in dem sie sich allerdings nicht heimisch fühlte, weil sie in diesem Punkte ganz besonders anspruchsvoll war, weil ihr der Ausblick auf die eintönige Rübenfeld-Landschaft der Priegnitz zuwider war und weil sie zu ihren kleinstädtischen Wirten – Lehrersleuten – keinen Kontakt bekommen konnte.“92

Ingeborg Brusberg, die Yvonne Mewes für die Stolpersteine in Hamburg porträtierte, schilderte es so: „Yvonne Mewes litt unter den Bedingungen und begab sich in Behandlung bei einem Nervenarzt. Sie ließ sich jedoch kein Attest geben, das ihr Dienstunfähigkeit bescheinigt hätte. Ursula Randt erinnerte sich, dass ihre Lehrerin den Aufenthalt in Wittstock nur ‚mit großem Widerstreben‘ ertrug. Sie schilderte eine Situation im Frühsommer 1944. Es war in der Französischstunde im HJ-Heim. Die Fenster standen offen, und die Wittstocker HJ war draußen zum Dienst angetreten, laute Kommandos waren zu hören. ‚Plötzlich wandte sich Yvonne Mewes brüsk um, schlug die Fenster heftig zu und sagte dann zornig, zu uns gewandt: Das ist ja nicht zu ertragen! Bei dem Gebrüll dieser sogenannten Führer kann man unmöglich unterrichten!“93

Kurz vor den Sommerferien 1944 eröffnete Yvonne Mewes Schulleiter Lüthje in einem längeren Gespräch, dass sie beabsichtigte, nach den Ferien nicht mehr nach Wittstock zurückzukehren. Sie führte als wesentlichen Grund an, sie habe nicht die zur gründlichen Vorbereitung erforderlichen Bücher, „worunter sie nach der Bekundung ihrer Kollegin P. nicht nur Lehrbücher, sondern insbesondere solche verstand deren sie zur geistigen Vertiefung ihrer Arbeit und ihrer eigenen Bildung bedurfte.“94

Während der Sommerferien schrieb Yvonne Mewes am 15.7.1944 ein Kündigungsschreiben an die Schulverwaltung, in dem es hieß: „Da ich meine Arbeitskraft gern anderweitig einsetzen möchte, habe ich mich diesbezüglich bemüht. Ich habe alle Anstrengungen gemacht, auf rechtmäßige Weise aus meinem bisherigen Dienstverhältnis frei zu kommen. Es ist nicht geglückt und ich habe den Eindruck, daß man von Seiten der Behörde darauf wartet, daß ich mich ins Unrecht setze. Wenn ich dies mit meiner Kündigung tue, so ist es meinerseits ein Schritt der Verzweiflung, denn ich kann es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren, da versagen zu müssen, wo ich früher etwas leisten konnte …“95

Die auch von Vorgesetzten angeregten Hinweise, „durch eine ärztliche Untersuchung die Unfähigkeit zum Dienst in der KLV feststellen zu lassen, lehnte sie ab, weil sie sich vollkommen gesund fühlte“.96 Gleichzeitig bemühte sie sich in einem Bewerbungsschreiben um Einstellung bei der Auslandsbriefprüfstelle der Abwehrstelle Hamburg. Ihren Dienst in Wittstock trat sie nicht wieder an.

Jetzt war Hasso von Wedel mit dem Fall beschäftigt. Er notierte am 27.7.1944: „Die Schulverwaltung wird mit allen dienststrafrechtlichen und polizeilichen Mitteln gegen diese neue disziplinlose Dienstverweigerung vorgehen.“97

Am 1.8.1944 meldete sich Yvonne Mewes bei dem für sie zuständigen Schulaufsichtsbeamten, OSR Karl Züge. Daraufhin kam es zu einem Vernehmungsgespräch, das von Hasso von Wedel geführt wurde im Beisein von Karl Züge. Nach deren Angaben hätte von Wedel Yvonne Mewes belehrt, „daß es während des Krieges keine Möglichkeit der Lösung des Beamtenverhältnisses gebe, daß es ihre rechtliche Pflicht als Beamtin und ihre menschliche Pflicht als Lehrerin sei, ihren Arbeitsplatz auszufüllen, daß die KLV eine besonders verantwortungsvolle im Interesse der leiblichen Wohlfahrt der Kinder gelegene Sache sei, daß man infolge der katastrophalen Personallage die durch die KLV erwachsenden Aufgaben kaum noch meistern könne und jeder Kraft, insbesondere der Befähigten, bedürfe.“98

Von Wedel drohte ihr schließlich an, „er würde sie für einen Tag festnehmen lassen, um ihr Gelegenheit zum Nachdenken zu geben“.99

Das Protokoll hielt Yvonne Mewes Aussage fest: „Ich weiß, daß die Behörde, wenn ich mich jetzt weigere, meinen Dienst sofort wieder anzutreten, mit allen Disziplinarmitteln gegen mich vorgehen wird und außerdem meine gerichtliche Bestrafung betrieben wird. Ich will das in Kauf nehmen …“100

Hasso von Wedel beteuerte später vor Gericht, für Richter Valentin „glaubwürdig, er habe sie angefleht ihren Dienst wieder aufzunehmen. Der Zeuge Züge erläutert das mit der Bekundung, er sei erstaunt gewesen, dass von Wedel eines so weichen Tones, wie er ihn bis dahin von ihm nicht gehört habe, fähig sei. Der Angeklagte von Wedel blieb auch bis zum Ende des Gespräches mit Yvonne Mewes durchaus ruhig und bestimmt. Diese Begegnung mit ihr war die einzige die er mit ihr gehabt zu haben sich erinnert. Er setzte ihr am Schluss der Unterredung eine letzte Frist zur Wiederaufnahme ihres Dienstes bis zum 3. August 1944. Fräulein Mewes teilte ihm jedoch schon vor Ablauf der Frist schriftlich mit, dass sie bei ihrer Weigerung beharre.“101

Hier trafen offenbar zwei Welten aufeinander. Einerseits eine intellektuelle, individualistische, sensible Pädagogin, die bestimmte Bedingungen für eine ihren Normen entsprechende erfolgreiche Arbeit benötigte, auf der anderen Seite ein Jurist, Verwaltungsbeamter, Offizier, der ein hohes Pflichtbewusstsein hatte, für den es undenkbar war, Beamtenpflichten nicht wahrzunehmen, Aufträge von Vorgesetzten nicht auszuführen, der als Offizier für Führer, Volk und Vaterland ein Bein verloren hatte und zwei Brüder, die den Krieg nicht überlebt hatten. So ist zu befürchten, dass im Falle der „widerspenstigen Yvonne Mewes“ auch ein Exempel statuiert werden sollte.

Hasso von Wedel entwarf einen Bericht, den er im Vorgespräch mit Ernst Schrewe abstimmte und der dann von Schrewe unterzeichnet am 4.8.1944 an Reichsstatthalter Karl Kaufmann geleitet wurde. Dieses Schreiben war die wesentliche Grundlage für das Schwurgerichtsverfahren gegen Schrewe und von Wedel. Darin hieß es:

„Die Schulverwaltung schlägt vor, wegen der völlig grundlosen und unberechtigten Dienstverweigerung

1. das Beamtenverhältnis von Fräulein M. sofort zu widerrufen,

2. das Ruhen des Gehaltes von Fräulein M. mit Wirkung vom 23. Juli 1944 ab anzuordnen (§17DBG).

Darüber hinaus muss aber die grundlose Arbeitsverweigerung von Fräulein M. scharf geahndet werden. Kommt Fräulein M. mit ihrer grundlosen Weigerung durch und erreicht sie angesichts der nunmehr nicht mehr zu vermeidenden Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ihre Freistellung, so würde das bei anderen Beamten, die ebenfalls zum Teil mit allen Mitteln aus dem Dienst freizukommen versuchen, das Signal sein, es ebenso zu machen. (…) Für das Rechtsgefühl ist es jedoch unerträglich, dass der Beamte, den noch dazu Eid und besondere Treuepflicht an den Führer binden, straflos ausgeht. Unter Anwendung des §2StGB – entsprechende Anwendung von Strafgesetzen, wenn das gesunde Volksempfinden das erfordert – müsste Fräulein M. in diesem Falle auf Antrag des Herrn Reichsstatthalters der gerichtlichen Bestrafung zugeführt werden. Eine Vorbesprechung mit dem Herrn Generalstaatsanwalt hat ergeben, dass dieser bereit wäre, Anklage zu erheben. Bei der Zweifelhaftigkeit der Rechtslage empfiehlt es sich jedoch, das nur dann zu tun, wenn Fräulein M. auch aus einem anderen Rechtsgrunde, etwa aus unterlassener Hilfeleistung gemäß §330cStGB „– das war ein Vorschlag des Generalstaatsanwaltes –“ bestraft werden könnte. Es muss jedenfalls vermieden werden, dass, falls durch übergeordnete Gerichte das Strafurteil wegen Arbeitsvertragsbruch aus Rechtsgründen aufgehoben werden sollte, M. gänzlich straflos ausgeht. Die Schulverwaltung hat daher den Kreis 1 der NSDAP gebeten, M. zur dringlichen Fliegerschädenbeseitigung sofort heranzuziehen. Falls sie sich, wie zu erwarten, weigert, hier Hilfe zu leisten, schlägt die Schulverwaltung vor, M. zur gerichtlichen Bestrafung zu bringen.

Sollte M. der Aufforderung des Kreises nachkommen und deswegen eine Bestrafung aus §330c StGB nicht möglich sein, so bittet die Schulverwaltung, M. in Polizeihaft nehmen zu lassen und einem Konzentrationslager zuzuführen. Da die Ahndung des groben Arbeitsvertragsbruches rasch erfolgen soll, wird schon jetzt gebeten, zu dem von der Schulverwaltung vorgeschlagenen Verfahren grundsätzlich Zustimmung zu erteilen, damit dann die erforderlichen Maßnahmen – entweder Polizeihaft oder gerichtliche Haft – ungesäumt durchgeführt werden können.“102

Weiter wurde in diesem Schreiben auf das laufende Beschwerdeverfahren hingewiesen und dann aus der Personalakte referiert: „Die beigefügte Personalakte zeigt, dass M. auch bisher schon zu Widersprüchlichkeiten geneigt hat. M. wird als Prototyp eines Individualisten bezeichnet, der sich gegen die notwendigen Anforderungen der Gemeinschaft sträubt. Mewes ist in ihrer Sucht, jeglicher Bindung auszuweichen, auch nicht der NSDAP beigetreten …“103

Hier hatte also auch die dienstliche Beurteilung von Schulleiter Hans Lüthje, bei dem Yvonne Mewes stets Rat gesucht hatte, ihre eindeutige Zielsetzung.

Hasso von Wedel gab später an, dass er sich ungenau und unvollständig ausgedrückt hätte, statt „Konzentrationslager“ wäre eigentlich „Arbeitserziehungslager“ gemeint gewesen. Aus meiner Sicht eine schwache Schutzbehauptung bei einem so politisch bewussten und versierten Juristen. Aber 1950 hatte sich das Blatt gewendet und nicht alle Formulierungen wollte man gern verwandt haben.

Am 22.8.1944 schrieb die Hauptverwaltung, Personalamt, dass der Reichsstatthalter einverstanden wäre, das Beamtenverhältnis von Yvonne Mewes sofort zu widerrufen, keine weiteren Dienstbezüge zu zahlen und „die Angelegenheit der Gestapo zu übergeben, zwecks Prüfung, ob von ihr aus ein Einschreiten möglich ist. Ferner wird gebeten die Unterlagen an die Gestapo weiterzuleiten.“104

Während der mehrwöchigen Verhandlung 1950 ergaben sich einige Besonder-
heiten. Der ehemalige Reichsstatthalter Kaufmann sagte aus, niemals einen disziplinarischen Fall an die Gestapo ausgeliefert zu haben, das müsse in seiner Abwesenheit von dem Leiter seines Büros unterschrieben worden sein. Ernst Schrewe bekundete, dass er das von ihm unterschriebene Dokument, in dem von Polizeihaft und Überführung in ein Konzentrationslager die Rede war, zwar unterschrieben, aber nicht zur Kenntnis genommen hatte, genausowenig das von ihm abgezeichnete Schreiben der Hauptverwaltung. Richter Valentin stellte fest: „Es kann dem Angeklagten Schrewe nicht widerlegt werden, dass er den Bericht unterschrieben hat, ohne ihn zu lesen. Es ist erwiesen, dass dieser Angeklagte solche Schreiben, die ihm von den nach seiner Meinung besonders zuverlässigen Referenten seiner Behörde, zu denen auch von Wedel zählte, nach voraufgegangener Besprechung oder während eines Referentenvortrages vorgelegt wurden, ungelesen unterschrieb.105

Während der elf Verhandlungstage ergab sich, dass sowohl Hasso von Wedel als auch Ernst Schrewe mehrfach versucht hatten, bei der Gestapo vorstellig zu werden, um Yvonne Mewes wieder frei zu bekommen. Inzwischen waren auch der Vater und andere Verwandte von Yvonne Mewes aktiv geworden. Schrewe war auch bei Karl Kaufmann gewesen und veranlasste diesen, sich ebenfalls an die Gestapo zu wenden, um die Freilassung von Yvonne Mewes zu erwirken.

Über das Ende von Yvonne Mewes ist im Gerichtsurteil vermerkt:

„Fräulein Mewes wurde Mitte Dezember 1944 nochmals von der Gestapo vernommen. Die Vernehmung verlief, wie ihre Haftgenossin, die Zeugin L., aus dem Munde des Fräulein Mewes gehört hat, offenbar wegen ihres Starrsinnes ungünstig und es wurde ihr eröffnet, dass sie in das KZ Ravensbrück käme. Dorthin ist sie in den Vorweihnachtstagen des Jahres 1944 überführt worden. Sie lebte dort unter primitiven Bedingungen. 1400 Frauen hausten in einer Baracke. Für je sieben von ihnen waren zwei Bettstellen da. Sie erhielten täglich einen halben Liter von Kartoffel- oder Steckrübenschalen zubereitete Suppe und für je sieben Personen ein Brot als einzige Nahrung. Sie wurde zu einem Frondienst angetrieben, der darin bestand, einen Haufen Sand aus einer Ecke des Lagers in eine andere und zurück zu karren. Yvonne Mewes erkrankte schon nach den ersten Tagen an einem heftigen Darmkatarrh. Die Zeugin T., der sie sich schon auf dem Transport von Hamburg angeschlossen hatte und die das Bett mit ihr teilte, versuchte vergebens, ärztliche Hilfe im Lagerrevier für sie zu finden. Erst als Yvonne Mewes nach vieltägigen Koliken völlig von Kräften gekommen war, wurde sie im Revier aufgenommen. Sie ist dort am folgenden Tage, am 6. Januar 1945, gestorben.“ Richter Valentin schrieb, dass „Schrewe und von Wedel, als sie vom Tode der Yvonne Mewes hörten, tief erschüttert waren und davon ausgingen, dass der Tod nicht durch besondere Erschwernisse der Haft eingetreten sei, sondern dadurch, dass man überhaupt einen kranken Menschen in Haft gehalten habe, wobei sie sich eine Vorstellung darüber, wann Fräulein Mewes in Krankheit verfallen sei – vor oder nach ihrer Inhaftierung – nicht machten.“106

In der Biografie Hasso von Wedel bin ich auf die unterschiedlichen Beurteilungen der Personen Schrewe und von Wedel eingegangen. Gegen von Wedel war gleichzeitig noch ein anderes Verfahren anhängig, nämlich seine schuldhafte Verstrickung in den Tod von Gustav Holler, der ebenfalls im KZ umgekommen war. In der Biografie von Wedel werden auch noch die Aussagen vieler Zeugen bei der staatsanwaltlichen Vernehmung beleuchtet. Diese geben interessante Einblicke in das Innenleben der Leitungsebene der Schulverwaltung.

In dem Prozess wurde in erster Instanz ein viel beachtetes Urteil gesprochen. Dr. Fritz Valentin, Landgerichtsdirektor, seine zwei Mit-Richter und sechs Geschworene sprachen beide Angeklagten frei. Der Vorsitzende des Schwurgerichts, Valentin, war von den Nationalsozialisten 1933 als Hamburger Richter entlassen worden, nach England emigriert und 1946 wieder in den Hamburger Justizdienst zurückgekehrt. „Es wäre geradezu verwegen, anzunehmen, daß dieser kluge und sehr geschätzte Richter bei den Freisprüchen ein besonders wohlwollendes Verständnis für die Zwangslage gehabt hätte, die den Angeklagten zuerkannt worden ist“, schrieb das „Hamburger Abendblatt“ am 29.8.1950.107

In der Zusammenfassung des Urteils hieß es:

„Nach allem waren beide Angeklagten im Falle Mewes in vollem Umfang freizusprechen, und zwar, wie bereits dargelegt, mangels Beweises, weil nicht festgestellt werden konnte, dass die Angeklagten Fräulein Mewes aus politischen Gründen verfolgt haben. Dies erscheint nach den Erwägungen der Beweiswürdigung zwar in hohem Maße unwahrscheinlich. Nach Sachlage – Wortlaut des Schreibens vom 4. August 1944, Unterschrift des Angeklagten Schrewe unter diesem Schreiben und dem vom 29. August 1944 – bleiben jedoch gewisse Zweifel bestehen, so dass ein Freispruch mangels Tatverdacht nicht erfolgen konnte.“108

Im Detail führte das Gericht in der Frage, ob ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorliege, aus:

„Es konnte jedoch nicht, wie es zur Verurteilung wegen eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit erforderlich ist, festgestellt werden, dass das Angriffsverhalten der Angeklagten im Zusammenhang mit der nationalsozialistischen Willkürherrschaft gestanden hat. Um solchen Zusammenhang darzutun, ist es nicht ausreichend, dass die Angeklagten Mitglieder der Partei und einiger ihrer Nebenorganisationen gewesen sind. Dies genügt umso weniger, als die Angeklagten bis zu einem gewissen Grade gedeckt durch diese Mitgliedschaft ihr Amt offenbar in einem erheblichen Umfang dazu genutzt haben, gewissen Parteidoktrinen, soweit wie möglich, entgegenzuarbeiten, und zwar gerade solchen Teilen der nationalsozialistischen Ideologie, die mit der Begründung und Aufrechterhaltung der staatlichen Willkürherrschaft im engsten Zusammenhang standen. Es genügt auch nicht, dass der Angeklagte von Wedel ein besonders pflichtgetreuer Staatsdiener gewesen ist und dass seine Pflichtvorstellungen möglicherweise seine Einstellung zu dem Verhalten der Yvonne Mewes beeinflusst haben. Es ist nichts dafür hervorgetreten, dass er den Pflichtbegriff in typisch nationalsozialistischer Weise überbetont hätte. Seine Anstrengung, die Disziplin in der Lehrerschaft aufrechtzuerhalten, waren von sachlichen Beweggründen geleitet. Das Pflichtbewusstsein, das ihn erfüllte, war das eines Staatsdieners, der gerade in der Notzeit seines Staates, im Kriege, um der allgemeinen Wohlfahrt willen, von sich selbst und von seinen Mitbürgern höheren Einsatz als gewöhnlich verlangt.“109

Erstaunlich blieb für mich, dass nicht in anderer Weise thematisiert wurde, wie fahrlässig Ernst Schrewe mit seiner Verantwortung bei der Abzeichnung von Schriftstücken umgegangen war. Einerseits ist es natürlich erfreulich, wenn Dienstvorgesetzte in der Lage sind, ihren Mitarbeitern zu vertrauen und delegieren zu können. Andererseits verwundert es, bei derartig gravierenden Vorgängen, wenn ein verantwortlicher Behördenleiter, entscheidende Schreiben, die an den Reichsstatthalter und die Gestapo im Namen der Schulverwaltung gehen, nicht in Augenschein nimmt.

Nach diesem umfangreichen Exkurs, der aber für das Leben und die Bewertung seiner Arbeit auch für Ernst Schrewe einschneidend und mühevoll war, schließlich auch seine weitere Berufskarriere einschränkte, sollen die nächsten Schritte beleuchtet werden.

Erst einmal hatte Schrewe diesen aufsehenerregenden Prozess überstanden. Nachdem die Staatsanwaltschaft in seinem Fall auf „Freispruch mangels Beweises“ plädiert und den Revisionsantrag gegen das freisprechende Urteil in seinem Fall zurückgezogen hatte110, war die unmittelbare Folge für Schrewe erst einmal, dass ihm die Hochschulabteilung am 26.2.1950 mitteilte, dass der Lehrauftrag aufgrund der Anklage gegen ihn vor dem Schwurgericht beendet wurde.111

Am 6.3.1951 wurde von Oberregierungsrat von Zerssen als Vertreter der Einleitungsbehörde im Dienststrafverfahren eine Anschuldigungsschrift „in der Dienststrafsache gegen den Senatssyndikus im Wartestand Prof. Dr. Ernst Schrewe vorgelegt. Dabei ging es um das Verfahren Mewes. Vorgehalten wurde Ernst Schrewe, „im Jahre 1944 schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten als Beamter, nämlich als Vertreter des damaligen Beigeordneten (Senators) für die Schulverwaltung, dadurch verletzt zu haben, dass er

1.       ein Schreiben vom 4.8.1944 an den damaligen Reichsstatthalter, in dem die Verbringung der Studienassessoren Yvonne Mewes in ein Konzentrationslager vorgeschlagen wurde, unterschrieben hat ohne es zu lesen,

2.       das von dem damaligen Reichsstatthalter am 17.8.1944 unterzeichnete, von der Hauptverwaltung ihm unter dem 22.8.1944 übermittelte Antwortschreiben abgezeichnet hat, ohne den Inhalt in sein Bewusstsein aufzunehmen,

3.       ein Anschreiben an die Gestapo vom 29.8.1944, in welchem die Gestapo um Prüfung gebeten wurde, ob sie gegen Fräulein Mewes einschreiten könne, ebenfalls unterschrieben hat, ohne es zu lesen.“112

Jetzt holte Schrewe dienstrechtlich ein, was strafrechtlich nicht geahndet worden war. Von Zerssen hielt die Behauptung Schrewes zwar „für nicht sehr wahrscheinlich“, musste aber davon ausgehen, dass Schrewe die drei Schreiben „nicht gelesen bzw. nicht in sein Bewusstsein aufgenommen hatte“.113 Er hätte sich darauf berufen, „dass er die Angelegenheit nicht als eine politische angesehen habe, sie von dem Landgerichtsdirektor Dr. von Wedel, der ihm als ein besonders zuverlässiger und tüchtiger Beamter bekannt gewesen sei, bearbeitet worden sei, der zudem zu der Angelegenheit die gleiche innere Einstellung gehabt habe wie er selbst“, und er im Übrigen „bei den damaligen besonderen Zeitverhältnissen“ mit viel schwierigeren und von ihm für wichtig gehaltenen Angelegenheiten befasst gewesen wäre.114 In der Würdigung des Verhaltens Schrewes erklärte von Zerssen, dass dieser „durch die Kriegsverhältnisse eine gesteigerte Verantwortung gehabt hätte, ihm, da er dienstlich überlastet war, nur besonders wichtige Angelegenheiten vorgetragen und besonders wichtige Schreiben zur Unterschrift vorgelegt“ wurden.115

Ihm hätte bewusst sein müssen, dass es sich im Fall Mewes um eine „wichtige und schwierige Angelegenheit“ handelte, die „so einmalig und bedeutungsvoll“ war, „dass er die maßgeblichen ihm vorgelegten Schreiben unbedingt, und zwar sorgfältig, hätte lesen müssen. Das gilt besonders von den beiden Schreiben, welche er selbst unterschrieben hat. Mit der Unterschrift übernahm er nämlich die Verantwortung für ihren Inhalt, mochte auch Dr. von Wedel dadurch nicht ganz von Verantwortung für sie frei werden.“116

Im Weiteren führte von Zerssen aus, dass es sich schließlich im Fall Mewes „um ganz außergewöhnliche Maßnahmen“ gehandelt hatte, die vorgeschlagen wurden, auch wenn das Wort „Konzentrationslager“ im Vorgespräch mit Hasso von Wedel möglicherweise nicht gefallen war. Völlig unverständlich sei es, ein solch gewichtiges Schreiben an den Reichsstatthalter, dem Schrewe nach eigenem Bekunden sehr kritisch gegenüberstand, nicht aufmerksam gelesen zu haben. Und auch die Antwort darauf, in der Reichsstatthalter Karl Kaufmann auf die Vorschläge der Schulverwaltung reagierte, hätte Schrewe registrieren müssen. „Selbst ein flüchtiger Blick hätte ihm gezeigt, dass in dem Schreiben recht auffällig gesagt wurde, der Reichsstatthalter sei damit einverstanden, „dass die Angelegenheit der Gestapo übergeben wird“. Und von Zerssen wies zu Recht darauf hin: „Der Beschuldigte hat in dem Strafverfahren immer wieder betont, dass er sich Mühe gegeben habe, ihm anvertraute Bedienstete der Schulverwaltung dem Zugriff der Gestapo zu entziehen. Er wusste also, wenn auch wohl nicht in allen Einzelheiten, was es bedeutete, wenn jemand der Gestapo ausgeliefert wurde.“117

Auch das Schreiben an die Gestapo vom 29.8.1944, das in Abwesenheit ­ Hasso von Wedels von dem Verwaltungsbeamten Carlsson ihm vorgelegt worden war, auf den er „sich nicht so verlassen konnte wie auf von Wedel“, hatte Schrewe ungelesen unterschrieben: „Zwar wird man dem Beschuldigten ohne weiteres abnehmen können, dass er die Folgen des Schreibens an die Gestapo nicht geahnt, geschweige denn, dass er sie gewollt hat. Es ist aber nicht aus der Welt zu schaffen, dass das von ihm unterzeichnete Schreiben zur Folge gehabt hat, dass eine seiner Fürsorge unterstehende Lehrerin im Konzentrationslager nach furchtbarer Behandlung eines qualvollen Todes gestorben ist, dass er also durch seine Unterschrift diesen Tod auf dem Gewissen hat.“118

Das muss einen Menschen wie Ernst Schrewe schwer getroffen haben, war diese Argumentation bei ernsthafter Prüfung auch von ihm nicht von der Hand zu weisen. Von Zerssen stellte als Dienststrafe den Antrag: „Entfernung aus dem Dienst“.119

Die Dienststrafkammer Hamburg beim Landesverwaltungsgericht befasste
sich am 21.6.1951 mit der Angelegenheit und befand Schrewe für schuldig. Es sollen jetzt nicht alle Momente detailliert aufgezählt werden, mit den jeweiligen Schriftsätzen und dem umfangreiche Urteil liegt ein interessantes Material vor, ein Konvolut, das diesen Rahmen sprengen würde. Ernst Schrewe wurde zu einer „Gehaltskürzung um ein Fünftel der jeweiligen Dienstbezüge auf die Dauer von fünf Jahren verurteilt“.120

Nachdem die oberste Dienstbehörde gegen das Urteil der Dienststrafkammer Hamburg Berufung eingelegt hatte, entschied in nächster Instanz am 19.12.1951 der Dienststrafhof Hamburg bei dem Oberverwaltungsgericht über den Fall. Der „Beschuldigte wurde wegen eines Dienstvergehens zur Strafe der Gehaltskürzung um ein Fünftel seiner Dienstbezüge auf die Dauer von drei Jahren verurteilt.“121

Die leichte Abmilderung der Strafe erklärte das Gericht unter anderem mit folgendem Hinweis: „Das Maß der Fahrlässigkeit beurteilt sich nach denjenigen Anforderungen, welche unter den zur Zeit der Tat herrschenden Umständen, insbesondere unter Berücksichtigung der sonstigen auf dem Täter lastenden Pflichten an den Täter gerechterweise gestellt werden können. Es ist mithin für den vorliegenden Fall von entscheidender Bedeutung, dass der Beschuldigte im August 1944 durch die täglich und stündlich wechselnden Schwierigkeiten eines der Katastrophe sich zuneigenden totalen Krieges in seiner Verwaltungstätigkeit von ständig neuen Verlegenheiten bedroht war, deren er durch immer neue Aushilfen Herr werden musste. So war er beispielsweise gerade während des August 1944 längere Zeit im Sudetenland, um zu verhindern, dass die dort befindlichen Hamburger Kinder nach Ungarn weitergeschafft wurden. Ebenso brachten die dauernden Luftangriffe eine immer neue Gefahrenlage für den Schulbetrieb.“122

Nach diesem Urteil des Dienststrafhofes Hamburg stellte die Hochschulabteilung die Frage an die Universität Hamburg, ob Bedenken gegen eine Honorarprofessur für Ernst Schrewe bestehen würden.123

Die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät hatte nach Ausgang des Dienststrafverfahrens keine Bedenken gegen die Erteilung einer Honorarprofessur.124

Dagegen gab es ein Sondervotum der Professoren Genziner und Laun vom 21.5.1952, in dem es hieß: „Auch ich halte Schrewe freilich nicht für einen rabiaten Nationalsozialisten oder für einen Autoritätssadisten, dem aus reinem Machtdünkel jedes Mittel recht gewesen wäre, um Eigenwilligkeit von Untergebenen zu vernichten. Ich gebe auch zu, dass er vielen Menschen gegen nationalsozialistischen Terror geholfen hat und im Grunde wohl eine hilfsbereite Natur ist. Aber Universität ist nicht Verwaltung.“ Als Universitätslehrer müsse man der studierenden Jugend Tag für Tag als Vorbild gegenüberstehen und ihrer Hochachtung würdig sein. „Der Gedanke an das grauenhaft zu Tode gekommene Opfer führt mich zu der Auffassung, dass Schrewe nicht wieder als akademischer Lehrer vor unsere Studenten treten sollte. Gerade von ihm hätte ich übrigens erwartet, dass das Bewusstsein seiner Schuld ihm gebieten würde, von sich aus seiner Lehrtätigkeit an der Universität zu entsagen.“125

Am 28.6.1952 schloss sich der Senat der Universität Hamburg diesem Sondervotum an.126

Eine Entscheidung zog sich hin. Zwischenzeitlich gab es einen Regierungswechsel in Hamburg, Bürgermeister Kurt Sieveking ließ sich eine Chronologie zu Schrewes Biografie anfertigen, die ihm am 5.1.1954 vorgelegt wurde.127 Man arbeitete an einem Vergleich, der dazu führte, dass Ernst Schrewe am 24.7.1954 eine Stelle als Wissenschaftlicher Rat am Hamburger Weltwirtschaftsarchiv übernehmen konnte.128

Einen kleinen Einblick in die Gemütslage Schrewes vermittelt ein Schreiben vom 14.10.1955 an den Schulsenator des Hamburg Blocks, Prof. Hans Wenke:

„Ich habe mir, auch in Verbindung mit meiner ungeklärten Stellung im Öffentlichen Dienst in den vergangenen Jahren etwas zu viel zugemutet. Die Jahre waren seit Abschluss meines Studiums sehr turbulent. Ich bin 1933 und 1945 aus politischen Gründen entlassen worden. Während des Krieges habe ich von dem Platze aus, auf dem Sie heute sitzen, mich redlich und ich meine auch nicht ohne Erfolg um eine Verminderung chaotischer Zustände bemüht. Ich habe nach dem Kriege Prozesse und Verfahren über mich ergehen lassen müssen, die ich trotz der eigenen kritischen Überprüfung meiner Mitarbeit vor 1945 doch als ein Unrecht empfand.“129

Ernst Schrewe teilte Senator Wenke seine Krankheit und „leichte“ Verbitterung mit. Er leide unter einem erheblichen Erschöpfungszustand mit Kreislaufstörungen. Am 17.4.1956 kam ein Hirngeschwulst dazu.130

Ernst Schrewe starb am 6.6.1957.131

Profil aus: Hans-Peter de Lorent: Täterprofile Band 2. Hamburg 2017.

Das Buch ist erhältlich in der Landeszentrale für politische Bildung, Hamburg.

Anmerkungen
1 Alle Angaben laut den verschiedenen Personalakten Schrewes; StA HH, 361-3_A 2149; StA HH, HW-DPA_IV 1467; StA HH, Senatskanzlei-PA_C 685.
2 Sehe Entnazifizierungsakte Schrewe, StA HH, 221-11_X 2901 und das Urteil des Landgerichtes Hamburg vom 28.8.1950, (50) 22/50, abgedruckt unter der Lfd. Nr. 234 in einer Urteilssammlung unter dem Stichwort: Denunziation, Hamburg, August 1944. Im Weiteren zitiert: Urteil 1950.
3 Treviranus war ein enger Begleiter von Heinrich Brüning, dessen Kabinett er 1930 angehörte.
4 Entnazifizierungsakte a.a.O.
5 Siehe: HLZ 22/1934, S. 353; HLZ 29/1934, S. 475; HLZ 40/1934, S. 582. siehe auch: „Hamburger Tageblatt“ v. 29.8.1934.
6 „Hamburger Tageblatt“ v. 23.7.1934.
7 Siehe auch die Biografie Haselmayer, in: Hans-Peter de Lorent: Täterprofile Bd. 1, Hamburg 2016, S. 621ff.
8 StA HH, HW-DPA_IV 1467
9 Urteil 1950, a.a.O., S. 3
10 „Welt“ v. 16.8.1950.
11 Frank Bajohr: Hamburgs „Führer“. Zur Person und Tätigkeit des Hamburger NSDAP-Gauleiter Karl Kaufmann (1900–1969) in: Hamburg im Dritten Reich. Sieben Beiträge, hg. von der Landeszentrale für politische Bildung, Hamburg 1988, S. 126.
12 Uwe Schmidt: Nationalsozialistische Schulverwaltung in Hamburg, Hamburg 2008, S. 97.
13 Peter Hütten berger: Die Gauleiter. Studie zum Wandel des Machtgefüges in der NSDAP, Stuttgart 1969.
14 StA HH, HW-DPA_964
15 StA HH, B V 92 a V A 21
16 Ebd.
17 Entnazifizierungsakte a.a.O.
18 Aus dem zehnseitigen Schreiben von Rechtsanwalt Erich Wandschneider vom 18.5.1948, Entnazifizierungsakte a.a.O.
19 Ebd.
20 Ebd.
21 Ebd.
22 StA HH, HW-DPA_IV 1467
23 „Hamburger Tageblatt“ v. 23.2.1943.
24 Ebd.
25 Ebd.
26 „Hamburger Fremdenblatt“ v. 9.6.1943.
27 „Hamburger Tageblatt“ v. 9.6.1943.
28 „Hamburger Fremdenblatt“ v. 9.6.1943.
29 Ebd.
30 „Hamburger Tageblatt“ v. 9.6.1943.
31 Ebd.
32 „Hamburger Tageblatt“ v. 9.6.1943.
33 Ebd.
34 „Hamburger Fremdenblatt“ v. 9.6.1943.
35 „Hamburger Tageblatt“ v. 9.6.1943.
36 Siehe die Biografie Henze, in: de Lorent 2016, S. 162ff.
37 StA HH, Senatskanzlei-PA_C 685.
38 Ebd. Siehe zu den Personalwechseln auch die Biografien Karl Witt und Willi Schulz, in: de Lorent 2016, S. 88ff. und S. 99ff.
39 Siehe Anmerkung 5.
40 Siehe auch die Biografien Erwin Zindler und Walter Behne, in: de Lorent 2016, S. 538ff. und S. 457ff.
41 Das Gebäude wurde im August 1943 von der Gestapo beschlagnahmt und die Schulverwaltung
musste für fünf Monate in das Gebäude der Finanzbehörde am Gänsemarkt umziehen.
42 StA HH, 362-2/14_15
43 Siehe dazu die Biografie Sahrhage in diesem Band.
44 Zitiert nach Uwe Schmidt: Hamburger Schulen im „Dritten Reich“, Hamburg 2010, S. 596.
45 StA HH 361-2 OSB VI_811
46 Uwe Schmidt 2010, S. 597.
47 Siehe die Biografie Sahrhage in diesem Buch.
48 Urteil 1950, a.a.O., S. 3.
49 StA HH, 362-10/1_3
50 Ständiges Rundschreiben vom 6.5.1944, StA HH, 362-10/1_3
51 Ebd.
52 Urteil 1950, a.a.O., S. 4.
53 Uwe Schmidt: Ernst Schrewe, in: Hamburgische Biografie. Personenlexikon, Bd. 4, Hrsg. von Franklin Kopitzsch und Dirk Brietzke, Göttingen 2008, S. 314.
54 Entnazifizierungsakte a.a.O.
55 Urteil 1950, a.a.O., S. 4.
56 Entnazifizierungsakte a.a.O.
57 Schreiben von Rechtsanwalt Wandschneider vom 18.5.1948, Entnazifizierungsakte a.a.O.
58 Ebd.
59 Ebd.
60 Ebd.
61 Siehe dazu die Biografie Hermann Saß, in: de Lorent 2016, S. 178ff.
62 Schreiben von Rechtsanwalt Wandschneider vom 18.5.1948, Entnazifizierungsakte a.a.O.
63 Siehe zu Fritz Köhne: de Lorent 2016, Die unvollendete Entnazifizierung, S. 38ff. und insbesondere S. 61ff.
64 Schreiben von Rechtsanwalt Wandschneider vom 18.5.1948, Entnazifizierungsakte a.a.O.
65 Ebd.
66 Ebd.
67 Entnazifizierungsakte a.a.O.
68 Archiv der GEW, Akte Köhne. In den 1990er-Jahren wurde dieses Archiv aufgelöst und dem Hamburger Staatsarchiv übergeben.
69 Entnazifizierungsakte a.a.O.
70 Entscheidung vom 13.12.1948, Entnazifizierungsakte a.a.O.
71 Entnazifizierungsakte a.a.O. Zu Kiesselbach siehe: de Lorent 2016, Die unvollendete Entnazifizierung, S. 38ff.
72 Entnazifizierungsakte a.a.O.
73 StA HH, HW-DPA_IV 1467
74 Siehe Schmidt 2010, S. 637.
75 Vermerk vom 26.1.1949, StA HH, Senatskanzlei-PA_C 685
76 Ebd.
77 Erklärung des Fachausschusses der Universität vom 5.4.1949, StA HH, Senatskanzlei-PA_C 685
78 Erklärung des Berufungsausschusses der Universität Hamburg vom 17.3.1949 unter dem Vorsitz des in Entnazifizierungsverfahren sonst häufig milde entscheidenden Prof. Bruno Snell, StA HH, Senatskanzlei-PA_C 685
79 Ebd.
80 StA HH, HW-DPA_IV 1467
81 Ebd.
82 Ebd.
83 Siehe zu den beiden Fällen auch: Gerhard Hoch: Yvonne Mewes: „Warten, daß ich mich ins Unrecht setze …“, in: Ursel Hochmuth/Hans-Peter de Lorent (Hg.): Schule unterm Hakenkreuz, Hamburg 1985, S. 259ff. und Gerhard Hoch: Der Fall des Gewerbe Oberlehrers Gustav Holler, in: Reiner Lehberger und Hans-Peter de Lorent (Hg.): „Die Fahne hoch“. Schulpolitik und Schulalltag in Hamburg unterm Hakenkreuz Hamburg 1986, S. 179ff.
84 Siehe auch die Biografie Züge in: de Lorent 2016, S. 385ff. Der Fall Mewes wird darin allerdings nicht behandelt.
85 Siehe dazu: Gerhard Hoch 1985 a.a.O.; Rita Bake: Yvonne Mewes, in: Hamburgische Biografie. Personenlexikon, Bd. 2, Hrsg. von Franklin Kopitzsch und Dirk Brietzke, Hamburg 2003, S. 285; Ingeborg Brusberg: Yvonne Mewes, www.stolpersteine-hamburg.de; Urteil 1950, S. 12ff.
86 Bericht von Schulleiter Hans Lüthje, in: Ingeborg Brusberg, a.a.O.
87 Urteil 1950, a.a.O., S. 12.
88 Ebd.
89 Urteil 1950, a.a.O., S. 12f.
90 Urteil 1950, a.a.O., S. 13.
91 Urteil 1950, a.a.O., S. 14.
92 Ebd.
93 Ingeborg Brusberg, a.a.O.
94 Urteil 1950, a.a.O., S. 14.
95 Ebd.
96 Ebd.
97 Urteil 1950, a.a.O., S. 15.
98 Ebd.
99 Ebd.
100 Ebd.
101 Urteil 1950, a.a.O., S. 15f.
102 Urteil 1950, a.a.O., S. 16f.
103 Urteil 1950, a.a.O., S. 17f.
104 Urteil 1950, a.a.O., S. 18.
105 Ebd.
106 Urteil 1950, a.a.O., S. 21.
107 „Hamburger Abendblatt“ v. 29.8.1950.
108 Urteil 1950, a.a.O., S. 65.
109 Urteil 1950, a.a.O., S. 62f.
110 „Welt“ v. 10.1. 1951.
111 Anschuldigungsschrift gegen Ernst Schrewe, in: StA HH, 221-10 Dienststrafkammer_697
112 Anschuldigungsschrift a.a.O., S. 3.
113 Anschuldigungsschrift a.a.O., S. 9.
114 Ebd.
115 Anschuldigungsschrift a.a.O., S. 10.
116 Ebd.
117 Anschuldigungsschrift a.a.O., S. 11.
118 Anschuldigungsschrift a.a.O., S. 12.
119 Anschuldigungsschrift a.a.O., S. 13.
120 Urteil der Dienststrafkammer, StA HH, 221-10_697
121 Ebd. Interessant ist, dass Ernst Schrewe wieder einmal mit jemandem aus der Familie Sieveking zu tun hatte. Notar Dr. Sieveking gehörte der Dienststrafkammer als eine von sechs Personen an.
122 Urteil der Dienststrafkammer, S. 11; StA HH, 221-10_697
123 StA HH, HW-DPA_964
124 Ebd.
125 StA HH, HW-DPA_1467
126 StA HH, HW-DPA_964
127 StA HH, HW-DPA_964
128 StA HH, HW-DPA_964
129 StA HH, HW-DPA_964. Siehe dazu auch die Biografie Hans Wenke in diesem Buch.
130 Ebd.
131 Ebd.
 

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Von Hamburger NS-Täter/innen, Profiteuren, Denunziant/innen, Mitläufer/innen und Zuschauer/innen ... Eine Hamburg Topografie.

NS-Dabeigewesene

Aufsätze

Erklärung zur Datenbank

Stand Januar 2024: 914 Kurzprofile und 332 sonstige Einträge.

Diese Datenbank ist ein Projekt in Fortsetzung (work in progress). Eine Vollständigkeit ist niemals zu erreichen. Sie startete online im Februar 2016 mit rund 520 Profilen und mehr als 200 weiteren Einträgen und wird laufend ergänzt und erweitert werden. Wissenschaftliche Institute, Gedenkstätten, Universitäten und zum Thema forschende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können gern ihre erarbeiteten Profile in diese Datenbank stellen lassen.

Quellenangaben, die sich auf Webseiten beziehen, sind die zum Zeitpunkt der Recherche gefundenen. Sollten Sie veraltete Links oder Aktualisierungen bzw. Verschiebungen der Inhalte feststellen, freuen wir uns über Hinweise.

Vor etlichen Jahren hat die Landesszentrale für politische Bildung Hamburg die Stolperstein-Datenbank www.stolpersteine-hamburg.de ermöglicht und gibt seit rund zehn Jahren gemeinsam mit dem Institut für die Geschichte der Deutschen Juden unter der Projektleitung von Dr. Beate Meyer und Dr. Rita Bake von der Landeszentrale für politische Bildung die Publikationsreihe „Stolpersteine in Hamburg, biografische Spurensuche“ heraus. Mit dieser Datenbank „Die Dabeigewesenen“ möchte die Landeszentrale für politische Bildung nun den Blick auf diejenigen lenken, die das NS-System stützten und mitmachten. Denn:

Eine Gesellschaft, die sich eine offene und freie Zukunft wünscht,
muss [...] über eine Kultur verfügen, die nicht auf dem Verdrängen
und Vergessen der Vergangenheit beruht.“ (Mario Erdheim Psychoanalytiker) 1)

Diese aktuell immer noch so wichtige Aussage bildet den inhaltlichen Ausgangspunkt dieser Datenbank. Sie enthält eine Sammlung mit Kurzprofilen über Menschen, die auf unterschiedlichste Weise an den NS-Gewaltverbrechen in Hamburg Anteil hatten, z.B. als Karrierist/innen, Profiteur/innen, Befehlsempfänger/innen, Denunziant/innen, Mitläufer/innen und Täter/innen. Aber auch sogenannte Verstrickte, die z. B. nach durchlittener Gestapo-Folter zum Spitzel wurden. Unter all diesen Dabeigewesenen gab es auch Menschen, die in keiner NS-Organisation Mitglied waren, die aber staatliche Aufträge - zum Beispiel als Künstler oder Architekt - annahmen und so von dem NS-System profitierten, im Gegensatz zu denen, die sich diesem System nicht andienten, deshalb in die Emigration gingen oder in Kauf nahmen, keine Karriere mehr zu machen bzw. kaum noch finanzielle Einnahmen zu haben.

Ebenso wurden solche Personen aufgenommen, die zum Beispiel vor und während der NS-Zeit den Idealen des Heimatschutzes und der Technik-Kritik anhingen und das NS-Regime dadurch unterstützten, indem sie staatliche Aufträge annahmen, die diesen Idealen entsprachen, da das NS-System solche Strömungen für seine Ideologie vereinnahmte.

Für die Datenbank „Die Dabeigewesenen“ wurden alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens wie Medizin, Justiz, Bildung und Forschung, Verwaltung, Kirche, Fürsorge und Wohlfahrt, Literatur, Theater und Kunst, Wirtschaft, Sport, Polizei und parteipolitische Organisationen berücksichtigt.

„denn wir können (…) das ganze Phänomen des Mitmachens und des Ermöglichens, das ja in der NS-Zeit eine genauso große Rolle gespielt hat, wie die Bereitschaft, selbst aktiver Täter vor Ort zu sein - das alles können wir nur verstehen, wenn wir die verschiedenen Facetten der Täterschaft noch viel genauer betrachten, als das bisher geschehen ist." 2)

In vielen Profilen wird der weitverbreitete Enthusiasmus vieler Deutscher für den Nationalsozialismus, gegenüber „seiner Wirtschafts- und Sozialpolitik, seine Architektur, seine Weltanschauung" 3) etc. deutlich. Und es zeigt sich, dass Menschen das NS-System stützten, indem sie z. B., ohne darüber nachzudenken und ohne zu hinterfragen, bereitwillig moralische und soziale Normen des NS-Staats übernahmen.

Mit Schaffung der „Ausgrenzungsgesellschaft“ war es für die „Mehrheitsgesellschaft“ möglich, u. a. NS-Rassentheorien praktisch umzusetzen.

Diese Erkenntnis ist angesichts heutiger aktueller gesellschafts-politischer Entwicklungen von Bedeutung. In einem Interview zum Thema Fremdenfeindlichkeit bemerkte der Antisemitismusforscher Prof. Dr. Wolfgang Benz auf die Frage, ob aus der Geschichte zu lernen sei. „Wir könnten schon. Wir könnten zum Beispiel lernen, dass der Fremde nicht schuld ist an dem Hass, der ihm widerfährt. Es scheint tatsächlich schwierig zu vermitteln zu sein, dass das Opfer nicht dafür verantwortlich ist, dass es totgeschlagen oder misshandelt wird. Juden werden nicht verfolgt, weil an ihnen etwas ist, was sie zu Opfern macht, sondern weil die Mehrheitsgesellschaft Opfer braucht, und zwar zur eigenen Identitätsstiftung. Zuwanderer, Fremde, Andersgläubige werden ausgegrenzt. Das stärkt das Selbstgefühl der Mehrheit.“ 4)

Mit der Datenbank soll eine Hamburg Topographie der „Dabeigewesenen“ entstehen, um somit konkrete Orte des NS-Geschehens sichtbar zu machen. Deshalb werden auch nur diejenigen Dabeigewesenen aufgenommen, die zwischen 1933 und 1945 in Hamburg mit seinen Grenzen nach 1937 gelebt/gearbeitet haben. Neben Personenprofilen sind auch Adressen von NSDAP-Organisationen und -Einrichtungen zu finden. Darüber hinaus gibt es für einzelne Stadtteile Einträge, die die NS-Aktivitäten im Stadtteil beschreiben. In der Datenbank kann nach Namen, Straßen, Bezirken und Stadtteilen gesucht werden, damit also auch nach den Wohnadressen und/oder Adressen der Arbeitsstätten (soweit recherchierbar). Durch Hinzuziehen der Stolpersteindatenbank (hier sind die Adressen der NS-Opfer aufgenommen, für die bisher Stolpersteine verlegt wurden) und der virtuellen Hamburg-Stadt-Karte (sie verzeichnet die Zwangsarbeiterlager und Firmen, die Zwangsarbeiter beschäftigt haben) wird eindringlich deutlich, wie dicht benachbart Opfer und Dabeigewesene in Hamburg gelebt und gewirkt haben. Mit diesen Informationen ist es immer schwerer, die altbekannte Entschuldigung aufrecht zu erhalten; wir haben doch nichts davon gewusst.

In den vorgestellten Profilen liegt der Fokus auf Handlungen und Einstellungen zum NS-Regime. Privates wird nur erwähnt, wenn es für die Haltung zum NS-Regime von Relevanz ist. Recherchegrundlage für diese Datenbank waren bereits vorhandene wissenschaftliche Veröffentlichungen (z. B. von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme und dem Institut für Zeitgeschichte), Biographien, Sammelbände und Dissertationen zu Hamburg im Nationalsozialismus, aber auch in diversen Fällen Entnazifizierungsakten und andere Akten und Dokumente, die im Staatsarchiv Hamburg zur Verfügung stehen. Für die Adressenrecherchen wurden die digitalisierten Hamburger Adressbücher von 1933 bis 1943 der Staats- und Universitätsbibliothek genutzt. Trotz größter Sorgfalt beim Zusammentragen der Daten, ist es dennoch möglich, dass Schreibweisen von Namen variieren und Lebensdaten fehlerhaft sind. In den Profilen und den Beschreibungen der Funktionen sowie des „Wirkens“ des Dabeigewesenen konnte nicht komplett auf das NS-Vokabular – der Sprache der Täter – verzichtet werden, dennoch wurde versucht, diesen Anteil gering zu halten und neutralere Umschreibungen zu finden.
Die meisten der aufgeführten Personen wurden schnell nach Kriegsende durch die Entnazifizierungsstellen als entlastet eingestuft, sie mussten sich selten vor Gericht verantworten oder sie wurden aufgrund von Verjährung ihrer Taten nicht juristisch verurteilt. So stellt Can Bozyakali in seiner Dissertation z. B. zum Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht fest, dass auch in Hamburg bis Anfang der 1950er Jahre 63% aller Justizjuristen, die am Sondergericht tätig gewesen waren, wieder in den Justiz-Dienst eingestellt wurden. „[…] anhand dieser Werte [kann] von einer ‚Renazifizierung‘ gesprochen werden.“ 5)

Dr. Rita Bake, Dr. Brigitta Huhnke, Katharina Tenti (Stand: Anfang 2016)

1) Mario Erdheim: „I hab manchmal furchtbare Träume … Man vergißts Gott sei Dank immer glei...“ (Herr Karl), in: Meinrad Ziegler, Waltraut Kannonier-Finster: Österreichisches Gedächtnis. Über Erinnern und Vergessen der NS-Vergangenheit. Wien 1993.
2) Wolfram Wette: Deutschlandfunk-Interview am 20.11.2014, anlässlich seines neuen Buches: „Ehre, wem Ehre gebührt. Täter, Widerständler und Retter - 1933-1945“, Bremen 2015.
3) Raphael Gross: Anständig geblieben. Frankfurt a. M.  2010, S. 17.
4) Wolfgang Benz: „Ich bin schon froh, wenn es nicht schlimmer wird". Der Historiker Wolfgang Benz über die lange Geschichte der Fremdenfeindlichkeit in Deutschland – und was neu ist an den Pegida-Märschen. Interview: Markus Flohr und Gunter Hofmann, in ZEIT online vom 21. Dezember 2015. www.zeit.de/zeit-geschichte/2015/04/wolfgang-benz-pegida-antisemitismus-fremdenfeindlichkeit
5) Can Bozyakali: Das Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht: Eine Untersuchung der NS-Sondergerichte unter besonderer Berücksichtigung der Anwendung der Verordnung gegen Volksschädlinge, Frankfurt/ Main 2005, S. 235.

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