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Hans Bürger-Prinz

(16. November 1897 Weinheim / Baden – 29. Januar 1976) Hamburg
Psychiater
Adresse: Mittelweg 150 (ab1938)
Wirkungsstätte: Psychiatrischen und Nervenklinik der Hansischen Universität, Eilbektal o. Nr., Universitätskrankenhaus Eppendorf, Martinistraße 52
Sülldorfer Kirchenweg 151, bestattet auf dem Friedhof Hamburg-Blankenese

Dr. Hans-Peter de Lorent hat über Hans Bürger-Prinz ein Portrait verfasst, das in Hans-Peter de Lorents Buch: Täterprofile. Die Verantwortlichen im Hamburger Bildungswesen unterm Hakenkreuz. Band. 3. Hamburg 2019 erschienen und im Infoladen der Landeszentrale für politische Bildung Hamburg erhältlich ist. Hier der Text:  

„Er imponiert beim ersten Zusammentreffen durch sein Reden, hinter dem aber bei genauerer Betrachtung nicht das zu stecken scheint, was der erste Eindruck vermitteln kann.“
In Hamburgs Nachkriegszeit bis in die 1970er Jahre war der Psychiater Professor Dr. Hans Bürger-Prinz eine feste Größe in der Gesellschaft, ein Medien-Star. Eine Gesellschaft, die kollektiv und individuell das Trauma und das Drama des Nationalsozialismus niemals aufgearbeitet hatte, ließ sich von ihm die menschlichen Abgründe erklären. Dabei war Bürger-Prinz selbst zutiefst verstrickt in den Nationalsozialismus, Mitglied der NSDAP und der SA seit 1933, eng verbunden mit Kriegsverbrechern, den führenden Medizinern des Nationalsozialismus, hatte er eine Legende um seine Person aufgebaut. In seiner Biografie „Ein Psychiater berichtet“, 1979 erschienen[1], im „Spiegel“ als „lückenhafte Erinnerungen, aus lauter Lehm und Konfusion“ bezeichnet[2], plauderte Bürger-Prinz und vernebelte, weil er etwas zu verbergen hatte. Es gab immer wieder Hinweise dafür, dass der Psychiater, der sich mit Prominenten der Gesellschaft umgab und sich in ihrem Lichte sonnte, durch die NS-Zeit schwer belastet war und nach 1945 völlig zu Unrecht als Kapazität galt.
Die Legende beginnt mit der verschleierten Herkunft. Der spätere Psychiater und Star der Boulevard-Zeitungen in Hamburg wurde nicht als Prinz geboren, sondern am 16.11.1897 in Weinheim, als Hans Bürger. Sein leiblicher Vater war der Oberpostsekretär Joseph Bürger.[3]
In seinen gedruckten Memoiren bleibt die Beschreibung vage, „woher er als Adoptivsohn kam und wie zu diesem komischen pathetischen, wie von Thomas Mann erfundenen Namen“[4].
Den Hinweis auf den leiblichen Vater und Oberpostsekretär Joseph Bürger habe ich seiner Hamburger Personalakte entnommen. In dem Lebenslauf, den er am 4.7.1944 an Generalarzt Prof. Paul Rostock schickte, dem Leiter des Amtes für Medizinische Wissenschaft und Forschung im Reichsministerium, der unter anderem die Koordination der Medizinversuche leitete[5], hatte Bürger-Prinz diese Nebensächlichkeiten weggelassen. Mit diesem Lebenslauf bewarb sich Bürger-Prinz, der von dem SS-Standartenführer Prof. Max de Crinis, der Ministerialreferent für medizinische Fachfragen im Amt Wissenschaft des Reichsministeriums für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung war[6], als Nachfolger für den Lehrstuhl für Psychiatrie und Neurologie in Straßburg empfohlen worden war.[7]
An dieser Stelle also schon der Hinweis auf die enge Verbindung des Hans Bürger-Prinz mit führenden Nationalsozialisten im Medizinbereich, von diesen geschätzt und gefördert.
In seinen Memoiren berichtete Bürger-Prinz, dass er als Schüler, der ein Kölner Gymnasium besuchte, nicht wusste, was er werden wollte. Sein späterer Adoptivvater, Gerhard Prinz, hätte ihm geraten, Jurist zu werden, sehr merkwürdig, weil dieser selbst „seinen Talar an den nächsten Nagel hängte“, „nachdem er zum ersten Mal als Beisitzer die Verkündung eines Todesurteils miterlebt hatte“.[8]
Danach sei der Adoptivater als Syndikus in der Industrie tätig geworden. Von der „Mumi“ berichtete Bürger-Prinz, der späteren Adoptivmutter, dass sie „am liebsten unter Künstlern – darunter viele Musiker und Bühnenkünstler“ gewesen sei, „selbst eine ausgezeichnete Pianistin“.[9] Schon mit der undurchsichtigen Familiengeschichte begann die Legendenbildung.
Verwundert war ich nämlich, als ich in seiner Hamburger Personalakte las, dass die Adoption 1929 (!) stattgefunden hatte, als Hans Bürger-Prinz schon 32 Jahre alt war.[10] Ein später Prinz. Auch ein Grund, bei den Angaben des gerne plaudernden Hans Bürger-Prinz skeptisch zu sein.
Hans Bürger, wie er damals wohl hieß, besuchte in Köln ein humanistisches Gymnasium bis zur Untersekunda, weil er sich am 15.2.1915 freiwillig zum Militär meldete, sodass er für seinen Lebenslauf, den er 1944 an Generalarzt Paul Rostock schickte, schreiben konnte: „Während des ganzen ersten Weltkrieges als Infanterist im Feld. Leutnant. Auszeichnungen EK I und II, Verwundetenabzeichen in Silber, Schaumburg-Lippe’sches Kriegsverdienstkreuz, Frontkämpferehrenzeichen.“[11]
Nach dem Krieg bestand er das Abitur im Februar 1920 in Köln, um anschließend in Bonn und Köln Medizin zu studieren.[12]
In seinen Memoiren hatte er noch geschrieben, zunächst Chemie belegt zu haben[13], dem Journalisten Ben Witter, der für die „ZEIT“ Spaziergänge mit Prominenten machte, hatte er anvertraut, nach dem Abitur eineinhalb Jahre zur Kunstschule gegangen zu sein. „Ich hatte vor, Bildhauer zu werden.“ Und nach einer Pause: „Meine Tätigkeit als Psychiater ist ja auch ‚modellieren‘.“[14]
Ob nun Chemie, Bildhauerei oder Medizin, bei dem Plauderer Hans Bürger-Prinz waren die Aussagen nicht präzise und konsistent. Erstaunlich schnell absolvierte er das Medizinstudium, legte schon 1924 das Physikum und das Staatsexamen ab und wurde mit einer „sehr gut“ bewerteten Arbeit „Zur verstehenden Psychologie der unehelich Schwangeren“ an der Universität Köln im Juni 1924 promoviert.[15] Offenbar interessierte er sich schon früh für Besonderheiten des Lebens.
Danach arbeitete er als Volontär an der Psychiatrischen und Nervenklinik der Universität Köln, anschließend als Assistenzarzt einer psychiatrisch-neurologischen Klinik der Universität Heidelberg. „Im Jahr 1929 war ich ein halbes Jahr nach Paris zum Studium der Neurologie beurlaubt.“[16]
Da Hans Bürger in diesem Jahr von dem Justiziar Gerhard Prinz adoptiert wurde, ergab sich daraus vielleicht auch die Finanzierung des halbjährigen Studiums in Paris.
Ab dem 1.1.1930 war Bürger-Prinz als Oberarzt an der psychiatrischen Nervenklinik der Universität Köln tätig, wo er sich für das Fach der Psychiatrie und Neurologie mit einer Schrift über „Die beginnende Paralyse“ habilitierte.[17]
Als Hans Bürger-Prinz sich auf eine Stelle als Oberarzt an die psychiatrische Nervenklinik nach Leipzig bewarb, lautete das Urteil des Kölner Institutsdirektors:
„Der Bürger-Prinz ist ein lebhafter, energischer, wissenschaftlich stark interessierter Mensch von ungewöhnlich großer Arbeitskraft mit einem sicheren und gewandten Auftreten sowie mit sehr guter rednerischer Begabung.“[18]
Hans Bürger-Prinz trat im April 1933 der NSDAP bei (Mitgliedsnummer 2.382.736) und im Mai 1933 wurde er Mitglied der SA, am 25.11.1934 im NSLB und auch im Nationalsozialistischen Deutschen Dozentenbund.[19]
Es ist davon auszugehen, dass Bürger-Prinz sich dadurch bessere Karrierechancen versprach. Als 1934 in Hamburg die langjährigen Professoren Wilhelm Weygandt[20] und Ludolph Brauer[21] emeritiert wurden, weil sich der Hamburger „Ärzteführer“ Willy Holzmann[22] eine Verjüngung und mehr Einfluss auf die Berufungspraxis versprach, stellte sich heraus, dass sich die Nachbesetzung des Ordinariats für Psychiatrie schwierig gestaltete. Weygandt, der als liberal und nationalistisch galt, hatte 1933 die Mitgliedschaft in der NSDAP beantragt, die mit Hinweis auf seine frühere Logenzugehörigkeit abgelehnt worden war. Ihm wurde „intellektualistische Gesinnung“ vorgeworfen.[23] Dabei hatte Weygandt nicht nur die rassenhygienische Gesetzgebung des Nationalsozialismus wie das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14.7.1933, durch das Zwangssterilisationen ermöglicht wurden, begrüßt. Er ging in seinen Forderungen und Vorstellungen weiter als viele andere Wissenschaftler: „Ein wie auch immer erweiterter Katalog von zu sterilisierenden Erbkrankheiten reichte ihm zur Hebung der deutschen Rasse keineswegs mehr aus. Neben der Gruppe der Sexualverbrecher, bei denen die Notwendigkeit der Kastration zu diesen Zeiten allgemein angenommen wurde, wollte Weygandt die Kastration auch für ‚die zur Gewalt neigenden Gewohnheitsverbrecher und die rückfälligen Affektverbrecher‘ sowie für ‚Alkoholiker, bei denen (…) ihre Rohheit gewöhnlich ein antisoziales, gemeingefährliches Verhalten bedingt‘ angewandt sehen.“[24]
Die Medizinische Fakultät hatte kurz nach dem Ausscheiden Weygandts eine Berufungsliste aufgestellt. Die eingeholten Gutachten brachten für niemanden „eine dezidiert befürwortende Beurteilung“. Der Münchener Psychiater Karl Schneider wurde von der Landesunterrichtsbehörde nach Hamburg eingeladen, „musste aber feststellen, dass die Psychiatriepolitik der hiesigen Nazis außer einem Auflösungsbeschluss für die Anstalt Friedrichsberg nichts konkretes anzubieten hatte: Standort und Funktion einer künftigen Universitätspsychiatrie lagen völlig im Dunkeln“. Schneider sagte ab und auch eine zweite Liste, die ein Jahr später vorgelegt wurde, führte nicht zu einem positiven Verhandlungsergebnis.[25]
Während der Dekan der Medizinischen Fakultät und der Rektor der Universität Hamburg noch mit dem ehemaligen Friedrichsberger Oberarzt Friedrich Meggendorfer verhandelten, „kam aus Berlin völlig unerwartet und ohne Begründung die Nachricht, einem Leipziger Privatdozenten namens Hans Bürger-Prinz sei die Vertretung des Lehrstuhls und die kommissarische Leitung der Klinik zum 1.4.1936 übertragen worden“.[26]
Hendrik van den Bussche stellte dazu fest:
„Bezüglich Hamburg war und blieb diese Berufung der gravierendste Verstoß des Reichsministeriums gegen das traditionelle Selbstrekrutierungsrecht der Fakultät. Die Gründe für diesen selbst im ‚Dritten Reich‘ nicht alltäglichen Vorgang können noch nicht als geklärt angesehen werden. In den Akten finden sich Hinweise darauf, dass der Anstoß zu dieser Berufung nicht einmal vom RMWEV selbst ausgegangen ist. Denkbar ist, dass die treibende Instanz in dieser Sache das RMI war, das ab 1933 zielstrebig an der Durchsetzung einer erbbiologischen Ausrichtung der Psychiatrie arbeitete. Zu den Mitteln dieser Strategie gehörte die systematische Sterilisierung der Insassen der psychiatrischen Anstalten ebenso wie andere Maßnahmen zur ‚Ausmerze der Minderwertigen‘. Von daher hatte die rassenhygienische NS-Gesundheitspolitik ein unmittelbares Interesse an der Besetzung von Direktorenstellen in den Heil- und Pflegeanstalten, in den psychiatrischen Universitätskliniken und den wissenschaftlichen Gesellschaften mit vertrauenswürdigen jüngeren Kräften. Hans Bürger-Prinz dürfte diesen Voraussetzungen entsprochen haben. Er war nicht nur relativ früh Mitglied der NSDAP und aller ihrer gesundheits- und hochschulpolitisch relevanten Untergliederungen geworden, sondern hatte sich auch an wichtigen Stellen praktisch-politisch betätigt: 1933 war er Mitglied einer Kommission der ‚Reichsstelle für deutsches Schrifttum‘, die die Aufgabe hatte, die Liste der indexierten Schriften (sogenannte schwarze Listen) der Psychoanalyse zu erarbeiten. In Leipzig war er außerdem Beisitzer am Erbgesundheitsgericht und hatte zu diesem Thema in einer Veröffentlichung radikale Vorschläge unterbreitet.“[27]
Bürger-Prinz hatte in dem Aufsatz: „Die Frühdiagnose der Erbpsychosen“ 1935 geschrieben:
„Aus allen diesen Erfahrungen muss man den Schluss ziehen, dass alle seelisch auffälligen Kinder und Jugendliche ärztlich zu überwachen sind und unter Umständen mehrfach in psychiatrischen Spezialabteilungen beobachtet werden müssen. Geschieht dies, so ist es mit Sicherheit möglich, aus ihnen die an Erbpsychosen Leidenden herauszulesen und sie vor der Fortpflanzung auszuschalten, bevor sie in das Alter kommen, in dem im allgemeinen Menschen fruchtbar werden.“[28]
Hans Bürger-Prinz wurde im April 1936 zunächst als kommissarischer Leiter der Psychiatrischen- und Nervenklinik berufen.
Bürger-Prinz hatte auf keiner Berufungsliste gestanden und „erst Monate nach seiner Ernennung waren die üblichen bürokratischen Prozeduren nachgeholt und die entsprechenden Auskünfte beschafft worden“.[29]
Die Auskünfte waren nicht nur positiv, wie Karl Heinz Roth schreibt:
„Die Leipziger Dozentenschaft teilte Ende Juni 1936 mit, die Meinungen über Bürger-Prinz seien geteilt: den einen gelte er als ‚sehr tüchtiger junger Wissenschaftler‘, von anderen werde er jedoch ‚als Schaumschläger und ein Mann, der sehr schöne Worte zu machen versteht‘, bezeichnet. Insgesamt bestehe kein Zweifel, dass er sich in Universität und SA ‚aus innerer Überzeugung für den nationalsozialistischen Staat einsetzt. Er gehört vielleicht etwas zu den Vielgeschäftigen, die manchmal übers Ziel hinausschießen‘.“[30]
Das deckte sich mit der Aussage in einem Schreiben des Führers der Studentenschaft der Universität Leipzig vom 15.7.1936, in dem es hieß: „Dr. Bürger-Prinz imponiert beim ersten Zusammentreffen durch sein Reden, hinter dem aber bei genauerer Betrachtung nicht das zu stecken scheint, was der erste Eindruck vermitteln kann.“[31]
Die Berufung von Hans Bürger-Prinz an Hamburger Stellen vorbei erboste nun den mächtigen Hamburger Ärzteführer Willy Holzmann, der selbst Neurologe und Hochschullehrer war und schon vor 1933 für die NSDAP in der Bürgerschaft saß. Zusammen mit dem Reichsamtsleiter des NS-Deutschen-Dozentenbundes, startete er eine Intrige gegen Bürger-Prinz mit dem Ziel, „bis zur Entscheidung dieses Falles die eingeleiteten Verhandlungen über die Berufung des Professors Dr. Bürger-Prinz an die dortige Universität ruhen“ zu lassen.[32]
Moniert wurde die Einladung der Graphologischen Gesellschaft in Hamburg, vor der Bürger-Prinz am 22.10.1936 im Hotel Vier Jahreszeiten einen Vortrag zum Thema „Erfahrungen eines Psychiaters mit der Graphologie“ halten sollte. Hinter dem Namen Bürger-Prinz stand vermerkt: Hansische Universität und: „Karten zu RM 2,50 (einschl. Tee und Imbiss)“. Dieses wurde hochgehängt. Der Leiter des Hamburgischen Staatsamtes, Oscar Toepffer, hatte die Schreiben an den Senator der Kultur- und Schulbehörde, Wilhelm von Allwörden weitergeleitet, der handschriftlich vermerkte „Herrn Präsidenten Witt zur Rücksprache“. Und Willy Holzmann schrieb auf dem Briefpapier des Vorstandes der Hamburgischen Ärztekammer am 28.10.1936 an den „lieben Parteigenossen Keeser“ und wies auf dessen Zuständigkeit hin.[33] Prof. Keeser war Dekan der Medizinischen Fakultät später, von 1941 bis 1945, Rektor der Universität Hamburg.
Damit war gegen Bürger-Prinz nun wirklich nichts anzurichten. Dieser antwortete dem Dekan der Medizinischen Fakultät am 31.10.1936, dass er von Fräulein Minna Becker, die er aus gemeinsamen Zeiten an der Leipziger Klinik kannte, gebeten worden war, einen Vortrag zu halten über Kriminalfälle und charakterlich schwierige Kinder. Er habe den Vortrag „selbstverständlich unentgeltlich gehalten“ und sich um das Äußere nicht gekümmert. „Für mich war lediglich wesentlich, dass möglichst viel Gelegenheit zur persönlichen Diskussion gegeben werden sollte. Bei dem Vortrag waren unter anderem als Zuhörer vertreten die General-Staatsanwaltschaft, der Rektor, die juristische Fakultät, das Jugendamt usw.“[34]
Der Rektor der Hansischen Universität, Prof. Adolf Rein, erklärte der Kultur- und Schulbehörde, dass es überhaupt keinen Grund gäbe, dem vortragenden Hans Bürger-Prinz vorzuhalten, unter welchen Bedingungen die Graphologische Gesellschaft die Veranstaltung organisiert hatte. Und Präsident Karl Witt bat nunmehr am 22.12.1936 das Reichsministerium, die Besetzung des Lehrstuhls für Psychiatrie und Nervenheilkunde durch die Ernennung von Professor Dr. Bürger-Prinz zu vollziehen.[35]
Das geschah dann auch. Schon im März 1937 wurde Bürger-Prinz zum ordentlichen Professor ernannt. „Professor Dr. Bürger-Prinz hat es verstanden sich in der verhältnismäßig kurzen Zeit seines Hierseins einen ganz ausgezeichneten Namen zu verschaffen. Er ist wissenschaftlich sehr rege, besitzt ein ausgesprochenes Lehrtalent und wird von seinen Hörern verehrt“, schrieb Rektor Wilhelm Gundert an das Reichsministerium am 24.3.1939, mit der Bitte, der endgültigen Übertragung dieses Ordinariats.[36]
Karl Heinz Roth skizzierte, was von Bürger-Prinz erwartet wurde und was er leistete: „Bürger-Prinz machte sich mit Elan an die ihm gestellte Aufgabe. Er sonderte die ‚unheilbaren Fälle‘ aus und schob sie in die Pflegeanstalten ab. Eine Verfügung Ofterdingers, wonach ab sofort alle akut psychisch Erkrankten nach Friedrichsberg-Eilbecktal einzuweisen seien, sicherte den Patientennachschub und die künftige Sortierfunktion der Klinik zwischen ‚Therapiefraktären‘ und ‚Heilbaren‘. Bürger-Prinz durchmusterte auch das Arzt- und Pflegepersonal. Nur die durften bleiben, die sich den Arbeitsbedingungen und Zwängen der künftigen psychiatrischen ‚Schleuse‘ (Bürger-Prinz) unterwarfen.“[37]
Hans Bürger-Prinz war 1937 Direktor der Friedrichsberg-Eilbecktaler Klinik geworden und gleichzeitig Lehrstuhlinhaber. Seit 1938 war er auch in den Listen der Hamburger Erbgesundheitsjustiz als beamteter ärztlicher Beisitzer eingeschrieben.[38]
Es sprengt den Rahmen, die unterschiedlichen Interessen und Absichten zu beschreiben, an welchem Standort eine psychiatrische Klinik etabliert werden sollte. Am Ende setzte Bürger-Prinz sich mit seinen Vorstellungen durch. „Die Anstalt Friedrichsberg sollte im Zuge der zunehmenden Marginalisierung und Ausgrenzung psychisch Kranker aufgelöst, psychiatrische Patienten sollten nach dem sogenannten Friedrichsberg-Langenhorn-Plan in billigeren Einrichtungen verpflegt werden. In Friedrichsberg verblieb nur noch eine 300 Betten umfassende Klinik. Pläne für einen Neubau in Eppendorf zerschlugen sich wegen des Zweiten Weltkriegs, dennoch wurde die Psychiatrische Universitätsklinik 1942 ins Eppendorfer Krankenhaus verlegt.“[39]
Während des Krieges war Bürger-Prinz auf verschiedenen Ebenen eingesetzt. In seinem Lebenslauf, den er mit Ziel einer Berufung nach Straßburg geschrieben hatte, wies er darauf hin, seit 1935 jährlich militärische Übungen absolviert zu haben. „Seit Beginn des Krieges eingezogen, zunächst als Abteilungsarzt eines Lazaretts, dann im Frankreichfeldzug ausgerückt mit einem Feldlazarett, schließlich als Beratender Psychiater kommandiert zum Leitenden Sanitätsoffizier/Frankreich. Wegen Verlegung und Umbau der Klinik 1940 zurückgeholt, seitdem Beratender Psychiater des X Wehrkreises.“[40]
Karl Heinz Roth beschrieb, was Bürger-Prinz dabei anrichtete:
„In dieser Funktion war er für die Überwachung des militärpsychiatrischen Dienstes in der norddeutschen Heeresetappe zuständig. Er errichtete zusammen mit dem Neurologen Demme ein wahres Schreckensregiment gegen alle ‚Kriegsneurotiker‘, die in seinem Wehrkreis auffällig wurden. Diese Menschen, die auf die Gräuel des Krieges mit unbewussten Vermeidungsreaktionen antworteten, wurden seit 1942 unter seiner Aufsicht im Reserve-Lazarett V in Wandsbek und in den Lazaretten Rotenburg/Wümme und Mölln konzentriert. Besonders ‚hartnäckige Fälle‘ knöpfte sich Bürger-Prinz selbst in seiner Eppendorfer Klinik vor. Wie es dabei zuging, können wir einem Tätigkeitsbericht entnehmen, den Bürger-Prinz im April 1942 an seinen Dienstvorgesetzten in der Berliner Militärärztlichen Akademie abschickte:
,Ich habe bis jetzt hier nur einen Fall von Schüttelzittern gesehen, der auf keinerlei Therapie (Elektrizität, Cardialzolschock) angesprochen hat, sondern in demselben Ausmaß wie bisher weiterschüttelt. Ich erwischte ihn auf einer Heeresentlastungsstelle und ließ ihn hier nach Hamburg bringen, wo ich ihn in einem Lazarett einem sehr guten Neurologen und Psychiater anvertraut habe. Bei den anderen, die ich gesehen habe, bin ich sehr scharf gewesen und habe sie vor die Alternative des Heilungswillens oder der rücksichtslosen Simulationsverfolgung gestellt. Auch bei dem erstangezogenen Fall (ein Tänzer!) bin ich der Meinung, wenn alle Therapieversuche fehlschlagen, man ganz rücksichtslos werden sollte, denn eine Überführung in das zivile Arbeitsleben stellt ja nur einen Ausweg dar, der zu einer breiten Straße werden kann. Ich meine, dass man auf Beschwerden der betr. Leute über Behandlungsmethoden keinen Wert legen sollte, jedenfalls kann man mit der Bereitschaft der Therapeuten, ihren Kopf für ihre Maßnahmen hinzuhalten, … rechnen.‘“[41]
Karl Heinz Roth schrieb dazu: „Das ging selbst dem leitenden Berliner Militärpsychiater zu weit. Bürger-Prinz wurde zu mehr Zurückhaltung aufgefordert. Es gehe nicht an, ‚therapiefraktäre Kriegsneurotiker‘ umstandslos den Kriegsgerichten zu übergeben, wo unweigerlich die Todesstrafe wegen Befehlsverweigerung bzw. Wehrkraftzersetzung auf sie warte.“
Und Roth vermutete: „Wir wissen nicht, wie viel Kriegsneurotiker von Bürger-Prinz an die Exekutionskommandos der Kriegsgerichte ausgeliefert wurden, ihre Zahl geht wahrscheinlich in die Dutzende.“[42]
Hans Bürger-Prinz war neben seiner Funktion als Dekan der Medizinischen Fakultät und Ärztlicher Leiter der Universitätskrankenhäuser seit 1943 auch Luftschutzbeauftragter. Als großes Verdienst von Bürger-Prinz stellte Kai Sammet heraus:
„Nach schweren Bombenangriffen Ende Juli 1942, bei denen zwei Krankenpavillons, der Hörsaal der neu erbauten Chirurgie sowie Operationsräume zerstört worden waren, organisierte er das ‚Krankenhaus im Keller‘. Wohl wesentlich dieser hervorragenden Organisation des Luftschutzes ist es zu verdanken, dass der ‚Hamburger Feuersturm‘ im Juli 1943 im Eppendorfer Krankenhaus kaum Todesopfer forderte, obwohl fast sämtliche Gebäude in Mitleidenschaft gezogen wurden.“[43]
Dies dürfte bei der Entnazifizierung von Bürger-Prinz die Leistung gewesen sein, die ihm hoch angerechnet wurde, während über seine Verstrickung in den Nationalsozialismus 1945 wenig konkrete Erkenntnisse vorlagen.
Kai Sammet schrieb 2006:
„Bis heute nicht restlos geklärt ist Bürger-Prinz’ Rolle bei den Tötungen psychisch Kranker. Nach dem Krieg gelang es ihm, selbst kritische Schüler im Glauben zu lassen, es sei seinem Engagement zu verdanken, dass keine Hamburger Patienten in die sogenannte ‚Aktion T 4‘, die systematische Erfassung und Vernichtung psychiatrischer Patienten in Tötungsanstalten, einbezogen worden seien. Tatsächlich jedoch nahm die Psychiatrische Universitätsklinik eindeutige Weichenstellungen vor. ‚Heilen‘ auf der einen, ‚Vernichten‘ auf der anderen Seite: So kann die Hamburger Psychiatrie beschrieben werden. In Eppendorf wurden neueste Therapien forciert eingesetzt, um heilbaren Patienten zu helfen. Erwiesen sich diese Bemühungen als fruchtlos, so wurden die Kranken in die Anstalt Langenhorn, die als Schleuse zum Weitertransport in die Tötungsanstalten fungierte, verlegt. Dies war Bürger-Prinz wohlbekannt. Darüber hinaus gibt es Hinweise, dass zumindest zur Zeit der schweren Angriffe auf Hamburg im Sommer 1943 Patienten in Eppendorf selbst getötet wurden. Allerdings sind Tötungen von Patienten der Psychiatrischen Klinik durch Bombenangriffe nicht belegt, sodass die nachweisbare Erhöhung der Sterberate in diesem Zeitraum auf andere Ursachen zurückgeführt werden muss.“[44]
Einer dieser ehemaligen Schüler von Bürger-Prinz war Prof. Dr. Klaus Dörner, Jahrgang 1933, der sich an der Psychiatrischen Universitätsklinik in Hamburg 1975 für Sozialpsychiatrie habilitiert hatte. Dörner schrieb:
„Seit 1965 gehörte ich zu den damals wenigen, die sich mit der NS-Psychiatrie beschäftigten. 15 Jahre lang hatte ich den Vorzug eines fast freundschaftlichen Verhältnisses zu meinem Lehrer Bürger-Prinz. Obwohl ich wusste, dass Bürger-Prinz über alle wichtigen Personen und Ereignisse der Psychiatrie in der Zeit des Dritten Reiches bestens informiert war, und obwohl ich wusste, dass er bereit gewesen wäre, mir jede Frage über die NS-Psychiatrie zu beantworten, habe ich ihm dennoch in all diesen Jahren nicht eine einzige Frage zu diesem Thema gestellt. Stattdessen habe ich ohne den Versuch einer Prüfung die Legende über die Rolle Bürger-Prinz’ im Dritten Reich weiterverbreitet. Jedem unbefangenen Menschen muss das Ausmaß meiner Befangenheit unfassbar erscheinen. Mir selbst ist mein Verhalten durchaus noch nicht klar. Immerhin weiß ich eines: Man fragt nur, wo man keine Angst vor der Antwort hat.“[45]
Aus heutiger Sicht schwer erträglich, wie lange es gedauert hat, bis Licht in das Dunkel dieser Zeit gekommen ist. Aber das betrifft ja nicht nur den hier beschriebenen Bereich.
„Erst durch die Anfang der 80er Jahre allgemein einsetzende Auseinandersetzung mit der eigenen Geschichte wurde deutlich, dass es auch in Hamburg Zwangs-Sterilisationen und Deportationen in Vernichtungsanstalten gab. Viele Patienten gingen aus der PNK (Psychiatrische- und Nervenklinik) über Langenhorn in andere Anstalten, in denen sie getötet wurden, einzelne auch direkt aus der PNK dorthin. Zwischen 1934 und 1945 wurden in Hamburg etwa 22.000 Sterilisationen durchgeführt; an der Klinik wurden auch entsprechende Gutachten erstellt. Pfäfflin et al. sahen es sogar aufgrund ihrer Untersuchungen, ‚gemessen an Kriterien einer historischen Beweisführung‘, als erwiesen an, dass in der Hamburger Universitätspsychiatrie Patienten getötet wurden.“[46]
Die Autoren Hanns Hippius, Bernd Holdorff, Hans Schliack, die 2006 Biografien über Nervenärzte geschrieben haben, zitieren Hans Bürger-Prinz aus einer Publikation von 1935 (Nervenarzt, Bd. 8: „Der Beginn der Erbpsychosen“). Bürger-Prinz schrieb:
„Bei gründlicher Überwachung der infrage kommenden Jugendlichen lassen sich aber vor der Fruchtbarkeitsperiode mit Sicherheit diejenigen herauslesen, die wegen der psychotischen Natur ihrer seelischen Erscheinung dem Erbgesundheitsgesetz nach von der Fortpflanzung ausgeschlossen werden müssen.“ Und sie weisen weiter darauf hin: „Er war Richter bzw. Beisitzer an den Erbgesundheitsgerichten in Leipzig und Hamburg, die mit der Umsetzung des ‚Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses‘ vom 14. Juli 1933 befasst waren. Er organisierte mit Ofterdinger die Selektion der Psychiatriepatienten in Hamburg in heilbare und unheilbare und unterstützte somit auch ohne Meldebogen die ‚Aktion T 4‘ an seiner Klinik.“[47]
Hans Bürger-Prinz, der plauderwillige Mann mit großer rednerischer Begabung schrieb in seinen Erinnerungen über die NS-Zeit:
„Wenige Jahre waren erst vergangen, seitdem die grauenhaften Irrweg e einer rassistisch und erbbiologisch gnadenlos selektiven Medizin vor den Tribunalen zur Verhandlung standen und Dinge an den Tag brachten, die seitdem mit zu den trübsten Kapiteln unserer vielzitierten unbewältigten Vergangenheit gehören.“[48]
Das hört sich nach großer Distanz an. Zu seiner eigenen damaligen Haltung und Rolle äußerte sich Bürger-Prinz nicht.
Hippius und seine Kollegen kommen zu einem eindeutigen Ergebnis:
„Bürger-Prinz bewahrte nicht die psychisch Kranken in Hamburg vor Sterilisation und Ermordung, wie seine Schüler zunächst glaubten. Er betrieb mit seiner Beteiligung in verschiedenen Funktionen die gesetzlich vorgeschriebene Zwangssterilisation und die Selektion der Patienten mit. Er musste wissen, dass dies für viele die Ermordung bedeutete. Aus heutiger Sicht bedeutet dies sicherlich eine schwere moralische Schuld, zeitgeschichtlich aber ein häufiges Verhalten. Bürger-Prinz hat es nicht geschafft, sich dieser Verantwortung zu stellen und hat der Nachwelt leider wenig hinterlassen, um den so vielfältigen und widersprüchlichen Meinungen zu seiner Person und seinen wissenschaftlichen Verdiensten gerecht zu werden.“[49]
Im Jahre 2004 gab es im Hamburger Rathaus eine Ausstellung der KZ-Gedenkstätte Neuengamme zum Thema: „Euthanasie. Die Morde an Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen in Hamburg im Nationalsozialismus.“[50]
Darin hieß es: „Auch in Hamburg wurden an diesen Menschen (psychisch erkrankte Männer, Frauen und Kinder) in der Zeit des Nationalsozialismus tausendfach Gewaltverbrechen verübt: Zwangssterilisationen, das Abschieben hilfsbedürftiger Menschen in reine Verwahrungsanstalten, in denen sie durch Unterversorgung starben, der Abtransport jüdischer Patientinnen und Patienten 1940 in die Tötungsanstalt Brandenburg, Überstellungen hunderter Patientinnen und Patienten in ,Euthanasie‘-Tötungsanstalten bzw. deren Zwischenanstalten 1941 und 1943/44 sowie die Ermordung schwerstbehinderter Kleinkinder in den ‚Kinderfachabteilungen‘ 1939 bis 1945. Mindestens 3000 Menschen aus Hamburg wurden bis Ende 1945 durch Giftgas, Medikamente und Unterversorgung ermordet.“[51]
Über Hans Bürger-Prinz hieß es in der Ausstellung:
„1936 übernahm er die Leitung der Psychiatrischen und Nervenklinik der Hansischen Universität. Diese Klinik hatte für die Durchführung der ‚Euthanasie‘-Morde eine wichtige Funktion: Unheilbar Kranke und Patientinnen und Patienten, die als ‚behandlungsunwürdig‘ galten, wurden von dort nach Langenhorn verlegt und aus dieser Anstalt ab 1940 in die Tötungsanstalten gebracht. Er vermittelte nach Kriegsende unter seinen Studenten den Eindruck, dank seines Engagements sei den Hamburger Psychiatriepatientinnen und -Patienten das ‚Euthanasie‘-Schicksal erspart geblieben.“[52]
In einer anderen Veröffentlichung der KZ-Gedenkstätte Neuengamme gab Herbert Diercks noch einmal einen zusammenfassenden Überblick über die „Euthanasie“-Verbrechen in Hamburg:
„In Hamburg waren 1933 etwa 4000 psychisch erkrankte Männer, Frauen und Kinder in den beiden großen Staatskrankenanstalten Friedrichsberg in Hamburg- Eilbek und Langenhorn in Hamburg Langenhorn sowie in der Heilanstalt Strecknitz in Lübeck untergebracht. Die Patientinnen und Patienten dieser Anstalten sowie die Bewohnerinnen und Bewohner der Alsterdorfer Anstalten und alle Menschen, die außerhalb der Anstalten lebten und als ‚psychisch krank‘, ‚behindert‘, ‚asozial‘, ‚minderwertig‘ oder ‚gefährlich‘ und deshalb als ‚lebensunwert‘ galten, waren im Nationalsozialismus potentielle Opfer von ‚Euthanasie‘-Verbrechen. Sie waren entwürdigenden Diffamierungen ausgesetzt, in den 1930er-Jahren zunächst von Zwangssterilisation betroffen und während des Krieges von der Abschiebung in Tötungsanstalten der ‚Euthanasie‘. Kleinkinder wurden in den zwei Hamburger ‚Kinderfachabteilungen‘ im Kinderkrankenhaus Rothenburgsort und in der Heil- und Pflegeanstalt Langenhorn getötet. Zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verschiedener Behörden und Ämter, der Hamburger Universität, der Krankenhäuser, der Pflegeheime und der Fürsorgeeinrichtungen sowie die Dienststellen der NSDAP waren an den Verbrechen beteiligt. Die Täterinnen und Täter waren fast ausnahmslos keiner Strafverfolgung ausgesetzt. Erst in den 1980er-Jahren erschienen in Hamburg erste Veröffentlichungen zu den ‚Euthanasie‘-Verbrechen. Die historische Aufarbeitung dieser Verbrechen war auch von öffentlichen Diskussionen über den angemessenen Umgang unserer Gesellschaft mit Menschen mit Behinderungen und Erkrankungen begleitet. Seitdem haben die Forderungen, kranke, behinderte und hilfebedürftige Menschen in ihrer Würde zu achten und ihre selbstverständliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten, immer mehr Zustimmung gefunden.“[53]
Auch die schon mehrfach zitierte Studie über die Medizinische Fakultät und die medizinische Wissenschaft im „Dritten Reich“, von Hendrik van den Bussche herausgegeben und 1989 erschienen, befasst sich mit der Rolle der Psychiatrischen Nervenklinik im Kontext der „Euthanasie“. Akribisch wird der Komplex der Sterilisation „Erbkranker“ in Hamburg, die Patientenzahlen und Mortalität 1933–1944 und die Rolle der Klinik mit Blick auf die „Euthanasie“ untersucht. Ausgangspunkt ist dabei auch die unverfrorene Schutzbehauptung von Hans Bürger-Prinz in seiner Autobiografie, dass es dank seiner guten Beziehungen zu NSDAP-Gauleiter Karl Kaufmann möglich gewesen sei, „das von Berlin aus befohlene Schicksal erbkranker für Hamburg und seinen Umkreis zu vereiteln“.[54]
Das war hilfreich für Bürger-Prinz’ Entnazifizierung und wurde über Jahrzehnte von den nachfolgenden Psychiater-Generationen in Hamburg bis Anfang der 1980er Jahre kolportiert, insbesondere von Klaus Dörner, dessen Selbstkritik ich schon zitiert habe.
Die Autoren kommen nach ihrer akribischen Untersuchung zu dem Ergebnis:
„Im Kontrast zu den widersprüchlichen Angaben von Bürger-Prinz ist als sicheres Ergebnis des bisher Dargestellten vor allem festzuhalten: Die Ausgangsfrage, ob die PNK (Psychiatrische- und Nervenklinik) mittelbar oder unmittelbar während der NS-Zeit an den Maßnahmen zur Vernichtung ‚lebensunwerten‘ Lebens beteiligt war, war von vornherein falsch gestellt. Vermutlich wäre sie nie so gestellt worden, wären nicht Bürger-Prinz’ eigene gegenteilige Äußerungen und vor allem diejenigen der Generation seiner Schüler so selbstsicher und monolithisch vorgetragen worden. Danach war es schon ein Sakrileg, die Frage nach der Beteiligung der PNK zu stellen, weil sie die rühmliche Rolle der PNK, ja sogar ganz Hamburgs, auf die man stolz sein konnte, in Zweifel gezogen hätte. Die Frage muss nicht lauten, ob, sondern wie die PNK beteiligt war. Prinzipiell konnte es gar keine öffentliche Einrichtung, die mit psychiatrischen Patienten zu tun hatte, geben, die nicht zumindest mittelbar im Sinne des Mitwissertums beteiligt war.“[55]
Es soll jetzt noch einmal genauer betrachtet werden, wie intensiv Hans Bürger-Prinz mit den führenden Nationalsozialisten in Hamburg und den führenden Verantwortlichen für den Bereich der Medizin in der NSDAP verbandelt gewesen war. Ein Blick erfolgt auch hinsichtlich der Art und Weise, wie Bürger-Prinz das Universitätskrankenhaus leitete.
„Als Hans Bürger-Prinz im Herbst 1941 Dekan wurde, änderte sich der Führungsstil in der Fakultät radikal. Am 1.6.1941 zusätzlich mit der Funktion des Ärztlichen Leiters des UKE und ab 15.3.1943 mit der Funktion des Luftschutzbeauftragten ausgestattet, organisierte Bürger-Prinz das Leben in der Fakultät und im Klinikum nach seiner Fasson. Er konnte sich hierbei auf seine guten Beziehungen zu den leitenden Nationalsozialisten in Hamburg wie auf Reichsebene stützen. Zu den ihm wohlgesonnenen Nazis gehörten unter anderem Gauleiter Kaufmann, Gesundheitssenator Ofterdinger, der für die Medizin zuständige Mann im Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung (RMWEV), Prof. Max de Crinis, sowie ‚Generalkommissar‘ Karl Brandt und dessen Beauftragter für Wissenschaft, Prof. Paul Rostock.“[56]
Eine mächtige Stellung hatte Bürger-Prinz in Hamburg insbesondere auch deswegen, weil er eng mit Gesundheitssenator Ofterdinger verbunden war. Sein Verhältnis zu Ofterdinger war so gut, „dass er ihn im März 1944 auf eigene Faust und ohne Fakultätsbeschluss für die Ehrenmitgliedschaft der Universität vorschlug. In seiner Begründung hob Bürger-Prinz hervor, Ofterdinger sei stets ‚ein williger Förderer unserer Angelegenheiten gewesen und bewies immer ganz besonderes Verständnis für die Aufgaben und Leistungen des Universitätskrankenhauses‘. Ofterdinger erhielt die Ehrenmitgliedschaft am 10.5.1944, einem Zeitpunkt, zu dem er daran arbeitete, eine ‚Endlösung‘ für die ‚Minderwertigen‘ Hamburgs zu finden.“[57]
Bürger-Prinz überschritt seine Kompetenzen, herrschte wie ein absoluter Monarch, exekutierte „seine Anordnung mithilfe eines Kreises von Oberärzten und scheute nicht davor zurück, ureigenste Kompetenzen der Klinikdirektoren, so bezüglich des Einsatzes von Krankenpflegepersonal und der Bettenbelegung, zu übergehen. Das gute Verhältnis zu den Nazi-Größen rührte daher, dass er sich nach Kräften bemühte, das Klinikum und die Fakultät voll in den Dienst des kriegsführenden Reiches zu stellen. Gegen ‚Defaitismus‘ und Fernbleiben vom Dienst schritt er unnachgiebig ein. Auch in Personalfragen des Lehrkörpers verfolgte er seine eigene Politik und beeinflusste die Berufungsverfahren in erheblichem Maße.“[58]
Henrik van den Bussche stellte fest: „Durch die Berufung von Auswärtigen, die bis auf zwei alle Mitglieder der NSDAP waren, war gegen Kriegsende achtzig Prozent des Lehrkörpers Mitglied der NSDAP. Die Medizinische Fakultät hatte gegen Kriegsende den höchsten Prozentsatz an NSDAP-Mitgliedern von allen Hamburger Fakultäten.“[59]
Es war schon fast grotesk, dass die Medizinische Fakultät zu einem Zeitpunkt gegen Bürger-Prinz aufbegehrte, als Deutschland und Hamburg in Trümmern lagen. Am 5.2.1945 schrieb der Prodekan der Fakultät, Prof. Zeiger an den Rektor der Hansische Universität Prof. Keeser und brachte zum Ausdruck, dass Prof. Bürger-Prinz „für die Fakultät als Dekan nicht mehr tragbar ist“. Er räumte ein, dass es ihm schwer falle, „zu einem Zeitpunkt, an welchem die Belastung der Heimat immer größer wird, über Umstände berichten zu müssen, welche das Arbeits- und Vertrauensverhältnis zwischen Dekan und Fakultätsmitgliedern erheblich getrübt haben“.[60]
Bürger-Prinz habe durch sein Verhalten „den Arbeitsfrieden und den Geist der Kameradschaft gestört“, die Fakultät habe „das Vertrauen in ihn verloren, weil er eigenmächtig eine Vorschlagsliste für die Wiederbesetzung eines Ordinariats ohne Abstimmung weitergeleitet habe“.[61]
Ernst Schrewe, zu diesem Zeitpunkt Leiter der Schul- und Hochschulabteilung, beraumte am 16.2.1945 dazu eine Sitzung mit allen Direktoren der Kliniken und Institute des UKE ein. Bürger-Prinz, vom Rektor der Universität Keeser informiert, antwortete auf seiner Art. „Streng gesehen wäre es für ihn entscheidend, dass er das Vertrauen von Ihnen, Herr Rektor, habe und ich damit vom Vertrauen der Fakultät unabhängig bin.“ Er wies darauf hin, dass er bereit sei, die Geschäfte des Ärztlichen Leiters und Luftschutzleiters des Universitätskrankenhauses Eppendorf weiterzuführen, zumal das auch „der Haltung von Senator Ofterdinger und des NSDAP-Kreisleiters Lange“ entsprechen würde.[62]
Bürger-Prinz musste als Dekan ausscheiden, blieb aber Direktor der Psychiatrischen und Nervenklinik, „schon mit Rücksicht auf die Zeitverhältnisse“, wie der Leiter der Schul- und Hochschulabteilung, Prof. Ernst Schrewe, ihm am 3.3.1945 mitteilte. Bürger-Prinz genoss die Unterstützung der Obrigkeit. Schrewe: „Die Staatsverwaltung möchte aus diesem Anlass Ihnen gegenüber hervorheben, dass Sie auch nach Ansicht des Herrn Reichsstatthalters wie des Herrn Staatssekretärs und meines Amtsvorgängers als Leiter der Schul- und Hochschulabteilung sich in der verflossenen Zeit all diesen mühevollen, schwierigen und für den gesamten Organismus des Universitäts-Krankenhauses Eppendorf so wichtigen Aufgaben nicht nur mit großer Hingabe unterzogen, sondern die Belange des Krankenhauses stets äußerst wirksam vertreten und selbst unter den zeitbedingten schwierigsten Verhältnissen mit aller Kraft gefördert haben.“[63]
Nach Ende der NS-Herrschaft wurde die Medizinische Fakultät mutiger und schrieb an Bürger-Prinz am 14.5.1945:
„Die Medizinische Fakultät hatte Ihnen wegen Ihrer fortgesetzten willkürlichen, die sachliche Arbeit gefährdenden Eingriffe in die Rechte der Fakultät, der Institute und Kliniken während Ihrer Tätigkeit als Dekan und Ärztlicher Leiter das Vertrauen entzogen. Sie haben in einem an den Herrn Rektor gerichteten Schreiben zum Ausdruck gebracht, dass Sie das Vertrauen des Rektors allein für erforderlich hielten, und dass die obstruktionstreibende Fakultät sich zu fügen hätte. Sie haben sich, gestützt auf Stellen der Behörde und Partei, trotz des Ihnen ausgesprochenen Misstrauens der Fakultät weiterhin bereit erklärt, das Amt des Ärztlichen Leiters zu übernehmen. Diese von Ihnen zur Anwendung gebrachten extrem machtpolitischen Methoden widersprechen so sehr dem Geiste der Universität, dass die Fakultät sich genötigt sieht, Ihnen die Voraussetzungen für den Wiederaufbau der Universität abzusprechen. Sie wird diesen einstimmig gebilligten Standpunkt der neu zu bildenden Behörde zur Kenntnis geben.“[64]
Bürger-Prinz antwortete darauf am 18.5.1945 und beantragte bei der zuständigen Behörde, ein Disziplinarverfahren gegen ihn einzuleiten.
„Ohne auf den Inhalt des Schreibens der medizinischen Fakultät näher einzugehen, möchte ich lediglich anmerken, dass der Vorwurf, ich hätte mich auf parteipolitische Stellen gestürzt, jetzt erst, etliche Zeit nach der Niederlegung des Dekanat und nach der über meine Tätigkeit als Ärztlicher Leiter gepflogenen Aussprache, erhoben wird.“[65]
Es war jetzt die Zeit, in der die Nähe zum Nationalsozialismus nicht mehr karrierefördernd war. Das beunruhigte Hans Bürger-Prinz natürlich. Und in der Tat wurde ihm am 20.8.1945 durch Senator Heinrich Landahl im Auftrag der Britischen Militärregierung die Entlassung ausgesprochen.[66]
Jetzt begann die Zeit der Verharmlosung, Umdeutung, des schlichten Leugnens. Und Hans Bürger-Prinz sollte sich darin als Meister erweisen.
Hendrik van den Bussche hatte darauf hingewiesen, dass Bürger-Prinz zu den führenden Medizinverantwortlichen der NSDAP über die besten Kontakte verfügte. Er nannte Karl Brandt und Max de Crinis. Prof. Dr. Karl Brandt (1904–1948) war chirurgischer Begleitarzt von Adolf Hitler gewesen, SS-Brigadeführer und Generalmajor der Waffen-SS, Generalkommissar für das Sanitäts- und Gesundheitswesen, ab September 1939 zusammen mit Philipp Bouhler Hitlers Beauftragter für die Tötungen der Aktion T 4.[67] Karl Brandt hatte 1944 den Wissenschaftlichen Beirat beim Bevollmächtigten des Gesundheitswesens, zu dem er ernannt worden war, gebildet, in den er führende Ärzte berief, zumeist SS-Leute in hohen Funktionen wie Prof. Wilhelm Nonnenbruch[68], der Experimente mit Ersatznahrung eines Abfallproduktes der Zellulose an KZ-Häftlingen durchführte, SS-Sturmbannführer Prof. Eugen Wannenmacher[69], Medizin-Professoren, die sich mit „Unfruchtbarmachung“ beschäftigten, wie der Erbstatistiker Prof. Siegfried Koller[70], mit Experimenten mit unerprobten TBC-Impfstoffen in Pflegeanstalten, wie Prof. Georg Bessau[71], Prof. Walter Schreiber[72], der Menschenversuche in KZ durchführte, der Sulfonamid-Forscher Prof. Gerhard Domagk[73], der Rassenhygieniker Prof. Ottomar Freiherr Verschuer.[74] In diesen Kreis, mit weiteren Professoren war auch Hans Bürger-Prinz von Karl Brandt berufen worden. D. h., dass er spätestens seit dieser Zeit sich intensiv mit allen Facetten der nationalsozialistischen Erbgesundheitspolitik im Kreise der führenden Protagonisten austauschte. Dies sind nur einige der von mir ermittelten Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirats von Karl Brandt. Dazu gehörte auch noch Brandts Stellvertreter, Prof. Max de Crinis (1889–1945), ebenfalls Psychiater und Neurologe, Direktor der Psychiatrischen und Nervenklinik der Charité in Berlin, SS-Standartenführer, Ministerialreferent für medizinische Fachfragen im Amt Wissenschaft des Reichsministeriums, an der Vorbereitung und Durchführung der NS-Krankenmorde beteiligt, Stellvertreter im Wissenschaftlichen Beirat des Bevollmächtigten für das Gesundheitswesen.[75]
Hans Bürger-Prinz korrespondierte intensiv mit Max de Crinis und machte ihm zum Beispiel 1943 Vorschläge für die Stellenbesetzungen am UKE, „mit ergebenster Begrüßung und Heil Hitler! Ihr ganz ergebener Prof. Bürger-Prinz“.[76]
Max de Crinis war überzeugt von Bürger-Prinz’ Fähigkeiten. Am 9.2.1944 hatte er ihn als Nachfolger für den Lehrstuhl für Psychiatrie und Neurologie an der Universität Straßburg vorgeschlagen. Der Berliner Psychiater Prof. Ewald Stier vermerkte dazu, Bürger-Prinz sei „persönlich ein sehr netter Mann, wissenschaftlich sei er nicht bedeutend“.77 Noch am 10.7.1944 brachte de Crinis Bürger-Prinz auch als möglichen Nachfolger für das Ordinariat in Tübingen ins Spiel. Wertschätzung von höchster NS-Stelle.[78]
Interessant in diesem Kontext ist, wie Hans Bürger-Prinz seine Bekanntschaft mit Hitlers Bevollmächtigtem für den Gesundheitsbereich in seinen Memoiren 1971 einführte, der ihn in den erlauchten Kreis des Wissenschaftlichen Beirats berufen hatte. Das erwähnte Bürger-Prinz natürlich nicht, wie er alles Kompromittierende verschwieg. Aber die Eitelkeit des Mannes, der die Nähe zu Prominenten suchte und darüber gerne plauderte, führte dazu, Brandt zu erwähnen, weil es berichtenswert für Bürger-Prinz war, jemanden aus der engsten Umgebung Adolf Hitlers gekannt zu haben:
„Damals machte ich auch die Bekanntschaft mit Hitlers Leibarzt, Dr. Brandt, der nach Kriegsende in Nürnberg verurteilt und hingerichtet wurde. Es war unmittelbar nach dem zweiten schweren Luftangriff 1943, die halbe Stadt brannte noch und es herrschte ein unbeschreibliches Chaos, als ein verdreckter Pkw vor unserer Station hielt. Es stieg ein Mann aus, den ich nicht kannte und dem man nur das eine ansah: dass er völlig übernächtig war – aber wer war das damals nicht? Er stellte sich dann vor und kam gleich sehr nüchtern zur Sache. Als ihm ein Teller Suppe aus unserer Notküche angeboten wurde, bat er, man möge erst seinen Fahrer versorgen. Was der Mann im Krieg sonst noch getan hat, war mir damals unbekannt. Über das, was er nach jenen Angriffen für uns tat, vermag ich nur das Beste zu sagen. Ich glaube, ihm oblagen zu jener Zeit irgendwelche Inspektionsaufgaben, jedenfalls richtete er die summarische Frage an mich, was alles wir zur Rettung der Kranken benötigten. Wir stellten rasch eine Liste zusammen, und ich erinnere mich, dass Dr. Brandts Aufenthalt bei uns kaum eine halbe Stunde dauerte. Umso überraschter waren wir, dass wir daraufhin binnen kürzester Frist tatsächlich alles bekamen, auch den letzten der Lastwagen, die wir erbeten hatten, um die Kranken, deren Stationen zerstört worden waren, evakuieren zu können.“[79]
Bürger-Prinz wusste präzise, welche Aufgaben Karl Brandt damals hatte, nicht „irgendwelche Inspektionsaufgaben“ und er kannte ihn ziemlich genau, sodass die Begegnung mit dem selbstlosen, rettenden Engel des UKE ein gutes Beispiel, oder eher ein schlechtes Beispiel für die Machart der Memoiren von Bürger-Prinz ist, die verschleiern und vernebeln, was in diesen Zeiten tatsächlich passiert war.
Ulf Schmidt hat eine Biografie geschrieben: „Hitlers Arzt Karl Brandt. Medizin und Macht im Dritten Reich“. Darin kommen ziemlich am Ende auch Hans Bürger- Prinz und seine damalige Ehefrau Annemarie vor. Brandt stand als Angeklagter 1946 und 1947 im Nürnberger Ärzteprozess vor Gericht und wurde am 20.8.1947 zum Tode verurteilt, was am 2.6.1948 in Landsberg am Lech vollstreckt wurde, pikanterweise in der ehemaligen Festung, in der Hitler nach dem gescheiterten Putsch 1923 inhaftiert worden war und den ersten Band von „Mein Kampf“ verfasste. Zu den Ärzten, die sich bereit erklärt hatten, Brandt im Prozess zu unterstützen, gehörte auch „der angesehene Hamburger Psychiater Hans Bürger-Prinz“.[80]
Schmidt beschreibt, wie Brandts Anwalt Robert Servatius, der 1960 auch die Verteidigung von Adolf Eichmann in Jerusalem übernahm, die eidesstattliche Erklärung, die Bürger-Prinz abgeben wollte, vorbereitete.
„Am 12. Februar, eine Woche nach Brandts Kreuzverhör, hörte der britische Geheimdienst ein Telefonat zwischen einer Mitarbeiterin von Servatius’ Kanzlei in Nürnberg und der Frau des Hamburger Professors, Annemarie Bürger-Prinz, ab. Daraus ging hervor, dass Bürger-Prinz eidesstattliche Erklärung nicht von ihm selbst verfasst, sondern von Servatius’ Kanzlei wörtlich vorgegeben wurde. Die Anruferin diktierte Frau Bürger-Prinz eine Aufzählung zahlreicher guter Taten, die Brandt angeblich während seiner Amtszeit vollbracht hatte. So habe er angeblich verschiedenen Angeklagten vor dem berüchtigten ‚Volksgerichtshof‘ das Leben gerettet, zum Beispiel einem Arzt, der sich geweigert hatte, den Eid auf Hitler zu leisten. Brandt habe auch Lastwagenkolonnen nach Hamburg entsandt, um die Krankenhäuser in den größeren Städten vor und nach den Luftangriffen zu evakuieren. Dabei wurden keine Unterschiede bei den Patienten gemacht, unabhängig davon, ob sie Juden, Ausländer oder Deutsche waren, erklärte die Anruferin. Schließlich erhielt Frau Bürger-Prinz genaue Anweisungen, dass sie die Erklärung von einem Notar beglaubigen lassen und dann nach Nürnberg schicken sollte.“[81]
Genauso wurde es gemacht. Es diente Hans Bürger-Prinz sogar noch für seine Geschichte über Karl Brandt als Vorlage für seine Memoiren und bei seiner eigenen Verteidigung im Zuge der Entnazifizierung gab er an, er habe Karl Brandt gebeten, sich 1944 für den damals Hitler-kritischen Hamburger Arzt Rudolf Degkwitz vor dem Volksgerichtshof mit dem berüchtigten Vorsitzenden Freisler zu verwenden. Darauf werde ich gleich zurückkommen.
Interessant, welchen Hintergrund Legenden manchmal haben.
Karl Heinz Roth drückte die Versuche von Bürger-Prinz, die Geschichte zu verdrehen, drastischer aus:
„Es blieb Bürger-Prinz vorbehalten, das Eppendorfer Syndrom aus Unwahrheiten und Verdrängung mit einer Autobiografie zu krönen, die 1971 im Verlag Hoffmann und Campe erschienen ist. Er ließ sich als eine Art Sauerbruch der Psychiatrie feiern. Wer die Hintergründe und Details kennt, erschreckt vor dem Gemisch aus Zynismus, Faktenverdrehung und Teilwahrheiten, das Bürger-Prinz nach seiner Emeritierung einem Springer-Journalisten diktiert hat. Angesichts des unendlichen Leids, das Bürger-Prinz Tausenden von Patienten zugefügt hat, liegt es nahe ob dieser öffentlich möglichen Lügen zu verzweifeln. Wenn ein Mann, der neun Jahre lang als Hauptverantwortlicher der Hamburger Psychiatrie-Schleuse wirkte, in seiner Autobiografie behauptet, ihm sei es gelungen, ‚das von Berlin aus befohlene Schicksal Erbkranker für Hamburg und seinen Umkreis zu vereiteln‘, so bleibt nichts anderes übrig, als einen zornigen Schlussstrich zu ziehen und dafür zu sorgen, dass sich – bei allem Respekt vor den damaligen Rahmenbedingungen fürs Hungern und Gehorchen – derartige menschliche Abgründe nie mehr pseudowissenschaftlich verkleiden.“[82]
Bei der Entnazifizierung zeigte sich, dass bei Medizinern andere Maßstäbe angelegt wurden, als im pädagogischen Bereich. Bürger-Prinz gab in seinen Entnazifizierungs-Fragebögen an, seit dem 1.5.1933 Mitglied der NSDAP gewesen zu sein. Er war im Sommer 1933 in die SA eingetreten, dort als Sanitäts-Scharführer tätig. Ebenfalls Mitglied des NS-Ärztebundes seit Oktober 1933 und in der NSV. Damit hätte er im Bereich der Schule keine höchste Leitungsfunktion mehr übernehmen können.
Nach seiner Entlassung aus dem Staatsdienst praktizierte Hans Bürger-Prinz erst einmal als Psychiater in einer Hamburger Praxis. Auch das wurde ihm auf Anordnung der Britischen Militärregierung vom 5.11.1945 untersagt, wie Senator Landahl ihm mitteilte.[83]
Die Strategie von Bürger-Prinz bei seiner Entnazifizierung war geschickt. Hinzu kam, dass es zu diesem Zeitpunkt noch keinerlei wissenschaftliche Untersuchungen über die Praxis der Psychiatrischen und Nervenklinik in Hamburg gab. Bürger-Prinz behauptete, für die „modernste Behandlung und Versorgung der psychisch Kranken und Lenkung der Handhabung des Erbgesundheitsgesetzes in sozial und wissenschaftlich jederzeit vertretbaren Bahnen“ gesorgt zu haben.[84]
Ich habe dargestellt, dass die von ihm aufgebaute Legende, von seinen Schülern und Assistenten übernommen und kolportiert bis in die 1980er Jahre, verbreitet war. Bürger-Prinz behauptete, in keiner NS-Organisation ein Amt gehabt zu haben, in der NSDAP habe er kein Mitgliedsbuch besessen und kein Parteiabzeichen getragen. Die Gestapo habe ihn „wegen gutachterlicher Stellungnahmen“ angezeigt und überwacht.[85]
Dann berichtete der streitbare Psychiatrie-Professor über Auseinandersetzungen mit anderen Nationalsozialisten, wie zum Beispiel dem Hamburger Ärzteführer Prof. Willy Holzmann, der die Berufung von Bürger-Prinz nach Hamburg 1936 verhindern wollte, die erst durch den damaligen Rektor der Universität, Prof. Adolf Rein durchgesetzt werden konnte. In seiner Darstellung war Holzmann ein führender Nationalsozialist und Rein als Rektor ein Mann der Universität. Was er dabei verschwieg war, dass Adolf Rein seit 1932 der NSDAP angehörte und in der NS-Zeit eine der führenden Personen an der Hamburger Universität war.[86]
Dann behauptete Bürger-Prinz:
„Gegen erheblichen Widerstand der Partei setzte ich die tadellose ärztliche Versorgung der psychisch Kranken in Hamburg durch und erreichte es, dass diesen Kranken alle modernen Behandlungsmethoden und die notwendige Zeit zur Durchführung dieser Behandlung zur Verfügung standen. In schweren Zusammenstößen mit dem damaligen Leiter und Vizepräsidenten der Gesundheitsverwaltung, Dr. Peters, kämpfte ich gegen die unsinnige Ausdehnung der Sterilisation, die in Hamburg um sich gegriffen hatte, und focht meinen Standpunkt auch durch. Wegen meiner außerordentlichen weitherzigen Begutachtung in Erbgesundheitsfragen wurde ich 1939 von der Gestapo erstmalig überwacht.“[87]
Auch dieses gehörte zur Legendenbildung. Möglicherweise hatte Bürger-Prinz Meinungsverschiedenheiten mit jemandem aus der Gesundheitsverwaltung, wie er viele Auseinandersetzungen führte. Aber, er war eng verbunden mit dem für das Gesundheitswesen verantwortlichen Senator, Friedrich Ofterdinger, bei dem er über jeglichen Rückhalt verfügte.
Wirksamer waren andere Argumente von Bürger-Prinz. Er behauptete, nach der Verhaftung von Prof. Rudolf Degkwitz „die Erstattung eines rein akademischen Fakultät-Gutachtens“ abgelehnt zu haben und „arbeitete mit dem Verteidiger, Rechtsanwalt Dr. Willhöft auf besseren Wegen für Professor Degkwitz, indem ich an den Staatssekretär Dr. Freisler, den Vorsitzenden des Volksgerichtshofes, schrieb und mit dem damaligen Inspekteur des Sanitätswesens, Professor Brandt in Verbindung trat. Schließlich arbeitete ich ein Gutachten aus, dessen Tenor an entscheidenden Stellen in die Urteilsbegründung überging. Meine gutachterlichen Stellungnahmen insbesondere in der Angelegenheit Professor Degkwitz trugen mir Anzeigen bei der Gestapo, Vernehmungen beim Sicherheitsdienst und wieder monatelange Überwachung durch die Gestapo ein.“[88]
Die Schilderung der monatelangen Überwachung durch die Gestapo halte ich bei der unangefochtenen Stellung, die Bürger-Prinz bei NSDAP-Gauleiter Kaufmann, Senator Ofterdinger und dem von ihm zitierten Prof. Karl Brandt hatte, für heillos übertrieben. Bürger-Prinz hatte aber das Hauptargument für seine Verteidigung gefunden, da er tatsächlich ein Gutachten für den langjährigen Ordinarius für Kinderheilkunde der Universität Hamburg und Chefarzt der Kinderklinik, Rudolf Degkwitz, geschrieben hatte.
Degkwitz (1889–1973) war eine schillernde Persönlichkeit mit einer bewegten Geschichte. Ursprünglich Mitglied der NSDAP seit 1923, über Rudolf Heß, mit dem er im gleichen Bataillon im Ersten Weltkrieg gewesen war, mit Adolf Hitler bekannt geworden und beim Marsch auf die Feldherrnhalle in München beteiligt, hatte sich von den Nationalsozialisten in der Weimarer Republik immer weiter abgesetzt.[89]
„Nach dem Machtantritt Hitlers geriet Degkwitz in zunehmendem Maße in Konflikte mit der NSDAP (die ihn wegen seiner politischen Haltung zu Beginn der zwanziger Jahre zunächst noch als einen der ihren ansah). Zu einem ersten Zusammenstoß kam es nach dem 1. Mai 1933, als ein NS-Studentenführer auf einer Kundgebung auf der Moorweide ausrief, jeder kleine SA-Mann habe mehr für Deutschland getan, als die gesamte deutsche Professorenschaft. Degkwitz nahm am nächsten Tag öffentlich im Kolleg gegen diese Äußerung Stellung und erhielt den begeisterten Beifall seiner Studenten. Er wurde daraufhin ein halbes Jahr vom Dienst suspendiert.“[90]
Nachdem die Gestapo einen Brief abgefangen hatte, den Rudolf Degkwitz an seinen bei der Wehrmacht befindlichen Sohn geschrieben hatte und darüber hinaus von dem Dermatologen Prof. Paul Mulzer, Direktor der Hautklinik am UKE angezeigt worden war[91], wurde Degkwitz am 22.9.1943 im Krankenhaus Wintermoor festgenommen und ein Verfahren „wegen Defaitismus“ gegen ihn angestrengt. In Kollegenkreisen hatte Degkwitz mehrfach geäußert: „Hitler macht Deutschland kaputt.“[92] Rudolf Degkwitz war besonders gefährdet, weil es noch zahlreiche Briefe und Druckschriften von ihm gab, die allerdings seine beiden Mitarbeiterinnen Dr. Lore Hasselkuss und Dr. Annemarie Wieczorek beiseite schaffen konnten.[93]
Das Verfahren sollte im Februar 1944 vor dem Volksgerichtshof mit dem berüchtigten Präsidenten Roland Freisler, genannt der Blutrichter[94], stattfinden.
Lore Hasselkuss stand im ständigen Kontakt mit Degkwitz’ Rechtsanwalt Willhöft und verfasste „eine Eingabe zugunsten Professor Degkwitz, die von Kollegen und Schwestern unterzeichnet wurde, dass sie den Schering-Konzern in Berlin und das Hipp-Werk in Pfaffenhofen, für die Degkwitz an Forschungsaufträgen arbeitete, veranlasste, den Beschuldigten – besonders jetzt im Kriege – für unersetzbar zu erklären.“[95]
Laut Hochmuth und Meyer war es auch Lore Hasselkuss, die Kontakt zu Professor Karl Brandt aufgenommen hatte, der ein für die Waffen-SS fast fertig eingerichtetes Lazarett in Wittenmoor (Lüneburger Heide) dem Direktor der Eppendorfer Kinderklinik, Rudolf Degkwitz, überließ, nachdem die Eppendorfer Kinderklinik von englischen Bombenangriffen im Sommer 1943 auf Hamburg schwer beschädigt worden war.[96]
Lore Hasselkuss nahm Kontakt zu den UKE-Professoren Bessau und Bürger- Prinz auf „über die vom Volksgerichtshof angeforderten Gutachten und brachte dabei die Version ins Spiel, dass Degkwitz allein durch seine Masernprophylaxe dem Führer ‚eine Division deutscher Soldaten‘ geschenkt habe, ein Argument, das Freisler dann auch tatsächlich aufgriff“.[97]
Die Hauptverhandlung gegen Degkwitz fand am 21. und 24.2.1944 statt. Eine Reihe Zeugen sagten für den Angeklagten aus, wie Hochmuth und Meyer schreiben, „besonders seine ehemaligen Greifswalder Kollegen, die Professoren Jacoby und Pichler, während der einzige Zeuge der Anklage Professor Paul Mulzer aus Hamburg war“.[98]
Und, bei Freisler überraschend, wurde Rudolf Degkwitz am 24.2.1944 nicht zum Tode verurteilt. In dem von Freisler verkündeten Urteil hieß es:
„Rudolf Degkwitz hat sein Leben als forschender, lehrender und heilender Arzt mit außergewöhnlichem Erfolg und unter Volleinsatz seiner Person dem deutschen Volk gewidmet. Unter dem unmittelbaren Eindruck der Terrorangriffe auf Hamburg verlor er aber den Siegglauben, schrieb Briefe, die die Vernichtungswirkungen übertrieben, und schrieb vor allem auch seinem Sohn an die Front, er möge sich möglichst wenig exponieren, es habe ja doch keinen Zweck mehr … Nur weil er allein durch seine Masernprophylaxe 40.000 deutschen Kindern das Leben gerettet hat, von seinen anderen ärztlichen Erfolgen ganz abgesehen, wird er nicht mit dem Tode bestraft, sondern kommt mit sieben Jahren Zuchthaus bei sieben Jahren Ehrverlust davon.“[99]
Zu diesem überraschenden Urteil berichtete Degkwitz’ Ehefrau Eva, „Freisler habe ein untergründiges Faible für ihren Mann gehabt und wohl gehofft, den weltbekannten Arzt noch für das Dritte Reich gewinnen zu können.“[100]
Ich habe das so ausführlich zitiert, weil der um Entlastungsargumente bemühte Hans Bürger-Prinz nach 1945 das vergleichsweise milde Urteil für Degkwitz als sein Verdienst darstellte. Und genau das wurde Bürger-Prinz im Entnazifizierungsverfahren hoch angerechnet, als habe er sich bei dem gefürchteten Roland Freisler mutig und sich selbst gefährdend für einen unbequemen Kollegen stark gemacht. Und dabei auch noch die Kontakte zu Hitlers chirurgischem Begleitarzt Karl Brandt mobilisiert. Dabei war dieses keine heldenhafte Tat des Hans Bürger-Prinz, sondern, laut Hochmuth/Meyer, dem unermüdlichen Bemühen der Kollegin von Rudolf Degkwitz geschuldet, Dr. Lore Hasselkuss. Wie auch dem Kontakt von Rudolf Degkwitz selbst zu Karl Brandt nach den Bombenangriffen auf Hamburg im Sommer 1943 und der Zerstörung der Eppendorfer Kinderklinik.
Aber welcher Entnazifizierungsausschuss sollte das 1946/47 schon auseinanderhalten können?
Wobei Hendrik van den Bussche später das intensive Agieren von Lore Hasselkuss bestätigte, aber auch den Einsatz von Hans Bürger-Prinz, der persönliche Briefe geschrieben hatte und im Prozess als „Sachverständiger“ in der mündlichen Verhandlung die „Sonderklasse“ von Rudolf Degkwitz herausstellte. Er spielte in seiner Aussage den „Defaitismus“ von Rudolf Degkwitz als „einmalig – im Rahmen des Gesamtlebens gesehen –“ herunter und deutete diesen als „durch die Bombenangriffe auf Hamburg bedingten psychologischen Schock“.[101]
Bei seiner Entnazifizierung kam Bürger-Prinz zugute, dass er noch in der NS-Zeit ein Ehrengerichtsverfahren gegen sich beantragt hatte und ein Ausschuss, den der Senat der Universität eingesetzt hatte, am 10.9.1945 zu dem Ergebnis kam, Bürger-Prinz habe „die Standesehre des Hochschullehrers weder verletzt noch gefährdet“.[102]
Dabei wurde eingeräumt, Bürger-Prinz habe als ärztlicher Leiter des Krankenhauses „in seinen Anordnungen, die sachlich mehr oder minder berechtigt gewesen sein mögen, es den Klinikdirektoren gegenüber verschiedentlich an der kollegialen Umgangsweise fehlen lassen, welche gleichgestellte Kollegen erwarten durften. Dagegen ist der Vorwurf, dass er sich bei seiner Tätigkeit auf Parteidienststellen gestützt habe, nach den Ermittlungen des Ausschusses unbegründet“.[103]
Es stehe außer Zweifel, dass Bürger-Prinz „sowohl als Dekan wie als ärztlicher Leiter des Universitätskrankenhauses Eppendorf eine Reihe von Fehlern begangen hat, die eine stets wachsende Missstimmung gegen ihn im Fakultätsausschuss habe entstehen lassen“. Es sei aber auch zu berücksichtigen, „dass er als ärztlicher Leiter des Vertrauens nicht nur der Klinikdirektoren, sondern auch des Personals wie der Patienten bedurfte. Bei einer so schwierigen Tätigkeit und einer so starken Arbeitsbelastung in so kritischen Zeiten ist es wohl nur wenigen Charakteren gegeben, allen gegenüber den richtigen Ton zu finden, ohne auf der einen oder anderen Seite Anstoß zu erregen“.[104]
Das Fazit: „Gegen sein Wirken als Hochschullehrer und Leiter der Psychiatrischen Klinik ist nichts Stichhaltiges vorgebracht worden. Weder über einzelne Handlungen noch über seine gesamte Persönlichkeit konnte der Beschluss des Ausschusses in dieser Hinsicht belastend ausfallen. In keiner Hinsicht aber war in seinem Verhalten etwas Ehrenrühriges zu sehen.“[105]
Zusätzlich bekam Bürger-Prinz Leumundsschreiben, von Mitgliedern des Personals mit Aussagen wie: „Herr Professor Bürger-Prinz ist suspendiert, und es herrscht darüber in der Klinik große Trauer, nicht nur beim Pflegepersonal, sondern auch bei den Kranken.“ Der Tenor dabei war, dass Bürger-Prinz sich in der Klinik „nie nationalsozialistisch betätigt“ habe, „auch immer Juden in seiner Klinik aufgenommen habe und Pfleger und eine Schwester einstellte, die aus politischen Gründen aus Langenhorn entlassen war“.[106]
Dann gab es Schreiben, in denen behauptet wurde: „Erbgesundheitsgutachten wurden unter dem Einfluss von Professor Bürger-Prinz, dessen außerordentliche Zurückhaltung bei der Anwendung dieses Gesetzes allgemein bekannt war, nur bei schweren unheilbaren geistigen Erkrankungen ausgestellt. In vielen Gerichtsgutachten half Prof. Bürger-Prinz Gegnern des Nationalsozialismus so gut er konnte“, schrieb sein Mitarbeiter Dr. Hans Kurt Fontheim.[107]
Am 19.3.1946 wurde vom Beratenden Ausschuss festgestellt, die Medizinische Fakultät habe sich ohne Ausnahme dafür ausgesprochen, dass Bürger-Prinz wegen seiner NS-Tendenzen als Dekan der Fakultät und medizinischer Chef des Universitätskrankenhauses entfernt werden sollte.[108]
Der Betriebsrat hatte am 13.12.1946 notiert:
„Prof. Dr. Hans Bürger-Prinz galt im Krankenhaus Eppendorf als Nationalsozialist und zwar als Nationalsozialist mit diktatorischen Manieren. Seiner Belegschaft gegenüber war er streng aber gerecht. Charakterlich wurde er von vielen Pflegern und Schwestern als anständig beurteilt.“[109]
Rechtsanwalt Curt Wessig brachte Leumundszeugnisse ein und wies noch einmal darauf hin, „dass der Beschwerdeführer den Prof. Dr. Degkwitz in dessen Verfahren vor dem Volksgerichtshof sehr geschützt hat, und dass der Umstand, dass Prof. Dr. Degkwitz nicht zum Tode verurteilt worden ist, zum mindesten in starkem Umfange der Tätigkeit des Beschwerdeführers zu verdanken ist“.[110]
Wessig hatte offenbar das Gespür dafür, dass dies ein entscheidendes Argument sein könnte, zumal Degkwitz im Juni 1945 von der englischen Militärregierung als Leiter der Hamburger Gesundheitsbehörde eingesetzt worden war und seine Arbeit als Chefarzt des Eppendorfer Kinderkrankenhauses wieder aufgenommen hatte.
Für die entscheidende Sitzung des Berufungsausschusses wurden außer Bürger-Prinz noch einige wichtige Zeugen gehört. Bürger-Prinz behauptete am 27.1.1947 noch einmal: „In der Frage der Sterilisation befand ich mich in erheblichem Gegensatz zu der Auffassung des Erbgesundheitsgerichts und der Gesundheitsverwaltung. Ich habe es für meine Klinik durchgeführt, dass nicht die einfachen anonymen Anzeigen erfolgten, sondern dass nur begutachtete Fälle, für deren Sterilisation die Klinik auch mit ihrem Namen eintrat, an das Erbgesundheitsgericht gemeldet wurden.“[111]
Es kam nicht zur Sprache, dass Bürger-Prinz sowohl in Leipzig als auch in Hamburg Beisitzer, das heißt Richter im Erbgesundheitsgericht war und „publizistisch der nationalsozialistischen Erbgesetzgebung aufgeschlossen gegenüber stand“.[112]
Aber Bürger-Prinz hatte mit der Legendenbildung schon lange angefangen und war damit über seinen Tod hinaus erfolgreich.
Ausschlaggebend für die Entscheidung des Berufungsausschusses war sicherlich die Vernehmung von Rudolf Degkwitz, der erklärte, er kenne Bürger-Prinz seit etwa 1940. Das verwundert zwar, weil beide schon seit 1936 Chefärzte am Universitätskrankenhaus in Hamburg waren. Weiter erklärte Degkwitz:
„Ich habe mich öfters mit ihm unterhalten; dabei habe ich aus meiner gegnerischen Einstellung keinen Hehl gemacht. Er hat bei diesen Unterhaltungen nie etwas für das Nazisystem gesagt und hat mir auch nie Schwierigkeiten gemacht. Ich habe auch aus dieser Zeit nicht den Eindruck, dass B. sich diktatorisch benommen hätte. In der Katastrophenzeit trat er allerdings ausgesprochen als Führer in Erscheinung; dies war aber notwendig und ich halte es für ein Verdienst.
In dem Verfahren gegen mich vor dem Volksgerichtshof hat er mir sehr geholfen. Nach meiner Rückkehr aus der Strafhaft stellte ich fest, dass die ganze Fakultät sehr aufgebracht über B. war. Wie weit dies auf eigentlich politische Dinge zurückzuführen ist, kann ich aus eigener Kenntnis nicht sagen. Es handelte sich wohl vor allen Dingen darum, dass man ihm ein etwas diktatorisches Vorgehen bei der Berufung verschiedener Ärzte vorwarf. Gegen diese Ärzte war aber weder fachlich noch politisch etwas einzuwenden.“[113]
Auch der Rechtsanwalt von Degkwitz im Volksgerichtshofs-Prozess, Dr. Hans Willhöft, bestätigte, dass Bürger-Prinz als Sachverständiger im Einvernehmen mit Degkwitz benannt worden war. „Professor Degkwitz wünschte, dass er mindestens für vermindert zurechnungsfähig erklärt würde. B. wie auch ich waren aber der Meinung, dass diese Verteidigung bei dem Vorsitzenden des Volksgerichtshofes, Freisler, keine Aussicht haben würde. B. hat daher in seinem Gutachten die ärztlichen und menschlichen Verdienste von Professor Degkwitz in den Vordergrund gestellt und ihn so geschildert, dass das Gericht Degkwitz glaubte, als er seine zersetzenden Briefe als eine vorübergehende Verstimmung unter dem Eindruck der Luftangriffe 1943 hinstellte.“ Willhöft behauptete, Degkwitz wäre ohne das Gutachten von B. zum Tode verurteilt worden.[114]
Es wurde niemand vernommen, der eine kritische Haltung zu Hans Bürger-Prinz offenbarte.
Die Aussage von Rudolf Degkwitz verwundert. Er war es, der laut den Leitgedanken seiner während des Krieges geschriebenen programmatischen Schrift über „Das alte und das neue Deutschland“ versuchte, „sowohl in der Universität wie im Hamburger Gesundheitswesen eine radikale Entnazifizierung durchzusetzen. Seiner Meinung nach sollte jeder Arzt, der Mitglied der NSDAP gewesen war, aus dem Staatsdienst entlassen werden. Mit dieser Auffassung stand Degkwitz weitgehend allein. Weder die britischen Militärbehörden noch der Hamburger Senat, geschweige denn der Universitätssenat oder die Fakultät teilten diesen Standpunkt im entferntesten. Als Degkwitz dennoch versuchte, allein gegen alle und nicht immer nur im Rahmen bürgerlicher Konventionen, diese Linie durchzusetzen, wurde er in Ärztekreisen rasch zum meistgehassten Mann Hamburgs. Als die zweite Entnazifizierungswelle in der Form der Spruchkammerverfahren anlief, musste Degkwitz das nahezu vollständige Scheitern seiner Entnazifizierungsbemühungen feststellen“.[115]
Der Berufungsausschuss im Verfahren Bürger-Prinz unter Vorsitz von Clara Klabunde beschäftigte sich am 30.1.1947 mit dem Fall und gab der Berufung statt.
Es ergab sich die bizarre Situation, dass der Beratende Ausschuss einen negativen Bericht über Bürger-Prinz abgegeben hatte, aber nur ein Mitglied dieses Ausschusses diesen Bericht unterzeichnet hatte, der vernommen wurde und eine abweichende Meinung darstellte. Es war Rudolf Degkwitz, der angab, dass „nach seiner eigenen Kenntnis Bürger-Prinz kein Nazi gewesen sei, dass man stets offen mit ihm habe reden können, und dass er sich auch in dem Verfahren vor dem Volksgerichtshof positiv für ihn eingesetzt habe. Die negative Auskunft sei darauf zurückzuführen, dass Bürger-Prinz zu den meisten Mitgliedern der medizinischen Fakultät in heftigem Gegensatz gestanden habe. Ob dieser Gegensatz politischer Natur gewesen sei, habe der Beratende Ausschuss nicht festgestellt“.[116]
Dies war nun insofern merkwürdig bis absurd, weil Degkwitz selbst andererseits schon die Mitgliedschaft in der NSDAP, bei Bürger-Prinz seit 1933, als Entlassungsgrund ansah und propagierte.
Positiv für Bürger-Prinz wertete der Berufungsausschuss auch, dass „er die verantwortungsvolle Tätigkeit als Direktor des Universitätskrankenhaus Eppendorf in den schwersten Kriegsjahren 1941/1945“ ausübte, „und insbesondere bei den vielen Luftangriffen war eine gewisse ‚diktatorische‘ Selbständigkeit wohl nicht immer zu vermeiden“.[117]
Nach Kenntnis des Berufungsausschusses soll Bürger-Prinz dem sogenannten „Kollektiom“ angehört haben, „einer Gruppe von etwa 15 antifaschistischen Universitätsprofessoren, die von 1936 bis zur Kapitulation regelmäßig alle vier Wochen zur Diskussion zusammenkamen“.[118]
Diese Geschichte hatte auch Wilhelm Flitner in seinen Memoiren berichtet, ein Kreis von Kollegen, die, laut Flitner „trotz wiederholter Aufforderung der NS-Partei nicht beitraten, die zusammenhielten und ein wissenschaftliches Kränzchen in ihren Privathäusern veranstalteten“. So hatte es der Erziehungswissenschaftler Flitner, geboren 1889, in seinen Memoiren 1986 geschrieben.[119] Den Hinweis, dass Bürger-Prinz daran beteiligt gewesen sein soll, der schon am 1.5.1933 ohne wiederholte Aufforderung der NS-Partei beigetreten war, habe ich schon in der Biografie Hans Wenke im zweiten Band der „Täterprofile“ als kaum vorstellbar bezeichnet.[120]
Viele Ungereimtheiten – und die Schwierigkeiten eines Entnazifizierungsausschusses, hier durchzublicken. Hinzu kam, dass die Forschung über die Verstrickung des UKE in die Erbgesundheitsverfahren, die Sterilisation und Euthanasie erst sehr viel später zu anderen Ergebnissen kam als die von Hans Bürger-Prinz gestrickte Legende.
Das Ergebnis war, dass der für die Schulen und Hochschulen zuständige Senator, Heinrich Landahl, Prof. Hans Bürger-Prinz am 4.3.1947 mitteilte:
„Ich freue mich, Ihnen mitteilen zu können, dass Ihrem Einspruch gegen Ihre Entlassung stattgegeben worden ist und die Militärregierung Sie mit Schreiben vom 24. Februar 1947 in Ihrem Beamtenverhältnis als ordentlicher Professor der Universität Hamburg nunmehr bestätigt hat. Ich bitte Sie, Ihre Amtsgeschäfte als ordentlicher Professor und Direktor der Psychiatrischen und Nervenklinik sofort wieder aufzunehmen. Der Rektor der Universität Hamburg und der Herr Dekan der Medizinischen Fakultät sowie die Verwaltungsdirektion des Universitätskrankenhauses Eppendorf sind entsprechend verständigt.“[121]
Damit konnte die Nachkriegskarriere des Psychiatrie-Professors Hans Bürger-Prinz beginnen. Am 1.7.1948 stufte ihn der Fachausschuss 6 a für die Ausschaltung von Nationalsozialisten der Hochschulabteilung in Kategorie V (Entlasteter) ein.[122]
Dies war nun ein Freispruch erster Klasse.
„Bürger-Prinz’ Verstrickung in das nationalsozialistische Regime schadete seiner Karriere nach Kriegsende kaum. Von den vier als belastet eingestuften Mitarbeitern des Eppendorfer Krankenhauses kehrte er als einziger in seine Stellung zurück und konnte sogar eine steile Nachkriegskarriere starten. Der als ‚alter Löwe‘, ‚Nestor‘ und ‚Klassiker der Psychiatrie‘ in Deutschland titulierte Bürger-Prinz verdankte seinen Ruhm vor allem seiner Tätigkeit als Gutachter in hunderten, zum Teil ein spektakuläres Medienecho auslösenden Kriminalfällen.“[123]
Ein Volk, das sich kollektiv und individuell nicht wirklich mit dem Nationalsozialismus und seiner Verstrickung darin auseinandergesetzt hatte, mit den Gräueltaten der NS-Zeit und der beiden von Deutschland angezettelten Weltkriege, ließ sich von Hans Bürger-Prinz nach 1945 erklären, warum Menschen gewalttätig und zu Mördern wurden.
Schon 1949, kurz nach der Zeit der größten Massenmorde, wurde Bürger-Prinz im „Hamburger Abendblatt“ auf fast einer ganzen Seite gefragt, was Mörder von heute und damals unterscheiden würde: „Wie sieht eigentlich ein Mörder aus? Die Meinung ist weit verbreitet, dass das Schreckliche, das Grausame den Menschen ins Gesicht geschrieben sein müsse. Und wenn nicht ins Gesicht dann in sein Wesen, sein Gehabe und Getue. Aber wie oft geschieht es, dass derjenige, der Gesicht und Gestalt eines Mörders abgebildet findet, sich sagt: ‚Aber der sieht ja gar nicht wie ein Mörder aus!‘ Oder ein andermal: ‚Dem hätte ich solche Schandtaten wahrhaftig nicht zugetraut!‘“[124]
Das wäre ein guter Gesprächsanlass gewesen, einmal über das Grausame der noch nicht lange vergangenen Zeit ins Gespräch zu kommen. Hier ging es aber um Einzelfälle von Mördern, die die Medien kurz nach dem Krieg beschäftigten. Bürger-Prinz „war nicht geneigt, der Vermutung von einer sichtbaren Veränderung eines sogenannten Mördertypus zu folgen“. Er sagte: „Was könnte sich denn gewandelt haben?“ Der Redakteur warf ein, „dass das innerlich Ungeheuerliche des Mörders eben nach außen gar nicht in die Erscheinung trete. Im Gegenteil! ‚Glauben Sie nicht, Herr Professor, da heute Herkunft und Erziehung so sehr ins Schwimmen, ja alle Begriffe des Bürgerlichen schlechthin in Auflösung geraten sind, dass der Mörder leichter als früher die Grenzen vom Bürgerlichen zum Ungeheuerlichen und zurück überschreiten kann?‘ Professor Bürger-Prinz schien geneigt, diesem Gedanken zu folgen. Aber: ‚Etwas Sicheres auszusagen, ist sehr schwer‘, meinte er.“[125]
Hans Bürger-Prinz gab in der Folge Hunderte von Gutachten ab, deren Fragwürdigkeit immer wieder öffentlich diskutiert wurde. Er war dadurch eine prominente Person des öffentlichen Lebens geworden, ständig in den Schlagzeilen als Gutachter und Sachverständiger. Seine Sicht der Dinge entschied das Strafmaß. Fand er mildernde, entlastende Umstände, konnte die Strafe reduziert werden. Ob der damalige § 51 im Strafgesetzbuch, der die „Schuldfähigkeit“ eines Angeklagten behandelte (sprachlich häufig auch „Unzurechnungsfähigkeit“ genannt), in Anwendung kam, entschieden psychiatrische Gutachter. Immer wieder wurden auch zweite Gutachten eingeholt. Als Bürger-Prinz dem Mörder Peter Steinhauer 1949 den § 51 Abs. 2 zubilligte, da bei diesem „ein unverständlicher Sprung zwischen Tat und Persönlichkeit klaffte“, kam der anschließende Gutachter, Obermedizinalrat Dr. Fromme, zum gegenteiligen Urteil der „vollen Zurechnungsfähigkeit“.[126]
Die Gutachten von Hans Bürger-Prinz und anderer konnten bis zur Gründung der Bundesrepublik und der Schaffung des Grundgesetzes noch über Tod oder Leben entscheiden, da es bis dahin in Deutschland noch die Todesstrafe gab.[127]
So wurde beispielsweise der Volksdorfer Kindesmörder Erich Liebenow in einem spektakulären Prozess vor dem Hamburger Schwurgericht zum Tode verurteilt, nachdem das Gutachten von Prof. Bürger-Prinz keine verminderte Schuldfähigkeit nach § 51 Abs. 2 feststellen konnte.[128]
Immer wieder wurde aber auch öffentlich über die Seriosität der Gutachten von Bürger-Prinz diskutiert, der neben seiner Tätigkeit am UKE dermaßen viele Gutachten schrieb und als Sachverständiger auftrat, dass kaum glaubhaft war, er könne für seriöse Untersuchungen die notwendige Zeit aufbringen. Ein spektakulärer Fall fand 1949 in Hamburg eine hohe öffentliche Anteilnahme.
Als der stadtbekannte Kaffeehausbesitzer Robert Hirte wegen „Geistesschwäche oder Geisteskrankheit“ entmündigt werden sollte, verfasste Hans Bürger-Prinz ein Gutachten, auf Grundlage dessen Hirte zur Beobachtung in eine Heilanstalt überführt werden sollte. Hirte wehrte sich auch physisch dagegen und in der Öffentlichkeit entstand der Eindruck, „als ob ein gesunder Mann durch ‚Gestapo-Manieren‘ in eine Schlangengrube geworfen worden sei“.[129]
In diesem Fall entschied das Gericht, die Entmündigung des Kaffeehausbesitzers Robert Hirte abzulehnen. In seiner 64-seitigen Begründung wurde insbesondere kritisiert, mit welch mangelnder Sorgfalt Prof. Hans Bürger-Prinz zu seinen Entscheidungen kam. Wörtlich hieß es:
„Der Zeuge Bürger-Prinz hat Robert Hirte ebenfalls nicht in dem üblichen Sinne untersucht, sondern sich mit ihm lediglich von Mensch zu Mensch unterhalten. Er hat auch kein Gutachten gefertigt, sondern nur ein Attest, da die Unterhaltung von 15 bis 20 Minuten, über die er damals ja auch keine Aufzeichnungen gemacht hat, für ein Gutachten nicht ausreichte. Bei diesem Attest hat er die eidesstattlichen Erklärungen sowie die Angaben der beiden Söhne als wahr unterstellt und mit verwandt. In seinem Attest nimmt der Zeuge einen schweren senilen Persönlichkeitsverfall an. Sein Attest sollte nach seinen eigenen Angaben dazu dienen, die Einleitung eines Entmündigungsverfahrens zu ermöglichen. Insofern können seine Bekundungen nicht die Bedeutung einer gutachterlichen Äußerung haben.“[130]
Ich selbst habe mich schon einmal mit der Unzulänglichkeit von Bürger-Prinz-Gutachten beschäftigt. Als der Hamburger Lehrer Walter Hecht, HJ-Funktionär, Sportlehrer und Gaujugendturnwart in der NS-Zeit einen 16-jährigen Schüler, dem er Privatunterricht gab, mit Schlägen auf das nackte Gesäß gezüchtigt hatte, verhaftete man ihn. Er kam über das Kriegsende hinaus in Untersuchungshaft, wurde am 29.11.1945 zu fünf Monaten Gefängnis verurteilt und auch wegen seiner politischen Verstrickung aus dem Beamtenverhältnis entlassen.[131] Die Untersuchungen und das Verfahren hatten ergeben, dass sich Hecht mit den Züchtigungen eine sexuelle Befriedigung verschaffte.
Hamburg zeigte auch nach Ende der NS-Herrschaft keine Neigung, Hecht wieder einzustellen, so bewarb er sich in Schleswig- Holstein. Hecht hatte in seinem Antrag auf Wiedereinstellung in Hamburg auch einen „sehr unangenehmen Vorfall leider noch erwähnen“ müssen. Dabei schrieb er: „Im März 1945 wurde ich überraschend von der Gestapo verhaftet, weil die Mutter eines Privatschülers, den ich berechtigterweise geschlagen hatte, mich dort anzeigte. In der Gestapohaft wurde mir das Geständnis erpresst, der spätere Widerruf aber in der Gerichtsverhandlung leider nicht anerkannt. In Wahrheit zutreffend ist indessen allein der Sachverhalt, den ich einen Tag vor meiner Verhaftung dem damaligen Schulrat Schlotfeldt in Altona in einer Eingabe einreichte. Dieses Schreiben ist bei den Akten der Schulbehörde, und ich darf hier hinsichtlich der Einzelheiten darauf verweisen. Auf Anraten meines Anwalts ging ich nach meiner Haftentlassung im August 1945 zu Herrn Prof. Dr. Bürger-Prinz, der mich vorsichtshalber einer psycho-therapeutischen Behandlung unterzog. Eine Fotokopie der von Herrn Prof. Bürger-Prinz ausgestellten Bescheinigung füge ich bei.“[132]
Bürger-Prinz schrieb, dass Hecht bei ihm von September 1945 bis Oktober 1947 in Behandlung gewesen sei. „Es handelt sich um eine psychotherapeutische Behandlung, die einen durchaus guten Erfolg zeitigte, so daß nach ärztlichem und menschlichem Ermessen die Gefahr eines Rückfalles in die früheren Verhaltensweisen bei Herrn H. nicht mehr besteht.“[133]
Walter Hecht wurde in Schleswig- Holstein wieder eingestellt, blieb aber nicht tadelfrei. Am 4.4.1966 erfolgte ein Ermittlungsverfahren des leitenden Oberstaatsanwalts in Itzehoe gegen Hecht. Ohne in Details gehen zu wollen, die in der Akte dargestellt sind, nur so viel: „Herr Hecht hatte einem Nachhilfeschüler Schläge auf das Gesäß gegeben. Die Eltern des Schülers waren mit diesen Maßnahmen nicht einverstanden. Die Staatsanwaltschaft hatte nach Einholung eines ärztlichen Gutachtens das Verfahren eingestellt, weil der Gutachter Prof. Dr. Bürger-Prinz unzüchtige Motive im Sinne des Paragraph 175 StGB verneint hatte.“[134]
Die Begutachtung durch Prof. Bürger-Prinz war von der Verteidigung angeregt worden. Der Verwaltungsjurist, der wieder mit dem Fall betraut war, vermerkte dazu: „Die Begutachtung des Beschuldigten war sicherlich zweckmäßig, die Auswahl des Gutachters muß jedoch erheblichen Bedenken begegnen, weil es sich bei diesem um den H. seinerzeit behandelnden Arzt handelte, so daß im Interesse der Gewinnung eines objektiven Gutachtens meines Erachtens aller Anlaß bestanden hätte, dieses Mal einen anderen Gutachter heranzuziehen. Das von Prof. B.-Pr. erstellte Gutachten vom 8.3.1966 hinterläßt einen nach hiesigen Erfahrungen relativ unfundierten Eindruck.“[135]
Das als „relativ unfundiert“ bezeichnete Gutachten von Bürger-Prinz lohnt sich, im Ganzen wahrgenommen zu werden. Es ist unfassbar, dass auf dieser Grundlage solche Fälle entschieden wurden:
„H. wurde hier mehrfach ambulant untersucht. In weiterer Ergänzung der Vorgeschichte: H. war von 1945–1947 wegen seiner ihn damals erheblich beunruhigenden sexuellen Fehlhaltungen dann in ambulanter Behandlung. Die Behandlung hat insofern ein sehr gutes Resultat, als H. insgesamt wesentlich ruhiger wurde und mit seinen Träumen und Antrieben erheblich besser fertig wurde. Er war seinen Angaben nach bis 1950 aus dem Schuldienst heraus und hielt sich mit Nachhilfestunden und dergleichen über Wasser. Er wurde dann wieder in den Schuldienst aufgenommen und hat mittlerweile auch seine Prüfung als Mittelschullehrer bestanden. Seiner glaubwürdigen Schilderung nach ist er ein sehr einsatzbereiter und auch erfolgreicher Lehrer, der sich über den eigentlichen Schuldienst hinaus auch lebhaft in Jugend- und Gemeindekreisen betätigt. Abgesehen von den mit diesen Gelegenheiten zusammenhängenden Sozialkontakten hat er keinerlei tiefere Bindung, lediglich an seine Eltern bzw. jetzt noch die Mutter, an die er sehr fixiert ist und auch pflegerisch völlig für sie sorgt. Seinen eigenen Angaben nach ist er im Laufe der Jahre ruhiger und geraffter geworden und vor allen Dingen verspürt er so gut wie keinerlei sexuelle Antriebe mehr. Sein Erlebnisfeld ist zweifellos vom Interesse für die Schule und die Nebenbeschäftigungen völlig besetzt. Seine an sich reichen Antriebe sättigt er auf diesen Feldern auch völlig ab. Die psychologische Testuntersuchung bestätigt seine gute Intelligenz, seinen sehr guten Kenntnisstand und einen deutlichen Egozentrismus. Seine Affektivität und Emotionalität ist in die Tiefe wenig differenziert. Sie wird fast nur in der sozialen Oberfläche investiert. Insgesamt machte er einen wesentlich ruhigeren und geraffteren Eindruck, als dies in den früheren Jahren der Fall war. Den in den Akten niedergelegten Äußerungen ist nichts Neues hinzuzufügen. H. lehnt alle sexuellen Erlebnisse bei den vorgenommenen Züchtigungen ab und motiviert ihre Vornahme mit den besonderen Umständen (Lernschwierigkeiten des Jungen und Sorge des Vaters um die Weiterentwicklung des Jungen usw.). Der körperliche Befund bot nichts für die Begutachtung Erwähnenswertes. Beurteilung: Es handelt sich um ähnliche Vorkommnisse wie auch schon im Jahre 1945. Die Schilderungen des H., dass der sexuelle Erlebnisbereich ihm immer ferner gerückt sei, ist durchaus glaubhaft und entspricht auch dem Gesamteindruck im Vergleich zu früher. Immerhin sind selbstverständlich die besonderen Umstände, unter denen die Züchtigungen erfolgten, nach der Richtung hin verdächtig, dass wieder Antriebe aus der sexuellen Fehlhaltung sich geltend gemacht haben könnten. H. lehnt diese aber ab. An seiner intakten Zurechnungsfähigkeit im strafrechtlichen Sinne kann kein Zweifel sein.“[136]
Dieses Gutachten könnte auch noch anders als nur „unfundiert“ bezeichnet werden.
Es gab kein Verfahren gegen den Lehrer Hecht. Intern wurde manches überlegt, eine disziplinare Ahndung erwogen. „Andererseits erscheint fraglich, ob damit mehr erreicht würde, als durch den Schock der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen (und die Anwaltskosten) erreicht wurde. H. ist an sich ein guter Lehrer und – ‚seltener Fall‘ – ‚echt‘ triebverkehrt.“[137]
Der Lehrer Walter Hecht wurde in Norderstedt noch zum Konrektor befördert.[138] Und Professor Hans Bürger-Prinz schrieb weiterhin Gutachten und trat als Sachverständiger auf.
Ich habe über lange Jahre Berichte über den Gutachter Bürger-Prinz und die zugrunde liegenden Fälle gesammelt und studiert. Die Zweifel an der Kompetenz und Seriosität vieler dieser Gutachten und dieses Sachverständigen zieht sich wie ein roter Faden durch diese Zeit. Seine NS-Verstrickung spielte dabei nur in einem Fall eine besondere Rolle. Auf drei Beispiele, die eine erhebliche Publizität erlangten, möchte ich noch eingehen.
Ein Prozess in Hamburg, der im November und Dezember 1950 vor der II. Strafkammer des Hamburger Landgerichtes stattfand, fand so viel „Aufsehen, dass man nicht Straßenbahn, nicht Eisenbahn fahren konnte, ohne aus den Gesprächen ringsum die Worte zu hören: ‚Dr. Corten … Dr. Corten‘.“[139] Das Interesse der Öffentlichkeit und der Medien war gewaltig. „Mehr als vier Wochen lang war der Gerichtssaal ständig überfüllt; an manchen Tagen musste die Polizei Hunderte von Besuchern abweisen.“[140] Die Hamburger Zeitungen berichteten ausführlich von jedem einzelnen Prozesstag. Auch überregional war es ein mediales Thema.
Es ging bei diesem Prozess um eine Anklage der Freiheitsberaubung. Der Mediziner Dr. Corten wurde beschuldigt, seine Frau, Lena Corten, mithilfe des Psychiaters Prof. Dr. Hans Bürger-Prinz als „Geisteskranke“ in die Psychiatrie, in die geschlossene Abteilung eines „Irrenhauses“ abschieben zu wollen. Im Prozess wurde die Vermutung deutlich, dass der Hintergrund dafür die Beziehung zu einer Frau war, die im selben Haus der Cortens wohnte. In der „ZEIT“ schrieb Josef Marein:
„Hier erscheinen sie vor Gericht, die Gestalten, die sonst der Film so gern dem Publikum vor Augen führt: Medizin-Professoren mit berühmten Namen, die bemüht sind, zeitweilig verzweifelt bemüht, schwierige wissenschaftliche Fragen verständlich zu erläutern. Erlebt man dabei die Reaktion des dicht gedrängten Publikums im Gerichtssaal, so scheint es zuweilen, als seien auch sie, die Professoren und nicht nur Dr. Corten, angeklagt. Dann spürt man deutlich: Es sitzt im Publikum nicht bloß die Sensation, es sitzt ihm die Angst im Nacken, die ohnehin schon durch moderne Filme und Romane genährte Angst vor der snake pit, der ‚Schlangengrube‘, dem Irrenhaus.“[141]
Dazu trug allerdings der Sachverständige und gleichzeitig einweisende Arzt und unbeschränkte Direktor der Psychiatrischen Klinik in Eppendorf durch seine Aussagen erheblich bei. Es entstand der Eindruck im Publikum des Prozesses, dass Bürger-Prinz möglicherweise aus Gefälligkeit gegenüber dem Medizinerkollegen geholfen hatte, Lena Corten wegzuschließen. Das „Hamburger Abendblatt“ schrieb: „Diagnosen von Kapazitäten können schwer revidiert werden.“ Und: „Tatsache ist jedenfalls, dass Lena Corten anderthalb Jahre unter Geisteskranken leben musste, bis man ihr in Langenhorn die Freiheit wiedergab. Je größer der Ruf eines Psychiaters ist, desto schwerer wiegt seine Verantwortung. Da die Diagnostik in der Psychiatrie nicht allein auf manifesten, d. h. klar erkennbaren Symptomen beruht, ist es notwendig, kein Krankheitsbild ohne sorgfältigste Beobachtung und immer erneute Prüfung des Patienten festzulegen. In umfassendem Maße geschah es im Falle der Lena Corten eigentlich erst in Langenhorn. Diese Feststellung traf das Gericht wiederholt.“[142]
Nach Langenhorn war Lena Corten von Eppendorf aus überführt worden. Interessant ist, dass diverse andere Ärzte zu gegenteiligen Diagnosen kamen als Prof. Bürger-Prinz. Dieser hatte das Publikum im Gerichtssaal durch seine Aussagen aufgebracht und zu lautstarken Reaktionen sowie Gelächter provoziert. Als der Vorsitzende Richter ihn fragte: „Gibt es denn die Diagnose einer Schizophrenie auf den ersten Blick?“ und Psychiater Bürger-Prinz erst einmal schlicht mit „Ja“ antwortete, war das Publikum kaum ruhig zu halten.[143]
Für Empörung sorgte sowohl bei Staatsanwalt Christians als auch bei dem Vorsitzenden Richter Fritz Valentin, dass die Krankenakte von Lena Corten im UKE nicht auffindbar war, dem Gericht nicht übergeben wurde und erst, als dies öffentlich massiv in die Kritik geriet, von Prof. Bürger-Prinz nach dessen Sichtung und in offenbar unvollständigem Umfang abgegeben wurde. Bürger-Prinz erklärte:
„Ich bezweifle die Beschlagnahmefähigkeit von Krankengeschichten. Selbst wenn mich Frau Corten von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden hat, dürfte ihr vielleicht die Einsicht in diese Maßnahme fehlen. Wenn ich über den Krankheitszustand Frau Cortens Auskunft gegeben habe, so habe ich es vor meinem ärztlichen Gewissen getan und vor niemandem sonst.“[144]
So konnte man möglicherweise argumentieren, das Problem war nur, dass auch die aufnehmenden Kliniken keine Unterlagen aus Eppendorf bekamen. Prof. Mauz, der ärztliche Direktor in Langenhorn, konnte die Diagnose von Bürger-Prinz nicht bestätigen:
„Wir haben in der ganzen Zeit nichts beobachten können, was uns irgendwie ein sicheres Anzeichen dafür gegeben hätte, dass Frau Corten im Sinne einer durchgemachten oder überstandenen Schizophrenie krank gewesen sei.“ Und er sagte auch, dass für eine Diagnose die Angaben vieler Menschen erforderlich seien: „Ich verlange in jedem Fall, dass die Vorgeschichte nicht nur von einer Seite herrührt, auch nicht bloß aus der Verwandtschaft. Wenn aber der Arzt zugleich der Ehemann ist, wird man die Vorgeschichte noch weniger zu werten haben. Das steht fest!“[145] Die erste Diagnose einer schweren Geisteskrankheit bei Lena Corten hatte ihr Ehemann aufgestellt.
Prof. Hans Bürger-Prinz geriet immer stärker auch in den Fokus der Öffentlichkeit: „Bei den Verhandlungen im Corten-Prozess am Dienstag schälte sich immer deutlicher die alles überragende, fast unheimlich wirkende Rolle des Leiters der Psychiatrischen Klinik, Prof. Bürger-Prinz, heraus, der – ob sachlich gerechtfertigt oder nur im Schlepp anderer Interessen, sei dahingestellt – doch sehr souverän und fast unkontrollierbar die Entscheidung über Freiheit oder Einsperrung der Frau Corten fällte. Diese Selbstherrlichkeit wirkte umso peinlicher, als am Dienstag bei der Vernehmung des Zeugen Dr. Fontheim die seelische Erkrankung der Frau Corten in einem weniger krassen Licht erschien. Dr. Fontheim war seinerzeit Oberarzt am Eppendorfer Krankenhaus. Er kam gleichfalls zu der Diagnose, dass bei Frau Corten ein symptomschwacher, aber auch nur geringer schizophrener Schub vorgelegen habe, bei dem sich übrigens alles wieder ausgezeichnet zurechtgerückt hätte. Hätte es unter solchen Umständen eines Grenzfalles nicht nahegelegen, zu Gunsten der Frau Corten zu entscheiden? Diesem Zeugen war besonders aufgefallen, dass sich niemand um Frau Corten gekümmert habe.“[146]
Es gäbe noch viele Details aus dem Prozess zu berichten, die in Bezug auf die Kompetenz des Psychiaters und Ärztlichen Direktors Hans Bürger-Prinz desaströs waren. Es kam zu problematischen Reaktionen der Öffentlichkeit: „In der Nacht vor dem großen Tag des Corten-Prozesses ist versucht worden, das Arztschild von Professor Bürger-Prinz vor seinem Hause abzureißen. Im Gerichtsgebäude vernahm man außerhalb des Saales laut gesprochene Drohungen, die sich gegen ihn richteten. Von solchen Handlungen, die nur als verächtlich und pöbelhaft gebrandmarkt zu werden verdienen, wird jeder anständige Mensch abrücken. Wir sind keine Psychiater und können nicht entscheiden, ob jede Erkenntnis der Psychiatrie richtig ist. Wir mögen sogar glauben, dass auch in dieser Wissenschaft, wie in allen menschlichen Erkenntnissen, Fehlerquellen vorhanden sind. Professor Bürger-Prinz aber stellte sich mit breitem Rücken vor seine Wissenschaft. Er tat es männlich und sachlich“, schrieb Hans Erasmus Fischer im „Hamburger Abendblatt“.[147]
Am Ende wurde Dr. Corten freigesprochen. „Das Urteil fiel zwiespältig aus. Nach Recht und Gesetz war Dr. Corten freizusprechen, weil ihm keine strafbare Handlung nachzuweisen war. Moralisch dagegen verdiente er nach der Überzeugung des Gerichts den härtesten Vorwurf: ‚Wenn es im Strafgesetzbuch eine Sühne für liebloses Verhalten gäbe‘, so führte der Vorsitzende aus, dann hätte es über das Urteil keinen Zweifel geben können. Corten habe eine ‚seltene Gefühlsrohheit‘ gezeigt und seiner Frau gegenüber ‚in einem Ausmaß lieblos gehandelt, das jeder Beschreibung spotte‘.“[148] „Und der Beweis dafür, dass Dr. Corten sich mit der Einweisung seiner Frau in Irrenanstalten nach dem Gesetz strafbar gemacht hatte, reichte nicht aus, wenigstens wenn die Richter mit der Gewissenhaftigkeit verfahren wollen, die in dem Prozess mit vollem Recht von den Ärzten verlangt worden ist.“[149]
Es wurde aber auch darauf hingewiesen, dass der Prozess die Frage aufgeworfen habe, „ob die Menschen durch eilfertige Psychiater oder auch durch die Unvollkommenheit der Psychiatrie gefährdet sein können“.[150]
Durch diesen Prozess war gleichsam deutlich geworden, „dass die Anordnung eines Psychiaters genügt, einen Menschen in eine geschlossene Klinik einzuweisen, und dann unabhängig davon, was im Fall Corten Recht oder Unrecht sein mag, ist dieser Tatbestand grotesk und unhaltbar. Es bedarf einer Regelung durch das Gesetz, und dies zum Schutz der Patienten und – der Ärzte!“, schrieb Josef Marein in der „ZEIT“.[151]
In der Tat kam es in der Folge zu einer Klarstellung durch den Art. 104 des Bonner Grundgesetzes, der zur Zeit des Falles Corten noch nicht galt. Darin heißt es:
„Die Freiheit der Personen kann nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden. Über die Zulässigkeit und Fortdauer einer Freiheitsentziehung hat nur der Richter zu entscheiden. Bei jeder nicht auf richterliche Anordnung beruhenden Freiheitsentziehung ist unverzüglich eine richterliche Entscheidung herbeizuführen.“[152]
Ursula Büttner wies noch auf den besonderen biografischen Hintergrund von Martin Heinrich Corten hin, der 1933 wegen seiner jüdischen Herkunft als Arzt entlassen worden war und der mit Lena Corten, die Nichtjüdin war, in einer als „privilegiert“ geltenden Mischehe gelebt hatte.[153]
Ich habe in der gesamten Berichterstattung nur einmal im „Spiegel“ überhaupt einen impliziten Hinweis darauf gefunden, dass Dr. Corten einen jüdischen Hintergrund hatte. Im „Spiegel“-Bericht hieß es über den Fall:
„Martin Heinrich Corten, ehemaliger Leiter des israelitischen Krankenhauses in Hamburg, früher Leiter der Gehirnpathologischen Abteilung der Irrenanstalt Buch bei Berlin, steht wegen Freiheitsberaubung vor dem Hamburger Landgericht. Auf 38 Anklageseiten wird dem 61jährigen Arzt vorgeworfen, er habe seine Frau Magdalene (Mitte) unter dem Vorwand, sie sei geistesgestört, von Februar 1947 bis August 1948 in geschlossenen Anstalten untergebracht; er habe die Anstaltsärzte wissentlich getäuscht, um mit seiner 30jährigen Geliebten Felicitas Rudolphi (r.) ungestört zusammenleben zu können. Ende 1947 schrieb der Anstaltsarzt aus Ilten, Frau Corten sei gesund und könne abgeholt werden. Dr. Corten ließ diese Nachricht wochenlang unbeantwortet. Er habe sich damals um seine gestohlene Geige im Wert von 100.000 D-Mark kümmern müssen, erklärte Dr. Corten vor Gericht. Seine Frau bezeichnete er als intrigant und trunksüchtig. Frau Corten stellte Frau Rudolphi als Zerstörerin ihrer Ehe hin. Frau Rudolphi machte geltend, sie habe die Familie Corten bis zur Währungsreform mit 130.000 RM unterstützt.“[154]
Wohl aber könnte das Schicksal von Martin Heinrich Corten, der die Deportation seiner Mutter und Schwester miterlebte und selbst einen Transport nach Theresienstadt begleitete, zu seelischen Störungen bei ihm geführt haben, die sich dann auch in seinem Verhalten vor dem Strafgericht äußerten.
In jedem Fall war dieser Prozess von einschneidender Bedeutung für den Psychiater Bürger-Prinz, der unter der Überschrift „Die Psychiatrie auf der Anklagebank“ auf vielen Seiten in seinen Memoiren versuchte, für sich entlastende Argumente zu finden, was ihm aus meiner Sicht nicht gelang. Er kam zu dem Schluss, dass dieser Prozess die Psychiatrie am UKE in eine „Vertrauenskrise“ stürzte, die „für die Klinik furchtbar“ war. „Siebzehn Jahre Aufbauarbeit waren zunichte.“ Selbstkritik war bei ihm nicht zu finden.[155]
Die Vermutung, dass Lena Corten der Verbindung von Dr. Corten mit Felicitas Rudolphi im Wege stand, war offenbar so falsch nicht. „Martin Heinrich Corten betrieb bis 1956 eine Praxis für Allgemeinmedizin in Hamburg; Felicitas Rudolphi arbeitete als Sprechstundenhilfe bei ihm. Beide wurden in ihrer Geburtsstadt nicht wieder heimisch und zogen nach der Auflösung der Praxis nach München, wo sie im gleichen Jahr 1962 starben.“[156]
Ein zweiter Fall, der auch erhebliche Publizität gewann, aber von weitaus größerer politischer Brisanz war: Der Fall des ehemaligen Professors für Psychiatrie und Neurologie an der Universität Würzburg, Werner Heyde, geboren am 25.4.1902 in Forst/Lausitz. Heyde war SS-Standartenführer, NSDAP-Mitglied seit dem 1.5.1933, Mitarbeiter des Rassenpolitischen Amtes in Würzburg, Beisitzer im Erbgesundheitsgericht. Ab 1939 war Werner Heyde an der Vorbereitung der Tötung von Geisteskranken und Behinderten, der sogenannten „Aktion T 4“, der Erwachsenen-„Euthanasie“ beteiligt, deren medizinischer Leiter er war.[157]
Werner Heyde wurde am 28.5.1945 vom britischen Militär im Lager Farhus in Dänemark nahe Flensburg interniert, danach in das Internierungslager Eselheide bei Paderborn überführt. Schon im Juli 1945 war er als Professor entlassen worden. Anfang April 1947 wurde Heyde nach Nürnberg überführt, um als Zeuge im Ärzteprozess auszusagen. Dabei war er im Zuge des Verfahrens selbst durch Zeugen und Dokumente schwer belastet worden. Zu einem Auftritt Heydes als Zeuge im Ärzteprozess kam es nicht, weil er auf dem Transport nach Frankfurt am 25.7.1947 in Würzburg von einem fahrenden Militärlastwagen sprang und untertauchen konnte. Werner Heyde nahm 1948 wieder Kontakt zu seiner Familie auf, die später in Bayern lebte. Seine Frau, Erika Heyde, erhielt ab 1952 Versorgungsbezüge, da ihr Mann nach ihren Angaben als verschollen galt. Seit Ende 1949 erhielt Heyde unter seinem Decknamen, Dr. Fritz Sawade, eine Anstellung als Sportarzt an der Sportschule in Flensburg-Mürwik. Durch Unterstützung des Mediziners Hans Glatzel, der die wahre Identität Werner Heydes kannte, wurde Heyde-Sawade mit nervenärztlichen Gutachten betraut für das Oberversicherungsamt in Schleswig- Holstein. Bis zu seiner Verhaftung 1959 hatte Heyde-Sawade etwa 7000 Gutachten für verschiedenste Behörden und Institutionen erstellt und dabei ein überdurchschnittliches Einkommen erzielt. Am 12.11.1959 war er verhaftet worden. Danach begann die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft unter Fritz Bauer mit den Ermittlungen, die bis Mai 1962 zu einer umfangreichen Anklageschrift führten. Darin wurde die Aktion T 4 rekonstruiert, die später eine wichtige Grundlage der historischen Forschung zur Euthanasie im Nationalsozialismus wurde.
Die Eröffnung des Prozesses gegen Werner Heyde und drei Mitangeklagte vor dem Limburger Landgericht war für den 18.2.1964 angesetzt. Dem Prozess entzog Heyde sich durch Selbsttötung am 13.2.1964 im Zuchthaus Butzbach.[158]
Bezeichnenderweise berichtete Hans Bürger-Prinz über diesen Fall nicht in seinen Memoiren. Bürger-Prinz, der selbst Hunderte von Gutachten geschrieben hatte, kannte natürlich auch den Gutachter, der sich Fritz Sawade nannte. Er hatte ja auch den Psychiater und Klinikleiter in Würzburg, Professor Werner Heyde, gekannt. Laut Hippius, Holdorff und Schliack waren Bürger-Prinz und Heyde Studienkollegen gewesen.[159] Und Bürger-Prinz geriet in Schwierigkeiten, weil ihm vorgeworfen wurde, zu denen zu gehören, die die wahre Identität des Massenmörders Fritz Sawade nicht preisgegeben hatten.
Nachdem aufgeflogen war, dass Prof. Werner Heyde sich unter dem Namen Dr. Sawade in Schleswig- Holstein niedergelassen hatte und dass seine wahre Identität vielen mit ihm beruflich in engerem Kontakt Stehenden bekannt gewesen war, beschäftigte sich ein Untersuchungsausschuss des schleswig-holsteinischen Landtages mit diesem Fall. Auch Bürger-Prinz wurde vor den Untersuchungsausschuss zitiert, da er mehrfach mit Heyde/Sawade zusammengetroffen war. Vorher hatte Bürger-Prinz am 8.4.1961 dem Rektor der Universität Hamburg mitgeteilt, er sei auf einen Artikel in der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ vom 7.4.1961 aufmerksam gemacht worden, in dem es heiße, er habe den „Euthanasie-Experten“ Heyde gedeckt und er könne „leider nicht gezwungen werden, vor dem Kieler Parlamentarischen Untersuchungsausschuss auszusagen“.[160]
Er legte den Ausschnitt bei und erklärte:
„1.) Ich bin mir nicht bewusst, Heyde gedeckt zu haben.
 2.) Ich bin – wenn ich schon nicht gezwungen werden konnte – auch nie gebeten worden, vor dem Kieler Untersuchungsausschuss zu erscheinen. Ich hätte mich einer solchen Bitte gewiss nicht entzogen.
Ich wäre dankbar für einen Rat, wie ich mich weiter verhalten soll.“[161]
Bürger-Prinz gab an, Heyde „zum ersten Mal in Hamburg während des Krieges begegnet zu sein und dabei von den ‚Euthanasie-Aktionen‘ gehört zu haben.“[162]
Als Hans Bürger-Prinz dann tatsächlich in der Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Schleswig- Holsteinischen Landtages am 29.4.1961 erschien und befragt wurde, erklärte er, was das stenografische Protokoll festhielt:
„Und zwar kam er – das muss nach dem Frankreichfeldzug gewesen sein – weil ich da erst nach Hamburg zurückgekehrt bin –, bis zu der Zeit der berühmten Sommerangriffe auf Hamburg; in der Zeit. Und zwar machte mir Herr Heyde einen Besuch; d. h., es kam eines Tages ein Herr, Professor Heyde. Jetzt weiß ich nicht – das kann ich nicht mehr sagen –, ob damals schon vorher die Gerüchte gelaufen waren, er sei Organisator einer Transportabteilung, die mit Euthanasie-Maßnahmen zusammenhängt, oder ob er mir das selber gesagt hat. Das weiß ich nicht. (…) Ja, was er eigentlich damit wollte, ist mir unklar. Ich habe das aufgefasst als eine Ankündigung, dass die Euthanasie-Geschichten nun auch in Hamburg kommen sollten. Anders habe ich es nicht aufgefasst. Denn warum kommt sonst Heyde zu mir? Er hätte sich bei mir persönlich bekannt machen können. Gut, es kamen Hunderte von Kollegen vorbei. So hätte ich es auch auffassen können. Aber immerhin – na, sagen wir einmal –, man hatte so viel gehört, es ging ja alles nur per Gerücht bzw. durch Zettel, mit denen Angehörige angefahren kamen von Gott weiß wo; die legten sie einem hin. Da sah ich den ersten Zettel und dachte: Ja, nun, und? Warum soll nicht ein Mensch an Typhus sterben? Aber nun kamen 3, 4, na, jedenfalls, was uns für Hamburg angeht, ist die Geschichte dann so gelaufen – das muss, wiederum zeitlich locker visiert, vor den Sommerangriffen liegen, weil das so ein einschneidender Angriff bei uns war –: da saß ich bei irgendeinem Empfang im ‚Atlantic‘ – ich war damals Dekan und Ärztlicher Leiter der Universitätskrankenhäuser – zusammen mit dem damaligen Gesundheitssenator Ofterdinger, und nachdem nun so das Übliche vorbei war, saßen wir so zusammen – na, Gott, wie das so immer ist; es gibt ja tausend Dinge, die beredet werden und beredet werden müssen. Dabei kam Ofterdinger auf die Euthanasiegeschichte – auf welchen Anstoß hin, weiß ich nicht; das spielt ja auch keine Rolle – und da haben wir bis zum Morgengrauen – es war klarer Tag, als wir das ‚Atlantic‘ verließen –, die ganze Nacht hindurch, damit verbracht, über das Euthanasie-Problem zu reden, zu diskutieren, hin und her. Na, der Abschluss dieser Besprechung war der, dass Ofterdinger sagte: Na schön, dann geht keine Krankengeschichte von uns nach Berlin. Und das ist auch nicht geschehen, weder von uns noch von Ochsenzoll noch von sonst wem.“[163]
Stenografische Berichte von Parlamentarischen Untersuchungsausschüssen können ganz schön aufschlussreich sein, wenngleich Bürger-Prinz hinter viel Gerede offenbar einiges zu verschleiern hatte. Hamburg habe sich an der „Euthanasie-Geschichte“ nicht beteiligt und keine „Krankengeschichte“ nach Berlin gemeldet. Trotzdem kamen Personen mit „Zetteln“ zu ihm, auf denen stand, dass deren Angehörige angeblich an Typhus gestorben seien. Da hatte sich Prof. Bürger-Prinz fast verplaudert.
Ein paar Tage später war Bürger-Prinz offenbar genötigt, dem Rektor der Universität gegenüber und dem Dekan der Medizinischen Fakultät über die Anhörung im Schleswig- Holsteinischen Landtag zu berichten. Und dies fiel dann schon konkreter aus. Er habe in der Fakultätssitzung am 3.5.1961 über seine Vernehmung vor dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss berichtet:
„In meiner Vernehmung habe ich dargestellt, dass ich den damaligen Professor Heyde einmal gesehen habe und zwar als er ungefähr 1942 bei mir, da ich damals Dekan und Ärztlicher Leiter des Universitäts-Krankenhauses Eppendorf war, einen Besuch machte. Es ist mir nicht mehr genau erinnerlich, ob H. damals von der Transportabteilung sprach, die er leite oder ob ich vorher schon von dieser Angelegenheit gehört hatte. H. war in Uniform – und zwar in SS-Uniform –, Größenordnung ‚Sturmführer‘. Der Besuch war kurz, im Gespräch war von der Euthanasie-Problematik keine Rede. Der Besuch von H. ließ aber die Deutung zu, dass die Euthanasie-Maßnahmen, von denen ich bis dahin nur gerüchtweise, und zwar meistens über Angehörige von Patienten gehört hatte, auch nun für Hamburg irgendwie wirklich werden sollten. Einige Wochen nach diesem Besuch sprach mich bei einem Empfang im Hotel Atlantik der damalige Gesundheitssenator Dr. Ofterdinger auf Euthanasie-Probleme an. Es drehte sich im Gespräch um individuelle Sterbehilfe und das Buch von BINDING-HOCHE und um Euthanasie-Maßnahmen, wie sie von Berlin aus organisiert wurden. Das Gespräch dehnte sich bis zum frühen Morgen aus und schloss damit, dass Dr. Ofterdinger dezidiert den Satz prägte: ‚Gut, dann gehen von Hamburg keine Krankengeschichten nach Berlin.‘ Es war nämlich davon die Rede, dass eine Gutachterstelle in Berlin Krankengeschichten unter bestimmten Gesichtspunkten ausgewählt einfordere. Ich erinnere noch, dass der letzte Einwand, den ich gegen die Euthanasie vorbrachte, der war, dass unmöglich ein Arzt dem von ihm abhängigen Pflegepersonal Aufträge geben könne, wie z. B. ein Oberpfleger solle einen Kranken an einen bestimmten Ort bringen, der der Vernichtung diene.“[164]
Bürger-Prinz ergänzte dann noch: „Ich habe dann im Laufe der Vernehmung erwähnt, dass man damals gerüchteweise die Namen Nitsche, de Crinis, Karl Schneider und Brandt hörte, alle diese Männer seien inzwischen tot.“[165]
Bestimmt hatte er aber nicht erzählt, wie gut er diese Personen kannte und dass er mit ihnen im Wissenschaftlichen Beirat des Bevollmächtigten für das Gesundheitswesens, berufen von Prof. Karl Brandt, dem chirurgischen Begleitarzt von Adolf Hitler, zusammengearbeitet hatte und somit aus erster Quelle sehr präzise und umfassend informiert gewesen war.
Bürger-Prinz schrieb dann noch:
„Ich habe dann Dr. Heyde bei kleineren Gutachtersymposien, die im Regierungsgebäude Schleswig vom Präsidenten Buresch veranstaltet wurden, wiedergesehen. Ob H. sich selbst als Dr. Sawade vorstellte oder mir vorgestellt wurde, erinnere ich nicht. Sehr deutlich ist meine Erinnerung, dass ich bei dem Treffen mit ihm das Gefühl hatte, dieses Gesicht schon einmal gesehen zu haben. Meines Wissens sah ich ihn dann im Zusammenhang mit den erwähnten Besprechungen noch einmal. Ich bin meiner Erinnerung nach noch ein drittes Mal in Schleswig gewesen, erinnere aber nicht dabei Dr. Sawade gesehen zu haben. Die Diskussionen in diesem Gremium waren sehr gut, sehr lebendig. Ich habe dann dargestellt, dass meines Wissens dann ein- oder zweimal nach diesen Unterhaltungen ich mit etlichen Herren in ein dem Regierungsgebäude gegenüberliegendes Restaurant ging, um ein Butterbrot zu essen und eine Tasse Kaffee zu trinken. Es heißt in der Presse, ich habe mit Dr. Sawade zusammen Kaffee getrunken. Dies stimmt nicht. Nach Abschluss der Besprechungen war Sawade nicht mehr dabei, von Sawade als Heyde war dabei nie die Rede. Dass Sawade Heyde sei war ein Gerücht, das im Laufe der Jahre aufkam. Ich habe präzisiert, dass ich diese Identität für möglich gehalten habe. Ich hätte aber nie zu Sawade hingehen können und ihm sagen können, er sei Heyde. Ich habe ein Bedürfnis, Mittel und Wege zu suchen, um die eventuelle Identität Heyde–Sawade zu klären, verneint.
Aus dem bisher Dargestellten ergibt sich, dass die Pressemitteilungen, ich habe Maßnahmen gegen die Euthanasie getroffen, in diesem präzisen Sinne nicht richtig sind. Die Maßnahmen gingen meines Erachtens zweifellos von Senator Dr. Ofterdinger aus. Ihre Art ist mir unbekannt.“[166]
Bürger-Prinz berichtete dann noch, dass er von einem Ausschussmitglied gefragt worden sei: „Halten Sie Schweigen in Bezug auf Heyde–Sawade für Ihre ärztliche Schweigepflicht, ja oder nein?“ Und er habe geantwortet, „dass ich diese Frage nicht mit einem Satz beantworten könne. Ich wies darauf hin, dass wir in unserem Beruf ebenso wie im seelsorgerischen eine Fülle von Geschehnissen erfahren bzw. hören, dass bei uns die Erziehung dahin gehe, einen Patienten oder Angehörigen nicht wiederzuerkennen, bevor man nicht die Sicherheit habe, dass der Betreffende wiedererkannt werden will.“[167]
Wenn das die Maxime von Hans Bürger-Prinz auch bei der Aufklärung von Gräueltaten des Nationalsozialismus war, konnte er in der Tat nicht viel dazu beitragen.
Wenn es heikel wurde, glänzte Bürger-Prinz durch verwaschene und unpräzise Aussagen. Wobei sich seine Erinnerungen veränderten.
Am 1.9.1972 wurde Bürger-Prinz im Rahmen von Ermittlungen gegen zwei andere Ärzte zu den Ausführungen in seiner Biografie befragt. In dem von Staatsanwalt Kuhlbrodt gefertigten Aktenvermerk heißt es:
„Prof. Bürger-Prinz gab an, diese Feststellung aufgrund folgender Erinnerung getroffen zu haben: Während des Krieges, nach Ende des Polenfeldzuges, sei er nach einem Empfang zusammen mit etwa fünf bis sechs anderen Kollegen und dem Gesundheitssenator Ofterdinger im Hotel Atlantic an einem Tisch zusammengeblieben. Der Senator habe die Runde voll über die Hintergründe und die Organisation der sogenannten Euthanasie informiert. Er habe insbesondere erwähnt, dass Professor Heyde als Gutachter-Leiter bestellt worden sei, – dass die Kranken aus Hamburg abtransportiert werden würden und dass die Entscheidung in Berlin von einer Art Manager-Gremium getroffen werde. Das Gespräch sei dann auf die Behandlung der Euthanasie im Schrifttum (Binding-Hoche) und in der Praxis (in einigen Staaten der USA) gekommen. Er, Bürger-Prinz, habe schließlich dem Senator gegenüber Bedenken erhoben und gesagt: ‚Stellen Sie sich das mal praktisch vor‘; Vollzug, Anweisung, Ausführung durch Ärzte und Pfleger – all das sei in der Praxis ein Ding der Unmöglichkeit. Ofterdinger habe sich diesen Bedenken nicht verschlossen. Er habe gesagt: ‚Was Sie sagen, ist richtig. Wenn die Berliner Krankengeschichten anfordern, dann geben wir keine ab.‘
Das Gespräch habe stattgefunden, als die Aktion sich offenbar noch in der Vorbereitung befunden hätte. Die Anstalten in Langenhorn, Alsterdorf und Eppendorf hatten bis dahin noch nichts davon gewusst, er habe nur erfahren, dass die Tötungen außerhalb Hamburgs erfolgen sollten; über die Tötungsart (Gas) und den genauen Verwaltungsablauf (Meldebogen) habe er von Ofterdinger seiner Erinnerung nach nichts erfahren. – An die Psychiatrische Klinik selbst sei man in dieser Angelegenheit in der Folgezeit nicht herangetreten. Andere Vorgänge als dieses eben genannte Gespräch hinsichtlich der im Buch so bezeichneten ‚Vereitelung des Schicksals Erbkranker in Hamburg‘ könne er nicht bezeichnen.“[168]
Dann hatte Bürger-Prinz dem Staatsanwalt noch erklärt, „er habe zu Ofterdinger guten Kontakt gehabt. Man habe sich mit ihm glänzend auseinandersetzen können. Er habe jedoch von ihm über Maßnahmen der sogenannten Euthanasie in Hamburg nichts weiter gehört. Es seien allerdings zu ihm Angehörige von Patienten gekommen mit Benachrichtigungsschreiben über das Ableben des Patienten. Die Angehörigen hätten ihm gegenüber Besorgnisse geäußert, dass alles mit rechten Dingen zugehe. Er sei nach den ersten Schreiben stutzig geworden, da in den Schreiben, die aus den verschiedensten Orten gekommen seien, immer die gleichen Infektionskrankheiten als Todesursache angegeben worden seien; es sei gänzlich unglaubhaft gewesen, dass in den verschiedenen Anstalten dieselbe Epidemie geherrscht habe. Auf Befragen: er wisse nicht, was er den Angehörigen daraufhin gesagt habe. Er habe damals sehr viel zu tun gehabt, nicht nur als Chef der Psychiatrischen Klinik, sondern auch in den verschiedensten anderen Funktionen.“[169]
Es klärte sich etwas mehr auf, was es mit den von Bürger-Prinz als „Typhus-Zettel“ bezeichneten Schriftstücken auf sich gehabt hatte. Es handelte sich also um mehrere Angehörige von Patienten des Universitätskrankenhauses, die an anderen Orten und dann aus auch für Bürger-Prinz merkwürdigen Umständen ums Leben gekommen waren. Die Frage bleibt: Wie waren sie dort hingekommen und warum interessierte sich Bürger-Prinz nicht für diesen Zusammenhang? Möglicherweise war ihm der Zusammenhang durchaus bekannt.

Auch gegenüber Staatsanwalt Kuhlbrodt gab Bürger-Prinz an, dass Prof. Heyde ihn, aus Würzburg kommend, „in SS-Uniform besucht“ habe. „Er habe ihn vorher nur dem Namen nach gekannt. Bei dem sich anschließenden Gespräch sei von Euthanasie keine Rede gewesen. Wenn man ihn jetzt frage, so sei er der Auffassung, dass es sich möglicherweise um ein Sondierungsgespräch gehandelt habe. Nach dem Kriege habe er in dem in Schleswig- Holstein tätigen Gutachter Sawade den Professor Heyde wiedererkannt. Er sei deswegen nach Kiel vor den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zitiert worden.“[170]
Pfäfflin und seine Kollegen kamen in ihrer Studie zu dem Ergebnis:
„Im Kontrast zu den widersprüchlichen Angaben von Bürger-Prinz ist als sicheres Ergebnis des bisher Dargestellten vor allem festzuhalten: die Ausgangsfrage, ob PNK (Psychiatrische- und Nervenklinik, d. L.) mittelbar oder unmittelbar während der NS-Zeit an den Maßnahmen zur Vernichtung ‚lebensunwerten‘ Lebens beteiligt war, war von vornherein falsch gestellt. Vermutlich wäre sie nie so gestellt worden, wären nicht Bürger-Prinz eigene gegenteilige Äußerungen und vor allem diejenigen der Generation seiner Schüler so selbstsicher und monolithisch vorgetragen worden. Danach war es schon ein Sakrileg, die Frage nach der Beteiligung der PNK zu stellen, weil sie die rühmliche Rolle der PNK, ja sogar ganz Hamburgs, auf die man stolz sein konnte, in Zweifel gezogen hätte. Die Frage muss nicht lauten ob, sondern wie die PNK beteiligt war. Prinzipiell konnte es gar keine öffentliche Einrichtung, die mit psychiatrischen Patienten zu tun hatte, geben, die nicht zumindest mittelbar im Sinne des Mitwissertums beteiligt war. So widersprüchlich und vage die Aussagen von Bürger-Prinz im einzelnen auch sein mögen, so geht doch aus ihnen hervor, dass er vom Medizinischen Leiter der ‚T 4’, Heyde, zu einem Sondierungsgespräch in der PNK aufgesucht wurde, ‚als die Aktion sich offenbar noch in der Vorbereitung‘ befand. Auch die Zeitangaben ‚nach Ende des Polenfeldzugs‘ bzw. ‚nach dem Frankreichfeldzug‘ sprechen für einen frühen Zeitpunkt dieser Begegnung, die Bürger-Prinz einige Wochen vor jener denkwürdigen Nacht im Hotel Atlantic datiert, in der er ‚mit fünf bis sechs anderen Kollegen‘ von Ofterdinger in Einzelheiten der geplanten Ermordung psychiatrischer Patienten eingeweiht wurde. Die PNK wurde von der Gesundheitsverwaltung bereits im August 1940 aufgefordert, Meldebogen auszufüllen, und sie bat schriftlich um Zusendung der Formulare. Es war nicht ihr Verdienst, dass sie von der Meldebogenaktion ausgenommen war.“[171]
Am Ende stellten die Autoren fest:
„Von Beginn der Vergasungen psychiatrischer Patienten bis August 1941, dem Zeitpunkt, zu dem die dezentralisiert organisierten Morde an Patienten begannen, war die Zahl der im Deutschen Reich lebenden Langzeitpsychiatriepatienten um 70.273 dezimiert worden. Aus den Hamburger psychiatrischen Einrichtungen waren im Rahmen der ‚Euthanasie‘-Maßnahmen nach der staatsanwaltlichen Mindestschätzung mehr als 2000 erwachsene Psychiatriepatienten deportiert und umgebracht worden. Die behördenintern dokumentierte Zahl von 4000 alten und geisteskranken Anstaltsinsassen, die von Kriegsbeginn bis Anfang Mai 1943 im Zuge der ‚staatlichen Planung‘ aus Hamburg weggeschafft worden waren, lässt ebenso wie die bisherige Rekonstruktion der Verlegungen aus Langenhorn vermuten, dass die Zahl der getöteten Hamburger Patienten weit höher liegt als nach den staatsanwaltlichen Ermittlungen von 1973 geschätzt wurde. Unabhängig davon ob die Gesamtzahl eher um 2000 oder eher um 6000 liegt, kann man sich fragen, ob die Reduzierung der Liegezeiten in der PNK und das im Vergleich zur Vorkriegszeit niedrige Durchschnitt salter der Behandelten nicht auch wesentlich durch diese Dezimierung der Gesamtpopulation psychiatrischer Patienten in Hamburg mit beeinflusst wurden.“[172]
Und die Autoren ergänzten: „Die statistische wie die Analyse von Einzelakten verstorbener Patienten mit der Diagnose Schizophrenie begründen unseres Erachtens hinreichend die Aussage, dass auch unmittelbar in der PNK Patientinnen zu Tode gebracht wurden. Die in den Krankenakten dokumentierten Krankheitsverläufe und Todesursachen erscheinen als nachträgliche Konstrukte und entsprechen in der Art und Weise ihrer Dokumentation den fingierten Eintragungen in Krankenakten, wie sie aus Anstalten wie zum Beispiel Hadamar, in denen Tausende von Patienten ermordet wurden, bekannt sind.“[173]
Damit ist auch Prof. Hans Bürger-Prinz schwer belastet worden, allerdings zu einem Zeitpunkt, zu dem er persönlich nicht mehr zur Rechenschaft gezogen werden konnte.[174]
Hans Bürger-Prinz war eine im gesellschaftlichen Leben Hamburgs vielgesehene Person. Er hatte eine permanente Medienpräsenz. Er suchte die Gegenwart von Prominenten insbesondere aus dem künstlerischen Bereich. Als er 1967 mit dem Journalisten Ben Witter einen Spaziergang unternahm, über den Witter in der „ZEIT“ berichtete, sagte er mal so: „Im Frühjahr 1943, vor den schweren Luftangriffen auf Hamburg, lud ich den Schauspieler Heinrich George ein. Er las im Hörsaal A der Universität Lyrik, es herrschte atemlose Stille.“[175]
Beim einstündigen Spaziergang fingerte er eine Filterzigarette nach der anderen aus seiner Packung und erwähnte: „Das ist, sagen wir mal, immer noch meine erste Zigarette. Beim Vorstoß in der Champagne 1915 zitterten meine Hände, und der Spieß steckte mir eine Zigarette zwischen die Finger.“[176]
Wenn er wollte, erinnerte sich Bürger-Prinz genau. Auch 52 Jahre später. Und dann: „Ich war eng mit Gustav Gründgens befreundet.“ Einen Lungenzug, und: „Selbstverständlich sind wir beide öffentlich niemals gemeinsam in Erscheinung getreten. Wissen Sie, ich bewunderte Gründgens glasklare kristalline Intelligenz; der Leib, mit dem er lebte, war athletisch und doch eine Tasse mit feinsten Rissen. Übrigens, ein verirrter Preuße. Nach der großen Faustpremiere damals im Schauspielhaus eilte er auf mich zu und fragte strahlend: ‚Na, wie war’s?‘ Das tat er nie wieder. Ich meine, in gewissen Positionen muss man sich zuerst grüßen lassen. Als er später in Mailand an der Scala ‚Orpheus und Eurydike‘ inszeniert hatte, betrat er abgespannt die Hotelhalle, zu seiner größten Überraschung saß ich dort und ging strahlend auf ihn zu.“[177]
Über Heinrich George und Gustav Gründgens berichtete Bürger-Prinz natürlich auch in seinen Memoiren ausführlich. Da gab es keine ärztliche Schweigepflicht, beide waren auch Patienten und insbesondere über Gründgens wurden alle möglichen Details ausgeplaudert, schwere arthrotische Veränderungen der Halswirbelsäule, schwerste Migräne und Schlafstörungen provozierend, die mit schmerzstillenden Drogen gelindert wurden. Aber, die persönliche Nähe („Oft rief er noch spät in der Nacht von zu Hause aus an, und ich ging auf einen Sprung zu ihm hinüber. Unsere Domizile lagen nicht weit voneinander. Stets hatte er einen wunderbaren alten Sherry, den er selbst liebte.“) musste betont werden.[178]
Der Glanz des großen Freundes strahlte auch auf den Psychiater ab.
Der in Ungarn geborene Paul Abraham (1892–1960), der in Deutschland Anfang der 1930er Jahre einer der gefragtesten Komponisten war, als Operettenkönig galt (Die Blume von Hawaii, Ball im Savoy, Viktoria und ihr Husar), Komponist des Schlagers „Reich mir zum Abschied noch einmal die Hände“, wurde als Jude von den Nationalsozialisten aus Deutschland vertrieben, ging erst zurück nach Budapest und dann über Paris, Kuba nach New York, wo er aber an seine Erfolge nicht anknüpfen konnte. Abraham erkrankte, erregte Aufsehen, als er 1946 „geistesverwirrt auf der Madison Avenue den Verkehr dirigierte und wurde in New York in eine psychiatrische Abteilung eingeliefert. 1956 kehrte Paul Abraham in die Bundesrepublik zurück, nachdem mit den USA die Fragen der Ausreise des ungarischen Staatsbürgers geklärt worden waren. Die Initiative ging maßgeblich aus von dem von Walter Anatole Persich in Hamburg gegründeten Paul-Abraham-Komitee. Abraham kam nach Hamburg und wurde zunächst in der Psychiatrie der Universitätsklinik Hamburg- Eppendorf behandelt.[179] Das war ganz nach dem Geschmack von Hans Bürger-Prinz. „Mit den musikalischen Einlagen ihres prominenten Patienten schmückte sich die Psychiatrie in Eppendorf. Für die Presse waren die ‚ersten, anrührenden kleinen Konzerte für Schwestern und Ärzte‘ („Hamburger Abendblatt“) Anlass zu Spekulationen, ob Abraham möglicherweise wieder gesunden und neue Werke komponieren könnte.“[180]
Abraham gesundete aber nicht wieder. Bürger-Prinz berichtete der Öffentlichkeit und es kann nicht daran gezweifelt werden, dass sich das Eppendorfer Krankenhaus um den berühmten Gast wirklich gekümmert hatte. Bürger-Prinz berichtete von den Strapazen der Reise für den körperlich und seelisch gebrochenen Komponisten: „,Kein Wunder nach dieser Reise‘, meinte Professor Dr. Bürger-Prinz. Die Maschine mit 52 aus Amerika deportierten Geisteskranken war hundert Stunden unterwegs. Sie hatte in ganz Europa ihre traurige Last abgesetzt. Frankfurt war die Endstation nach 16.000 Kilometern. Gespensterhaft, als die Kapelle zur Begrüßung die alten Operetten-Melodien spielte. Paul Abraham hörte sie nicht. Er wusste auch nicht, dass er sich wieder in Deutschland befand. In dem Land, in dem sein Stern am Himmel der Kunst aufgegangen war.“[181]
Auf die Frage, ob die Belastung jener Fluchtjahre die Krankheit ausgelöst habe, antwortete Bürger-Prinz: „Nein. Abrahams Erkrankung ist ein rein organischer Prozess. Mehr zu sagen verbietet das Arztgeheimnis. Auf keinen Fall ist die Erkrankung auf eine Schockwirkung zurückzuführen.“[182]
Paul Abraham wurde am 13.2.1957 durch das Amtsgericht Hamburg „wegen Geisteskrankheit“ entmündigt. Seine Frau Charlotte erhielt die Vormundschaft und es erfolgte ein Wiedergutmachungsverfahren. Dafür schrieb Professor Hans Bürger-Prinz ein Gutachten, aus dem der Abraham-Biograf Klaus Waller zitiert:
„Es kann kaum ein Zweifel daran bestehen, das P. A., wenn er sich in Deutschland aufgehalten hätte, infolge der psychischen Auffälligkeiten von seiner mit ihm vertrauten Umgebung bereits wesentlich früher, wahrscheinlich schon beim Auftreten der ersten Krankheitszeichen im Jahre 1940, einer adäquaten klinischen Behandlung zugeführt worden wäre. Wäre P. A. bereits im Jahre 1940 entsprechend behandelt worden, was in Deutschland nach den hier geltenden Regeln und Vorschriften mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Fall gewesen wäre, so hätte Aussicht auf eine weitgehende Erhaltung seiner Primärpersönlichkeit, seiner Schaffenskraft und Produktivität bestanden.“[183]
Waller bemerkt dazu:
„‚Ohne Zweifel‘ wäre Abraham (der Jude!) 1940 in Deutschland behandelt worden? Das schreibt ein Mann, der unmittelbar nach Hitlers Antritt 1933 Mitglied des NS-Ärztebundes, des NS-Dozentenbundes, des NS-Lehrerbundes, ja der NSDAP sowie der SA geworden war? Um das klarzustellen: Richtiger wäre die Aussage gewesen, dass Abraham 1940 in den USA entsprechend behandelt worden wäre, wenn er das durch die Nazis geraubte Vermögen zur Verfügung gehabt hätte!“[184]
Paul Abraham lebte noch vier Jahre, starb am 6.5.1960 in Hamburg und wurde auf dem Ohlsdorfer Friedhof begraben.[185]
Prof. Hans Bürger-Prinz wurden durchaus Leistungen beim Aufbau des Eppendorfer Universitätskrankenhauses und der medizinischen Fakultät zugeschrieben. So zeigte er sich „als geschickter Gestalter und Organisator, auf seine Initiative gehen einige wichtige Spezialisierungen der Hamburger Universität Psychiatrie zurück. Unter seiner Leitung kam es zum Ausbau der Kinder- und Jugendpsychiatrie, eine eigene Abteilung wurde 1966 eingerichtet. Bürger-Prinz’ Interesse an Fragen der Sexualität sowie der forensischen Psychiatrie datierten schon von seinen nicht selten von nationalsozialistischem Gedankengut durchsetzten Publikationen aus der NS-Zeit. 1959 konnte er den Frankfurter Sexualwissenschaftler und Psychiater Hans Giese für die Hamburger Universität gewinnen. 1970 wurde eine Abteilung für Sexualforschung eingerichtet. Daneben gründete sich auf Bürger-Prinz’ Initiative 1969 eine Arbeitsgruppe für forensische und Kriminalpsychiatrie, die allerdings erst vier Jahre nach seinem Tod 1980 als Abteilung der Psychiatrischen und Nervenklinik eingegliedert wurde.“[186]
Unbestritten ist offenbar auch, dass Bürger-Prinz großen Zuspruch bei seinen Lehrveranstaltungen fand. Professorin Thea Schönfelder schrieb dazu:
„Die Faszination, die ‚BP‘, wie wir ihn nannten, auf junge Menschen in der Lehre ausübte (seine Vorlesung gehörte zu den ‚attraktivsten‘ auf dem Eppendorfer Gelände), führte dazu, dass etliche Adepten so etwas wie eine Jüngerschaft konstituierten – wie übrigens in der Klinik auch! Andere aber vollzogen die ständige, von ihm selbst ausgehende Ambivalenz von Nähe und Distanz mit und gestanden sich mit einiger Mühe eine eigene Meinung und eine sich von der autoritären Vaterfigur ablösende Entwicklung zu.“[187]
Hans Bürger-Prinz ist offenbar ein guter und launiger Rhetoriker gewesen, dessen Ansprachen nie langweilig wurden. Manche Vorlesung begann er mit dem Satz: „Vorerst, meine Herren, nehmen Sie doch ein wenig Rücksicht auf meine Zwangsneurose … Und schließen Sie bitte die Tür des Hörsaals.“[188]
Auf Tagungen konnte man von ihm Selbstironisches hören, wenn er sagte: „Ich habe keine Rezepte für Menschenbehandlung. Ich bin froh, wenn ich mit mir selber fertig werde.“[189] Die Koketterie des Psychiaters in der Öffentlichkeit.

Hans Bürger-Prinz starb am 30.1.1976.
Die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ würdigte ihn, wie auch alle Hamburger Zeitungen, ohne mit einem Wort auf seine NS-Vergangenheit einzugehen. Die „FAZ“ setzte sich allerdings kurz und kritisch mit seinen Memoiren auseinander:
„Er war kein großer Schreiber, zumindest kein Schönschreiber: ‚Es fiel mir immer außerordentlich schwer, Geschriebenes stehen zu lassen oder gar es zum Drucker zu tragen‘, schrieb er einmal selber. Seine 1971 erschienenen Lebenserinnerungen ‚Ein Psychiater berichtet‘ legen nahe, dass er Recht daran tat. In merkwürdiger, teilweise nur locker zusammenhängender Weise breitet er banale und geniale Gedanken aus, erzählt er von Freunden und Patienten. Sie wurden dennoch ein Bestseller.“[190]
Und in der „Welt“ wurde anlässlich seines Todes noch einmal an den hier umfangreich dargestellten Corten-Prozess erinnert, in dem „er und die gesamte Psychiatrie von der Presse moralisch verurteilt“ wurde. „Durch eine Verkettung mißlicher Umstände entstand der Eindruck, als habe Bürger-Prinz auf Wunsch eines befreundeten Arztes dessen ungeliebte Ehefrau in einer geschlossenen Anstalt verschwinden lassen wollen. Die Wirkung war für Bürger-Prinz und die von ihm geleitete Psychiatrische Klinik in Hamburg verheerend. Kranke wurden von ihren Angehörigen aus der Klinik geholt, darunter viele mit schweren Depressionen. In wenigen Wochen nahmen sich sieben dieser Kranken das Leben. Zehn Jahre etwa dauerte es, bis der Arzt und die Klinik das Vertrauen der Bevölkerung zurückgewonnen hatten. Bürger-Prinz blieb verbittert. Oft sprach er von der journalistischen und juristischen Ignoranz in allem, was die Beurteilung psychiatrischen Denkens und Handelns betraf.“[191]
Die „Bild-Zeitung“ verabschiedete Hans Bürger-Prinz populärer, schrieb von dem „Grauen Star“, mit dem er nicht mehr lesen konnte und einem geschwächten Kreislauf: „Doch der lebensbejahende und fröhliche Mensch Bürger-Prinz wollte auch im hohen Alter nicht auf seine filterlose Virginia-Zigarette (30 Stück pro Tag) und seinen Campari-Soda verzichten.“[192]
Text: Hans-Peter de Lorent

Anmerkungen
1 Hans Bürger-Prinz: Ein Psychiater berichtet, Hamburg 1971.
2 Reinhard Baumgart: Der Medizinmann spricht, Der SPIEGEL 19/1971, S. 179.
3 Personalakte Bürger-Prinz, StA HH, 361-6 HW-PA_IV 1163
4 Baumgart 1971, S. 179.
5 Zu Paul Rostock siehe: Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945?, Koblenz 2013, S. 509.
6 Zu Max de Crinis siehe: Klee 2013, S. 97.
7 Lebenslauf und Hinweis auf die Empfehlungen von de Crinis in: BArch, R 9361-II_135407
8 Bürger-Prinz 1971, S. 21 f.
9 Bürger-Prinz 1971, S. 22.
10 Personalakte Bürger-Prinz, a. a. O.
11 Lebenslauf in: BArch, R 9361-II_135407
12 Personalakte Bürger-Prinz, a. a. O.
13 Bürger-Prinz 1971, S. 21.
14 Ben Witter: Spaziergänge: Mit Hans Bürger-Prinz vor der Psychiatrie, ZEIT 34/1967.
15 Laut selbst geschriebenem Lebenslauf vom 8.4.1931, Personalakte Bürger-Prinz, a. a. O.
16 Ebd.
17 Ebd.
18 Schreiben vom 24.6.1931, Personalakte Bürger-Prinz, a. a. O.
19 Von ihm selbst handschriftlich eingetragen in seine Hochschullehrerkartei beim Reichsministerium für Wissenschaft, BArch, R 4901_13260.
20 Siehe dazu die Kurzbiografie über Wilhelm Weygandt von Kai Sammet, in: Hamburgische Biografie. Personenlexikon, herausgegeben von Franklin Kopitzsch und Dirk Brietzke, Bd. 3, Göttingen 2006, S. 406 ff. Siehe zu Weygandt auch die Biografie Heinrich Haselmayer, in: Hans-Peter de Lorent: Täterprofile Bd. 1, Hamburg 2016, insbesondere die Seiten 625 ff.
21 Zu Ludolf Brauer, siehe ebenfalls die Biografie Haselmayer, in de Lorent 2016, S. 622 ff.
22 Siehe Willy Holzmann, in Klee 2013, S. 269 und: Hendrik van den Bussche: Akademische Karrieren im „Dritten Reich“, in: Hendrik van den Bussche (Hg.): Medizinische Wissenschaft im „Dritten Reich“. Kontinuität, Anpassung und Opposition an der Hamburger Medizinischen Fakultät, Berlin–Hamburg 1989, S. 63 ff.
23 van den Bussche 1989, S. 59.
24 Zitiert nach van den Bussche 1989, S. 240 f.
25 van den Bussche 1989, S. 82.
26 van den Bussche 1989, S. 83.
27 van den Bussche 1989. S. 84.
28 Zitiert nach: van den Bussche 1989. S. 84.
29 Karl Heinz Roth: Großhungern und Gehorchen. Das Universitätskrankenhaus Eppendorf, in: Angelika Ebbinghaus, Heidrun Kaupen-Haas, Karl Heinz Roth: Heilen und Vernichten im Mustergau Hamburg. Bevölkerungs- und Gesundheitspolitik im Dritten Reich, Hamburg 1984, S. 131.
30 Roth 1984, S. 131.
31 Schreiben vom 15.7.1936, Personalakte a. a. O.
32 Schreiben vom 26.11.1936, Personalakte a. a. O.
33 Schreiben vom 28.10.1936, Personalakte a. a. O.
34 Schreiben vom 31.10.1936, Personalakte a. a. O.
35 Schreiben vom 22.12.1936, Personalakte a. a. O.
36 Schreiben vom 24.3.1939, Personalakte a. a. O.
37 Roth 1984, S. 131.
38 Ebd.
39 Kurzbiografie Bürger-Prinz von Kai Sammet, in: Hamburgische Biografie, Bd. 3, 2006, S. 69.
40 Lebenslauf in: BArch, R 9361-II_135407
41 Roth 1984, S. 133.
42 Ebd.
43 Sammet 2006, S. 69.
44 Sammet 2006, S. 70.
45 Klaus Dörner: Ist die Psychiatrie-Reform der Siebzigerjahre in Gefahr zur „Euthanasie-Reform“ zu werden? In: Ebbinghaus, Kaupen-Haas, Roth 1984, S. 162.
46 Hanns Hippius, Bernd Holdorff, Hans Schliack: Nervenärzte 2, Stuttgart 2006, S. 43. Die Autoren weisen auch darauf hin, dass hier noch weiterer Forschungsbedarf besteht.
47 Hippius, Holdorff, Schliack 2006, S. 44. Siehe auch die Biografie von dem für die Gesundheitspolitik in der NS-Zeit verantwortlichen Senator Friedrich Ofterdinger in diesem Band.
48 Bürger-Prinz 1971, S. 173 f.
49 Hippius, Holdorff, Schliack 2006, S. 54.
50 Dazu gibt es einen von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme herausgegebenen Ausstellungskatalog: Herbert Diercks: „Euthanasie“. Die Morde an Menschen mit Behinderungen und psychischen Erkrankungen in Hamburg im Nationalsozialismus. Texte, Fotos und Dokumente, Hamburg 2014.
51 Ausstellungskatalog 2014, S. 14.
52 Ausstellungskatalog 2014, S. 16.
53 Herbert Diercks: „Euthanasie“-Verbrechen in Hamburg – ein Überblick, in: Beiträge zur Geschichte der nationalsozialistischen Verfolgung in Norddeutschland, Bd. 17, herausgegeben von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme in der Edition Temmen, Bremen 2016.
54 Bürger-Prinz 1971, S. 128.
55 Friedemann Pfäfflin, Herbert Rüb, Matthias Göpfert, Günter Komo, Wilhelm Thiele und Hendrik van den Bussche: Die Krankenversorgung, in: Medizinische Wissenschaft im „Dritten Reich“ 1989, S. 342.
56 Hendrik van den Bussche: Die Fakultät im Strudel der „neuen Zeit“, in: Medizinische Wissenschaft im „Dritten Reich“ 1989, S. 159.
57 Ebd., S. 159 f.
58 Ebd. S. 160.
59 Hendrik van den Bussche: Die Fakultät im Strudel der „neuen Zeit“, in: Medizinische Wissenschaft im „Dritten Reich“ 1989, S. 161.
60 Schreiben vom 5.2.1945, Personalakte Bürger-Prinz, a. a. O.
61 Ebd.
62 Schreiben Bürger-Prinz an den Rektor der Universität vom 26.2.1945, Personalakte a. a. O.
63 Schreiben von Professor Ernst Schrewe vom 3.3.1945, Personalakte a. a. O. Siehe auch die Biografie Schrewe, in Hans-Peter de Lorent: Täterprofile Bd. 2, Hamburg 2017, S. 82 ff.
64 Schreiben vom 14.5.1945, unterzeichnet vom neuen Dekan, Prof. Rudolf Mond, Personalakte a. a. O.
65 Schreiben vom 18.5.1945, Personalakte a. a. O.
66 Personalakte a. a. O.
67 Zu Karl Brandt siehe: Ulf Schmidt: Hitlers Arzt Karl Brandt. Medizin und Macht im Dritten Reich, Berlin 2009. Zu Phillip Bouhler siehe: Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945? Koblenz 2013, S. 67 f.
68 Siehe Klee 2013, S. 439.
69 Siehe Klee 2013, S. 655.
70 Siehe Klee 2013, S. 329.
71 Siehe Klee 2013, S. 45.
72 Siehe Klee 2013, S. 559.
73 Siehe Klee 2013, S. 116.
74 Siehe Klee 2013, S. 639.
75 Siehe Klee 2013, S. 97.
76 Bürger-Prinz am 26.10.1943 an Professor de Crinis im Kultusministerium Berlin, BArch, R 931-IV_329
77 BArch, R 9361-II_135407
78 Bürger-Prinz 1971, S. 146 f.
79 Ulf Schmidt: Hitlers Arzt Karl Brandt. Medizin und Macht im Dritten Reich Berlin 2009, S. 581.
80 Ebd.
81 Roth 1984, S. 135.
82 Personalakte a. a. O.
83 Schreiben vom 28.12.1945, Entnazifizierungsakte Bürger-Prinz, StA HH, 221-11_Ed 16187
84 Ebd.
85 Schreiben von Bürger-Prinz vom 17.10.1945, Entnazifizierungsakte a. a. O.
86 Schreiben von Bürger-Prinz vom 17.10.1945, Entnazifizierungsakte a. a. O. Siehe zu Adolf Rein: Klee 2013, S. 486; Holzmann in: Klee 2013, S. 269.
87 Schreiben von Bürger-Prinz vom 17.10.1945, Entnazifizierungsakte a. a. O.
88 Ebd.
89 Ursel Hochmuth/Gertrud Meyer: Streiflichter aus dem Hamburger Widerstand 1933–1945, Frankfurt am Main 1980 (unveränderter Abdruck des 1969 erschienenen Buches), S. 292 f.
90 Hochmuth/Meyer 1980, S. 294. Siehe auch Klee 2013, S. 103 f.
91 Hochmuth/Meyer 1980, S. 296.
92 Hochmuth/Meyer 1980, S. 299.
93 Hochmuth/Meyer 1980, S. 298.
94 Klee 2013, S. 163.
95 Hochmuth/Meyer 1980, S. 299.
96 Hochmuth/Meyer 1980, S. 297.
97 Hochmuth/Meyer 1980, S. 299.
98 Ebd.
99 Hochmuth/Meyer 1980, S. 300.
100 Hochmuth/Meyer 1980, S. 299.
101 Hendrik van den Bussche: Opposition und Widerstand, in: Medizinische Wissenschaft im „Dritten Reich“ 1989, S. 161.
102 Schreiben von dem Rektor der Hansischen Universität, Prof. Emil Wolf vom 11.9.1945, Entnazifizierungsakte a. a. O.
103 Ebd.
104 Ebd.
105 Ebd.
106 Schreiben vom 18.8.1945, Entnazifizierungsakte a. a. O.
107 Dr. Hans Kurt Fontheim in einem Schreiben vom 17.7.1946, Entnazifizierungsakte a. a. O.
108 Beratender Ausschuss vom 19.3.1946, Entnazifizierungsakte a. a. O.
109 Betriebsrat vom 13.12.1946, Entnazifizierungsakte a. a. O.
110 Rechtsanwalt Wessig vom 6.11.1946, Entnazifizierungsakte a. a. O.
111 Vernehmung Bürger-Prinz vom 27.1.1947, Entnazifizierungsakte a. a. O.
112 Sammet 2006, S. 70.
113 Vernehmung Rudolf Degkwitz vom 27.1.1947, Entnazifizierungsakte a. a. O.
114 Vernehmung von Hans Willhöft vom 27.1.1947, Entnazifizierungsakte a. a. O.
115 Hendrik van den Bussche: „Zusammenbruch“ und Nachkriegszeit, in: Medizinische Wissenschaft im „Dritten Reich“ 1989, S. 427.
116 Empfehlung des Berufungsausschusses vom 30.1.1947, Entnazifizierungsakte a. a. O.
117 Ebd.
118 Ebd.
119 Wilhelm Flitner: Erinnerungen 1889–1940, Paderborn–München–Wien–Zürich 1986, S. 384.
120 Hans-Peter de Lorent: Biografie Hans Wenke, in Täterprofile Bd. 2, Hamburg 2017, S. 209 f.
121 Schreiben vom 4.3.1947, Personalakte Bürger-Prinz, a. a. O.
122 Auszug aus dem Protokoll vom 1.7.1948, Entnazifizierungsakte a. a. O.
123 Sammet 2006, S. 70.
124 „Hamburger Abendblatt“ vom 6.8.1949.
125 „Hamburger Abendblatt“ vom 2.2.1949.
126 Todesstrafe in Deutschland: Seit 30 Jahren abgeschafft. In: Legal Tribune Online, 17.7.2017, https://www.lto.de/persistent/a_id/23474
127 „Hamburger Abendblatt“ vom 28.1.1949 und vom 29.1.1949.
128 „Hamburger Abendblatt“ vom 23.9.1950.
129 „Hamburger Abendblatt“ vom 27.2.1951.
130 Ebd.
131 Biografie Walter Hecht, in: Hans-Peter de Lorent: Täterprofile Bd. 2, Hamburg 2017, S. 724 ff.
132 Ebd., S. 734.
133 Gutachten Bürger-Prinz vom 5.5.1949, Personalakte Walter Hecht, LArch SH, Abt. 811_33531
134 Vermerk vom 11.7.1953, Personalakte Hecht, a. a. O.
135 Vermerk vom 2.9.1966, Personalakte Hecht, a. a. O.
136 Gutachten Bürger-Prinz vom 8.3.1966, Personalakte Hecht, a. a. O.
137 Vermerk vom 17.2.1968, Personalakte Hecht, a. a. O.
138 Siehe Biografie Hecht, in: de Lorent 2017, S. 739 f.
139 Josef Marein: Die Angst vor der Schlangengrube, ZEIT Nr. 47/1950 vom 23.11.1950.
140 Ursula Büttner: Fritz Valentin. Jüdischer Verfolgter, Richter und Christ. Eine Biografie, Beiträge zur Geschichte Hamburgs, Bd. 66, Göttingen 2017, S. 131.
141 Marein 1950, a. a. O.
142 „Hamburger Abendblatt“ vom 11.11.1950.
143 „Hamburger Abendblatt“ vom 15.11.1950.
144 „Hamburger Abendblatt“ vom 14.11.1950.
145 „Hamburger Echo“ vom 18.11.1950.
146 „Hamburger Echo“ vom 15.11.1950.
147 „Hamburger Abendblatt“ vom 14.11.1950.
148 Büttner 2017, S. 137.
149 „Hamburger Abendblatt“ vom 7.12.1950.
150 „Hamburger Abendblatt“ vom 14.11.1950.
151 Marein 1950, a. a. O.
152 „Hamburger Abendblatt“ vom 8.12.1950.
153 Siehe dazu: Büttner 2017, S. 133 ff.; und: www.dasjuedischehamburg.de/inhalt/corten-martin-heinrich
154 Der SPIEGEL 45/1950, S. 36.
155 Bürger-Prinz 1971, S. 208.
156 Büttner 2017, S. 139.
157 Klee 2013, S. 252.
158 Klaus-Detlev Godau-Schüttke: Wie Juristen und Mediziner den NS-Euthanasieprofessor Heyde nach 1945 deckten und straflos blieben, Baden-Baden 2010.
159 Hippius, Holdorff, Schliack 2006, S. 44.
160 Bürger-Prinz an den Rektor der Universität am 8.4.1961, Personalakte a. a. O.
161 Ebd.
162 Ebd.
163 Stenografischer Bericht über die Sitzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses (Prof. Heyde/Dr. Sawade) des Schleswig- Holsteinischen Landtages am 29.4.1961, S. 218–230, hier 220–223. Zitiert nach Pfäfflin et.al. 1989, S. 340.
164 Pfäfflin et.al. 1989, S. 340 f.
165 Schreiben von Bürger-Prinz vom 9.5.1961, Personalakte a. a. O.
166 Ebd.
167 Ebd.
168 Zitiert nach Quellenangabe von Pfäfflin et.al. 1989, S. 341.
169 Ebd.
170 Pfäfflin et.al. 1989, S. 342.
171 Pfäfflin et.al. 1989, S. 343.
172 Pfäfflin et.al. 1989, S. 344.
173 Pfäfflin et.al. 1989, S. 345.
174 Roth 1984, S. 135.
175 Ben Witter: Spaziergänge: mit Hans Bürger-Prinz vor der Psychiatrie, ZEIT 34/1967.
176 Ebd.
177 Ebd.
178 Bürger-Prinz 1971, S. 220.
179 Siehe dazu die Biografie von Klaus Waller: Paul Abraham. Der tragische König der Operette, Witten 2014.
180 Waller 2014, S. 178
181 „Hamburger Abendblatt“ vom 12.5.1956.
182 Ebd.
183 Waller 2014, S. 184.
184 Ebd.
185 Waller 2014, S. 186.
186 Sammet 2006, S. 70.
187 Zitiert nach: Hippius, Holdorff, Schliack 2006, S. 52.
188 Bürger-Prinz, „Menschlich gesehen“, „Hamburger Abendblatt vom 2./3.3.1958.
189 „Die Welt“ vom 16. November 1967.
190 „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ vom 2.2.1976.
191 „Die Welt“ vom 2.2.1976.
192 „Bild“ vom 31.1.1976.
 

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NS-Dabeigewesene

Aufsätze

Erklärung zur Datenbank

Stand Januar 2024: 914 Kurzprofile und 332 sonstige Einträge.

Diese Datenbank ist ein Projekt in Fortsetzung (work in progress). Eine Vollständigkeit ist niemals zu erreichen. Sie startete online im Februar 2016 mit rund 520 Profilen und mehr als 200 weiteren Einträgen und wird laufend ergänzt und erweitert werden. Wissenschaftliche Institute, Gedenkstätten, Universitäten und zum Thema forschende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können gern ihre erarbeiteten Profile in diese Datenbank stellen lassen.

Quellenangaben, die sich auf Webseiten beziehen, sind die zum Zeitpunkt der Recherche gefundenen. Sollten Sie veraltete Links oder Aktualisierungen bzw. Verschiebungen der Inhalte feststellen, freuen wir uns über Hinweise.

Vor etlichen Jahren hat die Landesszentrale für politische Bildung Hamburg die Stolperstein-Datenbank www.stolpersteine-hamburg.de ermöglicht und gibt seit rund zehn Jahren gemeinsam mit dem Institut für die Geschichte der Deutschen Juden unter der Projektleitung von Dr. Beate Meyer und Dr. Rita Bake von der Landeszentrale für politische Bildung die Publikationsreihe „Stolpersteine in Hamburg, biografische Spurensuche“ heraus. Mit dieser Datenbank „Die Dabeigewesenen“ möchte die Landeszentrale für politische Bildung nun den Blick auf diejenigen lenken, die das NS-System stützten und mitmachten. Denn:

Eine Gesellschaft, die sich eine offene und freie Zukunft wünscht,
muss [...] über eine Kultur verfügen, die nicht auf dem Verdrängen
und Vergessen der Vergangenheit beruht.“ (Mario Erdheim Psychoanalytiker) 1)

Diese aktuell immer noch so wichtige Aussage bildet den inhaltlichen Ausgangspunkt dieser Datenbank. Sie enthält eine Sammlung mit Kurzprofilen über Menschen, die auf unterschiedlichste Weise an den NS-Gewaltverbrechen in Hamburg Anteil hatten, z.B. als Karrierist/innen, Profiteur/innen, Befehlsempfänger/innen, Denunziant/innen, Mitläufer/innen und Täter/innen. Aber auch sogenannte Verstrickte, die z. B. nach durchlittener Gestapo-Folter zum Spitzel wurden. Unter all diesen Dabeigewesenen gab es auch Menschen, die in keiner NS-Organisation Mitglied waren, die aber staatliche Aufträge - zum Beispiel als Künstler oder Architekt - annahmen und so von dem NS-System profitierten, im Gegensatz zu denen, die sich diesem System nicht andienten, deshalb in die Emigration gingen oder in Kauf nahmen, keine Karriere mehr zu machen bzw. kaum noch finanzielle Einnahmen zu haben.

Ebenso wurden solche Personen aufgenommen, die zum Beispiel vor und während der NS-Zeit den Idealen des Heimatschutzes und der Technik-Kritik anhingen und das NS-Regime dadurch unterstützten, indem sie staatliche Aufträge annahmen, die diesen Idealen entsprachen, da das NS-System solche Strömungen für seine Ideologie vereinnahmte.

Für die Datenbank „Die Dabeigewesenen“ wurden alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens wie Medizin, Justiz, Bildung und Forschung, Verwaltung, Kirche, Fürsorge und Wohlfahrt, Literatur, Theater und Kunst, Wirtschaft, Sport, Polizei und parteipolitische Organisationen berücksichtigt.

„denn wir können (…) das ganze Phänomen des Mitmachens und des Ermöglichens, das ja in der NS-Zeit eine genauso große Rolle gespielt hat, wie die Bereitschaft, selbst aktiver Täter vor Ort zu sein - das alles können wir nur verstehen, wenn wir die verschiedenen Facetten der Täterschaft noch viel genauer betrachten, als das bisher geschehen ist." 2)

In vielen Profilen wird der weitverbreitete Enthusiasmus vieler Deutscher für den Nationalsozialismus, gegenüber „seiner Wirtschafts- und Sozialpolitik, seine Architektur, seine Weltanschauung" 3) etc. deutlich. Und es zeigt sich, dass Menschen das NS-System stützten, indem sie z. B., ohne darüber nachzudenken und ohne zu hinterfragen, bereitwillig moralische und soziale Normen des NS-Staats übernahmen.

Mit Schaffung der „Ausgrenzungsgesellschaft“ war es für die „Mehrheitsgesellschaft“ möglich, u. a. NS-Rassentheorien praktisch umzusetzen.

Diese Erkenntnis ist angesichts heutiger aktueller gesellschafts-politischer Entwicklungen von Bedeutung. In einem Interview zum Thema Fremdenfeindlichkeit bemerkte der Antisemitismusforscher Prof. Dr. Wolfgang Benz auf die Frage, ob aus der Geschichte zu lernen sei. „Wir könnten schon. Wir könnten zum Beispiel lernen, dass der Fremde nicht schuld ist an dem Hass, der ihm widerfährt. Es scheint tatsächlich schwierig zu vermitteln zu sein, dass das Opfer nicht dafür verantwortlich ist, dass es totgeschlagen oder misshandelt wird. Juden werden nicht verfolgt, weil an ihnen etwas ist, was sie zu Opfern macht, sondern weil die Mehrheitsgesellschaft Opfer braucht, und zwar zur eigenen Identitätsstiftung. Zuwanderer, Fremde, Andersgläubige werden ausgegrenzt. Das stärkt das Selbstgefühl der Mehrheit.“ 4)

Mit der Datenbank soll eine Hamburg Topographie der „Dabeigewesenen“ entstehen, um somit konkrete Orte des NS-Geschehens sichtbar zu machen. Deshalb werden auch nur diejenigen Dabeigewesenen aufgenommen, die zwischen 1933 und 1945 in Hamburg mit seinen Grenzen nach 1937 gelebt/gearbeitet haben. Neben Personenprofilen sind auch Adressen von NSDAP-Organisationen und -Einrichtungen zu finden. Darüber hinaus gibt es für einzelne Stadtteile Einträge, die die NS-Aktivitäten im Stadtteil beschreiben. In der Datenbank kann nach Namen, Straßen, Bezirken und Stadtteilen gesucht werden, damit also auch nach den Wohnadressen und/oder Adressen der Arbeitsstätten (soweit recherchierbar). Durch Hinzuziehen der Stolpersteindatenbank (hier sind die Adressen der NS-Opfer aufgenommen, für die bisher Stolpersteine verlegt wurden) und der virtuellen Hamburg-Stadt-Karte (sie verzeichnet die Zwangsarbeiterlager und Firmen, die Zwangsarbeiter beschäftigt haben) wird eindringlich deutlich, wie dicht benachbart Opfer und Dabeigewesene in Hamburg gelebt und gewirkt haben. Mit diesen Informationen ist es immer schwerer, die altbekannte Entschuldigung aufrecht zu erhalten; wir haben doch nichts davon gewusst.

In den vorgestellten Profilen liegt der Fokus auf Handlungen und Einstellungen zum NS-Regime. Privates wird nur erwähnt, wenn es für die Haltung zum NS-Regime von Relevanz ist. Recherchegrundlage für diese Datenbank waren bereits vorhandene wissenschaftliche Veröffentlichungen (z. B. von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme und dem Institut für Zeitgeschichte), Biographien, Sammelbände und Dissertationen zu Hamburg im Nationalsozialismus, aber auch in diversen Fällen Entnazifizierungsakten und andere Akten und Dokumente, die im Staatsarchiv Hamburg zur Verfügung stehen. Für die Adressenrecherchen wurden die digitalisierten Hamburger Adressbücher von 1933 bis 1943 der Staats- und Universitätsbibliothek genutzt. Trotz größter Sorgfalt beim Zusammentragen der Daten, ist es dennoch möglich, dass Schreibweisen von Namen variieren und Lebensdaten fehlerhaft sind. In den Profilen und den Beschreibungen der Funktionen sowie des „Wirkens“ des Dabeigewesenen konnte nicht komplett auf das NS-Vokabular – der Sprache der Täter – verzichtet werden, dennoch wurde versucht, diesen Anteil gering zu halten und neutralere Umschreibungen zu finden.
Die meisten der aufgeführten Personen wurden schnell nach Kriegsende durch die Entnazifizierungsstellen als entlastet eingestuft, sie mussten sich selten vor Gericht verantworten oder sie wurden aufgrund von Verjährung ihrer Taten nicht juristisch verurteilt. So stellt Can Bozyakali in seiner Dissertation z. B. zum Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht fest, dass auch in Hamburg bis Anfang der 1950er Jahre 63% aller Justizjuristen, die am Sondergericht tätig gewesen waren, wieder in den Justiz-Dienst eingestellt wurden. „[…] anhand dieser Werte [kann] von einer ‚Renazifizierung‘ gesprochen werden.“ 5)

Dr. Rita Bake, Dr. Brigitta Huhnke, Katharina Tenti (Stand: Anfang 2016)

1) Mario Erdheim: „I hab manchmal furchtbare Träume … Man vergißts Gott sei Dank immer glei...“ (Herr Karl), in: Meinrad Ziegler, Waltraut Kannonier-Finster: Österreichisches Gedächtnis. Über Erinnern und Vergessen der NS-Vergangenheit. Wien 1993.
2) Wolfram Wette: Deutschlandfunk-Interview am 20.11.2014, anlässlich seines neuen Buches: „Ehre, wem Ehre gebührt. Täter, Widerständler und Retter - 1933-1945“, Bremen 2015.
3) Raphael Gross: Anständig geblieben. Frankfurt a. M.  2010, S. 17.
4) Wolfgang Benz: „Ich bin schon froh, wenn es nicht schlimmer wird". Der Historiker Wolfgang Benz über die lange Geschichte der Fremdenfeindlichkeit in Deutschland – und was neu ist an den Pegida-Märschen. Interview: Markus Flohr und Gunter Hofmann, in ZEIT online vom 21. Dezember 2015. www.zeit.de/zeit-geschichte/2015/04/wolfgang-benz-pegida-antisemitismus-fremdenfeindlichkeit
5) Can Bozyakali: Das Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht: Eine Untersuchung der NS-Sondergerichte unter besonderer Berücksichtigung der Anwendung der Verordnung gegen Volksschädlinge, Frankfurt/ Main 2005, S. 235.

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