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Karl Lau

( Dr. Karl Lau )
(14.01.1895 – 20.09.1973)
Adresse: Reinbek, Buchtallee 15 (1939, 1947)
Wirkungsstätten: Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Sievekingplatz 1-3;
Gericht der Division z.b.V. 410, Kaserne Bundesstraße , Bundesstraße 54.

Karl Lau, am 14. Januar 1895 als Sohn eines Pastors in Weddingstedt (Dithmarschen) geboren, nahm als Soldat am Ersten Weltkrieg teil und war 1919/1920 Mitglied im Freikorps Brigade Löwenfeld in Kiel. Anschließend studierte er Rechtswissenschaften. Nach Beendigung des Jurastudiums wurde Karl Lau 1923 Staatsanwalt in Hamburg und 1926 Richter am Landgericht Hamburg. Im Mai 1933 trat er in die SA und die NSDAP ein. 1935 wechselte er als Hilfsrichter zum Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG), ab 1937 als Oberlandesgerichtsrat, an dem er sowohl im Zivil- als auch im Strafsenat tätig war. Dort war Lau auch in Verfahren wegen Vorbereitung zum Hochverrat gegen politische Gegner des NS-Regimes involviert. 1939 zog ihn die Wehrmacht ein, er nahm als Oberleutnant der Reserve am Polen- und am Frankreich-Feldzug teil und wurde 1940 wegen einer Knieverletzung zunächst aus der Wehrmacht entlassen. Im Herbst 1941 wurde Karl Lau auf eigenen Wunsch wieder zur Wehrmacht eingezogen – laut Nachkriegsbekundung deshalb, weil er nicht mehr am Strafsenat des OLG Richter sein wollte. Die Wehrmacht versetzte ihn nun als Hauptmann der Reserve zur Artillerie-Ersatzabteilung 30 nach Rendsburg, ab dem 10. April 1943 wurde er als Heeresrichter kraft Amtes beim Gericht der Division z.b.V. 410 in Hamburg eingesetzt. Dieses Gericht befand sich – neben anderen Hamburger Kriegsgerichten – in der Alten Kaserne an der Bundesstraße . Nach einem Monat der Tätigkeit an diesem Gericht sprach Karl Lau sein erstes Todesurteil gegen einen Deserteur, den Obergefreiten Franz Krohn. Krohn, geboren am 25. August 1919 in Engelbrechtsche Wildnis bei Glückstadt, hatte im Sommer 1942 an der Ostfront den Befehl erhalten, Versorgungsgüter einzutauschen. Da er den Auftrag nicht schnell genug ausführen konnte, blieb er zunächst länger als erlaubt seiner Truppe fern. Aus Angst vor einer Strafe fasste er dann den Entschluss, nicht mehr zurück zu kehren. Eine lange Odyssee führte Franz Krohn durch halb Europa, u.a. zu seiner Familie nach Glückstadt, nach Frankreich, ins Vogtland sowie zu einem – vergeblichen – Fluchtversuch ins besetzte Dänemark. Nach acht Monaten auf der Flucht wurde Franz Krohn schließlich von einer Wehrmachtstreife in Hamburg-St. Georg geschnappt, in das Wehrmacht-Untersuchungsgefängnis Hamburg- Altona überführt und wegen Fahnenflucht vor Gericht gestellt. In der Urteilsbegründung vom 14. Mai 1943 schrieb Karl Lau, das Verhalten des Angeklagten habe die härteste Verurteilung verdient. Das Todesurteil wurde allerdings nicht vollstreckt, da der zuständige Gerichtsherr, der damalige Befehlshaber des Ersatzheers, Generaloberst Friedrich Fromm, es in eine 15-jährige Zuchthausstrafe umwandelte. Dieses Strafmaß führte Krohn zunächst in das Straflager Börgermoor im Emsland und in das Wehrmachtgefängnis Torgau-Fort Zinna. Ab Herbst 1944 kam er in der „Bewährungstruppe 500“ zum Einsatz. Sein letztes Lebenszeichen stammt vom 10. April 1945; seitdem gilt er als vermisst.
Karl Lau wurde bald nach dem Beginn seiner Tätigkeit bei dem Hamburger Kriegsgericht zum Kriegsgerichtsrat der Reserve ernannt und bereits nach vier Monaten an das Gericht der Wehrmachtkommandantur Berlin versetzt, dem größten Wehrmachtgericht im Bereich des Ersatzheers. Auch von Laus Tätigkeit in Berlin ist ein Todesurteil überliefert, das gegen den Rechtsanwalt und Kriegsverwaltungsinspektor Dr. Herbert Falk erging. Falk hatte im Jahre 1941 geäußert, dass in Polen eine Kugel zu wenig geflogen sei, nämlich die, welche den „Führer“ hätte treffen sollen. Diese Bekundung wurde ihm vor Gericht als „Zersetzung der Wehrkraft“ ausgelegt. Im Oktober 1943 verurteilte Karl Lau als Verhandlungsleiter im Prozess gegen Herbert Falk diesen zum Tode. In der Urteilsbegründung gab Lau an, die Äußerungen ließen die Absicht des Angeklagten erkennen, „lähmend auf den Willen des deutschen Volkes zur wehrhaften Selbstbehauptung zu wirken“. Diese Tat sei daher „nur mit der Todesstrafe gerecht gesühnt“. Auch dieses Todesurteil wurde nicht vollstreckt, da es Herbert Falk und seinem Anwalt gelang, ein Wiederaufnahmeverfahren durchzusetzen. In jenem zweiten Verfahren wurde Herbert Falk in der gleichen Sache von einem anderen Richter zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Karl Lau kam im Juni 1945 nach Hamburg zurück und wurde von den Briten unter Beibehaltung seines Dienstrangs als Oberlandesgerichtsrat als Mitglied des Gesetzgebungsausschusses für die Justizgesetze delegiert. Als Richter wurde er zunächst jedoch nicht eingesetzt. Im Dezember 1947 wurde Lau in einem Entnazifizierungsverfahren vom Ausschuss „Justiz“ für die Ausschaltung von Nationalsozialisten in die Kategorie IV eingestuft, d.h. als „Mitläufer“. Von diesem Moment an durfte er nur noch als Amtsgerichtrat tätig sein und wurde auch entsprechend bezahlt. Die Gründe für seine Nichtzulassung als Oberlandesgerichtsrat waren seine Tätigkeit im politischen Senat des Hanseatischen OLG während der NS-Zeit sowie seine Tätigkeit am Wehrmachtkommandanturgericht in Berlin, das damals zu Recht beim Ausschuss „Justiz“ als „politisches“ Gericht galt. Seit dieser Zeit versuchte allerdings Karl Lau, wieder in seine alte Position als Oberlandesgerichtsrat zurück zu kehren, was ihm 1951 gelang.
Doch später hatten die wehrmachtgerichtlichen Todesurteile doch noch Folgen für die Karriere Laus. 1958 wandte sich Herbert Falk, der den Rest des Krieges in einem Berliner Gefängnis verbracht hatte, an die Hamburger Justizverwaltung, weil er erfahren hatte, dass der Richter, der ihn 1943 zum Tode verurteilt hatte, nun wieder als Oberlandesgerichtsrat am Hanseatischen OLG in Hamburg tätig war. Kurz darauf leitete der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg ein förmliches Disziplinarverfahren gegen Karl Lau wegen Verletzung seiner Richterpflichten in dem Verfahren gegen Herbert Falk ein. Das Urteil hatte sich nämlich im Wesentlichen auf die Aussagen der damaligen Ehefrau Falks gestützt, ohne dass diese auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht hingewiesen worden wäre. Aufgrund von Ermittlungen gegen einen weiteren Richter in einem anderen Fall zog dieses Verfahren ab 1959 auch ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Berlin gegen Lau wegen Rechtsbeugung und versuchten Totschlags nach sich. Alle Verfahren wurden aber letztlich eingestellt. Doch während des noch schwebenden Verfahrens wegen Rechtsbeugung gegen Karl Lau gab der 67-Jährige im Jahr 1962 dem Druck der Hamburger Senatskommission für die Justizverwaltung nach, auf sein Richteramt zu verzichten und nach § 116 des Deutschen Richtergesetzes mit vollen Bezügen in Pension zu gehen. Möglich wurde dies, weil zumindest einige Justizverwaltungen in der Bundesrepublik erkannt hatten, dass immer noch zahlreiche ehemalige NS-Richter in der bundesdeutschen Justiz tätig waren. Die Schaffung des § 116 des Richtergesetzes sollte es belasteten NS-Richtern und –Staatsanwälten ermöglichen, bei vollen Bezügen aus dem Dienst auszuscheiden. Allerdings konnten sie nicht gezwungen werden, sondern sie mussten den Rückzug von sich aus beantragen. Daher machten nur sehr wenige Richter von der Regelung Gebrauch; in Hamburg waren es nur dreizehn, wovon zwei in der NS-Zeit Wehrmachtrichter gewesen waren. Einer davon war Karl Lau. Zahlreiche andere ehemalige Wehrmachtrichter verblieben jedoch im Hamburger Justizdienst. Karl Lau starb am 20. September 1973 in Reinbek bei Hamburg.
Text: Dr. Claudia Bade

Literatur:
- Claudia Bade: „Nur mit der Todesstrafe erreicht gesühnt“ – Aufstieg und sanfter Fall eines Wehrmachtrichters; in: Totalitarismus und Demokratie, 7 (2010), S. 239-259.
- Detlef Garbe/Magnus Koch/Lars Skowronski unter Mitarbeit von Claudia Bade: Deserteure und andere Verfolgte der NS-Militärjustiz. Die Wehrmachtgerichtsbarkeit in Hamburg. Texte, Fotos und Dokumente; hrsg. von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme in Zusammenarbeit mit der Landeszentrale für politische Bildung Hamburg, Hamburg 2013.

Quellen:
- Personalakte und Entnazifizierungsakte von Karl Lau im Staatsarchiv Hamburg: 241-2, A 3209, Teil 1 und 2; 221-11, L 3915.
- Feldurteil Franz Krohn im Bundesarchiv-Militärarchiv: Gericht der Division z.b.V. 410, Hamburg, Nr. 60.
 

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Von Hamburger NS-Täter/innen, Profiteuren, Denunziant/innen, Mitläufer/innen und Zuschauer/innen ... Eine Hamburg Topografie.

NS-Dabeigewesene

Aufsätze

Erklärung zur Datenbank

Stand Januar 2024: 914 Kurzprofile und 332 sonstige Einträge.

Diese Datenbank ist ein Projekt in Fortsetzung (work in progress). Eine Vollständigkeit ist niemals zu erreichen. Sie startete online im Februar 2016 mit rund 520 Profilen und mehr als 200 weiteren Einträgen und wird laufend ergänzt und erweitert werden. Wissenschaftliche Institute, Gedenkstätten, Universitäten und zum Thema forschende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können gern ihre erarbeiteten Profile in diese Datenbank stellen lassen.

Quellenangaben, die sich auf Webseiten beziehen, sind die zum Zeitpunkt der Recherche gefundenen. Sollten Sie veraltete Links oder Aktualisierungen bzw. Verschiebungen der Inhalte feststellen, freuen wir uns über Hinweise.

Vor etlichen Jahren hat die Landesszentrale für politische Bildung Hamburg die Stolperstein-Datenbank www.stolpersteine-hamburg.de ermöglicht und gibt seit rund zehn Jahren gemeinsam mit dem Institut für die Geschichte der Deutschen Juden unter der Projektleitung von Dr. Beate Meyer und Dr. Rita Bake von der Landeszentrale für politische Bildung die Publikationsreihe „Stolpersteine in Hamburg, biografische Spurensuche“ heraus. Mit dieser Datenbank „Die Dabeigewesenen“ möchte die Landeszentrale für politische Bildung nun den Blick auf diejenigen lenken, die das NS-System stützten und mitmachten. Denn:

Eine Gesellschaft, die sich eine offene und freie Zukunft wünscht,
muss [...] über eine Kultur verfügen, die nicht auf dem Verdrängen
und Vergessen der Vergangenheit beruht.“ (Mario Erdheim Psychoanalytiker) 1)

Diese aktuell immer noch so wichtige Aussage bildet den inhaltlichen Ausgangspunkt dieser Datenbank. Sie enthält eine Sammlung mit Kurzprofilen über Menschen, die auf unterschiedlichste Weise an den NS-Gewaltverbrechen in Hamburg Anteil hatten, z.B. als Karrierist/innen, Profiteur/innen, Befehlsempfänger/innen, Denunziant/innen, Mitläufer/innen und Täter/innen. Aber auch sogenannte Verstrickte, die z. B. nach durchlittener Gestapo-Folter zum Spitzel wurden. Unter all diesen Dabeigewesenen gab es auch Menschen, die in keiner NS-Organisation Mitglied waren, die aber staatliche Aufträge - zum Beispiel als Künstler oder Architekt - annahmen und so von dem NS-System profitierten, im Gegensatz zu denen, die sich diesem System nicht andienten, deshalb in die Emigration gingen oder in Kauf nahmen, keine Karriere mehr zu machen bzw. kaum noch finanzielle Einnahmen zu haben.

Ebenso wurden solche Personen aufgenommen, die zum Beispiel vor und während der NS-Zeit den Idealen des Heimatschutzes und der Technik-Kritik anhingen und das NS-Regime dadurch unterstützten, indem sie staatliche Aufträge annahmen, die diesen Idealen entsprachen, da das NS-System solche Strömungen für seine Ideologie vereinnahmte.

Für die Datenbank „Die Dabeigewesenen“ wurden alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens wie Medizin, Justiz, Bildung und Forschung, Verwaltung, Kirche, Fürsorge und Wohlfahrt, Literatur, Theater und Kunst, Wirtschaft, Sport, Polizei und parteipolitische Organisationen berücksichtigt.

„denn wir können (…) das ganze Phänomen des Mitmachens und des Ermöglichens, das ja in der NS-Zeit eine genauso große Rolle gespielt hat, wie die Bereitschaft, selbst aktiver Täter vor Ort zu sein - das alles können wir nur verstehen, wenn wir die verschiedenen Facetten der Täterschaft noch viel genauer betrachten, als das bisher geschehen ist." 2)

In vielen Profilen wird der weitverbreitete Enthusiasmus vieler Deutscher für den Nationalsozialismus, gegenüber „seiner Wirtschafts- und Sozialpolitik, seine Architektur, seine Weltanschauung" 3) etc. deutlich. Und es zeigt sich, dass Menschen das NS-System stützten, indem sie z. B., ohne darüber nachzudenken und ohne zu hinterfragen, bereitwillig moralische und soziale Normen des NS-Staats übernahmen.

Mit Schaffung der „Ausgrenzungsgesellschaft“ war es für die „Mehrheitsgesellschaft“ möglich, u. a. NS-Rassentheorien praktisch umzusetzen.

Diese Erkenntnis ist angesichts heutiger aktueller gesellschafts-politischer Entwicklungen von Bedeutung. In einem Interview zum Thema Fremdenfeindlichkeit bemerkte der Antisemitismusforscher Prof. Dr. Wolfgang Benz auf die Frage, ob aus der Geschichte zu lernen sei. „Wir könnten schon. Wir könnten zum Beispiel lernen, dass der Fremde nicht schuld ist an dem Hass, der ihm widerfährt. Es scheint tatsächlich schwierig zu vermitteln zu sein, dass das Opfer nicht dafür verantwortlich ist, dass es totgeschlagen oder misshandelt wird. Juden werden nicht verfolgt, weil an ihnen etwas ist, was sie zu Opfern macht, sondern weil die Mehrheitsgesellschaft Opfer braucht, und zwar zur eigenen Identitätsstiftung. Zuwanderer, Fremde, Andersgläubige werden ausgegrenzt. Das stärkt das Selbstgefühl der Mehrheit.“ 4)

Mit der Datenbank soll eine Hamburg Topographie der „Dabeigewesenen“ entstehen, um somit konkrete Orte des NS-Geschehens sichtbar zu machen. Deshalb werden auch nur diejenigen Dabeigewesenen aufgenommen, die zwischen 1933 und 1945 in Hamburg mit seinen Grenzen nach 1937 gelebt/gearbeitet haben. Neben Personenprofilen sind auch Adressen von NSDAP-Organisationen und -Einrichtungen zu finden. Darüber hinaus gibt es für einzelne Stadtteile Einträge, die die NS-Aktivitäten im Stadtteil beschreiben. In der Datenbank kann nach Namen, Straßen, Bezirken und Stadtteilen gesucht werden, damit also auch nach den Wohnadressen und/oder Adressen der Arbeitsstätten (soweit recherchierbar). Durch Hinzuziehen der Stolpersteindatenbank (hier sind die Adressen der NS-Opfer aufgenommen, für die bisher Stolpersteine verlegt wurden) und der virtuellen Hamburg-Stadt-Karte (sie verzeichnet die Zwangsarbeiterlager und Firmen, die Zwangsarbeiter beschäftigt haben) wird eindringlich deutlich, wie dicht benachbart Opfer und Dabeigewesene in Hamburg gelebt und gewirkt haben. Mit diesen Informationen ist es immer schwerer, die altbekannte Entschuldigung aufrecht zu erhalten; wir haben doch nichts davon gewusst.

In den vorgestellten Profilen liegt der Fokus auf Handlungen und Einstellungen zum NS-Regime. Privates wird nur erwähnt, wenn es für die Haltung zum NS-Regime von Relevanz ist. Recherchegrundlage für diese Datenbank waren bereits vorhandene wissenschaftliche Veröffentlichungen (z. B. von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme und dem Institut für Zeitgeschichte), Biographien, Sammelbände und Dissertationen zu Hamburg im Nationalsozialismus, aber auch in diversen Fällen Entnazifizierungsakten und andere Akten und Dokumente, die im Staatsarchiv Hamburg zur Verfügung stehen. Für die Adressenrecherchen wurden die digitalisierten Hamburger Adressbücher von 1933 bis 1943 der Staats- und Universitätsbibliothek genutzt. Trotz größter Sorgfalt beim Zusammentragen der Daten, ist es dennoch möglich, dass Schreibweisen von Namen variieren und Lebensdaten fehlerhaft sind. In den Profilen und den Beschreibungen der Funktionen sowie des „Wirkens“ des Dabeigewesenen konnte nicht komplett auf das NS-Vokabular – der Sprache der Täter – verzichtet werden, dennoch wurde versucht, diesen Anteil gering zu halten und neutralere Umschreibungen zu finden.
Die meisten der aufgeführten Personen wurden schnell nach Kriegsende durch die Entnazifizierungsstellen als entlastet eingestuft, sie mussten sich selten vor Gericht verantworten oder sie wurden aufgrund von Verjährung ihrer Taten nicht juristisch verurteilt. So stellt Can Bozyakali in seiner Dissertation z. B. zum Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht fest, dass auch in Hamburg bis Anfang der 1950er Jahre 63% aller Justizjuristen, die am Sondergericht tätig gewesen waren, wieder in den Justiz-Dienst eingestellt wurden. „[…] anhand dieser Werte [kann] von einer ‚Renazifizierung‘ gesprochen werden.“ 5)

Dr. Rita Bake, Dr. Brigitta Huhnke, Katharina Tenti (Stand: Anfang 2016)

1) Mario Erdheim: „I hab manchmal furchtbare Träume … Man vergißts Gott sei Dank immer glei...“ (Herr Karl), in: Meinrad Ziegler, Waltraut Kannonier-Finster: Österreichisches Gedächtnis. Über Erinnern und Vergessen der NS-Vergangenheit. Wien 1993.
2) Wolfram Wette: Deutschlandfunk-Interview am 20.11.2014, anlässlich seines neuen Buches: „Ehre, wem Ehre gebührt. Täter, Widerständler und Retter - 1933-1945“, Bremen 2015.
3) Raphael Gross: Anständig geblieben. Frankfurt a. M.  2010, S. 17.
4) Wolfgang Benz: „Ich bin schon froh, wenn es nicht schlimmer wird". Der Historiker Wolfgang Benz über die lange Geschichte der Fremdenfeindlichkeit in Deutschland – und was neu ist an den Pegida-Märschen. Interview: Markus Flohr und Gunter Hofmann, in ZEIT online vom 21. Dezember 2015. www.zeit.de/zeit-geschichte/2015/04/wolfgang-benz-pegida-antisemitismus-fremdenfeindlichkeit
5) Can Bozyakali: Das Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht: Eine Untersuchung der NS-Sondergerichte unter besonderer Berücksichtigung der Anwendung der Verordnung gegen Volksschädlinge, Frankfurt/ Main 2005, S. 235.

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