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Hans Göbbels

Arzt
Hartwikusstraße 19, 1. Stock (Wohnadresse)
Speersort 4, 2. Stock (Praxis)

Der Hamburger Arzt Hans Göbbels strengte eine Zivilklage gegen Milius Hochfeld an wegen Betrugs.
Für Milius Hochfeld, geboren am 2. Juli 1877, gestorben am 26. Mai 1945 an den Folgen der KZ-Haft, liegt vor seiner ehemaligen Wohnung am Axel-Springer-Platz Ecke Amelungstraße (damalige Adresse: Fuhlentwiete 14, 2. Stock) ein Stolperstein.
Am 2. Juni 1940 erstattete Dr. Göbbels Strafanzeige gegen Milius Hochfeld wegen Betruges und begründete dies wie folgt: „Hochfeld wurde von mir ärztlich behandelt. Er unterdrückte dabei die Tatsache, dass er Jude ist, vielleicht aus der Befürchtung heraus, dass ich aus diesem Grunde seine Behandlung ablehnen würde. Er führte sich mit einer Empfehlung meines Kollegen Dr. Roggenkämper ein, der ihm, wie fernmündliche spätere Rückfrage ergab, eine solche nie gegeben hatte. Die Tatsache, dass H. Jude ist ergab sich erst nach Abschluss meiner Behandlung dadurch, dass H. auf meinen Vorschlag der Krankenhauseinweisung hin, die Überweisung an das Jüdische Krankenhaus erbat und auf Rückfrage zugeben musste, dass er Jude ist. Die Verpflichtung, den Vornamen 'Israel' zu führen, hat er mir gegenüber unterlassen. Dass dies nicht rein fahrlässig geschah, ergibt sich aus der Tatsache, dass er auch sein späteres Offenbarungseid-Protokoll nur mit dem Vornamen 'Milius' unterschrieb. Er erregte ferner den Irrtum, dass er wohlsituierter Vertreter grösserer Möbelfirmen sei und unterstützte diesen Irrtum fortlaufend durch sein ganzes Gehaben und Auftreten und insbesondere durch die außerordentlichen Ansprüche, die selbst im Rahmen einer guten Privatpraxis auffielen. Entgegen seinem ganzen Verhalten stellte sich bei der späteren Einklagung meiner Honorarforderungen heraus, dass H. vollständig vermögenslos ist und er ihn etwa verbliebene Werte auf seine Frau überschrieben hatte. Da ich seit längerer Zeit im Heeresdienst stehe, die Anzeige also insbesondere aus grundsätzlichen Erwägungen erstatte, bitte ich, da ich nicht in Hamburg eingesetzt bin, erforderliche Unterlagen (…), Offenbarungseid-Protokoll pp) direkt bei meinem Rechtsanwalt, der die Zivilklage durchgeführt hat, Herrn Dr. jur. Günther Pieper, Hamburg, Mönckebergstraße 7, anzufordern, der über die Herausgabe von mir verständigt ist. Heil Hitler“ [1]
Einige Monate zuvor hatte Dr. Göbbels am 19. März 1940 gegen Milius Hochfeld ein Offenbarungseidverfahren angestrengt, da Milius Hochfeld die Arztrechnung nicht bezahlt hatte. Hochfeld musste 50 Reichsmark Strafe zahlen oder eine Gefängnisstrafe von zehn Tagen abzuleisten, weil, so heißt es im Strafbefehl, „Sie (…) als Jude deutscher Staatsangehörigkeit bei Angabe Ihres Vermögensverzeichnisses im Offenbarungseidverfahren am 19.3.40 nicht unaufgefordert auf Ihre Eigenschaft als Jude hingewiesen, sowie Kennwort und Kennnummer Ihrer Kennkarte angegeben haben.“ [2]
Milius Hochfeld wurde in Höxter geboren, wo er das Gymnasium besuchte. 1904 ging er seine erste Ehe ein. Mit seiner ersten Frau Mathilde Heinemann bekam er drei Kinder. 1919 wurde die Ehe wegen „gegenseitiger Abneigung“ geschieden. 1926 heiratete Milius Hochfeld eine - wie es im Nazijargon hieß – arische Frau namens Mathilde Erna Stahl. Das Paar bekam zwei Kinder.
Bis 1924 betrieb Milius Hochfeld eine Möbelfabrik mit ca. 60 Angestellten in Hamburg Vossmannstraße 6-8. 1923 spendete er 10.000 (Inflations-)Mark für die Bedürftigen in Höxter. Bedingt durch die Inflation musste das Unternehmen Konkurs anmelden.
Milius Hochfeld übernahm dann bis 1926 Vertretungen in der Möbelbranche. Nach seiner Heirat mit Mathilde Erna Stahl eröffnete er auf den Namen seiner Frau eine Möbeltischlerei im Schulweg 30 und beschäftigte 4 Personen, Doch bereits nach einem Jahr musste er sein Geschäft aufgeben, weil es sich finanziell nicht lohnte. Nun versuchte Mathilde Erna Hochfeld als Vertreterin in der Möbelbranche der Familie ein finanzielles Auskommen zu geben. Milius Hochfeld unterstützte sie dabei, reiste mit ihr und schloss auch Verträge mit Händlern ab. 1938 erkrankte er an einer Hautkrankheit und musste sich deshalb in ärztliche Behandlung geben. Er konsultierte den  Arzt Dr. med. Hans Göbbels.
Milius Hochfeld äußerte sich in seiner schriftlichen Stellungnahme als des Betruges Beschuldigten: „Zu Anfang meiner Krankheit habe ich mir eine Salbe von einer Apotheke geholt und da ich keine Besserung sah, habe ich im Januar 1939 den Arzt Dr. med. Göbbels in seiner Praxis, Speersort aufgesucht und war ich etwa 14 Tage – 3 Wochen in seiner Behandlung. Mir wurden Tropfen verschrieben und hat sich meine Krankheit verschlimmert. Meine Augen schwollen ganz zu und war ich vollkommen blind. Ich nehme an, dass die Verschlimmerung meiner Krankheit durch die Tropfen, die mir Dr. Göbbels verschrieben hat, entstanden ist. (…) Da ich nicht mehr sehen konnte, hat meine Ehefrau mit dem Arzt telefoniert und verschrieb er mir ein Pulver und konnte ich nach diesem wieder etwas sehen. Da ich nicht alleine auf der Strasse gehen konnte, ist meine Frau mit mir zu Dr. Göbbels gegangen und habe ich ihn gebeten, er möge mich ins Krankenhaus schreiben. Ich wurde gefragt in welchem und sagte ich, ins Israelitische. Ohne überhaupt mich nach meiner Rassezugehörigkeit zu fragen, hat er mich dann ins israelitische Krankenhaus geschrieben. Die Angaben des Anzeigenden, Dr. Göbbels sind mir vorgehalten und erkläre ich hierzu folgendes: Als ich den Anzeigenden in der ersten Sprechstunde aufsuchte, fragte er nach meinem Leiden und Beruf. Ich gab mich als Möbelvertreter aus. Ich habe nicht gesagt, dass ich von Dr. Roggenkämper geschickt sei. Die Sache ist folgendermassen. Dr. Roggenkämper hatte ich bei meinen beiden Kindern, die Masernverdächtig waren. Ich habe gelegentlich ihm meine Leiden erzählt und meinte er, ich solle mal zu einem hömopathischen Arzt gehen und nannte Dr. Göbbels. Mir war nicht bekannt, dass ich einer Privatperson gegenüber meinen jüdischen Zusatznahmen angeben muss. Wohl ist mir bekannt, dass ich Behörden gegenüber dieses angeben muss. Ein Monat nach Beendigung meiner Behandlung bei Dr. Göbbels habe ich eine Rechnung in Höhe von 46 RM durch die Post erhalten. Diese habe ich nicht bezahlen können, da ich nichts verdiente, auch keiner Krankenkasse angehörte. Im Krankenhaus habe ich auf Lasten des Wohlfahrtsamtes gelegen und habe ich schon einen Anfang gemacht, diese Schuld in Höhe von etwa 130 RM abzutragen. Die erste Rate habe ich im April in Höhe von 10-RM bezahlt. (…) Ich gebe zu, dass ich ein wenig gleichgültig gehandelt habe. Ich hätte dem Arzt Nachricht geben lassen sollen, dass ich z. Zt. nicht in der Lage bin, die Rechnung zu begleichen. Meine Krankheit ist eine derartige, dass ich Tag und Nacht keine Ruhe habe. Dieses kann Dr. F. Zimmern, der mich jetzt behandelt, bezeugen. Ich bin vor einem halben Jahr von Dr. Göbbels zu einem Offenbarungseide getrieben worden und  bin ich ohne jegliche Werte. Meine Frau hat ihren Hausstand und ernährt mich auch. Ich bin gewillt, dem Arzt sein Geld zu geben, sowie ich dazu in der Lage bin. Meine Ehefrau wird versuchen, die Schuld vielleicht im nächsten Jahre bezahlen zu können. Ich bin, wie schon erwähnt, immer noch in ärztlicher Behandlung und kostet meine Krankheit viel. Der Verdienst meiner Ehefrau ist auch augenblicklich nicht viel, sodass wir kaum das Notwendigste zum Leben haben. Eine Betrugsabsicht habe ich niemals gehabt. Ich habe mir im November 1938 von meinem vetter aus London 100 RM schicken lassen und wollte ich hierfür die Rechnung bezahlen. Es war aber nicht möglich, da ich das Geld für Medikamente verwandt habe.“ [3]
Zu Hochfelds Aussage erklärte Dr. Göbbels: „Nicht richtig ist die Angabe des H., er sei etwa 14 Tage bis 3 Wochen in meiner Behandlung gewesen. Richtig ist vielmehr, ausweislich meiner Honorakarte, dass H. vom 30.1.39 bis zum 8.2.39 in meiner Behandlung stand.
Nicht richtig ist die Angabe des H., es seinen ihm anfänglich nur Tropfen verschrieben worden. Richtig ist, ausweislich meiner Aufzeichnungen, dass H. neben den tropfen eine Salbe und ein Öl zur Behandlung seiner Erkrankung verordnet erhielt. (…)
Nicht richtig ist die Angabe des H., er habe nichts mehr sehen können. Richtig ist, dass H. an einer Schwellung der Augenlider litt, die jedoch das Sehvermögen als solches in keiner Weise beeinträchtigte. Die subjektiven Beschwerden wurden, darüber kann ich mir ein urteil auf Grund einer Reihe ähnlicher Fälle erlauben, von H. masslos übertrieben bzw. überwertet. (…)
Nicht richtig ist, dass ich H. anlässlich seines Wunsches ins israelitische Krankenhaus zu gehen, nicht nach seiner Rassenzugehörigkeit gefragt habe. Richtig ist vielmehr, dass ich ihn sehr erstaunt gefragt habe.‘Nanu, sind Sie denn Jude?‘ Ich fühlte mich zu dieser Frage aus zwei Gründen verpflichtet, nämlich 1. Da es mich erstaunte, dass sich zu mir ein Jude in Behandlung begeben hatte unter Verschweigung seiner Rassenzugehörigkeit, und 2. Weil mir eine Anordnung bekannt ist, dass nichtjüdische Patienten, auch bei ausgesprochenen Wunsch, nicht in das jüdische Krankenhaus überwiesen werden dürfen. (…) Auf meine ausdrückliche Frage nach seiner Rassenzugehörigkeit bejahte H,, er sei Jude. (…)
Nicht richtig ist, wenn H. irgendwie von seiner misslichen Vermögenslage Mitteilung gemacht haben will. Richtig ist vielmehr, dass er in seinem ganzen Auftreten den Eindruck eines anspruchsvollen und anspruchsberechtigten gutsituierten Patienten machte.
Wenn H. ausführt, er sei mir zum Offenbarungseid getrieben worden, so vergisst er auszuführen, dass er vorher mehrmals gemahnt wurde und längst Zeit gehabt hätte, den Umstand, er könne die Rechnung nicht bezahlen, zur Kenntnis zu bringen.
Richtig ist, dass H. in keiner Weise sich um die Klärung des Tatbestandes bemühte oder um Stundung ersuchte. Dasselbe gilt für seine Frau, die ebenfalls ihre Rechnung noch nicht bezahlte, obwohl sie nach den Angaben ihres Mannes über Mittel verfügt. An die Betrugsabsicht des H. muss ich, nach seinem ganzen Verhalten und Auftreten nach wie vor glauben. Hätte H. die Absicht gehabt, zu bezahlen, so hätte er längst den Weg zu mir gefunden. Er gibt ja selbst zu, dass er trotz seiner Vermögenslosigkeit die Mittel hat, die Kosten für seine Erkrankung laufend aufzubringen, (…).“ [4]
Milius Hochfeld wurde 1944 im KZ Neuengamme inhaftiert, d.h. nicht im Zusammenhang mit den Vorfällen um Dr. Göbbels. Das Schicksal seines Sohnes ist nicht unbekannt.

Quellen:
1 Staatsarchiv Hamburg 213-11, Signatur: 1819/41
2 Ebenda
3 Ebenda
4 ebenda
 

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NS-Dabeigewesene

Aufsätze

Erklärung zur Datenbank

Stand Januar 2024: 914 Kurzprofile und 332 sonstige Einträge.

Diese Datenbank ist ein Projekt in Fortsetzung (work in progress). Eine Vollständigkeit ist niemals zu erreichen. Sie startete online im Februar 2016 mit rund 520 Profilen und mehr als 200 weiteren Einträgen und wird laufend ergänzt und erweitert werden. Wissenschaftliche Institute, Gedenkstätten, Universitäten und zum Thema forschende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können gern ihre erarbeiteten Profile in diese Datenbank stellen lassen.

Quellenangaben, die sich auf Webseiten beziehen, sind die zum Zeitpunkt der Recherche gefundenen. Sollten Sie veraltete Links oder Aktualisierungen bzw. Verschiebungen der Inhalte feststellen, freuen wir uns über Hinweise.

Vor etlichen Jahren hat die Landesszentrale für politische Bildung Hamburg die Stolperstein-Datenbank www.stolpersteine-hamburg.de ermöglicht und gibt seit rund zehn Jahren gemeinsam mit dem Institut für die Geschichte der Deutschen Juden unter der Projektleitung von Dr. Beate Meyer und Dr. Rita Bake von der Landeszentrale für politische Bildung die Publikationsreihe „Stolpersteine in Hamburg, biografische Spurensuche“ heraus. Mit dieser Datenbank „Die Dabeigewesenen“ möchte die Landeszentrale für politische Bildung nun den Blick auf diejenigen lenken, die das NS-System stützten und mitmachten. Denn:

Eine Gesellschaft, die sich eine offene und freie Zukunft wünscht,
muss [...] über eine Kultur verfügen, die nicht auf dem Verdrängen
und Vergessen der Vergangenheit beruht.“ (Mario Erdheim Psychoanalytiker) 1)

Diese aktuell immer noch so wichtige Aussage bildet den inhaltlichen Ausgangspunkt dieser Datenbank. Sie enthält eine Sammlung mit Kurzprofilen über Menschen, die auf unterschiedlichste Weise an den NS-Gewaltverbrechen in Hamburg Anteil hatten, z.B. als Karrierist/innen, Profiteur/innen, Befehlsempfänger/innen, Denunziant/innen, Mitläufer/innen und Täter/innen. Aber auch sogenannte Verstrickte, die z. B. nach durchlittener Gestapo-Folter zum Spitzel wurden. Unter all diesen Dabeigewesenen gab es auch Menschen, die in keiner NS-Organisation Mitglied waren, die aber staatliche Aufträge - zum Beispiel als Künstler oder Architekt - annahmen und so von dem NS-System profitierten, im Gegensatz zu denen, die sich diesem System nicht andienten, deshalb in die Emigration gingen oder in Kauf nahmen, keine Karriere mehr zu machen bzw. kaum noch finanzielle Einnahmen zu haben.

Ebenso wurden solche Personen aufgenommen, die zum Beispiel vor und während der NS-Zeit den Idealen des Heimatschutzes und der Technik-Kritik anhingen und das NS-Regime dadurch unterstützten, indem sie staatliche Aufträge annahmen, die diesen Idealen entsprachen, da das NS-System solche Strömungen für seine Ideologie vereinnahmte.

Für die Datenbank „Die Dabeigewesenen“ wurden alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens wie Medizin, Justiz, Bildung und Forschung, Verwaltung, Kirche, Fürsorge und Wohlfahrt, Literatur, Theater und Kunst, Wirtschaft, Sport, Polizei und parteipolitische Organisationen berücksichtigt.

„denn wir können (…) das ganze Phänomen des Mitmachens und des Ermöglichens, das ja in der NS-Zeit eine genauso große Rolle gespielt hat, wie die Bereitschaft, selbst aktiver Täter vor Ort zu sein - das alles können wir nur verstehen, wenn wir die verschiedenen Facetten der Täterschaft noch viel genauer betrachten, als das bisher geschehen ist." 2)

In vielen Profilen wird der weitverbreitete Enthusiasmus vieler Deutscher für den Nationalsozialismus, gegenüber „seiner Wirtschafts- und Sozialpolitik, seine Architektur, seine Weltanschauung" 3) etc. deutlich. Und es zeigt sich, dass Menschen das NS-System stützten, indem sie z. B., ohne darüber nachzudenken und ohne zu hinterfragen, bereitwillig moralische und soziale Normen des NS-Staats übernahmen.

Mit Schaffung der „Ausgrenzungsgesellschaft“ war es für die „Mehrheitsgesellschaft“ möglich, u. a. NS-Rassentheorien praktisch umzusetzen.

Diese Erkenntnis ist angesichts heutiger aktueller gesellschafts-politischer Entwicklungen von Bedeutung. In einem Interview zum Thema Fremdenfeindlichkeit bemerkte der Antisemitismusforscher Prof. Dr. Wolfgang Benz auf die Frage, ob aus der Geschichte zu lernen sei. „Wir könnten schon. Wir könnten zum Beispiel lernen, dass der Fremde nicht schuld ist an dem Hass, der ihm widerfährt. Es scheint tatsächlich schwierig zu vermitteln zu sein, dass das Opfer nicht dafür verantwortlich ist, dass es totgeschlagen oder misshandelt wird. Juden werden nicht verfolgt, weil an ihnen etwas ist, was sie zu Opfern macht, sondern weil die Mehrheitsgesellschaft Opfer braucht, und zwar zur eigenen Identitätsstiftung. Zuwanderer, Fremde, Andersgläubige werden ausgegrenzt. Das stärkt das Selbstgefühl der Mehrheit.“ 4)

Mit der Datenbank soll eine Hamburg Topographie der „Dabeigewesenen“ entstehen, um somit konkrete Orte des NS-Geschehens sichtbar zu machen. Deshalb werden auch nur diejenigen Dabeigewesenen aufgenommen, die zwischen 1933 und 1945 in Hamburg mit seinen Grenzen nach 1937 gelebt/gearbeitet haben. Neben Personenprofilen sind auch Adressen von NSDAP-Organisationen und -Einrichtungen zu finden. Darüber hinaus gibt es für einzelne Stadtteile Einträge, die die NS-Aktivitäten im Stadtteil beschreiben. In der Datenbank kann nach Namen, Straßen, Bezirken und Stadtteilen gesucht werden, damit also auch nach den Wohnadressen und/oder Adressen der Arbeitsstätten (soweit recherchierbar). Durch Hinzuziehen der Stolpersteindatenbank (hier sind die Adressen der NS-Opfer aufgenommen, für die bisher Stolpersteine verlegt wurden) und der virtuellen Hamburg-Stadt-Karte (sie verzeichnet die Zwangsarbeiterlager und Firmen, die Zwangsarbeiter beschäftigt haben) wird eindringlich deutlich, wie dicht benachbart Opfer und Dabeigewesene in Hamburg gelebt und gewirkt haben. Mit diesen Informationen ist es immer schwerer, die altbekannte Entschuldigung aufrecht zu erhalten; wir haben doch nichts davon gewusst.

In den vorgestellten Profilen liegt der Fokus auf Handlungen und Einstellungen zum NS-Regime. Privates wird nur erwähnt, wenn es für die Haltung zum NS-Regime von Relevanz ist. Recherchegrundlage für diese Datenbank waren bereits vorhandene wissenschaftliche Veröffentlichungen (z. B. von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme und dem Institut für Zeitgeschichte), Biographien, Sammelbände und Dissertationen zu Hamburg im Nationalsozialismus, aber auch in diversen Fällen Entnazifizierungsakten und andere Akten und Dokumente, die im Staatsarchiv Hamburg zur Verfügung stehen. Für die Adressenrecherchen wurden die digitalisierten Hamburger Adressbücher von 1933 bis 1943 der Staats- und Universitätsbibliothek genutzt. Trotz größter Sorgfalt beim Zusammentragen der Daten, ist es dennoch möglich, dass Schreibweisen von Namen variieren und Lebensdaten fehlerhaft sind. In den Profilen und den Beschreibungen der Funktionen sowie des „Wirkens“ des Dabeigewesenen konnte nicht komplett auf das NS-Vokabular – der Sprache der Täter – verzichtet werden, dennoch wurde versucht, diesen Anteil gering zu halten und neutralere Umschreibungen zu finden.
Die meisten der aufgeführten Personen wurden schnell nach Kriegsende durch die Entnazifizierungsstellen als entlastet eingestuft, sie mussten sich selten vor Gericht verantworten oder sie wurden aufgrund von Verjährung ihrer Taten nicht juristisch verurteilt. So stellt Can Bozyakali in seiner Dissertation z. B. zum Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht fest, dass auch in Hamburg bis Anfang der 1950er Jahre 63% aller Justizjuristen, die am Sondergericht tätig gewesen waren, wieder in den Justiz-Dienst eingestellt wurden. „[…] anhand dieser Werte [kann] von einer ‚Renazifizierung‘ gesprochen werden.“ 5)

Dr. Rita Bake, Dr. Brigitta Huhnke, Katharina Tenti (Stand: Anfang 2016)

1) Mario Erdheim: „I hab manchmal furchtbare Träume … Man vergißts Gott sei Dank immer glei...“ (Herr Karl), in: Meinrad Ziegler, Waltraut Kannonier-Finster: Österreichisches Gedächtnis. Über Erinnern und Vergessen der NS-Vergangenheit. Wien 1993.
2) Wolfram Wette: Deutschlandfunk-Interview am 20.11.2014, anlässlich seines neuen Buches: „Ehre, wem Ehre gebührt. Täter, Widerständler und Retter - 1933-1945“, Bremen 2015.
3) Raphael Gross: Anständig geblieben. Frankfurt a. M.  2010, S. 17.
4) Wolfgang Benz: „Ich bin schon froh, wenn es nicht schlimmer wird". Der Historiker Wolfgang Benz über die lange Geschichte der Fremdenfeindlichkeit in Deutschland – und was neu ist an den Pegida-Märschen. Interview: Markus Flohr und Gunter Hofmann, in ZEIT online vom 21. Dezember 2015. www.zeit.de/zeit-geschichte/2015/04/wolfgang-benz-pegida-antisemitismus-fremdenfeindlichkeit
5) Can Bozyakali: Das Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht: Eine Untersuchung der NS-Sondergerichte unter besonderer Berücksichtigung der Anwendung der Verordnung gegen Volksschädlinge, Frankfurt/ Main 2005, S. 235.

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