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Erich Müffelmann

(13.12.1906 Riede, Kreis Verden – 1.10.1985)
Schulleiter und Lehrer am der Landschule in Reitbrook
Reitbrook (Wohnadresse vor 1945)

Hans-Peter de Lorent hat über Erich Müffelmann ein Portrait verfasst, das in Hans-Peter de Lorents Buch: Täterprofile. Die Verantwortlichen im Hamburger Bildungswesen unterm Hakenkreuz. Band. 3. Hamburg 2019 erschienen und im Infoladen der Landeszentrale für politische Bildung Hamburg erhältlich ist. Hier der Text:  
„Sie haben durch Ihre grundlosen Misshandlungen der Ihrer Obhut unterstehenden Schülerinnen dem Ansehen der NSDAP einen solchen Schaden zugefügt, dass Sie der Gemeinschaft der NSDAP nicht mehr angehören können.“

Er war ein aktiver Nationalsozialist, geboren 1906, und zu der Generation gehörend, die unter den Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise insofern zu leiden hatten, als es ihr nicht leicht fiel, Ausbildung und Studium zu finanzieren und danach eine gesicherte Stelle im Schulwesen zu bekommen, die sie und ihre Familie ernährte. Erich Müffelmanns Geschichte ist so gut dokumentiert, weil er als Lehrer in Schwierigkeiten geriet. Eltern der winzigen Landschule Reitbrook, an der er Schulleiter und Lehrer zugleich wurde, beschwerten sich über die Misshandlungen durch übermäßige Züchtigungen ihrer Kinder. Es kam zu Klagen, Untersuchungen, Müffelmann wurde in Untersuchungshaft genommen und verurteilt. Das gesamte Verfahren und seine persönliche Entwicklung wurden präzise aufgezeichnet.
Erstaunlich ist, dass ihm dies alles nach Ende der NS-Herrschaft nicht nachhaltig geschadet hat. 1960 wurde er an der Schule Marmstorf als stellvertretender Schulleiter bestellt.
Erich Müffelmann wurde am 13.12.1906 in Riede, Kreis Verden, als Sohn eines Bauern geboren. Er hatte fünf Geschwister. Die sozialen Verhältnisse der Familie waren geordnet, aber materiell angespannt.
Er besuchte vier Jahre die einklassige Volksschule in Riede und wechselte danach für vier Jahre auf die Mittelschule in Verden an der Aller. Seine Absicht war, anschließend die Präparandenanstalt in Verden zu besuchen. Aber gerade in diesem Jahr, 1923, wurde die Aufnahme gesperrt, da die früheren Präparandenanstalten und Lehrerseminare aufgehoben werden sollten. Daraufhin nahm Erich Müffelmann ein halbes Jahr Nachhilfeunterricht in Latein und Griechisch, um im Herbst 1923 in die Untertertia des Gymnasiums in Verden einzutreten und dort 1928 das Abitur abzulegen.[1]
Bis zu diesem Zeitpunkt war sein Vater für die Ausbildung des Sohnes aufgekommen. Als Müffelmann nun die Universität besuchte, musste er seinen Unterhalt und die Studienkosten selbst tragen. Zur Hilfe kam ihm da ein Bekannter seiner Mutter in Amerika, der die Summe von 750 Dollar zur Verfügung stellte.[2]
Müffelmann studierte dann fünf Semester in Hamburg und ein Semester in Wien an der Universität Erziehungswissenschaften, Philosophie, Psychologie und als Wahlfach Geschichte. Im Mai 1931 bestand er in Hamburg das erste Staatsexamen. Während des Studiums und in den Semesterferien hatte er in verschiedenen Hamburger Stadtteilen an Schulen hospitiert. Danach war er eine Zeit lang arbeitslos, arbeitete auf dem Hof seines Vaters und bekam für das Jahr 1932 eine befristete Anstellung in einem Ostsee-Jugendsanatorium als Lehrer in der dort angeschlossenen höheren Privatschule. Da er dabei außer einer freien Wohnmöglichkeit und Verpflegung lediglich 40–50 Reichsmark im Monat verdiente, versuchte er, im Landkreis Bergedorf eine Anstellung zu finden, was ihm Ostern 1933 in Kirchwerder-Seefeld gelang.[3] Er musste dort 30 Stunden in der Woche in einer vierklassigen Volksschule bei zehn- bis elfjährigen Kindern unterrichten. Als die Schule nach zwei Jahren seiner Tätigkeit umgewandelt wurde, erhielt Erich Müffelmann zum 1.4.1935 die Versetzung an die Schule Reitbrook.[4]
In der Zwischenzeit war Erich Müffelmann im Dezember 1932 in die NSDAP eingetreten und hatte am 21.7.1934 Frieda Borchert geheiratet, mit der er zwei Söhne bekam.[5]
Müffelmann brachte Einwände gegen die Versetzungs-Entscheidung vor, da er in Reitbrook Lehrer und Schulleiter zugleich wurde, außer ihm war nur noch eine Lehrerin an der Schule. Er fühlte sich mit der neuen Aufgabe überfordert. „Mit dem größten Teil der Kinder kam er gut aus, bei einem Teil aber merkte er bald, dass die Eltern zwischen den Kindern und der Schule standen.“[6]
Vor- und Nachteil gleichermaßen für Müffelmann und seine Frau war, dass sie in Reitbrook die Dienstwohnung in der Schule bezogen. Es erfolgten aber bald Beschwerden gegen ihn. „Der Gemeindevorsteher berief darauf eine Gemeinderatssitzung ein, in der ihm die Beschwerden vorgehalten wurden. Müffelmann behauptet, seitdem besonders vorsichtig in der Behandlung der Kinder gewesen zu sein. Mit den Bewohnern ist er nie in einen rechten Kontakt gekommen. Er hat empfunden, dass er den Leuten innerlich fremd gegenüberstand.“[7]
Zur Situation Müffelmanns muss noch erwähnt werden, dass er wirtschaftlich in Schwierigkeiten geriet. Der Amerikaner, der ihm zum Studium 750 Dollar geliehen hatte, „übereignete diese Forderung an einen in Deutschland lebenden Verwandten“, sodass Müffelmann regelmäßig Rückzahlungen leisten musste, die seine Möglichkeiten einschränkten.[8]
Müffelmann fühlte sich überarbeitet, weil er neben der Arbeit in der Schule „sich intensiv in den Dienst der Partei gestellt“ hatte und außerdem dem Gemeindevorsteher half, schriftliche Arbeiten zu erledigen.[9]
Die Beschwerden gegen Erich Müffelmann wurden in der Gemeinderatssitzung in Reitbrook behandelt. Es zeigte sich bald und wurde durch die Ermittlungen für den Prozess von der Strafkammer des Landgerichts Hamburg bestätigt, dass Müffelmann von den Eltern ganz unterschiedlich beurteilt wurde. Neben Eltern, die sich massiv beschwerten, gab es auf der anderen Seite Eltern, die Müffelmann stützten, insbesondere diejenigen, die mit ihm in der NSDAP-Ortsgruppe zusammenarbeiteten.[10]
Die Beschwerden der Eltern mündeten in einen Bericht der Schutzpolizei des Landpostens Allermöhe-Ost. Darin wurde eine Anzeige festgehalten, die die Mutter eines Kindes in Reitbrook gegen den Lehrer Erich Müffelmann erwirkte, weil dieser „am 24.9.1937 das sechs Jahre alte Kind, Marianne L. in der Schule, weil es vergessen hatte, den Bleistift anzuspitzen, dafür über die Grenzen seines Züchtigungsrechts misshandelt“ habe. „Er soll das Kind mit der Hand in das Genick gefasst und mit dem Gesicht auf die Bank gedrückt haben; außerdem hat er das schwächliche Kind noch mit einem Stock heftig auf Oberschenkel und Kreuz geschlagen, so dass das Kind lange blutige Striemen und blaue Flecke auf dem Oberschenkel davontrug. Frau L. musste wegen dieser Misshandlung ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.“[11]
Der Gemeindevorsitzende Peters nannte dann sechs weitere Kinder der Schule in Reitbrook, die der Lehrer Müffelmann in der letzten Zeit „in ähnlicher Weise misshandelt habe“.[12]
Peters hatte zu Protokoll gegeben, dass die Gemeinde deswegen eine Beiratssitzung einberufen und dazu den Lehrer Erich Müffelmann geladen hatte. Und er gab an:
„Müffelmann entschuldigt sich damit, dass er nervös und aufgeregt sei. In Zukunft solle es nicht wieder vorkommen. Die Eltern der genannten Schulkinder sind ängstlich geworden und schicken ihre Kinder nur noch widerwillig in die ­Schule. In ihrer Angst fragen sich nun die Mütter, welches Schulkind wird nun wohl das Nächste sein, welches so misshandelt wird. Als ein Verwandter des Kindes S. den Lehrer auf die Misshandlung des Kindes hinwies, soll Müffelmann ihn im barschen Tone vom Schulplatz gewiesen haben. Bei der Misshandlung des Kindes L. soll das Kind derart laut geschrien haben, so, dass die Ehefrau des Lehrers mit den Worten: ‚Erich, lass das sein!’ dazwischen trat. Als vor längerer Zeit schon einmal über Müffelmann wegen Misshandlung der Schulkinder bei mir Beschwerden erhoben wurden, versprach Müffelmann mir, dass es nicht wieder vorkommen solle. Da Müffelmann sich trotz dieses Versprechens nicht geändert hat, kann der Zustand so unter keinen Umständen bleiben. Um schleunige Abstellung dieses Zustandes wird dringend gebeten, da die Eltern von Reitbrook über die Handlungsweise des Lehrers Müffelmann sehr erregt sind.“
Und Gemeindevorsteher Peters hatte noch ergänzt: „Der Lehrer Erich Müffelmann ist Mitglied der NSDAP und Propagandaleiter der Ortsgruppe Allermöhe-Reitbrook. Er ist hier als ein aufgeregter Mann bekannt.“[13]
Das war nun eine prekäre Situation. Die staatliche Kriminalpolizei übernahm die Angelegenheit und führte seit dem 1.11.1937 Ermittlungen durch und Gespräche mit allen Eltern, die sich beschwert hatten. Es zeigte sich, dass Erich Müffelmann bei den Grundschulkindern in Fällen, wo Schüler etwas falsch machten, sie mit großer Brutalität am Genick packte und den Kopf auf den Tisch stieß, sodass es zu sichtbaren Verletzungen kam. Ebenfalls schlug er die Schülerinnen und Schüler mit einem Stock, sodass sie Striemen und blutende Wunden davon trugen. Wenn Eltern beim Lehrer nachfragten, wiegelte Müffelmann ab und wenn die Eltern androhten, sich zu beschweren, antwortete Müffelmann „Das tun sie mal“, woraus wohl zu schließen war, dass er sich als Mitglied der NSDAP-Ortsgruppe sehr sicher fühlte.
Einige Eltern hatten sich an den für den Landkreis zuständigen Schulrat Ossenbrügge[14] gewandt und, als sich nichts veränderte, Strafantrag gegen Müffelmann gestellt. Der Schmied Erwin Sahlman, der selbst im Gemeinderat saß, erklärte:
„In Reitbrook ist die Stimmung gegen den Lehrer schon so, dass man mit dem Gedanken spielt, ihm einmal ein Fell voll zu geben. Auf der Sitzung ist dem Lehrer gesagt worden, dass er das Vertrauen der Eltern nicht mehr hätte. Ich selbst habe ihm auch die Misshandlung meiner Tochter vorgehalten, er hat aber nichts darauf erwidern können.“[15]
Die Eltern dokumentierten die Verletzungen ihrer Kinder, gingen in die Oberschulbehörde und in die Gesundheitsbehörde, ließen die Kinder untersuchen und die Befunde protokollieren. Nach einem Vorfall 1935 war der Mutter eines Mädchens von der Schulbehörde „schriftlich mitgeteilt worden, dass der Lehrer einen Verweis erhalten hätte“.[16]
Der Gemeindevorsitzende Richard Peters wurde noch einmal befragt und machte folgende Aussage:
„Mir wurden mehrfach Beschwerden der Eltern über Misshandlungen der Schulkinder überbracht. Ich wurde davon unterrichtet, dass einige Eltern schon zur Oberschulbehörde waren und von dort eine Hilfe nicht bekommen haben. Aus diesem Grunde habe ich mich mit Gemeindeangehörigen besprochen, wie dem abzuhelfen sei, zumal die Stimmung in Reitbrook gegen den Lehrer schlecht wurde. So hörte ich, dass man ihm aufpassen wollte, um ihn zu verprügeln. Weiter kam mir zu Ohren, dass der Lehrer, der davon wohl etwas gehört haben musste, am Tage nur noch in Uniform (Amtswalter) und abends überhaupt nicht mehr auf die Straße gehe.
Im Übrigen bin ich selbst als Gemeindevorsitzender aus dem, was ich gehört und gesehen habe, davon überzeugt, dass die Beschwerden gegen den Lehrer weit gerechtfertigt sind. Er hat zweifellos Kinder derart misshandelt, dass man das nicht mehr als normale Züchtigung ansehen kann. Ich als Bauer weiß, dass es ungehörig und strafbar ist, ein Tier zu misshandeln und ich muss den Gemeindeangehörigen Recht geben, wenn Sie der Ansicht sind, dass sie es nicht nötig haben, ihre Kinder derart misshandeln zu lassen. Ich halte darum eine Abhilfe des jetzigen Zustandes für notwendig.“[17]
Am 3.11.1937 wurde Erich Müffelmann selbst von der Kriminalpolizei in Bergedorf vernommen. Müffelmann rechtfertigte sein Verhalten als pädagogische Maßnahmen, die Disziplin und Lernfortschritte bewirken sollten. Er zeigte sich andererseits ziemlich schlicht, wenn er zum Beispiel formulierte, ein Schüler sei „im allgemeinen ein ganz ordentlicher Junge, nur ein bisschen doof“ und dann erläuterte: „Er sollte mir eine Antwort geben, die in einem Buch stand, das er vor sich auf dem Tisch liegen hatte. Ich habe ihm ins Genick gefasst und auf das Buch gedrückt und dabei gesagt, dort stände die Antwort. Es ist möglich, dass er sich dabei an seinen Fingernägeln die Haut von der Nase abgeschöpft hat, denn er hatte die Hände auf dem Tisch liegen. Auch ist möglich, dass ich ihn vorher am Hals hatte und geschüttelt habe.“[18]
Bei einem anderen Fall, als ein Vater mit einem verprügelten Jungen zu ihm kam, erklärte er: „Ich habe mir selbst die Striemen angesehen und ich war selbst sehr erstaunt, dass die Spuren der Schläge so stark zu sehen waren.“
Dann versuchte er, sein Verhalten damit zu entschuldigen, es hätte sich um ein sehr verzogenes Kind gehandelt und: „Ich konnte nicht dulden, dass das Kind in der Schule mit seinem eigenen Willen durchkommt.“[19]
Bei einem Mädchen, über das Müffelmann sich ärgerte, weil es „bei jeder Gelegenheit anfing zu weinen“, sagte er: „Nicht alleine wegen des Weinens hat sie Schläge bekommen, sondern infolge ihrer Verzogenheit war sie auch bockbeinig und gab auf Fragen überhaupt keine Antworten, alles Bitten half da nichts. Darum hat sie schließlich von mir einige Ohrfeigen bekommen, die aber durchaus im Rahmen einer angebrachten Züchtigung blieben.“[20]
So ging es weiter, Erich Müffelmann bewies, dass er eine eigenwillige Vorstellung von effektiver Pädagogik hatte. Es ist zu befürchten, dass er mit dieser Haltung keine Ausnahme in der Lehrerschaft dieser Zeit gewesen ist. Aber selten haben sich Eltern so massiv gemeinsam gegen die Praktiken eines Lehrers gewehrt, insbesondere nicht gegen jemanden, der vor Ort formal eine Autorität war und verankert in der NSDAP, auch wenn Müffelmann ein „Zugezogener“ war.
Kriminaloberassistent Werner machte im Anschluss an das von Müffelmann unterzeichnete Protokoll der Vernehmung dazu noch einige Bemerkungen:
„Müffelmann ist Schulungsleiter (nicht Propagandaleiter) der NSDAP, Ortsgruppe Allermöhe. Bei den Ermittlungen stellte sich heraus, dass M. die notwendige Fühlung mit der Reitbrooker Bevölkerung nicht hat. Er wird von den Bauern als Fremder angesehen, und selbst steht er, wie er erklärte, den Vier- und Marschländer Bauern fremd gegenüber. Dass solche Zustände – gerade in Reitbrook und Allermöhe – regelmäßig zu Explosionen führen, zeigen Beispiele der letzten Jahre. Es haben von dort ein Arzt, der Pastor und ein Polizeibeamter aus denselben Gründen weichen müssen, und hierbei musste Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei auch zum Teil tätig werden. M. ist selbst Bauernsohn und hat trotzdem den dortigen Bauern nicht näherkommen können. Die Schuld kann man weder ihm noch den Bauern geben. Die Vier- und Marschländer sind ein Volk, mit dem nicht jeder auskommen kann. M. erklärte, dass er mehrfach bei seiner vorgesetzten Behörde um Versetzung gebeten, eine solche aber noch nicht erreicht habe.
In dem fremden Gegenüberstehen scheinen die in der Akte behandelten Unzuträglichkeiten im Wesentlichen begründet zu sein. Der Widerstand der Eltern gegen den Lehrer scheint sich auf einige Kinder übertragen zu haben. Nur daraus sind Widersprüchlichkeiten, wie M. sie schildert, erklärlich. M. erklärte, dass er sich bei solchen Gelegenheiten so aufgeregt habe, dass er sich hinterher krank gefühlt habe. Seine Nervosität erklärt er aus den unerquicklichen Verhältnissen. Er gibt zu, in der Erregung mitunter zu stark geschlagen zu haben. Dass durch die Schläge Verletzungen verursacht wurden, will er nicht vorausgesehen und auch nicht gewollt haben, keinesfalls will er vorsätzlich über das zulässige Züchtigungsmaß hinausgegangen sein. Unterzeichneter hat den Eindruck gewonnen, dass M. kein blindwütiger Schulmeister ist. Wohl scheinen seine Nerven manchmal mit ihm durchzugehen, Aussichten für eine erfolgreiche Tätigkeit des Lehrers in Reitbrook in der Zukunft bestehen nicht. Eine umgehende Versetzung scheint im allgemeinen Interesse erforderlich.“[21]
Der Oberstaatsanwalt beim Landgericht Hamburg verfasste am 24.2.1938 eine Anklageschrift gegen Erich Müffelmann, in der er ihn anklagte, „drei Schülerinnen roh misshandelt zu haben und in Tateinheit hiermit als Beamter in Ausübung seines Amtes vorsätzlich eine Körperverletzung begangen zu haben“.[22]
Am 3.3.1938, um sieben Uhr morgens, wurde Erich Müffelmann in seiner Dienstwohnung aufgesucht, ihm der Haftbefehl verkündet und die Polizisten nahmen ihn in Untersuchungshaft. Die Kultur- und Schulbehörde wurde darüber verständigt und gebeten, eine interne Vertretungsregelung zu veranlassen.[23]
Noch am selben Tag teilte Gauleiter Karl Kaufmann Erich Müffelmann mit einer einstweiligen Verfügung mit, dass er aus der NSDAP ausgeschlossen sei. „Sie haben durch Ihre grundlosen Misshandlungen der Ihrer Obhut unterstehenden Schülerinnen dem Ansehen der NSDAP, der sie als Ortsgruppenschulungsleiter zu dienen hatten, einen solchen Schaden zugefügt, dass Sie der Gemeinschaft der NSDAP nicht mehr angehören können.“[24]
Erich Müffelmann war in diesen Jahren offensichtlich überfordert gewesen. In seiner Personalakte gibt es mehrere Schreiben von 1935 und 1936 sowohl an den zwischenzeitlich für den Schulbereich zuständigen Senator Wilhelm von Allwörden und später auch an Reichsstatthalter Karl Kaufmann, in denen er seine materielle Not schildert. Das Einkommen war niedrig bei gleichzeitiger Rückzahlung der geliehenen Gelder für seine Ausbildung, die ihn und seine Familie in Not brachten, insbesondere auch seine beiden Brüder, die für ihn gebürgt hatten. Müffelmann und seine Frau waren schon vom Gerichtsvollzieher aufgesucht worden.[25]
Aber auch die Schreiben an die einflussreichen Parteigenossen halfen nichts. Am 5.3.1936 wurde ihm mitgeteilt, dass die Schulverwaltung keine weiteren Vorschüsse gewähren könne. „Es muss Ihnen demnach überlassen bleiben, die Abtragung der durch Studium und Heirat erwachsenen Schuldverpflichtungen mit Hilfe Ihrer Angehörigen, die für sie die Bürgschaft übernommen haben, zu regeln.“[26]
Erich Müffelmann blieb trotz seiner materiellen Sorgen und der damit verbundenen Verbitterung ein aktiver Nationalsozialist. Am 1.9.1936 teilte er der Landesunterrichtsbehörde mit, dass „die Kreisleitung der NSDAP- Bergedorf ihn als Delegierten zum Reichsparteitag in Nürnberg gebeten habe und er um Genehmigung und Beurlaubung bitte“.[27]
Interessant ist in diesem Zusammenhang, was Erich Müffelmann in seiner Stellungnahme zur Anklageschrift in den Vordergrund stellte, was ihm offenbar am meisten missfallen und ihn aufgeregt hatte:
„Es wird behauptet – wohl aufgrund von Äußerungen von ein oder zwei Einwohnern Reitbrooks – ich trüge die Uniform des politischen Leiters zum persönlichen Schutz. Diese ernstgemeinte Unterstellung weise ich entschieden zurück. Ich habe hierbei die Empfindung, dass dieses Gerede von Menschen ausgeht, die zwar selbst niemals bereit sind mitzuarbeiten, die aber durch diese Behauptung auch meine Stellung in der Partei angreifen möchten, die aber eine andere, begründetere Form nicht finden können. Mir stände die Uniform zu hoch. Es kommen oft Wochen, in denen ich viermal Dienst habe, also auch viermal Uniform anziehe. Ich habe dann nicht noch Zeit, in Zivil viel herumzufahren. Gleichzeitig bin ich aber noch Turnwart in einem Turnverein und bin vom Sommer bis Weihnachten jede Woche einmal zum Turnen mit dem Rade gefahren. Jeder, der mir also im Ernste auflauern wollte, hat das gewusst. Und im Übrigen entspricht es nicht den tatsächlichen Verhältnissen, dass die Bevölkerung so ablehnend zu mir steht. Wenn nach dreijähriger Dienstzeit ihres Lehrers ein Polizeibeamter die Menschen nach ihrer Einstellung zu ihrem Lehrer fragt, so können wohl im Augenblick der Überraschung recht verschiedene Urteile angegeben werden, und einen Feind hat ein jeder, der gerade durchzugehen versucht. Ich bin aber überzeugt, dass der wertvolle Teil Reitbrooks ganz für mich eintritt.“[28]
Das am 24.6.1938 gefällte Urteil war keine nationalsozialistische Gesinnungsrechtsprechung. Es benennt klar die überschrittenen Grenzen durch Erich Müffelmann, versucht aber auch seiner Persönlichkeit und seinen Lebensbedingungen gerecht zu werden. So wird klar gesagt, dass bei den „Misshandlungen, die der Angeklagte als beamteter Lehrer an einer öffentlichen Schule und während des Unterrichts an seinen Zöglingen begangen hat, eine Körperverletzung im Amte gemäß § 340 StGB vorliege“.[29]
Allerdings: „Die Taten des Angeklagten sind nicht der Ausfluss einer rohen Gesinnung, sondern einer inneren Hemmungslosigkeit. Dieses ergibt sich nicht nur aus den Ausführungen des Physikus Dr. Löffler, der diese Hemmungslosigkeit betont. Es ergibt sich weiter aus einer Würdigung der ganzen Persönlichkeit und des bisherigen Lebensschicksals des Angeklagten. Der Angeklagte gehört nicht zu dem unerfreulichen Typ des sadistischen Prügelpädagogen. Seine Verfehlungen erklären sich vielmehr nach Überzeugung der Strafkammer daraus, dass er die Kontrolle und Herrschaft über sich selbst und die innere Selbstsicherheit in seinem Berufe aus verschiedenen Ursachen verloren hat. An diesen Ursachen ist der Angeklagte nur zum Teil selbst schuld. Er ist von Natur ein schwerblütiger Mensch, dem die Erreichung seines Lebenszieles nicht leicht geworden ist. Sein Unglück war es, dass er von seiner vorgesetzten Behörde vor eine Aufgabe gestellt wurde, der er, wie er selbst zugibt, nicht gewachsen war und für die er weder charakterlich noch nach seiner Ausbildung und Berufserfahrung die Voraussetzungen mitbrachte. Wäre ihm als jungen Anfänger nicht gleich die anerkanntermaßen schwierige Leitung einer einklassigen Schule übertragen, sondern wäre er zunächst noch wie in Kirchwerder-Seefeld unter einem verständigen Schulleiter vor weniger schwierige Aufgaben gestellt worden, dann wäre er vermutlich nicht gescheitert. Die Kultur- und Schulbehörde hat jedoch geglaubt, seinen mehrfachen Versetzungswünschen aus verwaltungsmäßigen Gründen nicht entsprechen zu können. Nicht ohne Bedeutung waren auch die persönlichen Sorgen des Angeklagten. Diese rührten daher, dass seine junge Frau vielfach kränkelte und dass seine finanziellen Verhältnisse infolge der Abtragung des Studiendarlehens schwierig war. Vor allem aber ist dem Angeklagten zum Verhängnis geworden, dass er mit seinen Kräften nicht hausgehalten, sondern sich übernommen und überarbeitet hat. Neben dem Unterricht und der Vorbereitung für diesen noch die Leitung eines Turnvereins, das Amt eines Schulungsleiters und zeitweise auch Propagandaleiters der Partei und schließlich ehrenamtliche Arbeit für die Gemeinde – das war zu viel für diesen Angeklagten –, der jede seiner Pflichten ernst nimmt. Der Angeklagte hatte, wie sich aus den Bekundungen des Schulleiters Sievers und des Gemeindevorstehers ergibt, den Ehrgeiz, seine Dorfkinder auf eine möglichst hohe Bildungsstufe zu bringen, dabei übersah er die Grenzen des Erreichbaren und wurde unduldsam und reizbar gegen die Kinder, die ihm bei Verfolgung seines Zieles hinderlich waren. Es ist bezeichnend, dass es fast immer nur die schwachbegabten Schüler und Schülerinnen waren, gegenüber denen er sich vergaß, während die aufgeweckten Kinder, die in der Hauptverhandlung vernommen sind, über ihn nicht zu klagen haben, ihn vielmehr für ihren ‚nettesten Lehrer‘ erklären. Dies mag von mangelnder pädagogischer Einsicht zeugen, beweist aber andererseits ebenfalls, dass Reizbarkeit und mangelnde Selbstkontrolle, nicht aber rohe Gesinnung den Angeklagten zu der Misshandlung der Kinder getrieben haben.“[30]
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass „die Misshandlungen der kleinen und schwächlichen Mädchen, bei denen noch keineswegs alle Erziehungsmittel erschöpft waren, trotz aller für den Angeklagten sprechenden Milderungsgründe, so schwer waren, dass an sich wohl nur eine Gefängnisstrafe eine angemessene Sühne gewesen wäre. Trotzdem ist auf eine Geldstrafe erkannt worden. Das Gericht hat dem Angeklagten damit vielleicht eine weitergehende Milde zuteil werden lassen als er verdient und die Erfordernisse des Jugendschutzes gestatten. Hierbei hat sich das Gericht jedoch auch von der Erwägung leiten lassen, dass eine Gefängnisstrafe die endgültige Entfernung des Angeklagten aus dem Lehrerberuf und aus der NSDAP unvermeidlich machen würde. Diese Konsequenzen würden einer Vernichtung der Existenz, des Lebensglückes und der Ehre dieses jungen Angeklagten gleichkommen und trotz der Schwere der Taten zu hart sein, vor allem deshalb, weil nach der Auffassung des Gerichtes die Schuld, dass es zu den bedauerlichen und schweren Vorfällen gekommen ist, nicht nur bei dem Angeklagten liegt.“[31]
Am Ende wurde Erich Müffelmann „zu einer Geldstrafe von 600 Reichsmark verurteilt. Die erlittene Untersuchungshaft musste dem Angeklagten voll angerechnet werden, da sie nicht auf sein Verschulden zurückzuführen ist. Die erkannten Geldstrafen gelten als durch die Untersuchungshaft verbüßt.“
Und an Erich Müffelmann gerichtet stellte das Gericht fest: „Das Gericht nimmt an, dass der Angeklagte diese Milde richtig zu würdigen weiß und durch das in diesem Verfahren Erlebte für alle Zukunft gewarnt ist.“[32]
Am 24.3.1938 teilte die Schulverwaltung mit, dass Müffelmann in die Stadt versetzt werde und seine Dienstwohnung zu räumen habe. Dies konnte Müffelmann erst nach Abschluss des Verfahrens tun.[33]
Müffelmann wurde zuerst an den Käthnerkamp 8 versetzt[34], dann an die Schule Langenfort 70, ein halbes Jahr später an die Schule Finkenau 30, schließlich an die Hilfsschule Humboldtstraße 85. Ständige Wechsel im Halbjahrestakt.[35]
Zumindest die letzten Stationen zeigten, dass Erich Müffelmann die Lektionen der Richter des Landgerichts gelernt hatte. So vermeldete der Bericht der Hilfsschule Humboldtstraße 85:
„Herr Müffelmann ist seit Ostern dieses Jahres an unserer Schule tätig. Er versieht seinen Dienst immer gewissenhaft und sorgfältig. Er beteiligt sich bereitwilligst und oftmals freiwillig an Arbeiten, die über den Rahmen seines persönlichen Arbeitsgebietes hinaus vorkommen. Er wird von allen Kollegen wegen seines ruhigen, sachlichen und verträglichen Wesens geschätzt. Die Kinder seiner Klasse hängen an ihm und sind des Lobes über ihren Lehrer voll. Auch die Eltern freuen sich, dass ihre Kinder einen so tüchtigen Lehrer haben.
Auch über die Schularbeit hinaus ist Herr Müffelmann tätig. Er arbeitet in der NSDAP als Schulungsleiter einer Ortsgruppe und muss als solcher erhebliche Zeit für diesen Dienst aufbringen.“[36]
Der stellvertretende Schulleiter der Hilfsschule Finkenau konnte sich dem Bericht „voll und ganz anschließen“.[37]
Die sicherlich nicht durchweg erfreulichen „Wanderpokal-Stationen“ endeten im Juni 1940, als Erich Müffelmann zur Wehrmacht eingezogen wurde. Dort erlebte er Wertschätzung und Erfolge. Am 1.7.1943 wurde er zum Feldwebel befördert, am Ende des Krieges war Müffelmann Leutnant.[38]
Eine dienstliche Beurteilung seines zwischenzeitlichen Hauptmanns und Kompaniechefs wurde der Schulverwaltung am 20.10.1941 mitgeteilt. Müffelmann war zu dem Zeitpunkt Kommandoführer eines Arbeitskommandos und es hieß über ihn: „Er versieht diesen Posten entschlossen und zielbewusst. Seine militärischen Leistungen sind gut, seine Führung ist sehr gut.“[39]
Offenbar war Erich Müffelmann auch bei der NSDAP rehabilitiert und wieder als Mitglied und Amtsträger tätig geworden. Wie in anderen Fällen auch beförderte Reichsstatthalter Karl Kaufmann ihn in Abwesenheit bei der Wehrmacht. Der zwischenzeitliche Senator Friedrich Ofterdinger teilte ihm am 30.5.1943 seine Beförderung mit:
„Der Herr Reichsstatthalter in Hamburg hat Sie mit Wirkung vom 1. April 1943 zum Hauptschullehrer ernannt. Ich beglückwünsche Sie herzlich zu dieser Ernennung und benutze die Gelegenheit, Ihnen für die Zukunft, besonders für die Zeit Ihres Einsatzes als Soldat, alles Gute zu wünschen. Mit diesem Wunsche verbinde ich die Hoffnung, dass Sie nach dem Siege alsbald Ihre Friedenstätigkeit bei der Schulverwaltungsarbeit freudig und in voller Gesundheit wieder aufnehmen können. Ernennungsurkunde und Einweisungsverfügung sind in Ihrer Abwesenheit an Ihre Ehefrau ausgehändigt worden.“[40]
Die Geschichte ging bekanntlich anders aus, Erich Müffelmann war am 20.8.1945 nach kurzer Kriegsgefangenschaft aus der Wehrmacht entlassen worden. Mit Schreiben vom 1.10.1945 entließ ihn Schulsenator Heinrich Landahl auch aus dem Hamburger Schuldienst.[41]
Erich Müffelmann füllte den Entnazifizierungsfragebogen am 21.8.1945 aus. Darin räumte er seine NSDAP-Mitgliedschaft seit Dezember 1932 ein, auch die Mitgliedschaft im NSLB seit dem 1.6.1933, in der NSV seit 1934 und im NS Reichsbund für Leibesübungen seit 1935. Er verheimlichte auch nicht, seit 1933 Politischer Leiter gewesen zu sein.[42] Ohnehin war der Schulbehörde bekannt, dass es gegen Müffelmann ein Strafverfahren mit dem beschriebenen Urteil gegeben hatte. Schulrat Gustav Schmidt war wieder im Amt und Erich Müffelmann bat Oberschulrat Fritz Köhne am 19.2.1946 um ein Gespräch. Der Inhalt seines Besuchs in der Schulbehörde ist nicht dokumentiert, aber offenbar hatte Köhne ihm mitgeteilt, dass es bei der Sachlage für Müffelmann im laufenden Entnazifizierungsverfahren kaum eine Chance für eine sofortige Wiedereinstellung geben würde.[43]
Erich Müffelmann war während des Krieges nach den Angriffen auf Hamburg „ausgebombt“ und wohnte mit seiner Familie seitdem wieder im Kreis Verden an der Aller, in Döhlbergen, wo er als Tischler arbeitete.[44]
Von dort legte er am 26.9.1946 Einspruch gegen seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis ein.[45] Er stellte seine persönliche Entwicklung dar, bei der er sich von Beginn an mit den schwierigsten materiellen Bedingungen auseinandersetzen musste. Er schrieb, dass er nach Ablegung seiner Prüfung an der Universität Hamburg im Mai 1931 „wegen der schlechten Finanzlage des Staates keine Aussicht auf baldige Anstellung“ gehabt hätte. „Im Jahre 1932 konnte ich an einer Privatschule in Lübeck unterrichten, wurde aber im November 1932 entlassen, weil die Anstalt wirtschaftlich vor dem Ruin stand. Ich war wieder stellungslos. Damit bestand auch keine Hoffnung, die Studienschulden schneller zu zahlen, die mein Vater in Ermangelung eigenen Kapitals für mich aufgenommen hatte und die ich verzinsen und zurückzahlen musste. Im Hinblick auf die allgemeine Arbeitslosigkeit war ich überzeugt, dass nur ein umfassendes Arbeitsbeschaffungsprogramm, wie es Hitler verkündet hatte, Staat und Wirtschaft vor dem Untergang retten könnte. So trat ich am 1. Dezember 1932 der NSDAP bei.“[46]
Müffelmann zeichnete ein Bild von sich, dass er im guten Glauben in der NSDAP gearbeitet hatte, „weil einerseits der Staat gerade vom Lehrer besondere politische Aktivität verlangte und weil andererseits die Bevölkerung eine ehrenamtliche Arbeit auf die Lehrer abzuwälzen suchte. Mir wurde dabei die Schulung in der Ortsgruppe übertragen, ein Amt, das mir am meisten mit meinem Beruf zu harmonieren schien. Auch in Ausübung dieses Amtes wird mir niemand in den genannten Landgemeinden eine Inkorrektheit oder eine Unanständigkeit gegenüber Nichtparteigenossen nachsagen können. Im Verlaufe meiner Mitarbeit merkte ich aber, dass Theorie und Praxis der Partei nach der Machtübernahme oft nicht übereinstimmten mit dem Ideal, das ich bei Eintritt in die Partei gehabt hatte. Zunächst hielt ich dies für Kinderkrankheiten, deren Ursachen sich allmählich verlieren würden. Ich habe dann in den Jahren 1936 und 1937 mit wachsender Abneigung mein Amt betreut, konnte aber meine Mitarbeit nicht einstellen, weil sonst Vergeltungsmaßnahmen gegen mich und meinen Beruf erfolgt wären. Dieser indirekte Zwang war neben anderem ein Grund, mich mehrmals um eine Stellung in der Stadt zu bewerben. Im Jahre 1938 zog ich dann um. In der Stadt Hamburg wurde ich mehrfach von meiner Ortsgruppe – unter Hinweis auf meine Beamtenstellung – zur aktiven Mitarbeit und zur Übernahme eines Parteiamtes aufgefordert. Ich habe dies stets abgelehnt und erklärt, ich könnte mich nicht mehr so wie vorher einsetzen.“[47]
Das sah in dem Bericht von der Schule Humboldtstraße ganz anders aus, wo gerade seine Tätigkeit als Schulungsleiter einer Ortsgruppe der NSDAP positiv hervorgehoben wurde. Und auch das Strafverfahren gegen ihn, als eigentlicher Grund, vom Landkreis nach Hamburg zu ziehen, erwähnte Erich Müffelmann mit keinem Wort.
Sein Schreiben war sehr geschickt aufgebaut, Selbstkritik und Reue schienen glaubwürdig:
„Ich gestehe meine anfängliche Mitarbeit für die NSDAP offen ein. Vorteile habe ich dadurch aber nicht gehabt, nur Arbeit und finanzielle Opfer. Dabei habe ich aber niemandem etwas zuleide getan, und ich bin überzeugt, dass jeder aus dem Hamburger Landgebiet mein anständiges Verhalten zugeben wird. Ich habe mich von meinem Idealismus leiten lassen, habe mich aber doch bereits nach wenigen Jahren von der Phraseologie und Ideologie der Partei freigemacht. Ich weiß, dass mich das von meiner Mitverantwortung und Mitschuld nicht befreit. Ich habe darum sofort freiwillig nach meiner Entlassung aus der Gefangenschaft im August 1945 beim Neubau einer Brücke in Verden geholfen. Ich wollte mit Hand anlegen am Aufbau. Nach ihrer Fertigstellung im Dezember 1945 habe ich bei einem Bauern gearbeitet, seit dem 1. April des Jahres bin ich bei einem Tischler beschäftigt. Ich bin hartes Arbeiten von Jugend auf gewohnt, und ich habe mich für körperliche Arbeiten nie zu gut gedünkt. Gleichwohl würde ich gern wieder in meinen früheren Beruf zurückkehren. Denn ich war gern Lehrer und habe auch jetzt noch eine große innere Neigung für diesen Beruf. Ich kann ferner aus innerer Überzeugung erklären, dass ich ehrlich dem heutigen Staat dienen und positiv für ihn wirken kann. Ich denke nicht mehr daran, noch einer Führeridee zu huldigen, die der Welt so viel Not und Leid brachte, oder für Parteigrundsätze einzutreten, die uns alle an den Rand des Abgrunds geführt haben. Die Mitglieder der Gemeinde, in der ich seit einem Jahr wieder lebe, kennen mich von Kindheit an. Ich bitte, bei ihr Erkundigungen über mich einzuziehen.“[48]
Und auch sein letzter Hinweis war sicherlich dazu angetan, einen Entnazifizierungsausschuss, der sich nicht mit allen Einzelheiten der Berufsbiografie von Erich Müffelmann beschäftigte oder beschäftigten konnte, für ihn einzunehmen.
„Zum Schluss möchte ich noch eine Bemerkung persönlicher Art anfügen. Im Juli 1943 wurde ich in Hamburg total ausgebombt und verlor dadurch das Heim, in das ich all mein Gut hineingesteckt hatte, restlos. Heute wohne ich mit Frau und zwei Kindern in einem Behelfsheim. Beim Brückenbau in Verden verdiente ich monatlich etwa 100 Mark, jetzt beim Tischler etwa 80 Mark. Nennenswerte Ersparnisse habe ich nicht, weil ich bis Ende 1942 die Schulden tilgen musste, die ich zur Bestreitung der Studiumskosten einst aufgenommen hatte.“[49]
Objektiv gesehen war der Lebensweg von Erich Müffelmann tatsächlich schwierig gewesen. Er konnte sogar Leumundszeugnisse aus Reitbrook beibringen von Einwohnern, die ihm bestätigten, „als tüchtiger Lehrer sehr beliebt“ gewesen zu sein. Auch aus Döhlbergen, wo der Bürgermeister und der Gemeinderat sowie ein SPD-Mitglied seit 1904 bestätigten, er sei „ein ruhiger, verlässlicher und gewissenhafter Mann, der politisch nie hervorgetreten ist“.[50]
Und selbst der ehemalige stellvertretende Schulleiter der Hilfsschule Humboldtstraße 85, der am 11.10.1939 in einem „Bericht über den Lehrer Müffelmann“ noch geschrieben hatte: „Er arbeitet in der NSDAP als Schulungsleiter eine Ortsgruppe und muss als solcher erhebliche Zeit für diesen Dienst aufbringen“, wusste am 16.12.1946 zu erklären, in seiner Eigenschaft als stellvertretender Schulleiter wären ihm „keine Klagen, weder von den Kollegen noch aus der Elternschaft über parteipolitische Betätigung oder besonderes Eintreten des Kollegen Müffelmann für die NSDAP zu Ohren gekommen“.[51]
Es war Gustav Schmidt, der für die Schulbehörde am 28.10.1946 eine Stellungnahme abgab, die die Angelegenheit differenzierte und einen für Müffelmann positiven Vorschlag enthielt:
„Müffelmann ist mir persönlich bekannt. Ich erinnere nicht, dass er ein eifriger Parteigenosse gewesen ist. Ich weiß, dass er während seiner ersten Lehrertätigkeit in seiner früheren Gemeinde Reitbrook gar kein Ansehen genoss. Es kam verschiedentlich zu Anzeigen gegen ihn, sodass er schließlich wegen Überschreiten des Züchtigungsrechtes vor den Strafrichter kam, der ihn als schuldig verurteilte. Ich führe dieses an, um zu zeigen, dass sein Einfluss als Parteigenosse und Schulungsleiter nicht stark gewesen sein kann, sonst hätte man ihm gegenüber als Parteigenossen und Amtsträger andere Mittel angewandt, um ihn aus der Gemeinde zu entfernen. Aus meiner Kenntnis der Prozessakte sah ich weniger Müffelmann schuldig als seinen Vorgesetzten, der ihn als jungen unerfahrenen Lehrer an die einklasssige Schule in einer unruhigen Gemeinde setzte. Dort musste der unerfahrene und unbeholfene Lehrer schuldig werden. Ich habe Müffelmann in meinen Kreis in die Stadt übernommen und habe ihn beobachtet. Er hat sich jahrelang im Unterricht und in seiner sonstigen Tätigkeit gut gehalten. Während dieser Zeit ist er nie nationalsozialistisch hervorgetreten. Sein früher Parteieintritt – 1932 – erklärt sich wohl aus den Umständen, die er angibt: Gläubigkeit eines jungen Menschen, der zudem in wirtschaftlicher Not war. Ich möchte vorschlagen, Müffelmann nach einer Bewährungsfrist zunächst als Angestellten wieder zu beschäftigen.“[52]
Der Fachausschuss schloss sich am 29.8.1947 dem Vorschlag von Schulrat Schmidt an, und schlug vor, Müffelmann „nach angemessener Frist, vielleicht am 1.8.1948 als Lehrer im Angestelltenverhältnis zu beschäftigen. Es spricht für Müffelmann, dass er sich sofort, im September 1945 zur Wiederaufbauarbeit (Brückenbau und in der Landwirtschaft) eingesetzt hat und nun als Tischler umlernt.“[53]
Der Berufungsausschuss 17 sah das am 8.10.1947 ähnlich und entschied, ihn als angestellten Lehrer wieder zu beschäftigen und zum 1.10.1949 dann in das Beamtenverhältnis zu überführen. Wegen seines frühen Beitritts zur NSDAP wurde er in Gruppe IV eingestuft.[54]
Nun war Erich Müffelmann in der komfortablen Situation, auch in Niedersachsen eine Einstellung finden zu können und darüber hinaus hatte er 1949 in Verden „ein Haus günstig kaufen können“, wie er der Schulbehörde in Hamburg mitteilte.[55]
Hamburg hatte aber schnell reagiert und ihn zum 8.3.1948 wieder eingestellt, zunächst in Wilhelmsburg, ab dem 1.6.1948 an der Schule Marmstorf.[56]
Ein Jahr später war Erich Müffelmann wieder Beamter und hatte am 29.9.1949 seinen Lehrertauschwunsch nach Niedersachsen mitgeteilt.[57]
Bemerkenswert ist, dass das Land Niedersachsen die Einstellung von Erich Müffelmann am 8.5.1950 nach Einsicht in seine Personalakte ablehnte und er somit in Hamburg blieb.[58]
Harburgs Schulrat Dr. Otto Hattermann schrieb am 18.4.1950 ein pädagogisches Gutachten über Erich Müffelmann, in dem es hieß:
„Herr Müffelmann ist seit dem 1.6.1948 in der Schule Marmstorf beschäftigt. Während dieser Zeit hat er sich als gewissenhafter und arbeitsfreudiger Lehrer gezeigt. Im Unterricht und in der Erziehung hatte er gute Erfolge. Vom außerdienstlichen Verhalten ist nichts Nachteiliges bekannt.“[59]
Diese Beurteilung stützte sich weitestgehend auf ein kurzes Gutachten des Schulleiters der Volksschule Marmstorf, Adolf Brunkhorst, der, in Kenntnis des Wunsches von Erich Müffelmann, nach Niedersachsen zu wechseln, ergänzt hatte: „Ein eventueller Weggang von ihm würde von hieraus nur bedauert werden.“[60]
Im Laufe der Zeit fand Erich Müffelmann offenbar seinen Frieden an der Schule in Marmstorf. Am 29.4.1960 befürwortete die Lehrerkonferenz einstimmig mit zwölf Stimmen, Müffelmann zum stellvertretenden Schulleiter zu benennen. Am 15.6.1960 bestellte die Schulbehörde ihn zum Stellvertreter des Schulleiters.
Am 18.9.1968 stellte Erich Müffelmann den Antrag auf Pensionierung zum 1.4.1969. Als Begründung gab er an:
„Vor etwa zwei Jahren starb mein Sohn auf eine bis heute noch ungeklärte Weise. Diesen Schlag habe ich nicht überwinden können. Meine Frau leidet noch mehr darunter. Diese seelische Belastung behindert mich stark in der Ausübung meines Dienstes. Trotz Abraten meines Arztes will ich aber versuchen, meinen Dienst bis zum Ende des alten Schuljahres zu versehen.“[61]
Dass die Welt von Erich Müffelmann und seiner Familie nicht mehr in Ordnung war, zeigt ein kurzer Vermerk dazu vom 25.9.1968 von Schulrat Egon Hopfgarten:
„Herr Müffelmann war in meiner Sprechstunde und hatte mich über sein Vorhaben, sich vorzeitig pensionieren zu lassen, orientiert. Nach den mir vorgelegten Unterlagen hat sich sein Sohn erhängt. Herr M. hat versucht, den Gerichten nachzuweisen, dass es sich hier um einen geplanten Mord durch Freimaurer handelte. Dieser Nachweis ist vom Gericht nicht anerkannt worden. Ich halte es für besser, wenn Herr M. vorzeitig pensioniert wird, da nicht auszuschließen ist, dass durch diese seelische Belastung der Unterricht leiden wird.“[62]
Erich Müffelmann starb am 1.10.1985.[63]
Text: Hans-Peter de Lorent

Anmerkungen
1 Angaben laut Personalakte Müffelmann, StA HH, 361-3_58468; sowie Ermittlungshilfe für den Vorsitzenden der großen Strafkammer V beim Landgericht in Hamburg über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten Erich Müffelmann vom 1.4.1938, StA HH, 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht-Strafsachen_7556/38
2 Ermittlungshilfe Landgericht a. a. O.
3 Ebd.
4 Personalakte a. a. O.
5 Personalakte a. a. O.
6 Ermittlungshilfe Landgericht a. a. O.
7 Ebd.
8 Ebd.
9 Ebd.
10 Ebd., besonders ab S. 73.
11 Bericht der Schutzpolizei des Kreises Bergedorf, Landposten Allermöhe-Ost vom 29.9.1937, StA HH, 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht-Strafsachen_7556/38
12 Ebd.
13 Ebd.
14 Siehe die Biografie Dietrich Ossenbrügge, in: Hans-Peter de Lorent: Täterprofile Bd. 2, Hamburg 2017, S. 186 ff.
15 Vernehmung vom 2.11.1937, Bericht der Kriminalpolizei, Dienststelle Bergedorf, 1937 S. 15, StA HH, 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht-Strafsachen_7556/38.
16 Aussage von Frau Anna Sjösten am 2.11.1937, ebd.
17 Aussage des Gemeindevorstehers Peters, ebd.
18 Vernehmung von Erich Müffelmann vom 3.11.1937, ebd.
19 Ebd.
20 Ebd.
21 Ebd.
22 Anklageschrift des Oberstaatsanwalts bei dem Landgericht Hamburg vom 24.2.1938, StA HH, 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht-Strafsachen_7556/38
23 Vermerk vom 3.3.1938, ebd.
24 Einstweilige Verfügung der Gauleitung der NSDAP Hamburg vom 3.3.1938, ebd.
25 Schreiben an Reichsstatthalter Karl Kaufmann vom 3.2.1936; sowie Abschrift des Schreibens an Senator von Allwörden vom 15.10.1935, Personalakte a. a. O.
26 Mitteilung zum Gesuch um Gewährung eines Gehaltsvorschusses vom 5.3.1936, Personalakte a. a. O.
27 Schreiben an die Landesunterrichtsbehörde vom 1.9.1936, Personalakte a. a. O.
28 Stellungnahme Müffelmann zur Anklageschrift vom 8.3.1938, StA HH, 213-11 Staatsanwaltschaft Langericht-Strafsachen_7556/38
29 Urteil vom 24.6.1938, StA HH, 213-11 Staatsanwaltschaft Landgericht-Strafsachen_7556/38.
30 Ebd.
31 Ebd.
32 Ebd.
33 Personalakte a. a. O.
34 Siehe dazu die Biografie Hinrich Wriede, in: Hans-Peter de Lorent: Täterprofile Bd. 1, Hamburg 2016, S. 676 ff.
35 Personalakte a. a. O.
36 Bericht vom 11.10.1939, Personalakte a. a. O.
37 Ebd.
38 Personalakte a. a. O.
39 Beurteilung vom 20.10.1941, Personalakte a. a. O.
40 Schreiben vom 30.5.1943, Personalakte a. a. O.
41 Personalakte a. a. O.
42 Entnazifizierungsakte Müffelmann, StA HH, 221-11_Ed 4095
43 Personalakte a. a. O.
44 Schreiben von Erich Müffelmann an die Schulbehörde in Hamburg vom 29.9.1949, Personalakte a. a. O.
45 Schreiben vom 26.9.1946, Personalakte a. a. O.
46 Ebd.
47 Ebd.
48 Ebd.
49 Ebd.
50 Leumundszeugnisse in der Entnazifizierungsakte, a. a. O.
51 Bescheinigung vom 16.12.1946, Entnazifizierungsakte a. a. O.
52 Schreiben von Gustav Schmidt vom 28.10.1946, Entnazifizierungsakte a. a. O.
53 Fachausschuss von 29.8.1947, Entnazifizierungsakte a. a. O.
54 Berufungsausschuss 17 vom 8.10.1947, Entnazifizierungsakte a. a. O.
55 Schreiben vom 29.9.1949, Personalakte a. a. O.
56 Personalakte a. a. O.
57 Personalakte a. a. O.
58 Personalakte a. a. O.
59 Pädagogisches Gutachten vom 18.4.1950, Personalakte a. a. O.
60 Kurzes Gutachten von Schulleiter Brunkhorst vom 13.4.1950, Personalakte a. a. O.
61 Antrag von Erich Müffelmann vom 18.9.1968, Personalakte a. a. O.
62 Vermerk vom 25.9.1968, Personalakte a. a. O.
63 Personalakte a. a. O.
 

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Stand Januar 2024: 914 Kurzprofile und 332 sonstige Einträge.

Diese Datenbank ist ein Projekt in Fortsetzung (work in progress). Eine Vollständigkeit ist niemals zu erreichen. Sie startete online im Februar 2016 mit rund 520 Profilen und mehr als 200 weiteren Einträgen und wird laufend ergänzt und erweitert werden. Wissenschaftliche Institute, Gedenkstätten, Universitäten und zum Thema forschende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können gern ihre erarbeiteten Profile in diese Datenbank stellen lassen.

Quellenangaben, die sich auf Webseiten beziehen, sind die zum Zeitpunkt der Recherche gefundenen. Sollten Sie veraltete Links oder Aktualisierungen bzw. Verschiebungen der Inhalte feststellen, freuen wir uns über Hinweise.

Vor etlichen Jahren hat die Landesszentrale für politische Bildung Hamburg die Stolperstein-Datenbank www.stolpersteine-hamburg.de ermöglicht und gibt seit rund zehn Jahren gemeinsam mit dem Institut für die Geschichte der Deutschen Juden unter der Projektleitung von Dr. Beate Meyer und Dr. Rita Bake von der Landeszentrale für politische Bildung die Publikationsreihe „Stolpersteine in Hamburg, biografische Spurensuche“ heraus. Mit dieser Datenbank „Die Dabeigewesenen“ möchte die Landeszentrale für politische Bildung nun den Blick auf diejenigen lenken, die das NS-System stützten und mitmachten. Denn:

Eine Gesellschaft, die sich eine offene und freie Zukunft wünscht,
muss [...] über eine Kultur verfügen, die nicht auf dem Verdrängen
und Vergessen der Vergangenheit beruht.“ (Mario Erdheim Psychoanalytiker) 1)

Diese aktuell immer noch so wichtige Aussage bildet den inhaltlichen Ausgangspunkt dieser Datenbank. Sie enthält eine Sammlung mit Kurzprofilen über Menschen, die auf unterschiedlichste Weise an den NS-Gewaltverbrechen in Hamburg Anteil hatten, z.B. als Karrierist/innen, Profiteur/innen, Befehlsempfänger/innen, Denunziant/innen, Mitläufer/innen und Täter/innen. Aber auch sogenannte Verstrickte, die z. B. nach durchlittener Gestapo-Folter zum Spitzel wurden. Unter all diesen Dabeigewesenen gab es auch Menschen, die in keiner NS-Organisation Mitglied waren, die aber staatliche Aufträge - zum Beispiel als Künstler oder Architekt - annahmen und so von dem NS-System profitierten, im Gegensatz zu denen, die sich diesem System nicht andienten, deshalb in die Emigration gingen oder in Kauf nahmen, keine Karriere mehr zu machen bzw. kaum noch finanzielle Einnahmen zu haben.

Ebenso wurden solche Personen aufgenommen, die zum Beispiel vor und während der NS-Zeit den Idealen des Heimatschutzes und der Technik-Kritik anhingen und das NS-Regime dadurch unterstützten, indem sie staatliche Aufträge annahmen, die diesen Idealen entsprachen, da das NS-System solche Strömungen für seine Ideologie vereinnahmte.

Für die Datenbank „Die Dabeigewesenen“ wurden alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens wie Medizin, Justiz, Bildung und Forschung, Verwaltung, Kirche, Fürsorge und Wohlfahrt, Literatur, Theater und Kunst, Wirtschaft, Sport, Polizei und parteipolitische Organisationen berücksichtigt.

„denn wir können (…) das ganze Phänomen des Mitmachens und des Ermöglichens, das ja in der NS-Zeit eine genauso große Rolle gespielt hat, wie die Bereitschaft, selbst aktiver Täter vor Ort zu sein - das alles können wir nur verstehen, wenn wir die verschiedenen Facetten der Täterschaft noch viel genauer betrachten, als das bisher geschehen ist." 2)

In vielen Profilen wird der weitverbreitete Enthusiasmus vieler Deutscher für den Nationalsozialismus, gegenüber „seiner Wirtschafts- und Sozialpolitik, seine Architektur, seine Weltanschauung" 3) etc. deutlich. Und es zeigt sich, dass Menschen das NS-System stützten, indem sie z. B., ohne darüber nachzudenken und ohne zu hinterfragen, bereitwillig moralische und soziale Normen des NS-Staats übernahmen.

Mit Schaffung der „Ausgrenzungsgesellschaft“ war es für die „Mehrheitsgesellschaft“ möglich, u. a. NS-Rassentheorien praktisch umzusetzen.

Diese Erkenntnis ist angesichts heutiger aktueller gesellschafts-politischer Entwicklungen von Bedeutung. In einem Interview zum Thema Fremdenfeindlichkeit bemerkte der Antisemitismusforscher Prof. Dr. Wolfgang Benz auf die Frage, ob aus der Geschichte zu lernen sei. „Wir könnten schon. Wir könnten zum Beispiel lernen, dass der Fremde nicht schuld ist an dem Hass, der ihm widerfährt. Es scheint tatsächlich schwierig zu vermitteln zu sein, dass das Opfer nicht dafür verantwortlich ist, dass es totgeschlagen oder misshandelt wird. Juden werden nicht verfolgt, weil an ihnen etwas ist, was sie zu Opfern macht, sondern weil die Mehrheitsgesellschaft Opfer braucht, und zwar zur eigenen Identitätsstiftung. Zuwanderer, Fremde, Andersgläubige werden ausgegrenzt. Das stärkt das Selbstgefühl der Mehrheit.“ 4)

Mit der Datenbank soll eine Hamburg Topographie der „Dabeigewesenen“ entstehen, um somit konkrete Orte des NS-Geschehens sichtbar zu machen. Deshalb werden auch nur diejenigen Dabeigewesenen aufgenommen, die zwischen 1933 und 1945 in Hamburg mit seinen Grenzen nach 1937 gelebt/gearbeitet haben. Neben Personenprofilen sind auch Adressen von NSDAP-Organisationen und -Einrichtungen zu finden. Darüber hinaus gibt es für einzelne Stadtteile Einträge, die die NS-Aktivitäten im Stadtteil beschreiben. In der Datenbank kann nach Namen, Straßen, Bezirken und Stadtteilen gesucht werden, damit also auch nach den Wohnadressen und/oder Adressen der Arbeitsstätten (soweit recherchierbar). Durch Hinzuziehen der Stolpersteindatenbank (hier sind die Adressen der NS-Opfer aufgenommen, für die bisher Stolpersteine verlegt wurden) und der virtuellen Hamburg-Stadt-Karte (sie verzeichnet die Zwangsarbeiterlager und Firmen, die Zwangsarbeiter beschäftigt haben) wird eindringlich deutlich, wie dicht benachbart Opfer und Dabeigewesene in Hamburg gelebt und gewirkt haben. Mit diesen Informationen ist es immer schwerer, die altbekannte Entschuldigung aufrecht zu erhalten; wir haben doch nichts davon gewusst.

In den vorgestellten Profilen liegt der Fokus auf Handlungen und Einstellungen zum NS-Regime. Privates wird nur erwähnt, wenn es für die Haltung zum NS-Regime von Relevanz ist. Recherchegrundlage für diese Datenbank waren bereits vorhandene wissenschaftliche Veröffentlichungen (z. B. von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme und dem Institut für Zeitgeschichte), Biographien, Sammelbände und Dissertationen zu Hamburg im Nationalsozialismus, aber auch in diversen Fällen Entnazifizierungsakten und andere Akten und Dokumente, die im Staatsarchiv Hamburg zur Verfügung stehen. Für die Adressenrecherchen wurden die digitalisierten Hamburger Adressbücher von 1933 bis 1943 der Staats- und Universitätsbibliothek genutzt. Trotz größter Sorgfalt beim Zusammentragen der Daten, ist es dennoch möglich, dass Schreibweisen von Namen variieren und Lebensdaten fehlerhaft sind. In den Profilen und den Beschreibungen der Funktionen sowie des „Wirkens“ des Dabeigewesenen konnte nicht komplett auf das NS-Vokabular – der Sprache der Täter – verzichtet werden, dennoch wurde versucht, diesen Anteil gering zu halten und neutralere Umschreibungen zu finden.
Die meisten der aufgeführten Personen wurden schnell nach Kriegsende durch die Entnazifizierungsstellen als entlastet eingestuft, sie mussten sich selten vor Gericht verantworten oder sie wurden aufgrund von Verjährung ihrer Taten nicht juristisch verurteilt. So stellt Can Bozyakali in seiner Dissertation z. B. zum Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht fest, dass auch in Hamburg bis Anfang der 1950er Jahre 63% aller Justizjuristen, die am Sondergericht tätig gewesen waren, wieder in den Justiz-Dienst eingestellt wurden. „[…] anhand dieser Werte [kann] von einer ‚Renazifizierung‘ gesprochen werden.“ 5)

Dr. Rita Bake, Dr. Brigitta Huhnke, Katharina Tenti (Stand: Anfang 2016)

1) Mario Erdheim: „I hab manchmal furchtbare Träume … Man vergißts Gott sei Dank immer glei...“ (Herr Karl), in: Meinrad Ziegler, Waltraut Kannonier-Finster: Österreichisches Gedächtnis. Über Erinnern und Vergessen der NS-Vergangenheit. Wien 1993.
2) Wolfram Wette: Deutschlandfunk-Interview am 20.11.2014, anlässlich seines neuen Buches: „Ehre, wem Ehre gebührt. Täter, Widerständler und Retter - 1933-1945“, Bremen 2015.
3) Raphael Gross: Anständig geblieben. Frankfurt a. M.  2010, S. 17.
4) Wolfgang Benz: „Ich bin schon froh, wenn es nicht schlimmer wird". Der Historiker Wolfgang Benz über die lange Geschichte der Fremdenfeindlichkeit in Deutschland – und was neu ist an den Pegida-Märschen. Interview: Markus Flohr und Gunter Hofmann, in ZEIT online vom 21. Dezember 2015. www.zeit.de/zeit-geschichte/2015/04/wolfgang-benz-pegida-antisemitismus-fremdenfeindlichkeit
5) Can Bozyakali: Das Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht: Eine Untersuchung der NS-Sondergerichte unter besonderer Berücksichtigung der Anwendung der Verordnung gegen Volksschädlinge, Frankfurt/ Main 2005, S. 235.

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