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Helene Sonnemann

( Dr. Helene Sonnemann (später Darges-Sonnemann) )
(13. März 1911 Flensburg - 1998 oder 2000 in Celle)
Ärztin und stellvertretende Leiterin des Kinderkrankhenauses in Rothenburgsort
Adresse: nicht bekannt
Wirkungsstätte: Kinderkrankenhaus Rothenburgsort Marckmannstraße 129/135

Sonnemann studierte Medizin in Bonn, Gießen und München. Zwischen 1936 und 1937 promovierte sie in Hamburg und arbeitete am Universitätskrankenhaus Eppendorf und im Städtischen Krankenhaus Altona. Danach fand sie eine Stelle in Kinderkrankenhaus Rothenburgsort. Sonnemann wurde 1939 Mitglied in der NSDAP und trat 1941 dem NS-Ärztebund bei. Sie wurde bereits früh in Pläne eingeweiht, die das Töten von Kindern aufgrund ihrer (angeblichen) Behinderung oder Erkrankung vorsahen. In Rothenburgsort, wo eine der sogenannten „Kinderfachabteilungen“ eingerichtet wurde, wurden von Juni 1940 bis zum April 1945 mindestens 56 sogenannte „Reichsausschusskinder“ durch tödlich wirkende Medikamente ermordet. Nach den Bombardierungen Hamburgs im Sommer 1943 wurde die Kinderstation unter der Verantwortung von Dr. Helene Sonnemann nach Celle in eine Notunterkunft, in ein sogenanntes Hilfskrankenhaus, evakuiert. Sonnemann verblieb in Celle, bis Oktober 1943 kehrten die Kinder nach Hamburg zurück.

Im Rahmen der Entnazifizierung wurde Sonnemann im Jahr 1948 als entlastet eingestuft. Zwar wurde sie von der Hamburger Staatsanwaltschaft angeschuldigt, zwölf Kinder in Hamburg Rothenburgsort getötet zu haben, verurteilt wurde sie jedoch nicht. Sonnemann war bis zu ihrer Pensionierung in Celle als Kinderärztin tätig.
Text: Katharina Tenti

 

Hildegard Thevs schreibt in ihrem Buch: „Stolpersteine in Hamburg- Rothenburgsort. Biographische Spurensuche“ über die gerichtlichen Schritte, die nach dem Krieg gegen die Ärzte Wilhelm Bayer, Friedrich Knigge, Helene Sonnemann und andere eingeleitet wurden: „Schon im Mai 1945 hatten Medizinstudenten, die mit [dem Kinderarzt Rudolf] Degkwitz in Verbindung standen, Anzeige gegen Bayer und Knigge bei der britischen Militärregierung erstattet (Degkwitz war von der britischen Militärregierung zum Leiter des Hamburger Gesundheitswesens ernannt worden). Die Angeschuldigten leugneten ihre Taten nicht, sondern rechtfertigten sie als Akte der Menschen- und Nächstenliebe. Bayer führte an, er habe die Familien, insbesondere die Mütter, von diesen Kindern befreit, die ihre ganze Aufmerksamkeit beansprucht, aber ihnen zudem die Missachtung durch die Mitmenschen, die das Ideal der gesunden reinen Rasse verträten, eingetragen hätten. Die Wesen, um die es ginge, seien nicht als Menschen zu betrachten, und, da sie sich selbst eine Last seien, sei ihre Tötung ihre Erlösung. Knigge argumentierte damit, er habe – im strikten Rahmen der von Binding und Hoche genannten Kriterien – lediglich den ohnehin bevorstehenden Tod der Kinder vorgezogen.

Die britische „Legal Division“ ging von Ermittlungen wegen „Mord und Totschlag in zusammen ca. 60 Fällen“ aus. Sie übergab den Fall der deutschen Kriminalpolizei. Bayer und Knigge rechtfertigten ihre Taten weiter. Sie drängten 1947 auf Abschluss der Voruntersuchung in der Annahme, dann an ihre früheren Arbeitsplätze zurückkehren zu können.

Im August 1948 empfahl der Oberstaatsanwalt, die Voruntersuchung abzuschließen und die Strafverfolgung einzustellen, denn die Angeschuldigten seien ja Ärzte und keine Juristen gewesen, hätten die Kinder (bis zur Tötung) sachgerecht behandelt und im Rahmen „eines amtlichen Verfahrens“ (Knigge) getötet. Dass diese Entscheidung noch nicht zur Einstellung der Ermittlungen führte, liegt vermutlich am Interesse der britischen Militärjustiz.

Im Juli 1948 wurden die Voruntersuchungen gegen Bayer und Knigge ausgeweitet, sie betrafen jetzt auch die Assistenzärztinnen, Krankenschwestern, die beteiligten Verwaltungsjuristen wie Kurt Struve sowie die Gutachter Wentzler und Catel. Außer den Genannten waren angeschuldigt: die Ärztinnen Freiin Ortrud von Lamezan, Ursula Bensel, Emma Lüthje, Ursula Petersen, Ingeborg Wetzel, Gisela Schwabe, Helene Sonnemann, Lotte Albers, Maria Lange-de la Camp, Ilse Breitfort, Hans Schmidt, Hermann Sieveking, Walter Stuhlmann und Hans Grieve.

Im Februar 1949 – der Oberstaatsanwalt hatte 162 Zeuginnen und Zeugen vernommen und war zu dem Schluss gekommen, dass Bayer 56 Kinder getötet hatte – legte er eine Anklageschrift vor (die Schwestern befanden sich nicht mehr unter den Beschuldigten), da „die Tötungen der Kinder objektiv rechtswidrig war“. Bayer und Knigge hätten sich des Mordes bzw. Totschlags schuldig gemacht, Bayers Assistenzärztinnen seien zu Mittäterinnen geworden, Catel und Wentzler hätten Beihilfe geleistet, Struve sei mitschuldig, weil er die rechtliche Seite außer acht gelassen habe.

Doch das Landgericht Hamburg eröffnete die Hauptverhandlung gar nicht erst: Es setzte die Angeschuldigten am 19. April 1949 außer Strafverfolgung. Sie hätten zwar gegen das allgemein anerkannte Sittengesetz verstoßen – denn die Pflicht zur Geheimhaltung hätte sie misstrauisch machen müssen –, gegen die medizinische Ethik und gegen das allgemeine Strafgesetz, denn „die Tötungen der Kinder [seien] objektiv rechtswidrig“, aber ein Nachweis ihrer Schuld werde nicht möglich sein. Gegen diesen Beschluss erhob die Staatsanwaltschaft (aufgrund einer Weisung durch die Senatskommission für die Justizverwaltung) keine Beschwerde. Zwar setzte sich die KPD für die Einleitung eines Strafverfahrens ein, doch der Senat lehnte ab.

1960 stand eine Wiederaufnahme des Verfahrens zur Diskussion. In Kiel lief ein Verfahren gegen den Mediziner Heyde-Sawade, der Obergutachter in der „T4“-Aktion gewesen war. Degkwitz bemühte sich, auch den Gutachter des „Reichsausschusses“ Catel vor Gericht zu bringen, der seit 1954 unbehelligt die Universitätskinderklinik in Kiel leitete.

Inzwischen hatte sich auch der Organisator des „Reichsausschussverfahrens“ Hefelmann, der aus Angst vor Strafverfolgung untergetaucht war, gestellt und ausgesagt. Das öffentliche Interesse richtete sich deshalb auf die Gutachter des „Reichsausschusses“. Auf einer Pressekonferenz entlastete der damalige Kulturminister von Schleswig- Holstein, Edo Osterloh , Catel mit dem Hinweis, dieser habe beim „Reichsausschuss“ mitgearbeitet, „um Schlimmeres zu verhüten“. Wegen „möglicher Missverständnisse“ bei den anwesenden Journalisten unterließ die Hamburger Staatsanwaltschaft weitere Ermittlungen. Auch Belege, die Rudolf Degkwitz’ für Catels Rolle bei der „Massen-Euthanasie“ vorlegte, und weitere Tatsachen wertete die Staatsanwaltschaft nicht als hinreichend neu, um das Verfahren wieder aufzunehmen.

1961 prüften die Gesundheitsbehörde und die Ärztekammer gemeinsam, ob Bayer und den in Hamburg praktizierenden früheren Assistenzärztinnen die Approbation zu entziehen sei. Mit der Begründung, ihre Handlungen seien „‚unter den damaligen Umständen’ keine schweren sittlichen Verfehlungen im Sinne der Reichsärzteordnung (von 1935)“, wurde ihnen jedoch das Recht zur weiteren Berufsausübung belassen. Gegen diese Entscheidung protestierten Hamburger Medizinstudenten unter Hinweis auf die Unveränderlichkeit sittlicher Grundsätze. Sie riefen die Bundesärztekammer auf, sich von allen ärztlichen Handlangern des NS-Systems zu distanzieren. Der Allgemeine Studentenausschuss der Universität erstattete Anzeige aufgrund der „in der Erklärung der Gesundheitsbehörde und der Ärztekammer enthaltenen Begünstigung und Billigung der Tötung von geisteskranken Kindern im Kinderkrankenhaus Rothenburgsort“ gegen den Vorstand der Ärztekammer. Dennoch erhob die Staatsanwaltschaft keine Anklage, da sie weder den „objektiven Tatbestand der Begünstigung“ noch den der „Billigung eines Verbrechens“ als gegeben ansah.

1973 eröffnete die Hamburger Staatsanwaltschaft ein Untersuchungsverfahren gegen den Leiter der damaligen Alsterdorfer Anstalten, Pastor Friedrich Lensch, und den ehemaligen Leiter des Hauptgesundheitsamtes, Kurt Struve. Ihnen wurde die Ermordung von 652 Personen in der „Euthanasie“ zur Last gelegt, darunter die Kinder aus der „Kinderfachabteilung“ Langenhorn. Struve hatte seine Karriere in der Hamburger Verwaltung nach dem Krieg fortgesetzt und es zum Leiter der Liegenschaftsabteilung gebracht, führte den Titel des Senatsdirektors und war Mitglied des Planungsstabs in der Senatskanzlei. 1968 ging er in den Ruhestand. Struve wurde noch im Monat der Prozesseröffnung für verhandlungsunfähig erklärt, die Anklage gegen Lensch nicht zugelassen.

Bayer und Knigge wurden durch Rudolf Degkwitz, den neuen Leiter der Hamburger Gesundheitsverwaltung, am 25. August 1945 vom Dienst suspendiert. Beide legten vergeblich Widerspruch gegen diese Entscheidung ein.

Friedrich Knigge verstarb Ende 1947 an spinaler Kinderlähmung, eines der Krankheitsbilder, deren Folgen er bis 1943 „behandelt“ hatte.

Bayer setzte seine Bemühungen, ins Amt zurückzukehren, bis 1955 erfolglos fort.

Während des Ermittlungsverfahrens durfte er nicht praktizieren. In dieser Zeit arbeitete er als Lektor für den Hamburger Nölke Verlag. 1952 kehrte er in seine Privatpraxis als Kinderarzt zurück, die er – neben der Tätigkeit als Klinikleiter – schon vor 1945 betrieben hatte. Sie genoss einen guten Ruf und verzeichnete großen Zulauf. 1960 prüfte die Ärztekammer, aufgeschreckt durch Presseberichte über eine mögliche Wiederaufnahme des Verfahrens, ob ihm die Approbation entzogen werden müsse, kam jedoch mit Hinweis auf die Entscheidung des Landgerichts von 1949 zum Ergebnis, dass keine „schweren sittlichen Verfehlungen“ vorlägen. 1962 sollte Bayer wegen seiner Beteiligung an der Ermordung von Säuglingen und Kleinkindern mit Behinderungen aus der „Deutsche[n] Gesellschaft für Kindermedizin“ ausgeschlossen werden. Er kam dem durch Austritt zuvor. Ansonsten blieb er unbehelligt. Als Autor von einschlägigen Zeitschriftenbeiträgen hielt er auch Vorträge, etwa zum Thema „Ernährung und Missbildung“. Er starb 1972.

Über die weiteren Berufskarrieren seiner ehemaligen Assistenzärztinnen ist weniger bekannt. Ingeborg Wetzel hatte ebenfalls eine Kinderärztinnenpraxis eröffnet. Ilse Breitfort arbeitete in der Städtischen Kinderklinik Essen und veröffentlichte Artikel in Fachzeitschriften. Ursula Petersen setzte ihre Arbeit als Ärztin in der Kinderklinik Rothenburgsort fort. Maria Lange de la Camp praktizierte als Allgemeinmedizinerin in Hamburg.

Oberärztin Helene Sonnemann (nach ihrer Heirat 1952: Darges-Sonnemann), die nach der Evakuierung der Kinderklinik 1943 in Celle verblieben war, stieg dort nach dem Krieg zur Chefärztin des Allgemeinen Krankenhauses auf und bildete auch Krankenschwestern und Fachärzte aus. 1961 übernahm sie die Leitung des neuerbauten angeschlossenen Kinderkrankenhauses. In diesem Jahr überprüfte die Hamburger Ärztekammer, ob ihre Approbation wegen der Kindertötungen in Rothenburgsort entzogen werden müsste, hielt aber standesrechtliche Konsequenzen nicht für angebracht. Als Darges-Sonnemann 1974 hochgeehrt in den Ruhestand ging, amtierte sie zudem als stellvertretende ärztliche Direktorin des AKH Celle. Sie starb 1998. Ihr Ehemann, der ehemalige Hitler-Adjutant Fritz Darges, übergab einem Celler Museum einen Teil ihres Nachlasses für eine ehrende Ausstellung. Erst 2009, aufgeschreckt durch die Presseberichterstattung anlässlich Darges‘ Tod über diesen und seine Ehefrau, erwachte ein stärkeres Interesse im AKH Celle und der regionalen Öffentlichkeit an der Beteiligung Sonnemanns an der „Kinder-Euthanasie“, dem wir eine entsprechende Broschüre verdanken. Siehe Literaturangaben unten [1].

Bayer, Catel, Sonnemann und andere Beteiligte gingen nach 1945 nicht nur straffrei aus und arbeiteten in ihren Berufen weiter. Die drei Genannten konnten auch ihre positive Interpretation der „Vernichtung lebensunwerten Lebens“ privat, in der beruflichen Praxis und öffentlich ungehindert verbreiten. 

Siehe auch Viten von Wilhelm Bayer und Friedrich Knigge

Verweis: siehe auch die Opferbiografien von Harald Noll, Renate Wilken, Werner Mohr, Ute Conrad, Renate Müller, Andreas Ahlemann, Hermann Bekkhuis unter www.stolpersteine-hamburg.de

Literatur:
Hildegard Thevs: Stolpersteine in Hamburg- Rothenburgsort. Biographische Spurensuche. Hrsg. von der Landeszentrale für politische Bildung und dem Institut für die Geschichte der deutschen Juden. Hamburg 2011, S. 157–160.

Marc Burlon: Die „Euthanasie“ an Kindern während des Nationalsozialismus in den zwei Hamburger Kinderfachabteilungen. Dissertation, Hamburg 2010;
1 Raimond Reiter: Dr. Helene Darges-Sonnemann. Erfolgreiche Kinderärztin und Verstrickung in NS-Verbrechen, Celle 2010.

ausführlich bei: Babel, Andreas: Kindermord im Krankenhaus. Warum Mediziner während des Nationalsozialismus in Rothenburgsort behinderte Kinder töteten. Bremen 2015.
 

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NS-Dabeigewesene

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Erklärung zur Datenbank

Stand Januar 2024: 914 Kurzprofile und 332 sonstige Einträge.

Diese Datenbank ist ein Projekt in Fortsetzung (work in progress). Eine Vollständigkeit ist niemals zu erreichen. Sie startete online im Februar 2016 mit rund 520 Profilen und mehr als 200 weiteren Einträgen und wird laufend ergänzt und erweitert werden. Wissenschaftliche Institute, Gedenkstätten, Universitäten und zum Thema forschende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können gern ihre erarbeiteten Profile in diese Datenbank stellen lassen.

Quellenangaben, die sich auf Webseiten beziehen, sind die zum Zeitpunkt der Recherche gefundenen. Sollten Sie veraltete Links oder Aktualisierungen bzw. Verschiebungen der Inhalte feststellen, freuen wir uns über Hinweise.

Vor etlichen Jahren hat die Landesszentrale für politische Bildung Hamburg die Stolperstein-Datenbank www.stolpersteine-hamburg.de ermöglicht und gibt seit rund zehn Jahren gemeinsam mit dem Institut für die Geschichte der Deutschen Juden unter der Projektleitung von Dr. Beate Meyer und Dr. Rita Bake von der Landeszentrale für politische Bildung die Publikationsreihe „Stolpersteine in Hamburg, biografische Spurensuche“ heraus. Mit dieser Datenbank „Die Dabeigewesenen“ möchte die Landeszentrale für politische Bildung nun den Blick auf diejenigen lenken, die das NS-System stützten und mitmachten. Denn:

Eine Gesellschaft, die sich eine offene und freie Zukunft wünscht,
muss [...] über eine Kultur verfügen, die nicht auf dem Verdrängen
und Vergessen der Vergangenheit beruht.“ (Mario Erdheim Psychoanalytiker) 1)

Diese aktuell immer noch so wichtige Aussage bildet den inhaltlichen Ausgangspunkt dieser Datenbank. Sie enthält eine Sammlung mit Kurzprofilen über Menschen, die auf unterschiedlichste Weise an den NS-Gewaltverbrechen in Hamburg Anteil hatten, z.B. als Karrierist/innen, Profiteur/innen, Befehlsempfänger/innen, Denunziant/innen, Mitläufer/innen und Täter/innen. Aber auch sogenannte Verstrickte, die z. B. nach durchlittener Gestapo-Folter zum Spitzel wurden. Unter all diesen Dabeigewesenen gab es auch Menschen, die in keiner NS-Organisation Mitglied waren, die aber staatliche Aufträge - zum Beispiel als Künstler oder Architekt - annahmen und so von dem NS-System profitierten, im Gegensatz zu denen, die sich diesem System nicht andienten, deshalb in die Emigration gingen oder in Kauf nahmen, keine Karriere mehr zu machen bzw. kaum noch finanzielle Einnahmen zu haben.

Ebenso wurden solche Personen aufgenommen, die zum Beispiel vor und während der NS-Zeit den Idealen des Heimatschutzes und der Technik-Kritik anhingen und das NS-Regime dadurch unterstützten, indem sie staatliche Aufträge annahmen, die diesen Idealen entsprachen, da das NS-System solche Strömungen für seine Ideologie vereinnahmte.

Für die Datenbank „Die Dabeigewesenen“ wurden alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens wie Medizin, Justiz, Bildung und Forschung, Verwaltung, Kirche, Fürsorge und Wohlfahrt, Literatur, Theater und Kunst, Wirtschaft, Sport, Polizei und parteipolitische Organisationen berücksichtigt.

„denn wir können (…) das ganze Phänomen des Mitmachens und des Ermöglichens, das ja in der NS-Zeit eine genauso große Rolle gespielt hat, wie die Bereitschaft, selbst aktiver Täter vor Ort zu sein - das alles können wir nur verstehen, wenn wir die verschiedenen Facetten der Täterschaft noch viel genauer betrachten, als das bisher geschehen ist." 2)

In vielen Profilen wird der weitverbreitete Enthusiasmus vieler Deutscher für den Nationalsozialismus, gegenüber „seiner Wirtschafts- und Sozialpolitik, seine Architektur, seine Weltanschauung" 3) etc. deutlich. Und es zeigt sich, dass Menschen das NS-System stützten, indem sie z. B., ohne darüber nachzudenken und ohne zu hinterfragen, bereitwillig moralische und soziale Normen des NS-Staats übernahmen.

Mit Schaffung der „Ausgrenzungsgesellschaft“ war es für die „Mehrheitsgesellschaft“ möglich, u. a. NS-Rassentheorien praktisch umzusetzen.

Diese Erkenntnis ist angesichts heutiger aktueller gesellschafts-politischer Entwicklungen von Bedeutung. In einem Interview zum Thema Fremdenfeindlichkeit bemerkte der Antisemitismusforscher Prof. Dr. Wolfgang Benz auf die Frage, ob aus der Geschichte zu lernen sei. „Wir könnten schon. Wir könnten zum Beispiel lernen, dass der Fremde nicht schuld ist an dem Hass, der ihm widerfährt. Es scheint tatsächlich schwierig zu vermitteln zu sein, dass das Opfer nicht dafür verantwortlich ist, dass es totgeschlagen oder misshandelt wird. Juden werden nicht verfolgt, weil an ihnen etwas ist, was sie zu Opfern macht, sondern weil die Mehrheitsgesellschaft Opfer braucht, und zwar zur eigenen Identitätsstiftung. Zuwanderer, Fremde, Andersgläubige werden ausgegrenzt. Das stärkt das Selbstgefühl der Mehrheit.“ 4)

Mit der Datenbank soll eine Hamburg Topographie der „Dabeigewesenen“ entstehen, um somit konkrete Orte des NS-Geschehens sichtbar zu machen. Deshalb werden auch nur diejenigen Dabeigewesenen aufgenommen, die zwischen 1933 und 1945 in Hamburg mit seinen Grenzen nach 1937 gelebt/gearbeitet haben. Neben Personenprofilen sind auch Adressen von NSDAP-Organisationen und -Einrichtungen zu finden. Darüber hinaus gibt es für einzelne Stadtteile Einträge, die die NS-Aktivitäten im Stadtteil beschreiben. In der Datenbank kann nach Namen, Straßen, Bezirken und Stadtteilen gesucht werden, damit also auch nach den Wohnadressen und/oder Adressen der Arbeitsstätten (soweit recherchierbar). Durch Hinzuziehen der Stolpersteindatenbank (hier sind die Adressen der NS-Opfer aufgenommen, für die bisher Stolpersteine verlegt wurden) und der virtuellen Hamburg-Stadt-Karte (sie verzeichnet die Zwangsarbeiterlager und Firmen, die Zwangsarbeiter beschäftigt haben) wird eindringlich deutlich, wie dicht benachbart Opfer und Dabeigewesene in Hamburg gelebt und gewirkt haben. Mit diesen Informationen ist es immer schwerer, die altbekannte Entschuldigung aufrecht zu erhalten; wir haben doch nichts davon gewusst.

In den vorgestellten Profilen liegt der Fokus auf Handlungen und Einstellungen zum NS-Regime. Privates wird nur erwähnt, wenn es für die Haltung zum NS-Regime von Relevanz ist. Recherchegrundlage für diese Datenbank waren bereits vorhandene wissenschaftliche Veröffentlichungen (z. B. von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme und dem Institut für Zeitgeschichte), Biographien, Sammelbände und Dissertationen zu Hamburg im Nationalsozialismus, aber auch in diversen Fällen Entnazifizierungsakten und andere Akten und Dokumente, die im Staatsarchiv Hamburg zur Verfügung stehen. Für die Adressenrecherchen wurden die digitalisierten Hamburger Adressbücher von 1933 bis 1943 der Staats- und Universitätsbibliothek genutzt. Trotz größter Sorgfalt beim Zusammentragen der Daten, ist es dennoch möglich, dass Schreibweisen von Namen variieren und Lebensdaten fehlerhaft sind. In den Profilen und den Beschreibungen der Funktionen sowie des „Wirkens“ des Dabeigewesenen konnte nicht komplett auf das NS-Vokabular – der Sprache der Täter – verzichtet werden, dennoch wurde versucht, diesen Anteil gering zu halten und neutralere Umschreibungen zu finden.
Die meisten der aufgeführten Personen wurden schnell nach Kriegsende durch die Entnazifizierungsstellen als entlastet eingestuft, sie mussten sich selten vor Gericht verantworten oder sie wurden aufgrund von Verjährung ihrer Taten nicht juristisch verurteilt. So stellt Can Bozyakali in seiner Dissertation z. B. zum Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht fest, dass auch in Hamburg bis Anfang der 1950er Jahre 63% aller Justizjuristen, die am Sondergericht tätig gewesen waren, wieder in den Justiz-Dienst eingestellt wurden. „[…] anhand dieser Werte [kann] von einer ‚Renazifizierung‘ gesprochen werden.“ 5)

Dr. Rita Bake, Dr. Brigitta Huhnke, Katharina Tenti (Stand: Anfang 2016)

1) Mario Erdheim: „I hab manchmal furchtbare Träume … Man vergißts Gott sei Dank immer glei...“ (Herr Karl), in: Meinrad Ziegler, Waltraut Kannonier-Finster: Österreichisches Gedächtnis. Über Erinnern und Vergessen der NS-Vergangenheit. Wien 1993.
2) Wolfram Wette: Deutschlandfunk-Interview am 20.11.2014, anlässlich seines neuen Buches: „Ehre, wem Ehre gebührt. Täter, Widerständler und Retter - 1933-1945“, Bremen 2015.
3) Raphael Gross: Anständig geblieben. Frankfurt a. M.  2010, S. 17.
4) Wolfgang Benz: „Ich bin schon froh, wenn es nicht schlimmer wird". Der Historiker Wolfgang Benz über die lange Geschichte der Fremdenfeindlichkeit in Deutschland – und was neu ist an den Pegida-Märschen. Interview: Markus Flohr und Gunter Hofmann, in ZEIT online vom 21. Dezember 2015. www.zeit.de/zeit-geschichte/2015/04/wolfgang-benz-pegida-antisemitismus-fremdenfeindlichkeit
5) Can Bozyakali: Das Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht: Eine Untersuchung der NS-Sondergerichte unter besonderer Berücksichtigung der Anwendung der Verordnung gegen Volksschädlinge, Frankfurt/ Main 2005, S. 235.

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