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Berthold Ohm

(21.4.1893 Hamburg - 21.7.1967)
Lehrer
Hammer Steindamm 68
Lichtwarkschule Grasweg

„Die eigentliche Verkörperung eines Nazis."

Ein Mann, an dem sich die Geister scheiden, ist Berthold Ohm gewesen. Ursel Hochmuth nannte ihn einen Mann „von tief brauner Gesinnung". (1) Uwe Schmidt empfand dies als „eine verkürzte Charakterisierung", die „seiner Persönlichkeitsstruktur nicht gerecht" wird." (2) Er schrieb: „Dem Persönlichkeitstyp nach muß es sich bei Ohm um einen überaus konservativen, trotz seiner erst 40 Jahre äußerst altmodischen Lehrer gehandelt haben, der darauf bedacht war, sich den neuen Machthabern anzupassen". (3)

Ohm war zentraler Akteur in zwei Fällen. Einmal als stellvertretender Schulleiter der Lichtwarkschule von 1933 bis 1937 und später in einem Kriegsverbrecherprozess, weil er am 28.4.1945 als kommandierender Oberstleutnant den Erschießungsbefehl exekutieren ließ gegen sieben Bürger in Penzberg, die beim Anrücken amerikanischer Truppen verhindern wollten, dass angesichts des nahenden Kriegsendes noch Widerstand geleistet wurde.

Berthold Ohm war am 21.4.1893 als Sohn eines Betriebssekretärs in Hamburg geboren, besuchte von 1900 bis 1903 die Vorschule der Oberrealschule Eimsbüttel, danach die Oberrealschule ( Kaiser-Friedrich-Ufer ), wo er 1912 das Abitur ablegte. (4)

Danach studierte Ohm Deutsch, Englisch und Geschichte für das höhere Lehramt an den Universitäten Tübingen (1912 bis 1914), Berlin (1914), Halle und Hamburg. In Tübingen schloss sich Berthold Ohm der Landsmannschaft Ulmia an, einem „pflichtschlagenden Männerbund", in dem man sich „Mensuren mit studentischen Fechtwaffen zufügte“. (5) In Berlin wurde Ohm Mitglied in der Landsmannschaft Guilelmia.

Vom 21.12.1914 bis zum 10.12.1918 nahm Berthold Ohm am Ersten Weltkrieg teil, wurde Leutnant und Ordonanzoffizier beim Artillerie-Kommandeur der 3. Reichsdivision. Er nahm danach das Studium wieder auf und legte in Hamburg 1921 das 1. Staatsexamen ab. Den Vorbereitungsdienst absolvierte er an der Oberrealschule auf der Uhlenhorst, an der er danach weiter beschäftigt war. 1926 wurde Ohm zum Oberlehrer ernannt. (6)

Am 1.7.1933 ernannte Schulsenator Karl Witt Ohm zum Stellvertretenden Schulleiter an der Lichtwarkschule.  In seinem Lebenslauf für die Bewerbung, ab 1.1.1939 wieder aktiver Offizier zu werden und aus dem Schuldienst auszuscheiden, schrieb Ohm, dass die Lichtwarkschule „Ostern 1937 von der Behörde aufgelöst worden war und er zur Oberrealschule an der Uhlenhorst zurückkehrte". (7)

Im Entnazifizierungsfragebogen 1952 antwortete Berthold Ohm auf die Frage: „Sind Sie aus irgend einer Stellung aufgrund aktiven oder passiven Widerstands gegen die Nazis entlassen worden?": „Verlor meine Stellung als stellvertretender Schulleiter an der Lichtwarkschule und wurde wieder Studienrat an der Oberrealschule Uhlenhorst." (8)

Berthold Ohm war nach dem Ersten Weltkrieg in die DNVP eingetreten, 1929 Mitglied des Stahlhelms geworden. Seit 1924 war er Kassenwart des Hamburger Philologenvereins und im Bund Deutscher Akademiker. Über den Reiseausschuss dieses Bundes hatte er seit 1928 ausgedehnte Schiffsreisen unternommen (USA, Ägypten, Palästina, Kanarische Inseln, Italien etc.) (9)

Berthold Ohm war sicherlich auf der Liste des Philologenvereins gewesen, als deren ehemaliger Vorsitzender und nunmehr Oberschulrat für das höhere Schulwesen, Theodor Mühe, mit Senator Witt und dem alten Nationalsozialisten Walter Behne, ab 1933 ebenfalls Oberschulrat für das höhere Schulwesen, die Schulleitungsliste zusammenstellte. (10) Den Ablauf der Schulleiterbenennungen hatte der eifrige NS-Aktivist Hans Rösch als „Kuhhandel" bezeichnet, bei dem insbesondere verdiente Funktionäre des Philologenvereins in Schulleitungsfunktionen gelangten. (11)

Als Stellvertreter war Ohm zusammen mit Schulleiter Erwin Zindler an die Lichtwarkschule gekommen, um das „rote Mistbeet" zu säubern. (12) Die Lichtwarkschule war eine der wenigen Reformschulen im Bereich der höheren Schulen in Hamburg, von 1927 an von Heinrich Landahl geleitet, der seit 1924 für die Deutsche Demokratische Partei (DDP) in der Bürgerschaft saß und 1945 als Schulsenator auf die politische und pädagogische Bühne zurückkehrte.

Zindler und Ohm trafen auf eine für sie nicht einfache Situation, die genauer in der Biografie von Erwin Zindler in diesem Buch beschrieben wird. Im Kollegium saßen überwiegend reformpädagogisch orientierte Lehrer, die auch politisch ganz anders ausgerichtet waren, als die Reserveoffiziere Zindler und Ohm. Und auch die Schülerschaft war pädagogisch und von ihrer Grundhaltung gänzlich anders orientiert. (13)

Joachim Wendt schrieb in seiner Untersuchung über die Lichtwarkschule: „Bei ihren Bemühungen, die Lichtwarkschule nationalsozialistischen Schulvorstellungen anzugleichen, bediente die neue Schulleitung sich nach Übernahme der Schule im August 1933 zweier Mittel: einerseits Zerschlagung all dessen, was bereits während der  Republik in nationalsozialistischen und konservativen Kreisen auf heftige Ablehnung stieß, andererseits Betonung all dessen, was mit nationalsozialistischen Erziehungszielen vereinbar schien." (14) Berthold Ohm trug seinen Teil dazu bei. Im Englischunterricht versuchte Ohm die anderen Englischlehrer mit einem Fragebogen auf eine Linie zu bringen. Sie mussten detailliert Rechenschaft ablegen über ihre Arbeit. Über den vorgefundenen Geschichtsunterricht urteilte Ohm: „Ich übernahm den Geschichtsunterricht in der Ia1 zu Beginn des Wintersemesters 1933/1934. Auf Anordnung der L.U.B. sollte seit Ostern 1933 die neueste Geschichte nach der Gründung des Deutschen Reiches bis in die Gegenwart hinein, behandelt werden. Zu Beginn des Wintersemesters 1933/1934 war die Klasse aber erst beim Beginn des Weltkrieges angelangt. Deshalb habe ich zunächst diese Arbeit fortgesetzt und bis in die gegenwärtige Zeit weitergeführt. Als Grundlage für diese Arbeit dienten uns für den Weltkrieg Beumelburg „Sperrfeuer um Deutschland", für die Nachkriegszeit Volkmann „Revolution über Deutschland" und Beumelburg „Deutschland in Ketten". Die Geschichte der NSDAP und die nationalsozialistische Revolution wurden anhand von Gehl  „Die nationalsozialistische Revolution und der nationalsozialistische Staat“ behandelt. Die Schüler wurden vielfach zu Vorträgen über ausgewählte Kapitel dieser Bücher herangezogen. Es machte sich sehr störend bemerkbar, dass von der Mittelstufe her fast keinerlei Tatsachenkenntnisse vorhanden waren, so dass auch das Pensum der Mittelstufe in der Oberprima nachträglich mit erledigt werden musste." (15)

Am 1.12.1934 stellte Ohm dar, was er in der Abiturklasse im Deutschunterricht gemacht hatte: „In der Oberprima seit Ostern 1934 wurden eingehend die Gedankengänge des Nationalsozialismus unter Zugrundelegung der Lektüre von Hitler „Mein Kampf" erarbeitet. Zur Zeit wird Goethes Faust gelesen. Seit Ostern 1934 sind die nachstehenden Aufsatzthemen behandelt worden:

1a) Warum ich im V.D.A.  (H.J., Jungvolk, SA, SS, B.d.M) bin.
1b) Das liebste Buch seit meiner Kindheit.
2) Welchen Gewinn brachte mir meine diesjährige Klassenreise?
3) Volk und Rasse (Gedanken zu Hitlers „Mein Kampf" Kapitel 11).
4a) Das Stadtbild Hamburgs.
4b) Meine Ferieneindrücke.
5a) Vergebens sucht der Mensch des Glückes Quelle
      weit ausser sich in wilder Lust,
      in sich trägt er den Himmel und die Hölle
      und seinen Richter in der Brust.
5b) Geld ist ein guter Diener aber ein schlechter Herr.
5c) Es soll sich jeder einen Helden wählen, dem er die Wege zum Olymp empor sich
      nacharbeitet.
6a) Über den Wert der allgemeinen Wehrpflicht.
6b) Mensch sein heißt Kämpfer sein.
6c) Faust und Wagner.

Auch in dieser Klasse musste besonders Augenmerk auf die Aufsatzlehre und die Zeichensetzung gerichtet werden. (16)

Stellvertreter Ohm handelte in völliger Übereinkunft mit Schulleiter Zindler. Erwin Zindler stellte seine Positionen in sechs Vorträgen unter dem Titel „Erziehung zur Deutschheit" vor und machte deutlich, dass die Lichtwarkschule „ihre Vorbehalte gegenüber deutschkundlichen Positionen restlos aufgegeben und im Deutschunterricht ausschließlich  „deutsche Klassiker wie Goethe, Schiller, Kleist, Keller, Storm etc. statt zeitgenössischer Literatur – hier nannte er Thomas Mann – gelesen werde. Der Geschichtsunterricht schließlich sollte fortan dem Ziel dienen, den ‚Kampf deutschen Blutes um deutschen Raum‘ aufzuzeigen." (17)

Wie Ohm war Zindler nach Durchsicht von Schülerarbeiten der Auffassung, dass die Schüler „die Wurzeln einer deutsch-völkischen Erziehung in den wichtigsten Fächern Deutsch und Geschichte zumeist nicht anerkannten und die Schule dafür einen blutleeren internationalen Marxismus gewähren ließ". Statt die Lichtwarkschule zu zerschlagen, sollte sie vielmehr „mit ihren wertvollen Ansatzmöglichkeiten in den neuen Staat hineinwachsen“. (18)

Interessant erscheint, dass Zindler insbesondere in den Jahren bis 1937 von den Schülern anders wahrgenommen wurde als Berthold Ohm. Joachim Wendt, der mit einigen ehemaligen Schülern gesprochen hat und deren Aussagen auswertete, schrieb: „Wiederholt  erscheint  Zindler aus Schülerperspektive – im Gegensatz etwa zu den neuen Lehrern  Witter, Etzrodt und Ohm – nicht als Nationalsozialist, sondern eher als ein nationalsozialistisch gesinnter Lehrer, der wie sehr viele seiner Generation vom Fronterlebnis des  1.Weltkrieges geprägt wurde und für den im Umgang mit Schülern traditionelle deutsche Kulturgüter stärker im Vordergrund standen als dezidiert nationalsozialistisches Gedankengut." (19)

Auf Berthold Ohm bezogen resümierte Wendt in Auswertung der Gespräche mit ehemaligen Schülern, Ohm sei „die eigentliche Verkörperung eines Nazis gewesen". (20)

Darin stimmte Wendt mit Ursel Hochmuth überein, die nach Gesprächen mit ehemaligen Schülern und Lehrern zum Urteil kam, dass Berthold Ohm „von ebenso brauner Gesinnung" gewesen sei wie Erwin Zindler.(21) Eines aber schafften weder der Schulleiter noch sein Stellvertreter: „Zindler und Ohm hatten die Schule gleichschalten und ihr Wesen zerstören können, aber aus dem ‚roten Mistbeet‘ eine NS-Elite-Oberschule entstehen zu lassen, hatte sich als nicht erzwingbar erwiesen." (22)

Ostern 1937 wurde die Lichtwarkschule mit dem Realgymnasium am rechten Alsterufer , ehemals Heinrich-Hertz-Realgymnasium, zusammengelegt, am Standort der alten Lichtwarkschule und mit neuem Namen versehen: „Oberschule am Stadtpark". Der ältere der beiden bisherigen Schulleiter, Bernhard Studt, wurde Schulleiter, Erwin Zindler sein Vertreter. Berthold Ohm wurde als Studienrat wieder an die Uhlenhorster Realschule versetzt.

Zindler erklärte sich mit dieser Maßnahme einverstanden (23), Ohm sah dies als ungerechtfertigte Maßregelung. Vorausgegangen war eine erbitterte Auseinandersetzung im Kollegium. Kontrahenten dabei waren Berthold Ohm und der Vertrauensmann des NSLB an der Schule, Schulwalter genannt, Erich Witter. (24) Beteiligt waren natürlich auch Schulleiter Erwin Zindler und das gesamte Kollegium.

Erich Witter kam am 1.4.1933 an die Lichtwarkschule, um als Nationalsozialist der ersten Stunde dazu beizutragen, die Lichtwarkschule umzugestalten und ihr einen nationalsozialistischen Stempel aufzudrücken. Witter übernahm mit Eifer die Funktion des Verbindungsmannes zum NSLB und gehörte, wie auch Berthold Ohm, zu den neuen Lehrern, über die Schüler sagten: „Wir bekamen neue Lehrer, vor denen haben wir zu Anfang mächtig Angst gehabt." (25)

Im Kollegium war Witter auch aufgrund seiner chronischen Krankheiten mit daraus resultierenden wochenlangen Abwesenheiten nicht sehr verankert. Und Berthold Ohm, der zur selben Zeit, bis zur Auflösung des Philologenvereins 1935, Vorstandsmitglied und Kassenverwalter gewesen war, hatte entschiedene Vorbehalte gegen den NSLB, den er als konkurrierende Vertretung der nicht akademischen Lehrerschaft empfand.

Der Philologenverein versuchte 1933 seine Eigenständigkeit zu bewahren, während die „Gesellschaft der Freunde" mit dem NSLB gleichgeschaltet wurde. Insofern traten Witter und Ohm im Kollegium als Organisations-Konkurrenten auf. Witter fühlte sich von Ohm nicht ernst genommen, arrogant behandelt, in seiner Arbeit für den NSLB behindert. Wobei Witter insofern auf Seiten der Macht stand, als der Gauamtsleiter des NSLB gleichzeitig Landesschulrat in Hamburg war.

Am 28.3.1935 wandte sich Witter mit einem Schreiben an den NSLB. Man kann dieses Schreiben als Beschwerde werten, in der Folge weiterer Schreiben bekommt es einen denunziatorischen Charakter. Witter notierte: „Seit Sommer 1933 ist Herr Studienrat Ohm stellvertretender Schulleiter an der Lichtwarkschule. Er gehört dem Vorstand des Hamburger Philologenvereins an und hat seine amtliche Stellung dazu gebraucht, um meine Arbeit im Sinne des NSLB so weit wie möglich zu behindern. Auch Kränkungen musste ich mir als Vertreter des NSLB gefallen lassen." (26)

Und dann gab Witter wieder, was Ohm über den NSLB, die HLZ und den Landesschulrat gesagt haben sollte: „Als Hauptverfechter der Interessen des Philologenvereins und als erbitterter Feind des NSLB hat sich Herr Ohm mehrfach zu Schmähungen des Lehrerbundes hinreißen lassen. Er nannte ihn eine ‚Gesellschaft von Marxisten‘. Marxisten waren sie früher als die G.d.F. und Marxisten sind sie noch heute als NSLB, nur das Vorzeichen habe sie geändert und sich damit getarnt, aber Sie haben doch ihre Zeitung zu tarnen vergessen, sie zeigt noch deutlich das alte Gesicht aus marxistischer Zeit. Die Hamburger Lehrerzeitung bezeichnete Herr Ohm als gänzlich wertlos: ‚Was liefere ich für drei Mark im viertel Jahr?‘ Das Philologenblatt mit seinen wirklich gehaltvollen Aufsätzen! Und was liefern Sie eigentlich für Reichsmark 8.50? Wertlose Blätter, die ungelesen in den Papierkorb wandern". Und: „Mit großem Ärger verzeichnet Herr Ohm die Tatsache, dass der Gauamtsleiter dieses Bundes Landesschulrat geworden ist. Er sieht diese Tatsache als widerrechtlich an, da nach Fug und Recht und Herkommen dies Amt keinem Volksschullehrer sondern einem Akademiker zusteht."

Ohms Charakterzüge und seine Grundhaltung vor Augen erscheinen diese Aussagen nicht ganz unwahrscheinlich, der denunziatorische Charakter ist aber nicht von der Hand zu weisen, da sich Witter im Streit zwischen Organisationen der Lehrer an die staatliche Obrigkeit wandte und Gerüchte („sicherer Nachricht zufolge") bemühte. So berichtet eWitter: „Besonderes Befremden erregte weiter bei mir das Auftreten des Herrn Ohm gegen nationalsozialistische Belange im Unterricht. Er ließ in der Unterprima einen Aufsatz schreiben über das Thema: ‚Das Geld ist ein guter Diener, aber ein schlechter Herr‘. Dabei gab er dem aufsichtsführenden Fräulein Pollitz den Auftrag, den Schülern mitzuteilen: ‚Ich will nicht, dass in diesem Aufsatz etwas von nationalsozialistischer Ansicht dargelegt wird. Ich will nur philologische Ausführungen haben‘. Und weiter: ‚Ich will doch nicht dauernd die nationalsozialistische Wirtschaftsauffassung lesen müssen! Das hängt einem ja zum Halse heraus!‘ Soweit die mir persönlich bekannten Fälle. Herr Ohm übt einen großen Einfluss aus und die Lichtwarkschule zeigt deutlich den Stempel seiner Persönlichkeit. Sie ist damit in Gefahr, entgegen dem Willen der großen Mehrheit des Kollegiums, zu einer Schule der Reaktion zu werden, wie es im Protokoll einer der letzten Konferenzen heißt." Und Witter schloss: „Herr Ohm ist sicherer Nachricht zufolge wegen parteischädigender Haltung aus der Partei ausgeschlossen. Ich erkläre hiermit als überzeugter Nationalsozialist und Politischer Leiter, dass ich Herrn Ohm nicht mehr als Vorgesetzten und Führer in der Wahrung nationalsozialistischer Belange im Unterricht ansehen kann."

Die gravierendste Aussage für Gauamtsleiter und Landesschulrat Willi Schulz dürfte der Satz gewesen sein, dass die Funktion des Landesschulrates kein Amt für Volksschullehrer sei, sondern „einem Akademiker zusteht".

Das nächste Schreiben von Erich Witter vom 4.4.1935 an den NSLB eskalierte die Auseinandersetzung. Witter war von Schulleiter Zindler am 3.4.1935 ins „Amtszimmer" gerufen und gefragt worden, warum er die Beschwerde eingereicht hätte. Darauf hatte Witter erklärt, von seinem „Fachschaftsleiter informiert worden zu sein." Herr Ohm „sei wegen parteischädigenden Verhaltens aus der Partei ausgeschlossen, ein Umstand, der erst vor kurzem dem NSLB bekannt geworden sei. Nach meiner Kenntnis nun ist diese Strafe die schwerste, die die Partei zu verhängen hat und pflegt für Beamte meist mit Verlust des Amtes verbunden zu sein. Als politischer Leiter und Vertrauensmann des NSLB hätte ich nun keinen Grund mehr gehabt, gegen Herrn Ohm irgendwelche kollegialen Rücksichten zu üben", hatte Witter dem Schulleiter erklärt. (27)

Zindler hatte darauf erwidert, dass dieses nicht zutreffe, „Herr Ohm sei lediglich als Anwärter von der Liste gestrichen“. Zindler fragte Witter, ob er einen Auftrag zur Berichterstattung erhalten hätte. „Ich antwortete, ein Auftrag wäre es wohl nicht zu nennen, eher eine Aufforderung, es wäre mir nahegelegt worden. Bei diesen Ausdrücken geriet Herr Zindler in heftige Erregung, die ich noch steigerte, als ich ihm auf weitere Fragen erklärte, im Kollegium sei die Meinung vorherrschend, dass die jüngsten Versetzungen auf Betreiben des Herrn Ohm zurückzuführen seien. Er kanzelte mich ab wie einen Schuljungen, sprach schreiend von einem Vertrauensbruch, den ich begangen, weil ich nicht vorher mit ihm Rücksprache genommen hätte, ich sei ein alter Mann, der über die Tragweite seines Schrittes hätte im Klaren sein müssen, und drohte mir, bevor er die Unterredung brüsk für beendet erklärte, die Sache könne mir teuer zu stehen kommen."

Witter bitte den NSLB, ihn als Vertrauensmann vor einer „derartigen Behandlung" in Schutz zu nehmen.

In einer anschließenden Konferenz sei Erich Witter „an den Pranger wegen Burgfriedenbruchs" gestellt worden. Zindler erklärte sich mit Ohm solidarisch. „Die Meldung greife ihn ebenso als Schulleiter an, auch das Kollegium sei von mir gekränkt worden. Er erklärte, dass es für ihn unerträglich sei, dass aus seiner Schule von einem Mitglied Berichte über ein anderes an den NSLB gegeben würden."

Witter bat um Schutz des NSLB, wenn „ein Vorgesetzter die Machtmittel seines Amtes gebraucht, um ihn wegen der „Erfüllung meiner Pflichten als Vertrauensmann an den Pranger zu stellen". Witter benannte Zeugen, die seine Einschätzung und Beobachtung stützen würden. „Zum Schluss möchte ich noch bemerken, dass Herr Zindler den Kollegen auf Befragen verboten hat, mit mir über den ‚Fall’ zu sprechen, da er zu difficil sei."

Im Weiteren verhielt sich Erich Witter immer denunziatorischer. Am 9.4.1935 gab er eine dritte Meldung ab: „Nach Schulschluss am Sonnabend saß ich mit ca. zwölf Herren des Kollegiums im sogenannten Landhaus am Stadtpark. Nach einiger Zeit erschien Herr Zindler und Herr Ohm am Tisch. Kaum sah mich der Schulleiter, Herr Zindler, als er brüsk ausrief: ‚Unter diesen Umständen kann ich freilich nicht bleiben!‘ Er drehte sich schroff um und ging hinaus. Ich erblicke in diesen Worten und Gesten eine mir bewusst vor den Kollegen zugefügte persönliche Kränkung." (28) Und jetzt wurde alles vorgebracht, was Berthold Ohm weiter in ein schlechtes Licht rücken konnte. ‚Am Lichtwarktage im WS 34/35 hatte Herr Ohm mit den Herren Schütt und Börnsen und Frl. Stahl, die zusammen einen dienstlichen Auftrag des Herrn Zindler durchführten, einen Zusammenstoß, der sehr erregt war. Herr Ohm rief laut: ‚Wir wollen ja gar keinen Lichtwarktag!‘ Zu mir persönlich hat er darauf gesagt, er werde dafür sorgen, dass kein Lichtwarktag mehr stattfände."

Und über Erna Stahl, für die Erwin Zindler anfänglich große Sympathien hegte, die dann aber 1935 gehen musste, schrieb Witter: „Über Fräulein Stahl sagte er zu mir: ‚Die Stahl muss weg! Glauben Sie etwa, dass die kein jüdisches Blut in den Adern hat!‘ Ich antwortete, dass sie bei Herrn Zindler ihrer großen künstlerischen Fähigkeiten halber gut angeschrieben sei (sie war u.a. öffentlich gelobt worden). Herr Ohm gab zu, dass sie Herrn Zindler ‚ganz eingewickelt‘ habe, dass aber z. B. die künstlerischen Arbeiten ihrer Schüler nichts als Nachahmungen von Vorbildern seien, wie er festgestellt habe. Er fügte hinzu, er werde noch dafür sorgen, dass sie wegkäme." Und das hat er dann offenbar auch geschafft.

Am 26.4.1935 schrieb Witter dem NSLB, dass inzwischen einige Volksschullehrer ihre Töchter von der Lichtwarkschule wegen Berthold Ohm abgemeldet und sich über diesen beschwert hätten. (29) Der Konflikt zog Kreise im Kollegium. In der Konferenz am 10.5.1935 gab Walter Kurenbach zu Protokoll, „dass die Englischlehrer der Schule sich gegen die starke Betonung der grammatischen Seite des neusprachlichen Unterrichts ausgesprochen hätten, wie es Studienrat Ohm vertrete. Die Fachschaft vertrete, dass „in weitgehendem Maße Sprechen und Lektüre zu betreiben seien“. (30)

Schulleiter Zindler regte sich darüber auf. Entscheidend sei, was in den Richtlinien stehe und nicht in der Fachschaft des NSLB diskutiert werde. „Ich bin empört darüber, dass ausgewachsene Beamte ihre Dienstanweisung vergessen", schrieb Zindler zu dieser Erklärung Kurenbachs. (31)

Am 10.5.1935 fand an der Lichtwarkschule eine Konferenz statt, die zu einer Art Tribunal zu den von Erich Witter gesammelten „Anklagepunkten" wurde. Die von Witter zusammengestellten Äußerungen Berthold Ohms können nicht verifiziert werden, zum Teil wurden diese ja im Vieraugengespräch geäußert. Erich Witter nahm an der Konferenz nicht teil wegen seiner Krankheit (Leberleiden seit dem Ersten Weltkrieg). Die Konferenz diente offensichtlich der Material- und Beweissammlung. Am nächsten Tag gaben sowohl Ohm als auch Zindler umfangreiche Stellungnahmen ab. Gravierender Punkt in der Entgegnung von Berthold Ohm war die angeblich vom NSLB- Fachschaftsleiter Ernst Hüttmann gemachte Aussage, Ohm sei wegen parteischädigenden Verhaltens aus der NSDAP ausgeschlossen worden. Ohm hatte gegen sich selbst ein Disziplinarverfahren am 21.4.1934 gestellt, weil er von der Anwärterliste zur Aufnahme in die NSDAP gestrichen worden war. (32) Die Behörde hatte diesen Antrag als unbegründet abgelehnt. Ohm gab zu allen Punkten eine achtseitige plausible Erklärung ab. Er stützte sich dabei zumeist auf die Aussagen des Kollegiums vom Tag zuvor, das von den meisten ihm vorgehaltenen Äußerungen nichts gehört hätte. Am Ende benannte er Leumundszeugen, die etwas zu seiner klaren nationalsozialistischen Einstellung sagen könnten. So etwa den NSDAP-Gauleiter von Pommern, ein mit Ohm Vertrauter der Deutschen Landsmannschaft. Außerdem den Berliner NSLB- Gauamtsleiter, der auch Führer der Deutschen Landsmannschaft war. (33)

Auch Erwin Zindler reichte am 11.5.1935 auf sieben Seiten eine Stellungnahme ein. Fazit: „Zu keiner einzigen der vorgelegten Fragen konnte auch ein einziges Mitglied des Lehrkörpers irgendeine Bestätigung der Anklagepunkte erbringen. Im Gegenteil, der Lehrkörper zuckte die Achseln und brach bei manchen Punkten in schallendes Gelächter wegen der Widersinnigkeit der Anklagepunkte aus." (34)

Zindler schrieb, alle von Witter benannten Zeugen wiesen auf Ohms „völkische Haltung" hin, „die er u. a. bei Schulveranstaltungen und eigenen Ansprachen unter Beweis gestellt habe." (35)

Zindler ärgerte sich, dass entgegen seiner Vorgabe gehandelt worden sei, „Misshelligkeiten im Dienstverkehr innerhalb der Schule zunächst von Mann zu Mann zu bereinigen“. Erwin Zindler regte sich besonders über die Rufschädigung seiner Schule nach außen auf: „Es ergibt sich also der Zustand, dass mein Lehrkörper und darüber hinaus zahlreiche andere Lehrkörper, die selbstverständlich davon gehört haben, in höchster Aufregung sind über die Befehlsverhältnisse innerhalb des Schulwesens in Hamburg."

Und an anderer Stelle stellte Zindler fest: „Die Herrn Ohm vom NSLB in Abschrift zugegangenen 4 Beschwerdeschriften enthalten Punkt für Punkt offene oder versteckte Angriffe auf meine Leitung der Lichtwarkschule. Ich verstehe unter ‚Verantwortung‘ das Einstehen für jegliche Handlung oder Rede eines mir unterstellten Beamten im Schulgebäude während der Dienstzeit."

Überdies erklärte Zindler noch, dass er besonders in Bezug auf Erich Witter Hoffnungen gehabt habe, in seiner Arbeit unterstützt zu werden: „Im Oktober 1934 rief ich die drei Parteigenossen in meinem Lehrkörper: Dr. Etzrodt, Dr. Witter und Klein zusammen und sagte ihnen, daß im nationalsozialistischen Staat die Parteigenossen eine erhöhte Aufgabe und Verantwortung zu erfüllen hätten. Die drei genannten Herren müssten sich mit meinem ganz besonderen Vertrauen ausgestattet empfinden und bei jedem Anzeichen eines von der Schulleitung notwendigen Eingriffs das Entsprechende bei mir veranlassen. Unsere Aufgabe sei, mit den von der Behörde überwiesenen Lehrkräften aus der Lichtwarkschule eine Anstalt zu machen, die sich nicht verstecken brauche." Und zu seiner Grundhaltung hatte Zindler ausgeführt: „In meiner Eigenschaft als Schulleiter habe ich zu wiederholten Malen, zuletzt zweimal im Monat März 1935 meinem Lehrkörper mit harten und eindringlichen Worten gesagt, daß der von der Reichsleitung geführte Kampf gegen Nörgler und Meckerer auch innerhalb der Lehrkörper Geltung habe. Das Schlimmste aber wären die neuerdings in dem Entwurf zum Reichsstrafgesetzbuch aufs Härteste geächteten widerwärtigen Typen der Materialiensammler, die im Dunkeln arbeiteten und zu gelegener Zeit mit ihrer Mappe höheren Orts vorstellig wurden." Deutliche Worte gegen das Denunziantentum. Zindler erwartete von der Landesunterrichtsbehörde, „Wandel zu schaffen".

Einen ziemlich kläglichen Schlusspunkt setzte Erich Witter am 13.5.1935 mit einer Erklärung gegenüber Berthold Ohm: „Sehr geehrter Herr Kollege Ohm! Auf der heutigen Sitzung bei Herrn Oberschulrat Mansfeld wurde mir restlos klar, daß die Grundlage meines Angriffes gegen Sie ein freches Schwindelmanöver war, dem ich zum Opfer gefallen bin. Damit erweisen sich alle Schlussfolgerungen, die ich ziehen zu müssen glaubte, als falsch. Ich nehme sie mit dem Ausdrucke tiefsten Bedauerns zurück und erkläre, daß, wenn es überhaupt einen Lichtpunkt  in dieser für mich so leidvollen Angelegenheit gibt, es der Umstand ist, in Ihnen einen Mann von vornehmster Gesinnung und tiefer menschlicher Güte kennengelernt zu haben, der auf mich einen unauslöschlichen Eindruck gemacht hat. Selbstverständlich bin ich bereit, auch dem Kollegium diese meine Erklärung mitzuteilen. Ich zeichne mit Heil Hitler! Gez. Dr. Erich Witter." (36)

Auch gegenüber Erwin Zindler gab Erich Witter eine ähnliche Erklärung ab: „Ich bedaure es auf das tiefste, anläßlich irriger Schlussfolgerungen, die ich aus einer Falschmeldung zog, nicht mit Ihnen in persönliche Verbindung getreten zu sein. Eine persönliche Rücksprache war nicht nur der vorgeschriebene amtliche Weg, sie hätte auch sofort die gesamte Sachlage geklärt und mich selbst vor all den Irrungen und Wirrungen bewahrt, in die ich durch die Falschmeldung verstrickt worden bin. Es soll keine Entschuldigung sein, wenn ich schreibe, daß die Erklärungen einer Dienststelle im NSLB mich in den Zustand größter Erregung versetzte, ich hätte auch dann besonders in Anbetracht der Tatsache, daß Sie mir stets ein vorbildlicher und gütiger Vorgesetzter gewesen sind, den Weg zu einer persönlichen Aussprache in politischen Dingen finden müssen. Nur die Tatsache, daß Herr Studienrat Ohm in tiefster menschlicher Güte mir nach Bereinigung der unglückseligen Angelegenheit die Hände zur Versöhnung reichte, läßt mich hoffen, daß sich auch Ihre Verzeihung, um die ich Sie herzlich bitte, erlangen werde." (37)

Mit Kopfschütteln könnte man bei diesen unterwürfigen Formulierungen dieses Kapitel schließen. Es gab aber noch ein Nachspiel. Für den NSLB und Landesschulrat Willi Schulz war die Angelegenheit noch nicht beendet. Nicht alle kolportierten Aussagen von Berthold Ohm über den NSLB und seinen Gauamtsleiter waren damit vom Tisch. Willi Schulz schrieb am 24.5.1935 an Erwin Zindler: „Als Gauamtsleiter des Amtes für Erzieher bin ich nicht in der Lage, mit diesen Erklärungen die Angelegenheit als abgetan zu betrachten; denn es ist dadurch nicht hinreichend begründet, inwiefern nunmehr die von Pg. Dr. Witter in seiner Beschwerdeschrift angeführten Tatsachen gegenstandslos geworden sein sollten. Es wird vielmehr nötig sein, über die von Pg. Dr. Witter angeführten Tatbestände eine parteiamtliche Untersuchung herbeizuführen. Die von Ihnen als Leiter der Lichtwarkschule angestellten Untersuchungen sind für den Lehrerbund gegenstandslos." (38)

Da die zweibändige Personalakte von Berthold Ohm im Hamburger Staatsarchiv zwar registriert aber nicht auffindbar ist, kann der konkrete weitere Ablauf dieser Angelegenheit nicht im Detail rekonstruiert werden. Insbesondere die Ohm zugeschriebene Aussage, einem Volksschullehrer stehe das Amt eines Landesschulrats nicht zu, dürfte einen tiefsitzenden Stachel bei NSLB-Gauamtsleiter und Landesschulrat Schulz sowie seinem Vertreter, Albert Mansfeld, beide Volksschullehrer, hinterlassen haben.

Die skizzierten Ereignisse hatten kurz- und mittelfristig drei Effekte:

1. Nach seiner kläglichen, devoten Erklärung gegenüber Ohm und Zindler wurde Erich Witter am 21.10.1935 an die Oberrealschule Alstertal versetzt. Es begann damit eine Reise als „Wanderpokal". 1938 ging Witter weiter an die Oberschule für Mädchen am Lerchenfeld . 1940 wurde er ans Johanneum versetzt, 1941 in die Oberschule für Jungen Armgartstraße , 1943 an den Paulsenstift (Bülau-Straße), 1944 wieder ans Lerchenfeld . (39)

2. Erwin Zindler hatte dieses Treiben bei allen anderen für die Nationalsozialisten an der Lichtwarkschule zu lösenden Problemen zu lange laufen lassen. Das wurde ihm als Führungsschwäche ausgelegt und führte am Ende der Lichtwarkschule mit dazu, dass er bei der Schulzusammenlegung nur als stellvertretende Schulleiter infrage kam.

3. Und Berthold Ohm wurde 1937 bei der Zusammenlegung der Schulen als stellvertretender Schulleiter entpflichtet und als Studienrat an die Oberschule auf der Uhlenhorst zurückgeschickt. Auch dort muss es wieder Probleme gegeben haben. In seinem Entnazifizierungsfragebogen trug Ohm später ein: „Sollte 1938 durch Landesunterrichtsbehörde aufgrund von Denunziationen gemaßregelt werden, dass ich mitten im Semester an eine andere Schule versetzt wurde. Deshalb schied ich freiwillig aus höherem Schuldienst Hamburgs aus und trat als aktiver Offizier in die Wehrmacht ein, wohin damals der Arm der Partei noch nicht reichte." (40)

Es bleiben an dieser Stelle einige Merkwürdigkeiten festzustellen. Wie geschildert war Berthold Ohm für die von Joachim Wendt befragten Schüler „die eigentliche Verkörperung eines Nazis". Nicht bekannt ist, warum er von der Anwärterliste für die NSDAP gestrichen worden war. In seiner Personalakte der Lichtwarkschule gab er an, Mitglied der NSDAP, des Philologenvereins und des Stahlhelms gewesen zu sein. Bei NSLB hatte er einen dicken Strich gemacht. Offenbar hatte er die Anwartschaft 1934 als Mitgliedschaft gewertet oder er hat schlicht geschwindelt. (41)

Auch Uwe Schmidt hat die Auseinandersetzung zwischen Witter und Ohm beschrieben. Witter charakterisierte er zugespitzt: „Ohms Konterpartner Erich Witter erscheint in den Akten der Lichtwarkschule als der Prototyp des intriganten Denunzianten, den, hätte er im 17. Jahrhundert gelebt, Molière zu einer seiner Figuren hätte stilisieren können. Auch ein Vergleich mit dem Parasiten aus der griechisch-römischen Komödie liegt nahe. Da Witter zwischendurch alle seine Behauptungen vorübergehend zurücknahm, ist auch hier der Vergleich mit einem Theaterstück naheliegend - wenn es sich nicht um einen politisch riskanten, mit dem der Gefahr des Verlustes der beruflichen oder gar bürgerlichen Existenz verbundenen und zugleich menschlich widerwärtigen Vorgang gehandelt hätte." (42)

Bei Ohm, dem Kassenverwalter des Philologenvereins urteilte Uwe Schmidt milder. Er bestritt, dass Ursel Hochmuth ihn als Menschen von „tiefbrauner Gesinnung" bezeichnen könne. Für Schmidt blieb Ohm ein „überaus konservativer, äußerst altmodischer Lehrer, der darauf bedacht war, sich den neuen Machthabern anzupassen, der aber zugleich eine aus einem distanzierten Standesbewusstsein gespeiste tiefe Abneigung gegen den NSLB, seine Verlautbarungen und seine Praktiken zur Schau trug." (43)

Ich weiß nicht, ob Uwe Schmidt diese Einschätzung aufrecht erhalten hätte, wenn er die Militärakte von Berthold Ohm gelesen und von dessen Kriegsverbrechen gewusst hätte.

Ich hatte mich bei Nachforschungen über Ohm gewundert, dass eine Personalakte in zwei Bänden im Hamburger Staatsarchiv zwar verzeichnet ist, aber nicht aufgefunden werden konnte. Das deutete für mich darauf hin, dass die Akte für andere Zwecke angefordert worden war, etwa für einen Übertritt in ein anderes Bundesland nach 1945, wie in anderen Fällen von belasteten Lehrern auch, die beispielsweise nach Schleswig Holstein wechselten, wo eine Wiedereinstellung leichter war. Und in der Tat stellte sich später heraus, dass Berthold Ohm zum 1.6.1947 einen befristeten Lehrauftrag an der Oberschule in Ahrensburg erhalten hatte. Er war jedoch kurz zuvor, am 29.5.1947 verhaftet und in Untersuchungshaft überführt worden zur Vorbereitung eines Strafverfahrens. Aus der Haft war er knapp fünf Jahre später entlassen worden, nachdem seine Haftunfähigkeit festgestellt worden war. Auf diese Spur kam ich durch die Einsicht in eine Akte über Disziplinarverfahren gegen Berthold Ohm infolge der gegen ihn durchgeführten Strafverfahren nach 1945.

Dazu muss noch kurz die weitere Karriere Ohms bei der Wehrmacht beschrieben werden. Berthold Ohm hatte den Schuldienst verlassen aus Gründen, die er nicht genauer beschrieb. Er meldete sich zum 1.1.1939 als Offizier zurück zur Wehrmacht. Seiner Militärakte ist zu entnehmen, dass er seit 1936 regelmäßig, bis zu fünfmal im Jahr, an Übungen teilgenommen hatte, zusammengenommen fast sechs Monate während seiner Dienstzeit an den Schulen. Während einer Pflichtübung vom 15.9.1938 bis zum 24.10.1938 hatte er am Einmarsch in das Sudetenland teilgenommen. Während dieser Übungen war er am 1.1.1937 zum Oberleutnant und am 1.11.1938 zum Hauptmann befördert worden. (44)

Die dabei gemachten Erfahrungen im Kontrast zu den Widrigkeiten in der Schule mögen ihn auch angesichts des zu erwartenden Krieges bewogen haben, sein Tätigkeitsfeld zu wechseln. Ohm musste einen sechsmonatigen „Probedienst als Ergänzungsoffiziersanwärter" absolvieren. Zum 1.8.1939 wurde er dann endgültig von der Wehrmacht übernommen. Am 1.8.1940 erfolgte seine Beförderung zum Major, am 1.4.1943 zum Oberstleutnant. Am 9.8.1939 hatte sich Ohm „mit jeder Verwendung in jedem Standort im aktiven Wehrdienst" bereit erklärt. (45)

Das Generalskommando des II. Armeekorps stellte am 17.8.1939 fest, dass über Hauptman Ohm in „strafrechtlicher, politischer und spionagepolitischer Hinsicht nichts Nachteiliges" bekannt sei. (46) Auch die „arische“ Abstammung von Berthold Ohm und seiner Ehefrau Herta wurde geprüft und bestätigt (beide hatten einen Sohn, geboren 1924).

Bei Ausbruch des Zweiten Weltkriegs war Ohm Chef einer Beobachtungsbatterie und nahm mit ihr am Polenfeldzug teil. Er erhielt dort die Spange zum EK II. Nach Abschluss des Westfeldzuges, in dem Ohm mit seiner Batterie an der Front eingesetzt worden war, wurde er am 1. September 1940 zum Kommandeur einer Beobachtungsabteilung ernannt. Im Russlandfeldzug, an dem er von Beginn an teilnahm, erhielt er die Spange zum EK I, und wurde am 1. April 1943 zum Oberstleutnant befördert. Nach einer Erkrankung an Gelbsucht im Sommer 1944 wurde er zur Heeresnebeltruppe abgestellt und im Oktober 1944 zum Kommandeur eines schweren Werferregimentes ernannt. Dieses Regiment führte er in der Ardennenschlacht und den anschließenden Rückzugskämpfen bis er nach Penzberg kam, wo sich für ihn und seine Truppe ein folgenschweres Ereignis zutrug. (47)

Vor der Beschreibung der Penzberger Abläufe sollen noch die aufschlussreichen Beurteilungen des Offiziers Berthold Ohm in seiner Militärakte genauer betrachtet werden.

Am 8.2.1941 hieß es über Major Berthold Ohm: „Er hat sich bei allen Einsätzen der Abteilung in Polen und im Westen als Batteriechef hervorragend bewährt. Seine Kenntnisse und dienstlichen Leistungen auf dem Gebiete des Beobachtungswesens sind gut. Von einwandfreiem Charakter, ist er ein allgemein beliebter Kamerad. Zum Kommandeur einer Beobachtungsabteilung geeignet." (48)

Bei der Ernennung zum Kommandeur der Beobachtungsabteilung V wurde festgehalten: „Soweit ich Major Ohm kennen lernte, ist er charakterlich einwandfrei; hat gute dienstliche Kenntnisse, führt und bildet seiner Abteilung gut aus. Nach dem Urteil seiner früheren Vorgesetzten im Polen- und Westfeldzug vor dem Feinde voll bewährt. Füllt seine jetzige Stelle gut aus", schrieb Divisionskommandeur Generalmajor von Lützow.

Weitere Beurteilungen folgten in kurzen Abständen. So am 1.3.1943: „Aufrechter, starker Charakter, der fest auf dem Boden soldatisch-nationalsozialistischen Denkens steht und diesen auch auf andere zu übertragen versteht. Vor dem Feinde durch Umsicht und Schneid bewährt. Rastlos tätig mit gutem Blick für eine zweckmäßige Ausbildung. Geistig beweglich und klug, körperlich kräftig und allen Anforderungen trotz höheren Lebensalters gewachsen. Führerpersönlichkeit. Ein über Durchschnitt stehender Frontoffizier. Sehr guter und umsichtiger Abteilungskommandeur, der seiner Abteilung in kurzer Zeit fest in die Hand genommen hat. Nach kurzer Tätigkeit als schiessender Artillerist zum Regimentskommandeur geeignet."

Und am 8.11.1943: „Ausgereifte Führerpersönlichkeit mit festem ernsten Charakter und starkem Pflichtbewusstsein, klare soldatische Einstellung, Fürsorgend und energisch, gut belastbar. Verkörpert feste nationalsozialistische Einstellung. Nach dem Urteil seiner früheren Vorgesetzten vor dem Feinde voll bewährt. Gute Leistungen als Abteilungskommandeur, sowohl in der Ausbildung als auch in der Führung des Offizierskorps. Geistig beweglich und rastlos tätig, körperlich rüstig und Anforderungen gewachsen, einsatzbereit, vertritt eigene Meinung taktvoll, bietet sich an. Bei Kameraden geachtet.  Erzieherische Fähigkeiten.“

Am 18.12.1943, nach der Beförderung zum Oberstleutnant hieß es: „Tüchtiger, trotz vorgerückten Alters jugendlich wirkender, geistig gut veranlagter Offizier. Artilleristisches und taktisches Können gut; brauchbarer Durchschnitt . Weiter entwicklungsfähig."

Und am 1.6.1944: „Klarer, offener, gerader Mensch mit tadellosem, einwandfreiem Charakter. Unermüdlich, pflichtbewusst, zuverlässig und stets einsatzbereit, Nationalsozialist. Ist seinen Untergebenen ein Vorbild. Vor dem Feinde als Kommandeur einer schiessenden Artillerieabteilung voll bewährt. Zeigt auch als Führer seines Regiments im Küsteneinsatz nach kurzer Dienstleistung Umsicht und Tatkraft. Geistig und körperlich voll einsatzfähig. Überlegt, zielbewusst, setzt sich durch.“ Und ausdrücklich wird vermerkt: „Zur Ordnung angeschlagener Verbände voll geeignet."

Die letzte Beurteilung datierte vom 7.10.1944, nach einem Lehrgang für Regiments- und Brigadeführer vom 11.9. bis zum 7.10.1944. Ohm sei „zum Regimentskommandeur geeignet“: „Frischer, tüchtiger Offizier mit guten taktischen Kenntnissen".

Der Krieg war für Berthold Ohm am 8.5.1945 in der Nähe von Kitzbühel zu Ende. Bis dort war er mit seinem Regiment gekommen und von amerikanischen Streitkräften „überrollt" worden. Da sein Regiment bis zur Kapitulation gekämpft hatte, „wurde es als entwaffnete Truppe behandelt und blieb bis zur Entlassung im Juli 1945 unter dem Befehl seiner Offiziere." (49)  Während dieser Zeit wurde Berthold Ohm nachträglich mit Wirkung vom 1.5.1945 zum Oberst befördert.

Nach der Entlassung wandte sich Berthold Ohm nach Hamburg und traf dort mit seiner Frau und seinem Sohn zusammen. Er bewarb sich in Schleswig- Holstein um eine Wiedereinstellung in den höheren Schuldienst und erhielt zum 1.6.1947 einen befristeten Lehrauftrag an der Oberschule in Ahrensburg, den er aber nicht antreten konnte. Am 29.5.1947 wurde er verhaftet und in Untersuchungshaft genommen, weil ein Strafverfahren gegen ihn vorbereitet wurde, dessen Hintergrund im Folgenden beschrieben werden soll.

Was wurde Berthold Ohm vorgeworfen? Das Drama spielte sich gegen Ende des Rückzugs ab, jedenfalls die Handlung, die Ohm strafgerichtlich vorgehalten wurde. Aus den Schwurgerichtsunterlagen ergibt sich folgender Ablauf:

Am 28.4.1945 wurde ab 2:00 Uhr morgens von dem Reichssender München die Nachricht verbreitet, dass ein bewaffneter Aufstand zur Beseitigung des Nationalsozialismus ausgebrochen sei, der von der „Freiheitsaktion Bayern" getragen werde. In diesem an das bayerische Volk gerichteten Aufruf wurde die Zivilbevölkerung der noch nicht von amerikanischen Truppen besetzten Landesteile aufgefordert, die noch im Amt befindlichen nationalsozialistischen Machthaber auszuschalten und durch Hissen weißer Flaggen die Übergabe der Städte und Ortschaften an die vorrückenden amerikanischen Truppen einzuleiten. Gleichzeitig wurden die im noch nicht besetzten Gebiet stehenden deutschen Soldaten zur Waffenniederlegung aufgerufen. Es wurde außerdem bekannt gegeben, dass sich der Reichsstatthalter, Ritter von Epp, der Freiheitsaktion angeschlossen und mit den Alliierten Waffenstillstandsverhandlungen aufgenommen habe. Dieser in kurzen Abständen immer wieder verbreitete Aufruf wurde auch in der oberbayerischen Bergarbeiterstadt Penzberg gehört, deren Verwaltung bis 1933 fast ausschließlich in den Händen von Sozialdemokraten und Kommunisten gelegen hatte und deren Einwohnerschaft dem Nationalsozialismus größtenteils ablehnend gegenüberstand. Zwischen 5:00 Uhr und 6:00 Uhr morgens hörte auch der vor 1933 amtierende sozialdemokratische Bürgermeister von Penzberg, der pensionierte Bergmann Hans Rummer, den Aufruf im Rundfunk. Rummer befürchtete ebenso wie andere politisch gleichgesinnte Penzberger Bürger, dass die noch amtierenden Nationalsozialisten vor dem Einmarsch der Amerikaner noch zu einer Verzweiflungstat schreiten und das Bergwerk, dass die wirtschaftliche Grundlage der Stadt bildete, sprengen könnten. Um dies zu verhüten, begab er sich mit dem Metzgermeister Reithofer und dessen Freund Biersack zum Bergwerk, um die Ausfahrt der Frühschicht zu veranlassen. Auf dem Bergwerksgelände trafen sie sich mit dem früheren KPD-Vorsitzenden von Penzberg, dem Bergmann Ludwig März und dessen Freund Krug, die ebenfalls den Rundfunkaufruf gehört hatten und sich zum gleichen Zweck zum Bergwerk begeben hatten. Unter der Führung von Rummer traten sie nun als geschlossene Gruppe auf. Rummer setzte durch, dass die Frühschicht gegen 6:45 Uhr wieder ausfuhr. Dem Bergwerksdirektor gegenüber stellte er sich als neuer Bürgermeister vor.  Danach fuhr die Gruppe in einem von der Bergwerksleitung zur Verfügung gestellten Kraftfahrzeug in das in unmittelbarer Nähe der Stadt gelegene „Russenlager", in dem etwa 200 kriegsgefangene Offiziere verwahrt wurden. Auch dem Führer der Lagerwache stellte Rummer sich als neuer Bürgermeister vor und erklärte ihm mit Hinweis auf den Rundfunkaufruf, dass der Krieg zu Ende sei und die Wache heimgehen könne. Sein Verlangen, dass ihm die Russen für eine am Nachmittag geplante Demonstration zur Verfügung gestellt würden, lehnte der Führer der Lagerwache ab. Anschließend begaben sich Rummer und seine Mitstreiter zum ebenfalls in der Nähe der Stadt gelegenen Lager kriegsgefangener Franzosen. Dieses wurde von einer zivilen Wache bewacht, deren Leiter ein Gesinnungsfreund Rummers war. Nachdem Rummer die Gefangenen durch einen Dolmetscher unterrichtet hatte, dass der Krieg beendet sei, sie aber im Lager bleiben und Ruhe bewahren sollten, fuhr Rummer mit vier weiteren Männern in das Rathaus. Dort trafen sie auf den seit November 1944 kommissarisch tätigen Bürgermeister Vonwerden, den sie im Amtszimmer für abgesetzt erklärten, da der Krieg aus sei und ein Nazi nicht mehr Bürgermeister sein könne. Vonwerden erklärte, er weiche der Gewalt, übergab Rummer die Schlüssel und bekam die Zusicherung, seiner Person und seinem Eigentum würde nichts geschehen.

Zu diesem Zeitpunkt traf die erste Abteilung des von Berthold Ohm geführten Regiments nach einem anstrengenden Nachtmarsch in Penzberg ein, um dort Quartier zu beziehen. Die einrückenden Soldaten stießen bei den Einwohnern Penzbergs auf eine ablehnende, teilweise sogar feindliche Haltung, so dass Hauptmann Bentrott versuchte, sich Klarheit über den Grund hierfür zu verschaffen. Als er von dem Rundfunkaufruf und der Absetzung des Bürgermeisters durch Rummer erfuhr, begab er sich ins Rathaus, um dort die Lage zu erkunden. Im Rathaus suchte er das Bürgermeisterzimmer auf und traf, mit entsicherter Pistole, auf Rummer und seine Mitstreiter, die sich zu einer ersten Beratung niedergelassen hatten. Rummer erklärte als Sprecher, dass der Krieg zu Ende sei und sie die Macht in Penzberg übernommen hätten. Auf Bentrotts Frage, wer sie denn seien, erklärte Rummer: „Wir, Sozialdemokraten und Kommunisten". Anschließend forderte Rummer Bentrott auf, die Waffen niederzulegen und die Soldaten nach Hause zu schicken und mit ihnen gemeinsame Sache zu machen. Bentrott erklärte, dass er seinem Kommandeur von der neuen Situation Meldung machen müsse und sicherte dann durch Soldaten den Eingang zum Rathaus, mit dem Befehl, keine weiteren Personen in das Rathaus hineinzulassen.

Inzwischen war das gesamte Regiment mit Kommandeur Berthold Ohm in Penzberg eingetroffen. Bentrott erstattete Ohm Bericht über die Lage und schlug vor, diesen Ort wegen der gespannten Lage sofort wieder zu verlassen. Dies wies Ohm zurück, ebenso wie andere aus den Reihen der Offiziere kommende Vorschläge, die neuen Machthaber am Rathaus kurzerhand mit der Panzerfaust zu erledigen bzw. sie zu verprügeln. Ohm erteilte Bentrott den Befehl, für Ruhe und Ordnung in der Stadt zu sorgen, ernannte ihn zum Stadtkommandanten und kündigte an, in Kürze selbst im Rathaus zu erscheinen.

Bentrott begab sich daraufhin in das Rathaus. Dort hatte sich die personelle Zusammensetzung verändert, Rummer und vier weitere Männer wurden festgenommen. Über Penzberg wurde eine Ausgangssperre verhängt.

Oberstleutnant Ohm traf dann im Rathaus ein, sprach mit dem abgesetzten Bürgermeister Vonwerden, den er wieder in sein Amt einsetzte und befragte die im Bürgermeisterzimmer festgenommenen mittlerweile sechs Personen. In einer kurzen Befragung gab Rummer freimütig zu, den bisherigen Bürgermeister abgesetzt zu haben, Bentrott aufgefordert zu haben, „mit ihnen gemeinsame Sache zu machen und die Waffen niederzulegen, sowie die Soldaten nach Hause zu entlassen" und die gefangenen Russen in Freiheit setzen zu wollen. Die Männer um Hans Rummer blieben weiter im Bürgermeisterzimmer festgesetzt und Berthold Ohm fuhr mit zwei Kraftwagen zusammen mit Bürgermeister Vonwerden von Penzberg in Richtung München, um dem bayerischen Gauleiter in München Bericht erstatten zu können. Gauleiter in Bayern war Paul Giesler, der gleichzeitig seit 1942 bayrischer Ministerpräsident war und im April zum Reichsverteidigungskommissar Süd ernannt worden war. Giesler befand sich im Bunker des ehemaligen bayerischen Zentralen Ministeriums. Im Vorraum des Bunkers, der mit vielen Amtsträgern gefüllt war, erfuhr Ohm von dem „Putschversuch der Freiheitsaktion Bayern", der niedergeschlagen worden sei, so dass „der Gauleiter in München und Umgebung wieder völlig Herr der Lage und die Ordnung wiederhergestellt worden sei“. Der weitere Verlauf wurde von Bürgermeister Vonwerden und Berthold Ohm im späteren Schwurgerichtsverfahren unterschiedlich dargestellt. Beide schilderten Giesler die Vorgänge in Penzberg. Giesler machte Vonwerden Vorwürfe wegen seiner Nachgiebigkeit und fragte Berthold Ohm, „warum er die Leute nicht gleich umgelegt habe", was Ohm damit erklärte, er habe „erst die Lage klären wollen". (50) Nachdem sich Giesler zur Beratung mit seinem Stab kurz zurückgezogen hatte, kehrte er nach 5-10 min wieder zurück und erklärte ohne Einleitung: „Die Leute werden erschossen". Vonwerden fragte, „ob das wirklich sein müsse, nachdem ihm die Leute doch nichts getan hätten". Er wurde daraufhin von Giesler scharf zurechtgewiesen und angeherrscht, „was er denn für ein Bürgermeister sei, der sich zuerst absetzen lasse und dann noch für die Leute eintrete". Daraufhin wandte sich Paul Giesler an Berthold Ohm und fragte, ob „er in der Lage sei, aus seiner Truppe ein Exekutionskommando zusammenzustellen“. Ohm bejahte die Frage und wandte ein, ob nicht vorher ein Standgericht zusammentreten müsse oder solle?" Giesler verwies auf seine Stellung als Reichsverteidigungskommissar und ergänzte den Erschießungsbefehl dahin, dass über den Vorgang ein Protokoll aufzunehmen sei. Daraufhin erkundigte sich Berthold Ohm nach dem Sitz des Stellvertretenden Generalkommandos, dem er von den Vorgängen in Penzberg und dem eben erhaltenen Erschießungsbefehl Mitteilung machen müsse. Giesler reagierte „mit der in barschem Ton gestellten Gegenfrage, ob er denn noch einen zweiten Befehl brauche und ob ihm sein Befehl nicht genüge?" Ohm sagte darauf, dass ihm dieser Befehl schon genüge, er aber verpflichtet sei zur Berichterstattung beim stellvertretenden Generalkommando. Er bekam von Giesler den Hinweis, das Generalkommando sei gegenwärtig im Ort Pullach untergebracht.

Nachdem Gauleiter Giesler Regimentskommandeur Ohm „noch Rauchwaren für seine Truppe zur Verfügung gestellt hatte", verließen Ohm und seine mitfahrenden Offiziere den Bunker in München um nach Pullach zum stellvertretenden Generalkommando zu fahren. In Pullach stellten sie fest, dass das Generalkommando mittlerweile am Starnberger See stationiert war. Dort angekommen fanden sie den stellvertretenden kommandierenden General nicht vor, Berthold Ohm machte seine Meldung gegenüber dem dort anwesenden Hauptmann und einem Generalmajor, deren Namen er nicht erfasste. Ihm wurde erklärt, "dass der General die Ereignisse in Penzberg bereits genau kenne und ihretwegen nach München gefahren sei. Der Befehl Gieslers gehe in Ordnung und könne ausgeführt werden; er solle, wie ihm befohlen die festgenommenen Männer durch ein Exekutionskommando erschießen lassen". Daraufhin ergriff der Generalmajor das Wort und sagte: „Was? Erschießen wollen sie die Leute? Lumpen hängt man auf!" Ohm wandte daraufhin ein, „dass er von Giesler nicht einen Erhängungs-, sondern einen Erschießungsbefehl bekommen habe, worauf der Generalmajor nach einigem Hin und Her erklärte: „Na, meinetwegen, dann erschießen Sie die Leute". (51)

Ohm traf dann zwischen 16 und 17:00 Uhr wieder in Penzberg ein. Die Festgenommenen befanden sich immer noch im Sitzungssaal. Ihre Zahl hatte sich auf sieben erhöht, weil Bentrott auch den zivilen Führer der Gefangenenwachen im Franzosenlager hatte festnehmen lassen. Berthold Ohm begab sich direkt in das Bürgermeisterzimmer und erklärte den dort anwesenden Offizieren, dass der Gauleiter und Reichsverteidigungskommissar die festgenommenen Männer  „zum Tode verurteilt hätte und das Regiment ein Erschießungskommando zu stellen hätte“. Sodann erteilte er seinem Abteilungskommandeur den Befehl, das Erschießungskommando zusammenzustellen und zu leiten. Dem entzog sich Bentrott jedoch unter Hinweis auf seine Unabkömmlichkeit als Ortskommandant, wobei er als Leiter des Kommandos den ebenfalls anwesenden Hauptmann Koopmann vorschlug. „Ohm billigte dies und ließ die Einwendungen Koopmanns, dass er sich für eine solche Aufgabe nicht für geeignet halte nicht gelten.“ Anschließend begaben sich Bürgermeister Vonwerden und Berthold Ohm zu den Festgenommenen, Vonwerden verkündete das Urteil des Gauleiters und Reichsverteidigungskommissars Giesler, sie „wegen Hochverrats und Wehrmachtzersetzung zum Tode durch Erschießen verurteilt zu haben". ( 52)

Um 18:00 Uhr wurden die Verurteilten in einen Omnibus verladen, der sie zu einer in aller Eile ausgewählten Berghalde in unmittelbarer Nähe der Stadt transportierte, wo das aus acht Soldaten gebildete Exekutionskomitee unter Führung eines Leutnants bereits angetreten war. „Dort wurden die Männer einzeln aus dem Omnibus herausgeführt und mit verbundenen Augen an die Bergwand gestellt und dann nacheinander erschossen.“ Das gewünschte Protokoll diktierten Vonwerden, Bentrott und Ohm einer Stadtangestellten, indem sie in chronologischer Reihenfolge die Vorfälle des Tages im Einzelnen schilderten. Während das Protokoll in Reinschrift übertragen wurde, gingen Berthold Ohm und sein Adjutant zum Abendessen in das Quartier. Als der Brigadekommandeur in Penzberg eintraf, fand im Rathaus eine Lagebesprechung statt, bei der Brigadekommandeur Coupette über die Vorgänge des Tages informiert wurde. Am nächsten Tag verließ das Regiment Penzberg.

Von Paul Giesler ist überliefert, dass er noch im Januar 1945 in der „Münchener Feldpost“ eine von Fanatismus geprägte Parole verbreitete: „Der Hass muss freie Bahn haben. Unsere hasserfüllte Gesinnung muss dem Gegner wie eine versengende Glut entgegenschlagen!" (53) Mit Hilfe von SS-Einheiten hatte Giesler am 28. und 29.4.1945 in München die „Freiheitsaktion Bayern" unter dem Hauptmann Rupprecht Gerngross niedergeschlagen. Wenige Stunden und Tage vor dem Einmarsch der amerikanischen Truppen waren mehr als 100 Menschen ermordet worden. Giesler selbst flüchtete am Tag nach den Penzberger Exekutionen, am 29.4.1945, mit seinem Gaustab und Verwandten vor den einrückenden amerikanischen Truppen aus München. Sein Tod ist im Sterbebuch der katholischen Pfarrei Berchtesgaden für den 8.5.1945 dokumentiert. Die Angaben zu Gieslers Todesumständen sind widersprüchlich und ungesichert: Er soll am 1.5.1945 zusammen mit seiner Frau und seiner Schwiegermutter einen Suizidversuch mithilfe von Schlafmitteln unternommen haben, der misslang. Am folgenden Tag erschoss Giesler in einem Waldstück in der Nähe des Hintersees seine Frau. Ein möglicherweise zweiter Suizidversuch hatte nach einiger Zeit Erfolg: Durch einen Kopfschuss schwer verwundet, wurde Giesler in ein Lazarett im Bischofswieser Ortsteil Stanggaß, nahe Berchtesgaden, gebracht, wo er einige Tage später starb. (54)

Berthold Ohm war also im Juli 1945 nach Hamburg zurückgekehrt und wurde zum ersten Mal im Mai 1946 verhaftet. Nach der zweiten Verhaftung am 29.5.1947 blieb Berthold Ohm in Untersuchungshaft, bis er am 4.3.1952 wegen Haftunfähigkeit entlassen wurde. Im Weiteren bestand das Leben von Berthold Ohm im Wesentlichen aus einer unendlichen Reihe von Strafverfahren, die jeweils in eine neue Etappe gingen, weil Revision eingelegt wurde.

Am 7.8.1948 wurde Berthold Ohm zum ersten Mal durch die Strafkammer des Landgerichts München II wegen sieben Verbrechen des Totschlags zur Gesamtstrafe von 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Durch Revision wurde das Urteil durch das Oberlandesgericht in München am 8.12.1949 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Schwurgericht in Augsburg zurückverwiesen. (55)

Das Schwurgericht in Augsburg verurteilte Ohm am 17.4.1950 wegen sieben in Tateinheit begangener Vergehen der fahrlässigen Tötung zu einer Gefängnisstrafe von fünf Jahren. Auch dieses Urteil wurde durch Revision von Berthold Ohm und der Staatsanwaltschaft durch das bayerische Oberste Landesgericht am 29.11.1950 aufgehoben und zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Schwurgericht Augsburg zurückverwiesen.

Das Schwurgericht in Augsburg verurteilte Ohm am 30.6.1951 wegen sieben in Tateinheit begangener Verbrechen der Beihilfe zum Todschlag zu einer Zuchthausstrafe von acht Jahren. Ohm legte Revision ein und der erste Strafsenat des Bundesgerichtshofes hob das Urteil am 23.9.1952 auf und verwies die Sache zur nochmaligen Verhandlung und Entscheidung an das Schwurgericht Augsburg zurück.

Durch Urteil vom 16.1.1954 verurteilte das Schwurgericht in Augsburg Ohm nunmehr wegen sieben in Tateinheit begangener Verbrechen der Beihilfe zum Todschlag zu vier Jahren und sechs Monaten Gefängnis und erklärte die Strafe als durch die erlittene Untersuchungshaft für verbüßt. Auch hiergegen legte Ohm Revision ein. Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hob durch Urteil vom 4.10.1955 das angefochtene Urteil wiederum auf und verwies die Sache nunmehr zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Schwurgericht beim Landgericht München II.

Durch Urteil des Schwurgerichts beim Landgericht München II vom 2.2.1956 wurde Berthold Ohm freigesprochen.

Damit war die juristische Auseinandersetzung für Berthold Ohm noch nicht beendet. Er war zwar seit dem 18.2.1952 wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand getreten, musste sich aber nach dem Schwurgerichtsverfahren noch einem Disziplinarverfahren stellen. Es wundert mich nicht, dass Ohm vom Bundesdisziplinarhof am 8.7.1960 nicht verurteilt wurde, nachdem das Strafverfahren letztendlich mit einem Freispruch endete. Der Bundesdisziplinarhof stellte das Verfahren ein. Die Ohm in der Anschuldigungsschrift vorgehaltenen dienstlichen Verfehlungen waren im Vergleich zu den vorgenommenen Erschießungen aus meiner Sicht wirklich marginal: In der Anschuldigungsschrift wird Ohm zur Last gelegt, es unterlassen zu haben, „die sieben hingerichteten Penzberger Bürger namentlich und zahlenmäßig festzustellen“, sie „ohne eine gründliche Vernehmung und ohne Durchführung eines kriegsgerichtlichen Verfahrens der Gewalt des Reichsverteidigungskommissars und Gauleiters Giesler überantwortet zu haben", nach Rückkehr aus München bei der so genannten Verkündung der Todesurteile „den Verurteilten keine Gelegenheit gegeben zu haben, wenigstens nun noch eine letzte Erklärung mündlich oder schriftlich abzugeben „und die Exekutionsvorschriften nicht beachtet zu haben". (56)

Es ist nicht bekannt, ob Berthold Ohm neben seinem Ruhegehalt, das 1958 monatlich 1136,10 DM brutto betrug (57) einer weiteren Beschäftigung nachging. Intensiv war er in jedem Fall mit den zahllosen Prozessen beschäftigt. Allein für das Disziplinarverfahren erstellte Ohm eine eng beschriebene Stellungnahme von 48 Seiten. Daraus soll abschließend zitiert werden, weil hier noch einmal deutlich wird, mit welcher Haltung Ohm die Prozesse führte, symptomatisch für viele NS-Prozesse, in denen die Angeklagten sich auf einen Befehlsnotstand beriefen und häufig freigesprochen wurden. (58)

In der Vorbemerkung zitierte Berthold Ohm die Aussage seines Brigadekommandeurs Oberst Coupette, der erst am Abend nach den Erschießungen in Penzberg eingetroffen war und vor dem Schwurgericht Augsburg ausgesagt hatte: „Hätte Ohm abends bei meinem Eintreffen den ihm erteilten Befehl nicht ausgeführt gehabt, so hätte ich ihn dem kommandierenden General melden müssen, und ich bezweifle sehr, ob dann noch irgendetwas zu retten gewesen wäre." (59)

Später führte Ohm aus: „Ist Hitler aber alleiniger Gesetzgeber, dann konnte er auch den „Katastrophenbefehl vom März 1945" geben, der die Grundlage für die Verurteilung Rummers und seiner sechs Anhänger durch den Reichsverteidigungskommissar und damit auch für die rechtliche Beurteilungen meines Verhaltens, als ich das Exekutivkommando zur Durchführung der Exekution stellte, bildet. Die Bekanntgabe eines Führerbefehls auf dem Dienstwege ist für den Soldaten der Veröffentlichung eines Gesetzes gleichzusetzen. Dieser Katastrophenbefehl Hitlers, den mein Regiment am 23. oder 24.3.1945 auf dem Dienstwege über die vorgesetzte Brigade erhielt, beinhaltete, dass bei Defätismus, Hoch- und Landesverrat, Desertieren, Meuterei und Befehlsverweigerung jeder jeden richten könne. Konnte ein solcher Befehl Hitlers, der unbeanstandet auf dem langen Dienstwege einschließlich der zugeordneten Rechtsabteilungen der Truppe bekannt gegeben und dadurch sanktioniert worden war, überhaupt rechtswidrig sein und darüber hinaus muss gefragt werden: War die Rechtswidrigkeit von Soldaten überhaupt zu erkennen? Beide Fragen müssen einwandfrei verneint werden. Der Befehl trug die Bezeichnung ‚Katastrophenfall’ oder ‚Katastrophenbefehl’. Nach ihm war jeder Waffenträger berechtigt und verpflichtet, ohne Gericht jeden Plünderer, Deserteur, Defätisten, Befehlsverweigerer, Hoch-und Landesverräter zu erschießen und dieser Befehl habe sich auch auf Zivilisten bezogen.“ (60) Und etwas später: „Die Festgenommenen waren sämtlich auf frischer Tat ertappt worden. Ihr Hochverrat war dadurch bewiesen, dass sie nach Absetzung des Bürgermeisters Vonwerden im Bürgermeisterzimmer zu einer Stadtratssitzung unter dem Vorsitz Rummers zusammengetreten waren. Diese eine Tatsache des Hochverrats genügte bei allen für ein Todesurteil und kein Gericht hätte aufgrund dieses Tatbestands ein anderes Urteil als Todesstrafe fällen können." (61)

Berthold Ohm erklärte, nicht „über den Tötungsbefehl bestürzt gewesen zu sein," sondern erst darüber, als sich der Reichsverteidigungskommissar an mich wandte und „mir den Befehl zur Gestellung des Exekutivkommandos gab, weil ich, der ich immer bemüht war, alles Unangenehme von meinen Soldaten fernzuhalten, Ihnen diese schwere Aufgabe, die sie seelisch schwer belasten musste, ersparen wollte. Exekutionen durchzuführen, sind das schwerste, was von einem Soldaten verlangt wird. Deshalb versuchte ich bei Giesler alles, um Zeit zu gewinnen und durch einen möglicherweise inzwischen erteilten Einsatzbefehl für mein Regiment um diese Durchführung herumzukommen." (62)

Ohm verwies auf die Praxis der Kriegsgerichte insbesondere in den letzten Monaten des Krieges: „Die Urteile der Kriegsgerichte waren drastisch, und ich hatte keine Veranlassung den von Günter Weißenborn festgestellten 9500 wegen Befehlsverweigerung hingerichteten deutschen Soldaten meine eigene noch hinzuzufügen. Die Kriegs- und Standgerichte waren während des ganzen Krieges gefürchtet. In den letzten Monaten des Krieges waren ihre Urteile von drakonischer Strenge . Ich wusste, dass ich vor einem solchen Kriegs- oder Standgericht bei Ausführung des Befehls nur Todesstrafe zu erwarten hatte und dass Sippenhaftung höchstwahrscheinlich durchgeführt wurde, weil auch Frau und Sohn im Dienst der Wehrmacht standen. Coupette hat das in die Worte gekleidet: ‚Das einzige, was Ohm hätte tun können, war, sich eine Kugel in den Kopf zu schießen. Er und auch der kommandierende General hätten das Vorgehen Ohms vollkommen gebilligt.‘" (63)

Und zum Schluss schrieb Berthold Ohm: „Die Feststellung, wie man den Befehl hätte verweigern können, zeigen eine eigenartige, unverständliche Auffassung über das Dritte Reich. Wäre es so gewesen, dass sich das jemand hätte gestatten können, dann wäre eigentlich gegen das Dritte Reich und seine Praxis nichts einzuwenden gewesen. Die Feststellung, ich habe mich absolut sicher gefühlt, sonst hätte ich nicht während der Erschießung das Rathaus verlassen und mich in mein Quartier begeben können, um das Abendbrot einzunehmen, geht fehl, weil ich von meiner Truppe nicht zu befürchten hatte, nachdem ich den erhaltenen Befehl ausführen ließ. Anders wäre es gewesen, wenn ich den erhaltenen Befehl sabotiert hätte. In diesem Zusammenhang darf darauf hingewiesen werden, dass das Urteil mir anscheinend zum Vorwurf macht, dass mein Adjutant und ich in dieser Lage zu Abend gegessen hätten (es war das erste Essen an diesem Tage). Soldaten sind leider gezwungen, im Krieg ihr Essen neben gefallenen Kameraden an der Front einzunehmen. Das weiß jeder, der einmal an der Front gewesen ist. Würden sie das nicht tun, so würden sie binnen kurzem verhungert sein." (64)

In all den Prozessen über viele Jahre hinweg wurden viele Aussagen gemacht und protokolliert. Berthold Ohm verwies darauf, dass im Urteil des Schwurgerichts in Augsburg vom 16.1.1954, festgestellt wurde, dass er „mittlerweile offenbar über die Verwerflichkeit" seiner Tat „ein gewisses Maß an Einsicht gewonnen habe", da er in seinem Schlusswort „bedauernde Worte, wenn auch mit Einschränkung, gefunden habe“. Ohm stellte dazu fest: „Damit soll wohl auf die Feststellungen zurückgegriffen werden, dass ich geltend gemacht habe, dass ich den Tod der sieben Männer bedauere, soweit sie nicht Kommunisten waren (eine Erklärung des Bedauerns ist übrigens von mir entgegen den Feststellungen des Urteils in jedem Prozess abgegeben worden und findet sich sogar gedruckt schon im Jahre 1948 in der von der Zeitung ‚Hochlandbote’ herausgegebenen Schrift über den ersten Penzbergprozess). Ich habe nicht gesagt, ‚soweit sie nicht Kommunisten waren‘, sondern meine diesbezügliche wörtliche Auslassung, die ich aus einem vorbereiteten Skriptum verlas, lautete, wie folgt: ‚Ich beuge mich in Stille vor dieser echten Trauer der Hinterbliebenen, da auch diese Toten, soweit sie nicht einem landfremden Kommunismus verfallen waren, für ihr Vaterland gestorben sind." (65)

Wie wäre Ohms Leben nach 1945 weiter verlaufen, hätte er den Vorschlag von Hauptmann Bentrott angenommen, der nach Erkundung der Situation in Penzberg vorgeschlagen hatte, „diesen Ort wegen der undurchsichtigen und gespannten Lage sofort wieder zu verlassen“. Möglicherweise wäre Ohm wieder in den Schuldienst zurückgekehrt, wie so viele andere NS-belastete Lehrer auch. Wäre das für die Schule gut gewesen? Loki Schmidt, ehemalige Schülerin an der Lichtwarkschule, war in einem ihrer Gespräche mit Reiner Lehberger von diesem gefragt worden: „Erinnern Sie denn einige von den neuen Lehrern, die überzeugte Nationalsozialisten waren?“ Sie antwortete: „Ja, ein Herr Ohm, ein ganz unangenehmer Mensch, der bei uns aber nur einmal eine Vertretungsstunde gab und sich dabei die Fingernägel sauber machte…“ (66)

Berthold Ohm starb am 21.7.1967. (67)

Text: Hans-Peter de Lorent

Anmerkungen
1. Ursel Hochmuth: Lichtwarkschule/Lichtwarkschüler: „Hitler führt ins Verderben. Grüßt nicht!“, in Ursel Hochmuth/Hans-Peter de Lorent (Hrsg.). Hamburg: Schule unterm Hakenkreuz, Hamburg 1985, S. 88.
2. Uwe Schmidt: Aktiv für das Gymnasium, Hamburg 1999, S. 330.
3. Schmidt, 1999, S. 329.
4. Entnazifizierungsakte Berthold Ohm, StA HH, 221-11_Ed 12791
5. Siehe den handschriftlichen Lebenslauf von Berthold Ohm vom 18.1.1939 in seiner Militärakte, BArch- Militärachiv, Pers. 6/6616
6. Ebd.
7. Ebd.
8. Entnazifizierungsakte, a.a.O.
9. Angaben nach Entnazifizierungsakte a.a.O. und Lebenslauf, a.a.O.
10. Siehe die Biografien Theodor Mühe und Walter Behne.
11. Siehe Biografie Hans Rösch.
12. „Hamburger Tageblatt“ vom 2.7.1933
13. Siehe Hochmuth, a.a.O. und Arbeitskreis Lichtwarkschule: Die Lichtwarkschule, Idee und Gestalt, Hamburg 1979. Siehe auch die Biografie von Erwin Zindler in diesem Buch.
14. Joachim Wendt: Die Lichtwarkschule in Hamburg, 1921-1937, Hamburg 2000, S. 344.
15. StA HH, 362-2/20_6 Bd 1, Akte Ohm
16. Ebd.
17. Wendt, a.a.O., S. 349.
18. Erwin Zindler: Ausstellung „Werkgemeinschaft Lichtwarkschule“, in: HLZ 46/1935, S. 447 f.
19. Wendt, a.a.O.; S. 354.
20. Ebd., S. 356.
21. Hochmuth, a.a.O., S.88.
22. Ebd., S. 92.
23. Wendt, a.a.O., S. 365.
24. Siehe Personalakte Witter, StA HH, 361-3_A 1525
25. Wendt, a.a.O., S. 355
26. Dieses Zitat und die weiteren Zitate aus dem Schreiben in: StA HH, 362-2/20_6 Bd. 1, Akte Ohm
27. Schreiben vom 4.4.1935, wie auch die weiteren Zitate, ebd.
28. Alles ebd. Siehe auch Evelin Moews: Erna Stahl: „Sie war immer der Regisseur“, in: Hochmuth/de Lorent, a.a.O., S. 291ff.
29. StA HH, 362-2/20_6 Bd 1, Akte Ohm
30. Ebd. Einige der Dokumente sind auch enthalten in der Personalakte Witter, a.a.O.
31. Ebd.
32. Schmidt,1999, S. 330
33. Alles in der Personalakte Ohm der Lichtwarkschule, a.a.O.
34. Alle Zitate ebd.
35. Schreiben vom 11.5.1935, alle Zitate daraus, ebd.
36. Schreiben vom 17.5.1935, ebd.
37. Ebd.
38. Ebd.
39. Personalakte Witter, a.a.O.
40. Entnazifizierungsakte Ohm, a.a.O.
41. Personalakte Ohm der Lichtwarkschule, a.a.O.
42. Schmidt 1999, a.a.O., S. 330.
42. Schmidt 1999, a.a.O., S. 329 f.
44. Siehe Militärakte, a.a.O.
45. Ebd.
46. Ebd.
47. Siehe dazu das Urteil des Bundesdisziplinarhofs vom 8.7.1960 mit ausführlichen biografischen Daten, in: StA HH, 131-11_4320
48. Militärakte a.a.O., alle weiteren Zitate ebd.
49. Urteil des Bundesdisziplinarhofs, a.a.O., S. 3
50. Weitesgehend zusammengefasst nach der Sachdarstellung im Urteil des Bundesdisziplinarhofs, a.a.O., alle wörtlichen Zitate S. 5- 21
51. Ebd., S.17f.
52. Ebd., S.19.
53. Ernst Klee: Das Personenlexikon zum Dritten Reich, Frankfurt/M. 2003, S. 184.
54. Karl Höffkes: Hitlers politische Generäle. Die Gauleiter des Dritten Reiches, Tübingen 1997, S. 95 ff.
55. Auflistung der Urteile in: Bundesdisziplinarhof, a.a.O., S. 4 ff.
56. Ebd., S. 24 f.
57. StA HH, 131-11_4320
58. Ebd.
59. Stellungnahme von Berthold Ohm vom 30.3.1955, ebd. S.1.
60. Ebd., S. 19.
61. Ebd., S. 28.
62. Ebd., S. 31.
63. Ebd., S. 38.
64. Ebd., S. 47.
65. Ebd., S. 15 f.
66. Loki Schmidt: Mein Leben für die Schule. Im Gespräch mit Reiner Lehberger, Hamburg 2005, S.106.
67. Laut Sterbebuch des Standesamtes Hamburg- Altona, Nr. 1426/1967
 

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NS-Dabeigewesene

Aufsätze

Erklärung zur Datenbank

Stand Januar 2024: 914 Kurzprofile und 332 sonstige Einträge.

Diese Datenbank ist ein Projekt in Fortsetzung (work in progress). Eine Vollständigkeit ist niemals zu erreichen. Sie startete online im Februar 2016 mit rund 520 Profilen und mehr als 200 weiteren Einträgen und wird laufend ergänzt und erweitert werden. Wissenschaftliche Institute, Gedenkstätten, Universitäten und zum Thema forschende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können gern ihre erarbeiteten Profile in diese Datenbank stellen lassen.

Quellenangaben, die sich auf Webseiten beziehen, sind die zum Zeitpunkt der Recherche gefundenen. Sollten Sie veraltete Links oder Aktualisierungen bzw. Verschiebungen der Inhalte feststellen, freuen wir uns über Hinweise.

Vor etlichen Jahren hat die Landesszentrale für politische Bildung Hamburg die Stolperstein-Datenbank www.stolpersteine-hamburg.de ermöglicht und gibt seit rund zehn Jahren gemeinsam mit dem Institut für die Geschichte der Deutschen Juden unter der Projektleitung von Dr. Beate Meyer und Dr. Rita Bake von der Landeszentrale für politische Bildung die Publikationsreihe „Stolpersteine in Hamburg, biografische Spurensuche“ heraus. Mit dieser Datenbank „Die Dabeigewesenen“ möchte die Landeszentrale für politische Bildung nun den Blick auf diejenigen lenken, die das NS-System stützten und mitmachten. Denn:

Eine Gesellschaft, die sich eine offene und freie Zukunft wünscht,
muss [...] über eine Kultur verfügen, die nicht auf dem Verdrängen
und Vergessen der Vergangenheit beruht.“ (Mario Erdheim Psychoanalytiker) 1)

Diese aktuell immer noch so wichtige Aussage bildet den inhaltlichen Ausgangspunkt dieser Datenbank. Sie enthält eine Sammlung mit Kurzprofilen über Menschen, die auf unterschiedlichste Weise an den NS-Gewaltverbrechen in Hamburg Anteil hatten, z.B. als Karrierist/innen, Profiteur/innen, Befehlsempfänger/innen, Denunziant/innen, Mitläufer/innen und Täter/innen. Aber auch sogenannte Verstrickte, die z. B. nach durchlittener Gestapo-Folter zum Spitzel wurden. Unter all diesen Dabeigewesenen gab es auch Menschen, die in keiner NS-Organisation Mitglied waren, die aber staatliche Aufträge - zum Beispiel als Künstler oder Architekt - annahmen und so von dem NS-System profitierten, im Gegensatz zu denen, die sich diesem System nicht andienten, deshalb in die Emigration gingen oder in Kauf nahmen, keine Karriere mehr zu machen bzw. kaum noch finanzielle Einnahmen zu haben.

Ebenso wurden solche Personen aufgenommen, die zum Beispiel vor und während der NS-Zeit den Idealen des Heimatschutzes und der Technik-Kritik anhingen und das NS-Regime dadurch unterstützten, indem sie staatliche Aufträge annahmen, die diesen Idealen entsprachen, da das NS-System solche Strömungen für seine Ideologie vereinnahmte.

Für die Datenbank „Die Dabeigewesenen“ wurden alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens wie Medizin, Justiz, Bildung und Forschung, Verwaltung, Kirche, Fürsorge und Wohlfahrt, Literatur, Theater und Kunst, Wirtschaft, Sport, Polizei und parteipolitische Organisationen berücksichtigt.

„denn wir können (…) das ganze Phänomen des Mitmachens und des Ermöglichens, das ja in der NS-Zeit eine genauso große Rolle gespielt hat, wie die Bereitschaft, selbst aktiver Täter vor Ort zu sein - das alles können wir nur verstehen, wenn wir die verschiedenen Facetten der Täterschaft noch viel genauer betrachten, als das bisher geschehen ist." 2)

In vielen Profilen wird der weitverbreitete Enthusiasmus vieler Deutscher für den Nationalsozialismus, gegenüber „seiner Wirtschafts- und Sozialpolitik, seine Architektur, seine Weltanschauung" 3) etc. deutlich. Und es zeigt sich, dass Menschen das NS-System stützten, indem sie z. B., ohne darüber nachzudenken und ohne zu hinterfragen, bereitwillig moralische und soziale Normen des NS-Staats übernahmen.

Mit Schaffung der „Ausgrenzungsgesellschaft“ war es für die „Mehrheitsgesellschaft“ möglich, u. a. NS-Rassentheorien praktisch umzusetzen.

Diese Erkenntnis ist angesichts heutiger aktueller gesellschafts-politischer Entwicklungen von Bedeutung. In einem Interview zum Thema Fremdenfeindlichkeit bemerkte der Antisemitismusforscher Prof. Dr. Wolfgang Benz auf die Frage, ob aus der Geschichte zu lernen sei. „Wir könnten schon. Wir könnten zum Beispiel lernen, dass der Fremde nicht schuld ist an dem Hass, der ihm widerfährt. Es scheint tatsächlich schwierig zu vermitteln zu sein, dass das Opfer nicht dafür verantwortlich ist, dass es totgeschlagen oder misshandelt wird. Juden werden nicht verfolgt, weil an ihnen etwas ist, was sie zu Opfern macht, sondern weil die Mehrheitsgesellschaft Opfer braucht, und zwar zur eigenen Identitätsstiftung. Zuwanderer, Fremde, Andersgläubige werden ausgegrenzt. Das stärkt das Selbstgefühl der Mehrheit.“ 4)

Mit der Datenbank soll eine Hamburg Topographie der „Dabeigewesenen“ entstehen, um somit konkrete Orte des NS-Geschehens sichtbar zu machen. Deshalb werden auch nur diejenigen Dabeigewesenen aufgenommen, die zwischen 1933 und 1945 in Hamburg mit seinen Grenzen nach 1937 gelebt/gearbeitet haben. Neben Personenprofilen sind auch Adressen von NSDAP-Organisationen und -Einrichtungen zu finden. Darüber hinaus gibt es für einzelne Stadtteile Einträge, die die NS-Aktivitäten im Stadtteil beschreiben. In der Datenbank kann nach Namen, Straßen, Bezirken und Stadtteilen gesucht werden, damit also auch nach den Wohnadressen und/oder Adressen der Arbeitsstätten (soweit recherchierbar). Durch Hinzuziehen der Stolpersteindatenbank (hier sind die Adressen der NS-Opfer aufgenommen, für die bisher Stolpersteine verlegt wurden) und der virtuellen Hamburg-Stadt-Karte (sie verzeichnet die Zwangsarbeiterlager und Firmen, die Zwangsarbeiter beschäftigt haben) wird eindringlich deutlich, wie dicht benachbart Opfer und Dabeigewesene in Hamburg gelebt und gewirkt haben. Mit diesen Informationen ist es immer schwerer, die altbekannte Entschuldigung aufrecht zu erhalten; wir haben doch nichts davon gewusst.

In den vorgestellten Profilen liegt der Fokus auf Handlungen und Einstellungen zum NS-Regime. Privates wird nur erwähnt, wenn es für die Haltung zum NS-Regime von Relevanz ist. Recherchegrundlage für diese Datenbank waren bereits vorhandene wissenschaftliche Veröffentlichungen (z. B. von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme und dem Institut für Zeitgeschichte), Biographien, Sammelbände und Dissertationen zu Hamburg im Nationalsozialismus, aber auch in diversen Fällen Entnazifizierungsakten und andere Akten und Dokumente, die im Staatsarchiv Hamburg zur Verfügung stehen. Für die Adressenrecherchen wurden die digitalisierten Hamburger Adressbücher von 1933 bis 1943 der Staats- und Universitätsbibliothek genutzt. Trotz größter Sorgfalt beim Zusammentragen der Daten, ist es dennoch möglich, dass Schreibweisen von Namen variieren und Lebensdaten fehlerhaft sind. In den Profilen und den Beschreibungen der Funktionen sowie des „Wirkens“ des Dabeigewesenen konnte nicht komplett auf das NS-Vokabular – der Sprache der Täter – verzichtet werden, dennoch wurde versucht, diesen Anteil gering zu halten und neutralere Umschreibungen zu finden.
Die meisten der aufgeführten Personen wurden schnell nach Kriegsende durch die Entnazifizierungsstellen als entlastet eingestuft, sie mussten sich selten vor Gericht verantworten oder sie wurden aufgrund von Verjährung ihrer Taten nicht juristisch verurteilt. So stellt Can Bozyakali in seiner Dissertation z. B. zum Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht fest, dass auch in Hamburg bis Anfang der 1950er Jahre 63% aller Justizjuristen, die am Sondergericht tätig gewesen waren, wieder in den Justiz-Dienst eingestellt wurden. „[…] anhand dieser Werte [kann] von einer ‚Renazifizierung‘ gesprochen werden.“ 5)

Dr. Rita Bake, Dr. Brigitta Huhnke, Katharina Tenti (Stand: Anfang 2016)

1) Mario Erdheim: „I hab manchmal furchtbare Träume … Man vergißts Gott sei Dank immer glei...“ (Herr Karl), in: Meinrad Ziegler, Waltraut Kannonier-Finster: Österreichisches Gedächtnis. Über Erinnern und Vergessen der NS-Vergangenheit. Wien 1993.
2) Wolfram Wette: Deutschlandfunk-Interview am 20.11.2014, anlässlich seines neuen Buches: „Ehre, wem Ehre gebührt. Täter, Widerständler und Retter - 1933-1945“, Bremen 2015.
3) Raphael Gross: Anständig geblieben. Frankfurt a. M.  2010, S. 17.
4) Wolfgang Benz: „Ich bin schon froh, wenn es nicht schlimmer wird". Der Historiker Wolfgang Benz über die lange Geschichte der Fremdenfeindlichkeit in Deutschland – und was neu ist an den Pegida-Märschen. Interview: Markus Flohr und Gunter Hofmann, in ZEIT online vom 21. Dezember 2015. www.zeit.de/zeit-geschichte/2015/04/wolfgang-benz-pegida-antisemitismus-fremdenfeindlichkeit
5) Can Bozyakali: Das Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht: Eine Untersuchung der NS-Sondergerichte unter besonderer Berücksichtigung der Anwendung der Verordnung gegen Volksschädlinge, Frankfurt/ Main 2005, S. 235.

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