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Bernhard Rüger

(13.05.1903 – 20.12.1966)
Staatsanwalt
Adresse: Hansastraße 19 (1940)
Wirkungsstätte: Sievekingplatz 1, Staatsanwaltschaft am Landgericht Hamburg

Bernhard Rüger wurde am 13. Mai 1903 in Zellerfeld geboren, wuchs aber in Hamburg auf. Noch als Schüler, mit 17 Jahren, schloss er sich 1920 den „Bahrenfelder Freiwilligen“ („Freikorps Bahrenfeld“) an. 1922 bestand er die Reifeprüfung und wurde nach seinem Jura-Studium zunächst Rechtsanwalt in Hamburg. Rüger trat bereits 1932 der NSDAP und der Marine-SA bei, in der er es bis zum Sturmbannführer brachte. Nach Hitlers Machtübernahme 1933 wechselte er in den Staatsdienst. Zunächst wurde er im April 1933 zum Regierungsrat ernannt, protegiert vom Gauleiter Karl Kaufmann, der ihn zum Leiter des Amtes Ritzebüttel in Cuxhaven machte. Cuxhaven gehörte damals zu Hamburg. Nach kurzer Zeit wurden schwere Vorwürfe gegen Bernhard Rüger in dienstlicher und außerdienstlicher Hinsicht bekannt. Aus den Akten ist jedoch nicht ersichtlich, um welche Vorwürfe es sich handelte. 1934 beschloss der Hamburger Senat, Berhard Rüger einen Verweis zu erteilen, ihn vom Amt Ritzebüttel zu entfernen und ihn sodann als Staatsanwalt am Landgericht Hamburg zu installieren. Als Ankläger war Rüger fortan an vielen Verfahren des Hanseatischen Sondergerichts beteiligt. Außerdem vertrat er die Anklage in zahlreichen „Rassenschande“-Urteilen vor der 6. Strafkammer des Landgerichts. So war er beispielsweise als Staatsanwalt in unrühmlicher Weise an dem Urteil gegen den jüdischen Rechtsanwalt Dr. Manfred Heckscher beteiligt, der am 1. Dezember 1938 zu 6 Jahren Zuchthaus wegen „Rassenschande“ verurteilt wurde. Heckscher verbüßte einen Teil dieser Strafe im Zuchthaus Hamburg-Fuhlsbüttel, und wurde im Dezember 1942 nach Auschwitz deportiert, wo er Anfang 1943 starb. Staatsanwalt Rüger hatte die einzige Zeugin in dem Verfahren gegen Heckscher, die mehrfach ihre Aussage widerrufen hatte, stark unter Druck gesetzt und eine Aussage von ihr erpresst.
Ende Dezember 1937 stieg Rüger zum Ersten Staatsanwalt auf. 1940 bat das Oberkommando der Kriegsmarine die Wehrersatzinspektion Hamburg, den Ersten Staatsanwalt als Marinehilfskriegsgerichtsrat einzuberufen und am Gericht des 2. Admirals der Ostseestation in Kiel einzusetzen. So kam Bernhard Rüger 1940 zur Marinejustiz und war in der Folge an verschiedene Gerichte kommandiert: Zunächst war er an dem genannten Gericht in Kiel tätig, und von 1941 bis 1943 am Gericht der Deutschen Marinemission Rumänien. Ab Sommer 1943 wurde er für einige Monate zum Gericht des Küstenbefehlshabers Deutsche Bucht in Wilhelmshaven versetzt und ab März 1944 zum Gericht des Admirals der norwegischen Polarküste. Im März 1945 schließlich wurde er zum Gericht des Inspekteurs des Bildungswesens der Kriegsmarine in Flensburg-Mürwik kommandiert. Seine Beurteilungen waren eher durchwachsen. Viele Vorgesetzte bewerteten seine Urteile als zu milde, manch einer war aber auch recht angetan („ein sicheres Gefühl für die Auswirkung der Militärstrafgerichtsbarkeit auf die Notwendigkeit der soldatischen Menschenführung“). Genaueres über seine Spruchtätigkeit bei diesen Gerichten ist allerdings nicht bekannt.
Im Juli 1945 verhaftete die britische Militärregierung Bernhard Rüger und er kam im Sommer 1945 in das britische Internierungslager Neuengamme (Civil Internment Camp 6), wo er einige Monate verblieb. Im Zuge des auf seine Entlassung folgenden Entnazifizierungsverfahrens blieben alle seine Ernennungen aus der NS-Zeit „wegen enger Verbindung zum Nationalsozialismus“ unberücksichtigt bzw. wurden rückgängig gemacht. Als einer von wenigen NS-Juristen wurde in die Kategorie III eingestuft („Minderbelastete“), während die meisten anderen als „Mitläufer“ oder „Entlastete“ galten. Hierfür waren vor allem seine Tätigkeit als Erster Staatsanwalt in Hamburg bis 1940, und hierbei besonders seine Mitwirkung an „Rassenschande“-Urteilen, sowie seine frühen Mitgliedschaften in SA und NSDAP ausschlaggebend.
Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelte ab 1947 gegen Bernhard Rüger wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit im Fall Manfred Heckscher. Nach Abschluss der Ermittlungen, am 10. August 1948 klagte ihn die Staatsanwaltschaft wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit, wegen Freiheitsberaubung im Amt und wegen Aussageerpressung an. Das Schwurgericht sprach ihn jedoch im Urteil vom 29. April 1949 vom Vorwurf des Verbrechens gegen die Menschlichkeit sowie von allen anderen Anklagepunkten frei. Das Gericht sah die Anklage Rügers gegen Heckscher aus dem Jahr 1938 „nicht als so verabscheuungswürdig“ an, dass sie den Vorwurf eines Verbrechens gegen die Menschlichkeit rechtfertigen würde. Zudem stünde das, was Heckscher nach der Verurteilung passiert war (gemeint war hier die Deportation nach Auschwitz), nicht in einem kausalen Zusammenhang mit dem Strafantrag Rügers 1938. Obgleich der damalige Oberstaatsanwalt Kramer das Urteil vom 29. April 1949 anfechten wollte, legte der Generalstaatsanwalt keine Revision ein, da er es für aussichtslos hielt, eine Verurteilung zu erwirken. Siehe auch Biografie von Heckscher auf der Webseite der Stolpersteine Hamburg

Bernhard Rüger versuchte jahrelang, mit der Hilfe u.a. seines Anwalts Hans Haack, seine Wiederzulassung zum Justizdienst in Hamburg zu erlangen. Im Gegensatz zu vielen anderen ehemaligen NS-Juristen gelang ihm dies allerdings nicht. Er starb am 20. Dezember 1966.
Text: Claudia Bade

Quellen:
Justizbehörde Hamburg (Hg.): „Von Gewohnheitsverbrechern, Volksschädlingen und Asozialen…“. Hamburger Justizurteile im Nationalsozialismus. (Beiträge zur Neueren Hamburger Justizgeschichte, Bd. 2), Hamburg 1995.
Deutsche Dienststelle (WASt): Personalakte Marineoberstabsrichter d.R. Bernhard Rüger.
Staatsarchiv Hamburg: 241-1 I, 2245; 241-2, A 3441; 131-11, 858; 241-1 II, 2851; 241-1 II, 2853.
Archiv der Forschungsstelle für Zeitgeschichte: 12-1 / R, Aktensplitter zu Bernhard Rüger.
 

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NS-Dabeigewesene

Aufsätze

Erklärung zur Datenbank

Stand Januar 2024: 914 Kurzprofile und 332 sonstige Einträge.

Diese Datenbank ist ein Projekt in Fortsetzung (work in progress). Eine Vollständigkeit ist niemals zu erreichen. Sie startete online im Februar 2016 mit rund 520 Profilen und mehr als 200 weiteren Einträgen und wird laufend ergänzt und erweitert werden. Wissenschaftliche Institute, Gedenkstätten, Universitäten und zum Thema forschende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können gern ihre erarbeiteten Profile in diese Datenbank stellen lassen.

Quellenangaben, die sich auf Webseiten beziehen, sind die zum Zeitpunkt der Recherche gefundenen. Sollten Sie veraltete Links oder Aktualisierungen bzw. Verschiebungen der Inhalte feststellen, freuen wir uns über Hinweise.

Vor etlichen Jahren hat die Landesszentrale für politische Bildung Hamburg die Stolperstein-Datenbank www.stolpersteine-hamburg.de ermöglicht und gibt seit rund zehn Jahren gemeinsam mit dem Institut für die Geschichte der Deutschen Juden unter der Projektleitung von Dr. Beate Meyer und Dr. Rita Bake von der Landeszentrale für politische Bildung die Publikationsreihe „Stolpersteine in Hamburg, biografische Spurensuche“ heraus. Mit dieser Datenbank „Die Dabeigewesenen“ möchte die Landeszentrale für politische Bildung nun den Blick auf diejenigen lenken, die das NS-System stützten und mitmachten. Denn:

Eine Gesellschaft, die sich eine offene und freie Zukunft wünscht,
muss [...] über eine Kultur verfügen, die nicht auf dem Verdrängen
und Vergessen der Vergangenheit beruht.“ (Mario Erdheim Psychoanalytiker) 1)

Diese aktuell immer noch so wichtige Aussage bildet den inhaltlichen Ausgangspunkt dieser Datenbank. Sie enthält eine Sammlung mit Kurzprofilen über Menschen, die auf unterschiedlichste Weise an den NS-Gewaltverbrechen in Hamburg Anteil hatten, z.B. als Karrierist/innen, Profiteur/innen, Befehlsempfänger/innen, Denunziant/innen, Mitläufer/innen und Täter/innen. Aber auch sogenannte Verstrickte, die z. B. nach durchlittener Gestapo-Folter zum Spitzel wurden. Unter all diesen Dabeigewesenen gab es auch Menschen, die in keiner NS-Organisation Mitglied waren, die aber staatliche Aufträge - zum Beispiel als Künstler oder Architekt - annahmen und so von dem NS-System profitierten, im Gegensatz zu denen, die sich diesem System nicht andienten, deshalb in die Emigration gingen oder in Kauf nahmen, keine Karriere mehr zu machen bzw. kaum noch finanzielle Einnahmen zu haben.

Ebenso wurden solche Personen aufgenommen, die zum Beispiel vor und während der NS-Zeit den Idealen des Heimatschutzes und der Technik-Kritik anhingen und das NS-Regime dadurch unterstützten, indem sie staatliche Aufträge annahmen, die diesen Idealen entsprachen, da das NS-System solche Strömungen für seine Ideologie vereinnahmte.

Für die Datenbank „Die Dabeigewesenen“ wurden alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens wie Medizin, Justiz, Bildung und Forschung, Verwaltung, Kirche, Fürsorge und Wohlfahrt, Literatur, Theater und Kunst, Wirtschaft, Sport, Polizei und parteipolitische Organisationen berücksichtigt.

„denn wir können (…) das ganze Phänomen des Mitmachens und des Ermöglichens, das ja in der NS-Zeit eine genauso große Rolle gespielt hat, wie die Bereitschaft, selbst aktiver Täter vor Ort zu sein - das alles können wir nur verstehen, wenn wir die verschiedenen Facetten der Täterschaft noch viel genauer betrachten, als das bisher geschehen ist." 2)

In vielen Profilen wird der weitverbreitete Enthusiasmus vieler Deutscher für den Nationalsozialismus, gegenüber „seiner Wirtschafts- und Sozialpolitik, seine Architektur, seine Weltanschauung" 3) etc. deutlich. Und es zeigt sich, dass Menschen das NS-System stützten, indem sie z. B., ohne darüber nachzudenken und ohne zu hinterfragen, bereitwillig moralische und soziale Normen des NS-Staats übernahmen.

Mit Schaffung der „Ausgrenzungsgesellschaft“ war es für die „Mehrheitsgesellschaft“ möglich, u. a. NS-Rassentheorien praktisch umzusetzen.

Diese Erkenntnis ist angesichts heutiger aktueller gesellschafts-politischer Entwicklungen von Bedeutung. In einem Interview zum Thema Fremdenfeindlichkeit bemerkte der Antisemitismusforscher Prof. Dr. Wolfgang Benz auf die Frage, ob aus der Geschichte zu lernen sei. „Wir könnten schon. Wir könnten zum Beispiel lernen, dass der Fremde nicht schuld ist an dem Hass, der ihm widerfährt. Es scheint tatsächlich schwierig zu vermitteln zu sein, dass das Opfer nicht dafür verantwortlich ist, dass es totgeschlagen oder misshandelt wird. Juden werden nicht verfolgt, weil an ihnen etwas ist, was sie zu Opfern macht, sondern weil die Mehrheitsgesellschaft Opfer braucht, und zwar zur eigenen Identitätsstiftung. Zuwanderer, Fremde, Andersgläubige werden ausgegrenzt. Das stärkt das Selbstgefühl der Mehrheit.“ 4)

Mit der Datenbank soll eine Hamburg Topographie der „Dabeigewesenen“ entstehen, um somit konkrete Orte des NS-Geschehens sichtbar zu machen. Deshalb werden auch nur diejenigen Dabeigewesenen aufgenommen, die zwischen 1933 und 1945 in Hamburg mit seinen Grenzen nach 1937 gelebt/gearbeitet haben. Neben Personenprofilen sind auch Adressen von NSDAP-Organisationen und -Einrichtungen zu finden. Darüber hinaus gibt es für einzelne Stadtteile Einträge, die die NS-Aktivitäten im Stadtteil beschreiben. In der Datenbank kann nach Namen, Straßen, Bezirken und Stadtteilen gesucht werden, damit also auch nach den Wohnadressen und/oder Adressen der Arbeitsstätten (soweit recherchierbar). Durch Hinzuziehen der Stolpersteindatenbank (hier sind die Adressen der NS-Opfer aufgenommen, für die bisher Stolpersteine verlegt wurden) und der virtuellen Hamburg-Stadt-Karte (sie verzeichnet die Zwangsarbeiterlager und Firmen, die Zwangsarbeiter beschäftigt haben) wird eindringlich deutlich, wie dicht benachbart Opfer und Dabeigewesene in Hamburg gelebt und gewirkt haben. Mit diesen Informationen ist es immer schwerer, die altbekannte Entschuldigung aufrecht zu erhalten; wir haben doch nichts davon gewusst.

In den vorgestellten Profilen liegt der Fokus auf Handlungen und Einstellungen zum NS-Regime. Privates wird nur erwähnt, wenn es für die Haltung zum NS-Regime von Relevanz ist. Recherchegrundlage für diese Datenbank waren bereits vorhandene wissenschaftliche Veröffentlichungen (z. B. von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme und dem Institut für Zeitgeschichte), Biographien, Sammelbände und Dissertationen zu Hamburg im Nationalsozialismus, aber auch in diversen Fällen Entnazifizierungsakten und andere Akten und Dokumente, die im Staatsarchiv Hamburg zur Verfügung stehen. Für die Adressenrecherchen wurden die digitalisierten Hamburger Adressbücher von 1933 bis 1943 der Staats- und Universitätsbibliothek genutzt. Trotz größter Sorgfalt beim Zusammentragen der Daten, ist es dennoch möglich, dass Schreibweisen von Namen variieren und Lebensdaten fehlerhaft sind. In den Profilen und den Beschreibungen der Funktionen sowie des „Wirkens“ des Dabeigewesenen konnte nicht komplett auf das NS-Vokabular – der Sprache der Täter – verzichtet werden, dennoch wurde versucht, diesen Anteil gering zu halten und neutralere Umschreibungen zu finden.
Die meisten der aufgeführten Personen wurden schnell nach Kriegsende durch die Entnazifizierungsstellen als entlastet eingestuft, sie mussten sich selten vor Gericht verantworten oder sie wurden aufgrund von Verjährung ihrer Taten nicht juristisch verurteilt. So stellt Can Bozyakali in seiner Dissertation z. B. zum Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht fest, dass auch in Hamburg bis Anfang der 1950er Jahre 63% aller Justizjuristen, die am Sondergericht tätig gewesen waren, wieder in den Justiz-Dienst eingestellt wurden. „[…] anhand dieser Werte [kann] von einer ‚Renazifizierung‘ gesprochen werden.“ 5)

Dr. Rita Bake, Dr. Brigitta Huhnke, Katharina Tenti (Stand: Anfang 2016)

1) Mario Erdheim: „I hab manchmal furchtbare Träume … Man vergißts Gott sei Dank immer glei...“ (Herr Karl), in: Meinrad Ziegler, Waltraut Kannonier-Finster: Österreichisches Gedächtnis. Über Erinnern und Vergessen der NS-Vergangenheit. Wien 1993.
2) Wolfram Wette: Deutschlandfunk-Interview am 20.11.2014, anlässlich seines neuen Buches: „Ehre, wem Ehre gebührt. Täter, Widerständler und Retter - 1933-1945“, Bremen 2015.
3) Raphael Gross: Anständig geblieben. Frankfurt a. M.  2010, S. 17.
4) Wolfgang Benz: „Ich bin schon froh, wenn es nicht schlimmer wird". Der Historiker Wolfgang Benz über die lange Geschichte der Fremdenfeindlichkeit in Deutschland – und was neu ist an den Pegida-Märschen. Interview: Markus Flohr und Gunter Hofmann, in ZEIT online vom 21. Dezember 2015. www.zeit.de/zeit-geschichte/2015/04/wolfgang-benz-pegida-antisemitismus-fremdenfeindlichkeit
5) Can Bozyakali: Das Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht: Eine Untersuchung der NS-Sondergerichte unter besonderer Berücksichtigung der Anwendung der Verordnung gegen Volksschädlinge, Frankfurt/ Main 2005, S. 235.

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