Suche nach Namen, Straßen, Bezirken etc.

Drucken

Paul Ritterbusch

(31.5.1893 Ottbergen, Kreis Höxter - 1971)
Vorstandsmitglied des Eisenbahnbauvereins Harburg·
Friedrich-List-Straße 1 Hamburg-Harburg (Wohnadresse an 1945)
Ritterbuschplatz , Wilstorf, seit 1981

Ritterbusch arbeitete von 1930 bis 1942 als techn. Reichsbahn-Inspektor der deutschen Reichsbahn.1942 wurde er befördert zum techn. Reichsbahn-Oberinspektor.

Von 1921 bis nach der Befreiung vom Nationalsozialismus war er ehrenamtlich 1. Vorsitzender des Eisenbahn Bauvereins Harburg.

Nach der Machtübernahme durch die Nationalsozialisten trat Ritterbusch am 1. Mai 1933 der NSDAP bei. Er war ab 1934 Mitglied im Reichsbund der deutschen Beamten und Mitglied in der NSV. Vom Kriegsdienst wurde er 1939 freigestellt wegen seiner Tätigkeit als Reichsbahnbediensteter.

Sein Entnazifizierungsverfahren im Jahre 1949 (Fachausschuss Nr. Va/2 Fragebogen Action Sheet) ergab: Einstufung in Kategorie V: entlastet. Gegen die Beschäftigung als techn. Reichsbahnoberinspektor bestehen keine Bedenken. [1]

Am 31. Juli 1950 erhielt die Senatskanzlei ein Schreiben des Ingenieurs Hermann Thomaschewski, VDI. Darin heißt es: „Der Reichsbahn-Oberinspektor Paul Ritterbusch (…) war von 1933 bis 1945 Mitglied der NSDAP. Von vor 1933 bis heute ist er ununterbrochen Vorsitzender des Eisenbahnbauvereins Harburg e.G.m.b.H. in Hamburg-Harburg. In dieser Stellung hat Ritterbusch sich besonders aktiv für die NSDAP eingesetzt und die Bestrebungen der Partei stark gefördert. Bereits vor und kurz nach dem 30. Januar 1933 hat er sich maßgebend bei der Gleichschaltung des Eisenbahnbauvereins eingesetzt und dafür gesorgt, dass die der SPD angehörenden Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats restlos aus dem Vorstand und Aufsichtsrat entfernt und durch bewährte Mitglieder der NSDAP ersetzt wurden. Es ist von ihm veranlasst worden, dass in dem Hause des Eisenbahnbauvereins Ecke Kochstr. und Reeseberg Wohnräume freigemacht und diese der Ortsgruppenleitung Wilstorf der NSDAP zur Verfügung gestellt wurden. Besonders zu prüfen wäre, ob und in welcher Höhe die Ortsgruppenleitung Miete für die Inanspruchnahme dieser Wohnräume an den Eisenbahnbauverein entrichtet hat. Als Kreis-Wohnungsamtsleiter der NSDAP war Ritterbusch die rechte Hand des Kreisleiters Drescher und hatte als solcher maßgebenden Einfluss auf das Baugeschehen zu Gunsten der Partei im Kreise 8.

Nicht unerwähnt bleiben kann, dass Ritterbusch auf Grund seiner einflussreichen Parteistellung dem Eisenbahnbauverein zwangsweise im Jahre 1939 vier gemeinnützige Wohnungsunternehmen, die nicht eindeutig unter NSDAP-Führung standen, angegliedert wurden.

Dass die innere Haltung und die Handlungen des Ritterbusch auch gesinnungsmäßig zu Gunsten der Partei unterbaut waren, wird durch die anliegende Photokopie eines Schreibens des R. an den Kreisleiter Drescher eindeutig bewiesen.

Ich unterbreite dem Senat Vorstehendes unter Bezugnahme auf § 8 des Gesetzes zum Abschluss der Entnazifizierung vom 10. Mai 1950 mit der Bitte, die Angelegenheit zu prüfen und nach dem Ergebnis der Prüfung ggf. weitere Schritte anzuordnen.“ [1]

Bei dem nun folgenden Zitat handelt es sich um eine Kopie des Schreiben von Paul Ritterbusch und August Meyer vom 1.2.1938 an den „Kreisleiter, Parteigenosse Drescher Harburg-Wilhelmsburg 1, Föhrenstrasse 4

Lieber Kreisleiter!

Als wir gestern Abend das Hamburger Tageblatt zur Hand nahmen und die Liste der vom Führer mit dem Goldenen Ehrenzeichen ausgezeichneten Parteigenossen durchsahen, fanden wir zu unserer allergrößten Freude, daß Sie, lieber Kreisleiter, die höchste Auszeichnung der Partei erhalten haben.

Wir übermitteln Ihnen hiermit unsere herzlichsten Glückwünsche zu dieser hohen Ehre und geloben, weiter in treuer Pflichterfüllung für unseren Kreisleiter und für Führer und Vaterland zu arbeiten.

Heil Hitler!“ [1]

Die Senatskanzlei gab im August 1950 das Schreiben von Hermann Thomaschewski zuständigkeitshalber weiter an das Sekretariat des Staatskommissars für die Entnazifizierung und Kategorisierung. Einen Monat später, am 19.9.1950, kam das Sekretariat des Staatskommissars für die Entnazifizierung und Kategorisierung zu dem Ergebnis „Tn. Ist völlig unbelastet und gilt als ‚von Gesetz nicht betroffen‘“.[1]

Hermann Thomaschewski scheint darüber nicht unterrichtet worden zu sein, denn er erkundigte sich am 4. Juni 1951, ca. ein Jahr nach seinem Schreiben an die Senatskanzlei, beim Sekretariat des Staatskommissars für die Entnazifizierung am Dammtorwall 41 nach dem Fortgang seines Anliegens:

„Betrifft mein Schreiben vom 31.7.1950 an den Senat der Hansestadt Hamburg, betr. Entnazifizierung des Herrn Paul Ritterbusch in Hamburg Harburg 1, Friedrich Liststraße Nr. 1.

Mit Schreiben vom 8.8.1950 – A IV – ist mir von der Senatskanzlei des Senats der Hansestadt Hamburg mitgeteilt worden, daß mein Schreiben vom 31. Juli 1950, betr. aktive nationalsozialistische Haltung des Reichsbahn Oberinspektors Paul Ritterbusch (…) Ihnen zur Prüfung und Bearbeitung zugeleitet wurde. Im Hinblick auf die seitdem verstrichene lange Zeit von fast zehn Monaten gestatte ich mir die Bitte um Auskunft, ob die Nachprüfung der aktiven nationalsozialistischen Haltung des Herrn Ritterbusch inzwischen durchgeführt worden ist und zu welchem Ergebnis sie geführt hat.“ [1]

Zehn Tage später, am 14. Juni 1951, erhielt Hermann Thomaschewski, Hamburg-Harburg, Kroosweg 30 Antwort: „Betr.: Entnazifizierung Paul Ritterbusch. Bezug: Ihr Schreiben vom 4.6.1951. Ihre Eingabe vom 31.7.50 an den Senat der Hansestadt Hamburg ist zuständigkeitshalber nach hier abgegeben worden. In einem ordentlichen Entnazifizierungsverfahren wurde Ritterbusch im Jahre 1949 durch den zuständigen Ausschuss überprüft. Die Wiederaufnahme des Entnazifizierungsverfahrens gemäss § 8 des hiesigen Abschlussgesetzes ist auf Grund Ihrer Eingabe vom 31.7.50 nicht möglich und vom Ausschuss nicht beschlossen worden.“ [1]

Zehn Tage nach dieser Antwort schrieb Hermann Thomaschewski am 24. Juni 1951 erneut an den Herrn Staatskommissar der Hansestadt Hamburg für die Entnazfizierung/Kategorisierung: „Ihr Schreiben vom 14. d. Mts., betr Entnazifizierung des Herrn Paul Ritterbusch habe ich dankend erhalten. Ich gestatte mir darauf folgendes zu erwidern:

Gemäß § 8 des Gesetzes des Staates Hamburg zum Abschluß der Entnazifizierung vom 10. Mai 1950 können Personen, die nach einem bereits durchgeführten Entnazifizierungsverfahren auf Grund neuen Beweismaterials ungünstiger beurteilt werden müssen, nach Maßgabe der bisherigen Vorschriften einem Entnazifizierungsverfahren erneut unterworfen werden. Diese Voraussetzung scheint mir im Falle des Reichsbahn Oberinspektors Paul Ritterbusch eindeutig und in vollem Umfange vorzuliegen. Es ist nicht anzunehmen, daß die in meinem Schreiben vom 31. Juli 1950 an den Senat der Hansestadt Hamburg aufgeführten politischen Belastungen dem zuständigen Ausschuß in ihrem ganzen Umfange und mit ihrem vollen Gewicht vorgelegen haben. Vor allem erscheint es mir sehr zweifelhaft, ob dem Ausschuß bekannt war, daß das besonders aktive Verhalten des Herrn Ritterbusch zu Gunsten der NSDAP von vor 1933 bis 1945 seiner ureigensten inneren Überzeugung entsprach, wie es durch die überreichte Photokopie des Schreibens des Herrn Ritterbusch an den Kreisleiter Drescher bewiesen ist. Dafür, daß dem zuständigen Ausschuß die Haltung des Herrn Ritterbusch gegenüber der Partei und sein aktives Wirken in der Partei und für sie nicht im vollen Umfange bekannt war, spricht der Umstand, daß Ritterbusch vollkommen entlastet worden und daß seine weitere öffentliche Bestätigung keinerlei Beschränkung unterworfen worden ist. Bei Kenntnis aller politischen Belastungen und ihres Ursprungs musste erwartet werden, daß in voller Würdigung der Wichtigkeit der Stellung des Herrn Ritterbusch in der Öffentlichkeit und durch dadurch unterstützte Wirkung seiner Tätigkeit in der Partei und für sie das Urteil nach den maßgebenden Bestimmungen und der Praxis der Entnazifizierungsauschüsse hätte wesentlich härter ausfallen müssen.

§ 8 des Gesetzes des Staates Hamburg zum Abschluß der Entnazifizierung vom 10 Mai 1950 sieht zwar nicht vor, daß Entnazifizierungsverfahren erneut auf Grund neuen Beweismaterials durchgeführt werden m ü s s e n, sondern nur durchgeführt werden können. Die Gleichheit aller vor dem Gesetz verlangt meines Erachtens jedoch, daß neues wichtiges Beweismaterial, wie es von mir vorgelegt worden ist, als zwingender Grund für die erneute Durchführung eines Entnazifizierungsverfahrens gelten muß.

Ich bitte, die Angelegenheit unter voller Würdigung der vorstehend dargelegten Gesichtspunkte nochmals eingehend zu prüfen und den Reichsbahn Oberinspektor Paul Ritterbusch einem Entnazifizierungsverfahren erneut zu unterwerfen. Von dem Ergebnis erbitte ich Nachricht.“ [1]

Zehn Tage später, am 3. Juli 1951, bekam er Antwort: „Der § 8 des Abschlussgesetzes ist nur für schwere und politisch bedeutsame Fälle vorgesehen.

Wie in dem diesseitigen Schreiben vom 14.6.1951 bereits mitgeteilt, ist schon vor Inkrafttreten des Abschlussgesetzes ein ordentliches Entnazifizierungsverfahren vor dem zuständigen Ausschuss durchgeführt worden.

I.A. (Schmidt) “ [1]

Damit endet der Schriftwechsel, bzw. sind keine weiteren Schriftstücke diesbezüglich in den Akten zu finden.

Quelle:
1 Staatsarchiv Hamburg: Ritterbusch 221-11, 30146.
 

Namen

Personensuche

  • (am besten nur Vor- ODER Nachname. Sie können aber auch nach Gebäuden, Firmen, Behörden, Lagern, NS-Orgnaisationen suchen.)

Je nach Suchfeld, können Sie entweder freie Suchbegriffe eingeben oder aus einer Liste auswählen.
Bitte beachten Sie, dass über das Suchfeld "Freier Suchbegriff" nach Übereinstimmungen im Namen, Kurztext und Langtext sowie zugeordneten Schlagwörtern gesucht wird.
 

Geografische Spuren

Meine Straße

Geografisch

 

Schlagwörter und freie Suche

Schlagwörter und Kategorien

Einträge in dieser Datenbank sind verschiedenen Schlagwörtern zugeordnet. Diese sind als Vorschläge zu verstehen. Mehrfachzuordnunegn sind dabei möglich.
Nutzen Sie auch gern die freie Suche. Dabei werden Übereinstimmungen im Namen, Kurztext und Langtext sowie in der Verschlagwortung gesucht.
Die Auswahl eines Schlagwortes überprüft dagegen nur Verknüfungen mit dem Schlagwortregister.

Thematische Suche

  • (z.B. Berufe, Gebäude, spezielle Orte)

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Datenbank online Die Dabeigewesenen

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Von Hamburger NS-Täter/innen, Profiteuren, Denunziant/innen, Mitläufer/innen und Zuschauer/innen ... Eine Hamburg Topografie.

NS-Dabeigewesene

Aufsätze

Erklärung zur Datenbank

Stand Januar 2024: 914 Kurzprofile und 332 sonstige Einträge.

Diese Datenbank ist ein Projekt in Fortsetzung (work in progress). Eine Vollständigkeit ist niemals zu erreichen. Sie startete online im Februar 2016 mit rund 520 Profilen und mehr als 200 weiteren Einträgen und wird laufend ergänzt und erweitert werden. Wissenschaftliche Institute, Gedenkstätten, Universitäten und zum Thema forschende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können gern ihre erarbeiteten Profile in diese Datenbank stellen lassen.

Quellenangaben, die sich auf Webseiten beziehen, sind die zum Zeitpunkt der Recherche gefundenen. Sollten Sie veraltete Links oder Aktualisierungen bzw. Verschiebungen der Inhalte feststellen, freuen wir uns über Hinweise.

Vor etlichen Jahren hat die Landesszentrale für politische Bildung Hamburg die Stolperstein-Datenbank www.stolpersteine-hamburg.de ermöglicht und gibt seit rund zehn Jahren gemeinsam mit dem Institut für die Geschichte der Deutschen Juden unter der Projektleitung von Dr. Beate Meyer und Dr. Rita Bake von der Landeszentrale für politische Bildung die Publikationsreihe „Stolpersteine in Hamburg, biografische Spurensuche“ heraus. Mit dieser Datenbank „Die Dabeigewesenen“ möchte die Landeszentrale für politische Bildung nun den Blick auf diejenigen lenken, die das NS-System stützten und mitmachten. Denn:

Eine Gesellschaft, die sich eine offene und freie Zukunft wünscht,
muss [...] über eine Kultur verfügen, die nicht auf dem Verdrängen
und Vergessen der Vergangenheit beruht.“ (Mario Erdheim Psychoanalytiker) 1)

Diese aktuell immer noch so wichtige Aussage bildet den inhaltlichen Ausgangspunkt dieser Datenbank. Sie enthält eine Sammlung mit Kurzprofilen über Menschen, die auf unterschiedlichste Weise an den NS-Gewaltverbrechen in Hamburg Anteil hatten, z.B. als Karrierist/innen, Profiteur/innen, Befehlsempfänger/innen, Denunziant/innen, Mitläufer/innen und Täter/innen. Aber auch sogenannte Verstrickte, die z. B. nach durchlittener Gestapo-Folter zum Spitzel wurden. Unter all diesen Dabeigewesenen gab es auch Menschen, die in keiner NS-Organisation Mitglied waren, die aber staatliche Aufträge - zum Beispiel als Künstler oder Architekt - annahmen und so von dem NS-System profitierten, im Gegensatz zu denen, die sich diesem System nicht andienten, deshalb in die Emigration gingen oder in Kauf nahmen, keine Karriere mehr zu machen bzw. kaum noch finanzielle Einnahmen zu haben.

Ebenso wurden solche Personen aufgenommen, die zum Beispiel vor und während der NS-Zeit den Idealen des Heimatschutzes und der Technik-Kritik anhingen und das NS-Regime dadurch unterstützten, indem sie staatliche Aufträge annahmen, die diesen Idealen entsprachen, da das NS-System solche Strömungen für seine Ideologie vereinnahmte.

Für die Datenbank „Die Dabeigewesenen“ wurden alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens wie Medizin, Justiz, Bildung und Forschung, Verwaltung, Kirche, Fürsorge und Wohlfahrt, Literatur, Theater und Kunst, Wirtschaft, Sport, Polizei und parteipolitische Organisationen berücksichtigt.

„denn wir können (…) das ganze Phänomen des Mitmachens und des Ermöglichens, das ja in der NS-Zeit eine genauso große Rolle gespielt hat, wie die Bereitschaft, selbst aktiver Täter vor Ort zu sein - das alles können wir nur verstehen, wenn wir die verschiedenen Facetten der Täterschaft noch viel genauer betrachten, als das bisher geschehen ist." 2)

In vielen Profilen wird der weitverbreitete Enthusiasmus vieler Deutscher für den Nationalsozialismus, gegenüber „seiner Wirtschafts- und Sozialpolitik, seine Architektur, seine Weltanschauung" 3) etc. deutlich. Und es zeigt sich, dass Menschen das NS-System stützten, indem sie z. B., ohne darüber nachzudenken und ohne zu hinterfragen, bereitwillig moralische und soziale Normen des NS-Staats übernahmen.

Mit Schaffung der „Ausgrenzungsgesellschaft“ war es für die „Mehrheitsgesellschaft“ möglich, u. a. NS-Rassentheorien praktisch umzusetzen.

Diese Erkenntnis ist angesichts heutiger aktueller gesellschafts-politischer Entwicklungen von Bedeutung. In einem Interview zum Thema Fremdenfeindlichkeit bemerkte der Antisemitismusforscher Prof. Dr. Wolfgang Benz auf die Frage, ob aus der Geschichte zu lernen sei. „Wir könnten schon. Wir könnten zum Beispiel lernen, dass der Fremde nicht schuld ist an dem Hass, der ihm widerfährt. Es scheint tatsächlich schwierig zu vermitteln zu sein, dass das Opfer nicht dafür verantwortlich ist, dass es totgeschlagen oder misshandelt wird. Juden werden nicht verfolgt, weil an ihnen etwas ist, was sie zu Opfern macht, sondern weil die Mehrheitsgesellschaft Opfer braucht, und zwar zur eigenen Identitätsstiftung. Zuwanderer, Fremde, Andersgläubige werden ausgegrenzt. Das stärkt das Selbstgefühl der Mehrheit.“ 4)

Mit der Datenbank soll eine Hamburg Topographie der „Dabeigewesenen“ entstehen, um somit konkrete Orte des NS-Geschehens sichtbar zu machen. Deshalb werden auch nur diejenigen Dabeigewesenen aufgenommen, die zwischen 1933 und 1945 in Hamburg mit seinen Grenzen nach 1937 gelebt/gearbeitet haben. Neben Personenprofilen sind auch Adressen von NSDAP-Organisationen und -Einrichtungen zu finden. Darüber hinaus gibt es für einzelne Stadtteile Einträge, die die NS-Aktivitäten im Stadtteil beschreiben. In der Datenbank kann nach Namen, Straßen, Bezirken und Stadtteilen gesucht werden, damit also auch nach den Wohnadressen und/oder Adressen der Arbeitsstätten (soweit recherchierbar). Durch Hinzuziehen der Stolpersteindatenbank (hier sind die Adressen der NS-Opfer aufgenommen, für die bisher Stolpersteine verlegt wurden) und der virtuellen Hamburg-Stadt-Karte (sie verzeichnet die Zwangsarbeiterlager und Firmen, die Zwangsarbeiter beschäftigt haben) wird eindringlich deutlich, wie dicht benachbart Opfer und Dabeigewesene in Hamburg gelebt und gewirkt haben. Mit diesen Informationen ist es immer schwerer, die altbekannte Entschuldigung aufrecht zu erhalten; wir haben doch nichts davon gewusst.

In den vorgestellten Profilen liegt der Fokus auf Handlungen und Einstellungen zum NS-Regime. Privates wird nur erwähnt, wenn es für die Haltung zum NS-Regime von Relevanz ist. Recherchegrundlage für diese Datenbank waren bereits vorhandene wissenschaftliche Veröffentlichungen (z. B. von der KZ-Gedenkstätte Neuengamme und dem Institut für Zeitgeschichte), Biographien, Sammelbände und Dissertationen zu Hamburg im Nationalsozialismus, aber auch in diversen Fällen Entnazifizierungsakten und andere Akten und Dokumente, die im Staatsarchiv Hamburg zur Verfügung stehen. Für die Adressenrecherchen wurden die digitalisierten Hamburger Adressbücher von 1933 bis 1943 der Staats- und Universitätsbibliothek genutzt. Trotz größter Sorgfalt beim Zusammentragen der Daten, ist es dennoch möglich, dass Schreibweisen von Namen variieren und Lebensdaten fehlerhaft sind. In den Profilen und den Beschreibungen der Funktionen sowie des „Wirkens“ des Dabeigewesenen konnte nicht komplett auf das NS-Vokabular – der Sprache der Täter – verzichtet werden, dennoch wurde versucht, diesen Anteil gering zu halten und neutralere Umschreibungen zu finden.
Die meisten der aufgeführten Personen wurden schnell nach Kriegsende durch die Entnazifizierungsstellen als entlastet eingestuft, sie mussten sich selten vor Gericht verantworten oder sie wurden aufgrund von Verjährung ihrer Taten nicht juristisch verurteilt. So stellt Can Bozyakali in seiner Dissertation z. B. zum Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht fest, dass auch in Hamburg bis Anfang der 1950er Jahre 63% aller Justizjuristen, die am Sondergericht tätig gewesen waren, wieder in den Justiz-Dienst eingestellt wurden. „[…] anhand dieser Werte [kann] von einer ‚Renazifizierung‘ gesprochen werden.“ 5)

Dr. Rita Bake, Dr. Brigitta Huhnke, Katharina Tenti (Stand: Anfang 2016)

1) Mario Erdheim: „I hab manchmal furchtbare Träume … Man vergißts Gott sei Dank immer glei...“ (Herr Karl), in: Meinrad Ziegler, Waltraut Kannonier-Finster: Österreichisches Gedächtnis. Über Erinnern und Vergessen der NS-Vergangenheit. Wien 1993.
2) Wolfram Wette: Deutschlandfunk-Interview am 20.11.2014, anlässlich seines neuen Buches: „Ehre, wem Ehre gebührt. Täter, Widerständler und Retter - 1933-1945“, Bremen 2015.
3) Raphael Gross: Anständig geblieben. Frankfurt a. M.  2010, S. 17.
4) Wolfgang Benz: „Ich bin schon froh, wenn es nicht schlimmer wird". Der Historiker Wolfgang Benz über die lange Geschichte der Fremdenfeindlichkeit in Deutschland – und was neu ist an den Pegida-Märschen. Interview: Markus Flohr und Gunter Hofmann, in ZEIT online vom 21. Dezember 2015. www.zeit.de/zeit-geschichte/2015/04/wolfgang-benz-pegida-antisemitismus-fremdenfeindlichkeit
5) Can Bozyakali: Das Sondergericht am Hanseatischen Oberlandesgericht: Eine Untersuchung der NS-Sondergerichte unter besonderer Berücksichtigung der Anwendung der Verordnung gegen Volksschädlinge, Frankfurt/ Main 2005, S. 235.

rechte spalte

Themenübersicht auf hamburg.de

Service-Angebote im Überblick