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Verein Hamburger Volksschullehrerinnen

( Verein Hamburger Volksschullehrerinnen (VHV) )
Bismarckstraße 63-67(ehemals)
Bismarckstraße 63; Quelle/Copyright: kulturkarte.de/schirmer
Heute steht hier der Wohnblock Schartekenburg. Aus dem Verein Hamburger Volksschullehrerinnen entstand der 1897 gegründete Verein Feierabendhaus. Sein Ziel: Bau eines Wohnhauses für Lehrerinnen im Ruhestand und auch für Lehrerwitwen. Das Haus wurde 1907 bezugsfertig.
Der Verein Hamburger Volksschullehrerinnen hatte sich 1893 gegründet und war eine Ortsgruppe des Allgemeinen deutschen Lehrerinnenvereins (ADLV). Kirsten Heinsohn schreibt dazu: „Als Zweck des Vereins wurde angegeben, ‚das Gefühl der Zusammengehörigkeit, das Bewußtsein von der Würde des Standes unter den Mitgliedern zu pflegen und zu kräftigen, dieselben wissenschaftlich und pädagogisch weiterzubilden und sie dadurch in ihrer Berufsthätigkeit zu fördern‘. Die Hamburger Volksschullehrerinnen drückten damit das unter allen Volksschullehrern weitverbreitete Bedürfnis nach gehobener Bildung und sozialem Prestige aus, welches letztendlich in eine Gleichstellung mit den akademisch gebildeten Oberlehrern münden sollte. Die größte Vereinigung der Hamburger Lehrer, die ‚Gesellschaft der Freunde des vaterländischen Schul- und Erziehungswesens‘ ließ Frauen jedoch erst 1912 als aktive Mitglieder zu, so daß der VHV eine eigenständige berufspolitische Lobby für die Volksschullehrerinnen sein musste. (..)
In Bezug auf die berufspolitischen Wünsche der Lehrerinnen nahm die Diskussion um das ‚Lehrerinnenzölibat‘ eine wichtige Stellung ein. Noch bis 1916 befürworteten die Vereinsmitglieder einmütig das Berufsverbot für verheiratete Lehrerinnen. (…) Der Grund für die Befürwortung des Berufsverbotes im Falle einer Ehe lag in der Sicherung der Erwerbsarbeitsplätze für unverheiratete Frauen und den vermeintlichen ‚Interessen der Schule‘:‘ Die Verallgemeinerung der Forderung: verheiratete Lehrerinnen in der Schule, ist, weil gleichbedeutend mit Vereinigung von Mutterschaft und Lehrerberuf, weder den Interessen der Lehrerinnen, noch denen der Schule dienlich.‘
Aber schon anläßlich dieser Resolution, die sich direkt gegen eine Resolution auf dem Verbandstage der fortschrittlichen Frauenvereine 1904 richtete, regten sich auch nachdenkliche und kritische Stimmen im Verein, die zu bedenken gaben, daß nicht alle Ehefrauen auch Mütter seien, die Gleichsetzung von Ehe und Mutterschaft also nicht zulässig sei,“ schreibt Kirsten Heinsohn in ihrem Buch „Politik und Geschlecht. Zur politischen Kultur bürgerlicher Frauenvereine in Hamburg“. [1] Die Diskussion um dieses Thema wurde in den folgenden Jahren immer wieder geführt. Elisabeth Seifahrt, Vertreterin des gemäßigten Flügels der bürgerlichen Frauenbewegung, sprach sich vehement für die Beibehaltung des Zölibats aus: „Das Wohl der Schule müsse unter der doppelten Belastung der verheirateten Lehrerin leiden, das unausbleibliche Manko ihrer Tätigkeit werde dem ganzen Stande aufgebürdet werden, das Ansehen der Lehrerin schlechthin in der öffentlichen Meinung leiden, sie zur Kraft zweiten Ranges herabsinken und infolgedessen auch in der Besoldung benachteiligt werden.‘
In dieser Argumentation von Elisabeth Seifahrt wurden die vorhandenen Probleme einer ‘Doppelbelastung’ für die berufstätige Mutter einseitig gegen diese selbst gerichtet und ihnen indirekt die Schuld am ‘Herabsinken’ des Berufsstandes und damit der niedrigeren Besoldung, gegen die der VHV seit seinem Bestehen kämpfte, gegeben. Trotz dieser harten Stellungnahme konnte auch Elisabeth Seifahrt nicht verkennen, daß es Ausnahmen von der Regel gab. Sie schlug deshalb vor, grundsätzlich das Berufsverbot beizubehalten, aber einzelne Ausnahmen zuzulassen.“ (Kirsten Heinsohn, a. a. O., S. 170.)
Die Frage des Zölibats wurde hin und her diskutiert. Bertha Wendt, ebenfalls eine Vertreterin des gemäßigten Flügels der bürgerlichen Frauenbewegung, meinte: „nicht nur der Lehrerin, sondern jeder Frau müsse der Weg zum Beruf frei gemacht werden, also müsse das Eheverbot fallen“. (Zit. nach Kirsten Heinsohn, a. a. O., S. 171.)
Der Lehrerinnenzölibat war 1880 im Deutschen Reich per Ministererlass „ins Leben“ gerufen worden. Die Ursachen lagen in der damaligen Arbeitsmarktpolitik und dem Rollenverständnis von Frau und Mann begründet: Mit dem Lehrerinnenzölibat konnte „perfekt“ auf die jeweilige Arbeitsmarktlage reagiert werden: gab es einen Lehrermangel, dann wurde der Zölibat gelockert, so dass auch verheiratete Lehrerinnen diesem Beruf nachgehen konnten. Drängten zu viele Lehrerinnen in diesen Beruf, so dass sie zur Konkurrenz für den Mann als Lehrer wurden, dann wurde der Lehrerinnenzölibat wieder streng gehandhabt. Dieses Hin und Her wurde auch in den Jahren von 1919 bis 1957 deutlich: 1919 wurde der Lehrerinnenzölibat auf Antrag der SPD durch die Weimarer Reichsverfassung abgeschafft, doch schon 1923 wieder eingeführt, denn die damalige Arbeitsmarktlage war schlecht für die Männer. 1950 wurde der Lehrerinnenzölibat gelockert: nun wurde nicht mehr generell jede Lehrerin bei Heirat entlassen, sondern nur noch dann, wenn „ihre wirtschaftliche Versorgung nach der Höhe des Familieneinkommens dauernd gesichert erschien. (…) Die Personalabbauverordnung galt bis 1951 (außer in der DDR). Erst danach konnten Lehrerinnen eine Familie gründen und weiterhin beruflich tätig sein: Die Kündigung aufgrund von ‚Doppelverdienst‘ wurde zu diesem Zeitpunkt abgeschafft; der Beamtinnenzölibat galt ab diesem Zeitpunkt nicht mehr.“ (Wikipedia: Lehrerinnenzölibat, abgerufen: 31.8.2019) Doch in Baden-Württemberg gab es den Lehrerinnenzölibat weiterhin noch bis 1956. Erst das „Bundesarbeitsgericht hob die Zölibatsklausel mit Urteil vom 10. Mai 1957 auf“, so dass man sagen kann, dass erst seit 1957 in der Bundesrepublik Deutschland der Lehrerinnenzölibat gänzlich abgeschafft ist.
Zurück zum Verein Hamburger Volksschullehrerinnen. Kirsten Heinsohn schreibt weiter über ihn: „Der VHV bemühte sich intensiv um Kooperation mit mehreren Frauenvereinen, und zwar sowohl mit ausgeprägt ‚gemäßigten‘ wie dem ADF [Allgemeiner Deutscher Frauenverein] als auch mit radikalen wie dem Verein ‚Föderation‘. Der VHV trat beispielsweise als einer der ersten Vereine der 1896 gegründeten Ortsgruppe [Hamburg] des ADF bei (…). Deshalb kann der VHV neben den neuen sozialen Vereinen als eine der ersten Frauenorganisationen in Hamburg gelten, die die Emanzipation der Frau in Beruf und Gesellschaft vorantreiben wollten.“ [1] (Kirsten Heinsohn, a. a. O., S. 174.)
Text zusammengestellt: Rita Bake
Quelle:
1 Kirsten Heinsohn: Politik und Geschlecht. Zur politischen Kultur bürgerlicher Frauenvereine in Hamburg. Hamburg 1997, S. 167 und S. 169ff.
 

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Frauen, die in Hamburg Spuren hinterlassen haben
(Datenbank Stand: März 2024) Frauen stellen mindestens die Hälfte der Menschheit. Wenn es aber um Erinnerungen geht, sind es immer noch in der Mehrzahl Männer, die die Spitzenplätze einnehmen.

Hammonia

Hamburger Frauenbiografien-Datenbank

Erklärung zur Datenbank

Stand März 2024: 1316 Kurzprofile von Frauen und 437 sonstige Einträge z. B. Vereine, Aktionen, Zusammenschlüsse und Überblicksdarstellungen zu Themen der Frauenbewegungen.

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Wesentlich aktualisiert im Januar 2024: Emma Gertrud Eckermann
Januar 2024: Astrid Matthiae
Februar 2024: Gisela Engelin-Hommes, Barbara Ahrons
März 2024: Abel Margaretha Sophia Forsmann
Wesentlich aktualisiert im März 2024: Albertine Kruse

Was erwartet Sie in der Frauenbiografie-Datenbank?

Die Zahlen allein für Hamburg sind ernüchternd: 2868 Verkehrsflächen sind nach Männern und Jungen (8) benannt (darin enthalten: Literarische Gestalten (86), frei gewählte männliche Vornamen (12) sowie nach Familien benannte Straßen (198). Letztere wurden zu den Männerstraßennamen zugezählt, weil hier in erster Linie die männlichen Familienangehörigen gemeint sind, die in vielen Fällen mit Namen genannt werden bzw. ihre Berufe aufgezählt werden).
Nur 474 Straßen sind nach Frauen und Mädchen (9) benannt. (Das sind 14% der nach Personen benannten Straßen. Darin enthalten sind: Literarische Gestalten (39), frei gewählte weibliche Vornamen (21) sowie nach Frauen und Männern benannte Straßen (66). Bei Letzteren handelt es sich in erster Linie um nachträglich nach Frauen mitbenannte Straßen, die ehemals nur nach den Nachnamen von bedeutenden männlichen Familienangehörigen benannt worden waren) (Stand: Januar 2024).

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Anzahl der Denkmäler und Erinnerungstafeln. Auch bei Ehrungen und Auszeichnungen wird oft an IHN und nur wenig an SIE gedacht.

Trotz aller Leistungen von Frauen scheint die Erinnerung an sie schneller zu verblassen, sind die Archive und Netze der Erinnerung besonders löchrig - erweist sich die Wertschätzung weiblichen Wirkens als gering. Wie oft heißt es, wenn auch Frauen geehrt werden könnten:

„Uns ist dazu keine Frau von Bedeutung bekannt!“

Ein Argument, das in Zukunft keine Chancen hat, denn es gibt jetzt diese Datenbank. Eine Bank, die ihren Anlegerinnen und Anlegern hohe Renditen verspricht, denn das Kapital ist das historische Wissen. Geschöpft aus Archivmaterialien, Lexika, Zeitungsartikeln und –notizen, aus veröffentlichten Biografien, zusammengetragen und erforscht von Einzelpersonen etc., bietet die Datenbank die beste Voraussetzung für eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit - im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit. Die Früchte dieser Datenbank sollen die Bedeutung von Frauen für Hamburgs Geschichte leicht zugänglich machen und selbstverständlich in den Alltag von heute tragen.

Im Mittelpunkt stehen verstorbene Frauen, die in Hamburg gewirkt und/oder gewohnt und die Spuren hinterlassen haben. Das können Autorinnen, Schauspielerinnen, Wohltäterinnen, Kneipenwirtinnen, Politikerinnen, Wissenschaftlerinnen, bildende Künstlerinnen, Sängerinnen, Unternehmerinnen, Ärztinnen, Sozialarbeiterinnen, Juristinnen, Journalistinnen, Widerstandkämpferinnen gegen und Opfer des NS-Regime etc. sein – aber auch Täterinnen.

Wir stellen keineswegs nur „prominente“ Frauen oder hehre Vorbilder vor – sondern auch das Wirken und Leben der „kleinen Frau“ auf der Straße, die oft im Stillen gearbeitet hat, für die Familie, die Stadt, die Partei, die Kunst, für sich.

Darüber hinaus präsentieren wir Ihnen auch Orte, Einrichtungen, Vereine und Themen, die für Frauen von historischer Bedeutung waren und sind.

An dieser Datenbank wird kontinuierlich gearbeitet. Es werden laufend neue Namen und Rechercheergebnisse eingestellt.

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Die einzelnen Frauen sind in der Regel mit einer Adresse verzeichnet – für ihre Wohnung bzw. ihren Wirkungsort. Mehrere Umzüge und Ortswechsel können in der Regel nicht recherchiert werden.

Achtung: Die Namen und Verläufe von Straßen haben sich oft verändert. Wer wissen möchte, wo bestimmte Hausnummern heute zu finden sind, muss alte Stadtpläne oder u. U. Grundbucheintragungen einsehen. Es gibt beim Statistikamt Nord einen alte Kartei der so genannten "Hausnummerhistorien", in der sich alte und neue Hausnummern gegenüberstehen. Bei Umnummerierungen von Hausnummern aber auch bei Umbenennungen von Straßennamen kann hier eine raschere Auskunft möglich sein, als über den Vergleich von alten und neuen Lageplänen (freundliche Auskunft von Jörg-Olaf Thießen Staatsarchiv Hamburg). Wer dann noch nicht weiter kommt, sollte sich an das Staatsarchiv wenden. Viele Stadtpläne sind bereits online einsehbar.

Verantwortlich für die Datenbank:

Dr. Rita Bake
stellvertretende Direktorin der Landeszentrale für politische Bildung Hamburg a. D.
Gründerin des Gartens der Frauen auf dem Ohlsdorfer Friedhof

Die Datenbank wurde von ihr zusammengestellt und wird laufend von ihr ergänzt und erweitert.
Diverse Frauenbiografien sind von verschiedenen Autorinnen und Autoren verfasst worden. Die Namen der Autorinnen und Autoren finden Sie jeweils am Ende ihrer Beiträge. Es gibt auch eine Rubrik: Autorinnen und Autoren, in der Sie deren biografische Angaben finden.

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