Namens-/Sachregister

Frauenbios

Amalie Dietrich Haus

das erste Studentinnenwohnheim Hamburgs
Bieberstraße 6 Studentinnenheim
Bornstraße 2
Amalie-Dietrich-Stieg in Barmbek-Nord, benannt 1968
1945 hatte Anna Derzewsky der Universität Hamburg ein Haus in der Bornstraße vermacht, mit der Auflage, es als Studentinnenwohnheim herzurichten. Die Universität nahm das Vermächtnis an, ohne es aber der testamentarischen Bestimmung entsprechend als Studentinnenheim zu nutzen. Auf Initiative des Akademikerinnenbundes konnte 1958 dem Vermächtnis Rechnung getragen werden. 1960 wurde das Amalie-Dietrich-Haus in der Bieberstraße eröffnet.
Bericht von Erna Plett, Akademikerinnenbund Hamburg zum Studentinnenheim: „Auf der ersten Vorstandsitzung, an der ich als Nachfolgerin von Frau Thiemann im Jahre 1951 teilnahm, fiel das Wort Studentinnenheim. Frau Beckmann [ Emmy Beckmann] und Frau Grühn [Annie Grühn, siehe ihre Vita unter Annie Grühn] berichteten von einem Vermächtnis, das die Universität Hamburg 1945 mit einer Auflage in Empfang genommen hatte: Die Erblasserin Frau Anna Derzewsky hatte ihr Haus Bornstraße 2 ‚den Hamburger Studentinnen‘ vermacht mit der Bestimmung, darin ein Studentinnenheim einzurichten. Frau Beckmannn und Frau Grühn gingen zum Hochschulamt, um zu klären, wie man das Erbe für Studentinnen nutzen könne, Frau Grühn und Frau von Brandenstein [ Hedwig von Brandenstein] gingen zum Rektor der Universität und wurden abgeschmettert. Das Haus war damals, 1951, mit Mietern und Untermietern überbelegt, ein Etagenhaus aus den achtziger Jahren [des 19. Jh.], 8- bis 10-Zimmer-Wohnungen. Frau Schmadalla zog beim Nachlassgericht und beim Grundbuchamt die notwendigen Erkundigungen ein. Nach Auskunft des Universitätssyndikus warf das Haus keine nennenswerten Erträge ab. Alles, was der ABH [ Akademikerinnenbund Hamburg] erreichte, war die Einrichtung einer Zweieinhalb-Zimmer-Wohnung im Dachgeschoss des Hauses Klosterallee 50 für 4 Studentinnen und die Einrichtung eines Studentinnen-Ruhezimmers im neuen Studentenhaus, für dessen Ausstattung der ABH und auf unsere Anregung auch andere Frauenverbände Geld stifteten.
In den Jahren 1954-56 gelang es dem Vorstand des ABH mehrmals, den Universitätssyndikus, den Vorsitzenden des Studentenwerks sowie Frau Senatorin Kiep-Altenloh [Dr. Emilie Kiep-Altenloh], damals Präses der Sozialbehörde, der das Wohnungsamt unterstand, zusammen zu bitten zu Gesprächen über Möglichkeiten, das Studentinnenerbe seiner Bestimmung zuzuführen. Eine Folge dieser Gespräche war die Besichtigung des Hauses Bornstraße 2 durch die Gesprächsteilnehmer und einen sachverständigen Architekten mit dem Ergebnis, das das Haus nur mit unverhältnismäßig großem Kostenaufwand umgebaut werden könne und auch nur unzureichend für den gedachten Zweck geeignet sein werde.
Bleibendes Ergebnis der Gespräche in der genannten Runde war, dass der Vorsitzende des Studentenwerks Hamburg dem ABH-Vorstand zusagte, das unbebaute Grundstück Bieberstraße 6 für ein Studentinnenheim freizuhalten, wer auch immer dort bauen werde.
Im Herbst 1957 erfuhr Frau Eckardt [ Dorothea Eckardt] in einer zufälligen Unterhaltung mit Herrn Senatssyndikus Mestern, dass ihm eine beträchtliche Summe zur Errichtung eines Heimes zur Verfügung stünde, und Frau Eckardt gelang es, Herrn Mestern für das Projekt Studentinnenheim zu gewinnen. So wurde mit dem erforderlichen Anfangskapital von 6000,- DM des Derzewkyschen Erbes die ‚Stiftung Hamburger Studentinnenheime‘ auf Initiative des ABH und unter Mitwirkung nicht nur der akademischen, sondern einer Reihe weiterer besonders an der Frauenbildung interessierter Frauenverbände gegründet. … Um die Jahreswende 1960/61 wurde das Amalie Dietrich Haus auf dem Grundstück Bieberstraße 6 als Wohnheim für etwa 60 Studentinnen eröffnet …“ (Erna Plett: 25 Jahre Akademikerinnenbund Hamburg e.V., ein Rückblick, vorgetragen am 13.12.1973, S. 8-9.)
Schon im Sommer 1957 war es zu einer Vorbesprechung zwischen Senatssyndikus Mestern und drei Frauen vom ABH (darunter Frau Fera [Charlotte Fera] und Frau Plett [Erna Plett]) gekommen mit dem Ziel, zum Zwecke der Errichtung eines Studentinnenwohnheims eine Stiftung zu gründen. Ein Studentinnenheim fehlte in Hamburg bisher. Als mögliche Stifter wurden genannt: Der ABH e.V., die Arbeitsgemeinschaft für Mädchen und Frauenbildung, der Bund Hamburger Ärztinnen [Deutscher Ärztinnenbund], der Club berufstätiger Frauen e.V. [Business and Professional Women Germany Club Hamburg], der Hamburger Frauenring e.V., der Konvent evangelischer Vikarinnen in Hamburg [ Konvent Evangelischer Theologinnen], die Vereinigung weiblicher Juristen und Volkswirte e.V. [Deutscher Juristinnenbund] Ortsgruppe Hamburg, Frau Prof. Beckmann. Für Vorstand und Kuratorium der Stiftung wurden erste personelle Vorschläge gemacht.
Am 05.07.57 gab es eine zweite, vorbereitende Sitzung der „Stiftung Studentinnenheime“. Die Diskussionen über diese Sitzung ergaben, dass ein Architekt beauftragt werde, Skizzen für einen Bau auf dem Grundstück Bieberstraße 6 zu erstellen; ferner, dass das Haus schwerpunktmäßig mit Einzelzimmern ausgestattet werden solle und dass wegen des kleinen Grundstücks nur ein Gemeinschaftsraum, evtl. unterteilbar, eingerichtet werden könne. Da als Stifter nur natürliche oder juristische Personen in Frage kamen, ein Teil der beteiligten Verbände aber nicht sog. „juristische Personen“ waren, wurde bestimmt, dass diese Verbände Einzelpersönlichkeiten als Stifter benennen sollten. Die Stiftung sollte den Namen „Stiftung Hamburger Studentinnenheime“ als Arbeitstitel tragen. Der §2 des vom Senatssyndikus Mestern vorgelegten Satzungsentwurfes sollte lauten „Zweck der Stiftung ist es, für Studentinnen in Hamburg Heime zu errichten und zu betreiben“ .Für den 12. und 24.07.57 wurden zwei weitere vorbereitende Sitzungen für die „Stiftung Hamburger Studentinnenheime“ angesetzt. Das Protokoll vom 24.07. gibt Auskunft darüber, dass die Vorschläge des Architekten ungeteilte Zustimmung fanden, dass das Stiftungsgeschäft der rechtsfähigen Stiftung „Stiftung Hamburger Studentinnenheime“ vollzogen wurde und dass die 7 Stifterinnen, Dr. Elisabeth Winkelmann (ABH), Prof. Emmy Beckmann, (AG Mädchen- und Frauenbildung), Dr. Elise Hermann (Bund Hamburger Ärztinnen), Dr. Anna Heinen (Club berufstätiger Frauen e.V.), Dr. Dorothea Eckardt ( Hamburger Frauenring e.V.), Marianne Timm (Konvent ev. Vikarinnen LG Hamburg), Alice Prausnitz (Vereinigung weiblicher Juristen und Volkswirte e.V. OG Hamburg) und der Vertreter der Universität den Vorstand der Stiftung wählen sollten (Protokoll der vorbereitenden Sitzung für die „Stiftung Hamburger Studentinnenheime“ am 24.07.57/Niederschrift über das Stiftungsgeschäft …).
Am 26.07.57 kam der Vorstand der „Stiftung Hamburger Studentinnenheime“ zu seiner konstituierenden Sitzung zusammen und wählte in ihren Vorstand Dr. Erna Plett (1. Vors.), H.A. Mestern (Senatssyndikus, 2. Vors,), Edith Rauschning-Asher (Schatzmeisterin), Dr. Dorothea Eckardt (Schriftführerin).
Am 06.12.57 kam es zur konstituierenden Sitzung des Kuratoriums. Für den Vorstand des Kuratoriums wurden vorgeschlagen Fr. Dr. Wulle (1. Vors.), Landgerichtsrätin Prausnitz (Stellvertreterin), Frau Dr. Berndt (Schriftführerin).
In der Sitzung des Vorstandes der „Stiftung Hamburger Studentinnenheime (im Folgenden zu „SHS“ verkürzt) vom 26.06.59 wurde das Vermächtnis Anna Derzewskys, die ihr Haus Bornstraße 2 „den Hamburger Studentinnen“ vermacht hatte, erneut zum Thema: die Stiftung wollte versuchen, das Haus aus dem Universitätseigentum herauszubekommen und für die SHS zu verwerten. Im Protokoll dieser Sitzung wurden unter dem Stichwort „Eigengeld der Stiftung“ Spendengelder genannt, die das Ergebnis einer Spendenwerbung im Jahr 1958 waren, in deren Rahmen auch für das „Studentinnenwohnheim in der Bieberstraße“ geworben wurde. Im Text einer Werbe-Broschüre heißt es zum ADH: „Das Studentinnenwohnheim an der Bieberstraße kann 58 Studentinnen aufnehmen. Es gibt bisher in Hamburg überhaupt kein Heim nur für studierende Mädchen. Dabei ist gerade an einer so großen Hochschule wie Hamburg für Studentinnen die Not und Einsamkeit besonders drückend. Der Rückhalt, den ihnen ein Heim über eine bloße Unterkunft hinaus bieten kann, ist für eine gesunde Entwicklung und ein erfolgreiches Studium gar nicht hoch genug einzuschätzen. Die relativ kleine Zahl der Plätze bietet die Gewähr dafür, dass hier eine echte Gemeinschaft entstehen kann“. Aus diesem Text wurde das Anliegen der Initiatorinnen deutlich: Ihnen lag viel daran, jungen Studentinnen einen Rückhalt zu bieten bei aller unterschiedlicher Not. An dieser Stelle denke ich [die Autorin Ingeborg Schönwalder] an die Worte, die Frau Moltmann vom Kuratorium der SHS in einem mit mir geführten Telefongespräch am 30.6.99 fand, als sie auf das Handlungsmotiv der Gründerfrauen der SHS zu sprechen kam, dass nämlich diese Frauen der nachkommenden Generation das möglich machen wollten, was ihnen selbst auf ihrem Lebensweg als nützlich und hilfreich begegnet war – das Angebot eines geschützten Wohnraums, die Möglichkeit, selbstständiges, verantwortliches, auch politisches Handeln zu üben und sich ein hilfreiches Netz unter Frauen zu entwickeln, das die Probleme des Lebens zu bewältigen hilft. Frau Moltmann wusste auch von dem Wunsch der Gründerfrauen, ihre mit der Weimarer Demokratie verbundenen Erfahrungen politischer Verantwortung den Frauen nach 1945 nahe zu bringen in der Erwartung einer neuen demokratischen Ordnung.
Am 22.02.1960 erfuhren die Vorstandsmitglieder, dass die SHS keinen Rechtsanspruch auf eine Übernahme des Hauses Bornstr. 2 besaß. Die Stiftung könne nur an den Erträgnissen des Hauses beteiligt werden. Der Überbringer dieser Information, Herr Dr. Sannmann, wurde daraufhin gebeten, bei der Universität darauf hinzuwirken, dass in freiwerdenden Wohnungen im Haus Bornstraße 2 Studentinnen eingewiesen werden. Deren Betreuung würde dann die Stiftung übernehmen.
Ca. 30 Jahre später konnten sich Frauen des Frauenstudiums IV [der Frauenstudien-Frauenforschung] davon überzeugen, dass im Haus Bornstraße 2 nur Studentinnen wohnten, z.T. mit Kindern, und dass im Hochparterre ein Kindergarten eingerichtet war. Die Tafel neben dem Eingang bekundete das Studentenwerk Hamburg als Urheber dieser segensreichen Einrichtung. Kein Wort von den engagierten Gründerinnen der SHS, die das Anliegen der Frau Derzewsky zu ihrem eigenen gemacht und sich mit Lebenszeit und Lebenskraft für die Studentinnen in Hamburg eingesetzt hatten.
Am 30.06.1960 war Richtfest in der Bieberstraße. Frau Prof. Esdorn [ Ilse Esdorn], Protektorin des Hauses, schluf vor, das Studentinnenheim Biberstraße „Amalie Dietrich Haus“ zu taufen. Dieser Vorschlag wurde auf einer gemeinsamen Sitzung von Kuratorium und Vorstand am 01.11.1960 bestätigt; der Vorschlag vom August 1960, das Haus „ Emmy Beckmann Heim“ zu nennen, war damit vom Tisch. Das Haus bekam seinen Namen „auch in Würdigung der Persönlichkeit und der wissenschaftlichen Bedeutung von Amalie Dietrich“, die mit den Worten von Frau Prof. Esdorn „durchaus geeignet sei, den Studentinnen als Leitbild zu dienen“. [Heute - nach 2000 - wird Amalie Dietrich kritischer gesehen. Im Hinblick auf ihre Forschungstätigkeiten in „Übersee“ kann sie als Kolonialakteurin bezeichnet werden.]
Hinter den Toiletten und Bädern wurde im Souterrain ein schalldichter Raum eingerichtet, damit Studentinnen der Musik Gelegenheit bekamen, ihr Instrument zu üben. Zu den Frauen, die als erste in das Haus aufgenommen wurden, gehörten eine Cellistin, eine Flötistin und eine Pianistin.
Die Anträge zur Aufnahme ins ADH kamen in diesem Zeitraum v.a. durch die Flüchtlingshilfe (Frau v. Kleist), die Musikhochschule (Prof. Hinrichsen), die Studentenberatung (Frau Milch) und die Schule am Lerchenfeld.
Aus dem Sitzungsprotokoll vom 12.12.1960 geht hervor, dass das Amalie Dietrich Haus auf dem Boden eines ehemaligen jüdischen Mädchen-Lyceums steht [siehe dazu unter: Israelitische Höhere Töchterschule] Vor diesem Hintergrund sollten zur offiziellen Einweihung des ADH am 15. oder 16.02.1961 Damen eingeladen werden, die diese Schule besucht hatten. [Seit Juli 2020 erinnern vier Stolpersteine an vier Lehrerinnen der Israelitische Höheren Töchterschule, die in der NS-Zeit deportiert und ermordet wurden. Die Verlegung dieser Stolpersteine wurde durch Patinnen verschiedener Frauenverbände, die im Landesfrauenrat Hamburg organisiert sind, ermöglicht. Aus diesem Anlass wurde zwischen Juli 2020 und September 2020 mehrmals ein von Dr. Rita Bake konzipierter und durchgeführter Rundgang zum Thema „Ganz nah beieinander, von weiblichen Opfern und Verfolgten des NS-Regimes, stillen Helferinnen, Widerständigen und NS-Angepassten“ veranstaltet.]
Das Protokoll einer weiteren Sitzung vom 18.01,61 hält fest, dass über die Geschichte des ADH eine Chronik geführt werden solle. Sie soll beginnen mit den Eintragungen der Gäste am Einweihungstag und einen Vermerk enthalten darüber, dass auf dem Gelände des ADH vormals eine jüdische Mädchenschule errichtet worden war.
Das ADH, das als Studentinnen-Wohnheim begann, ist heute ein „gemischtes“ Wohnheim. Der Wandel dokumentiert sich in den sich wandelnden Formulierungen des §2 der Satzung des SHS, der den Zweck der Stiftung beschreibt. So heißt es in der frühen Form „Zweck der Stiftung ist es, für Studentinnen in Hamburg Heime zu errichten und zu betreiben“ und „Zweck der Stiftung ist es, förderungswürdige Studentinnen in jeder geeigneten Weise während ihres Studiums in Hamburg zu unterstützen. Zu diesem Zweck errichtet und betreibt die Stiftung vor allem Studentinnenheime“. Die Satzung von 1993, die die Formulierung der Satzung von 1974 übernahm, spricht mit veränderter Zielrichtung: „Zweck der Stiftung ist es, förderungswürdige Studentinnen in jeder geeigneten Weise während ihres Studiums in Hamburg zu unterstützen. Die Stiftung errichtet und betreibt vor allem Wohnheime für Studierende, in denen neben Studentinnen auch deren Kinder und studierende Ehemänner aufgenommen werden können“. Wie war es zu dieser Verlagerung des Stiftungsschwerpunktes gekommen?
In den 1970er-Jahren, als „Nachklang“ der Studentenrevolte 1968, war die Öffnung der Studentinnenheime für Männer zum Thema geworden. Offenbar war es für die studierenden Frauen selber attraktiv geworden, männliche Studierende in ihrer Nähe zu wissen. Im Protokoll der Sitzung des Kuratoriums und des Vorstands vom 10.02.1970 wurde unter Punkt 7 der Tagesordnung Folgendes festgehalten: „Die Debatte (zum Antrag der Heimvollversammlung aller Heimbewohnerinnen auf Aufnahme männlicher Studierender in das Amalie Dietrich Haus ) begann mit der Verlesung des Briefes des bekannten Sexualpädagogen Prof. Giese an die Tutorin Frl. Ellenberger, dessen Quintessenz die Ablehnung jeder Trennung der Geschlechter war und das Selbstverständnis des Zusammenlebens beider Geschlechter. Anschließend verlas Frl. Straatmann die Begründung des Antrages. Zur Orientierung gebe ich die 4 Punkte wörtlich wieder:
1. Eine Trennung der Geschlechter ist unnatürlich und schafft eine künstliche Heimatmosphäre. 2. Es ist bekannt, dass das ADH nur von Studentinnen bewohnt wird; daher sind die Bewohnerinnen immer wieder unangenehmen Belästigungen zwielichtiger Gestalten ausgesetzt. 3. Das fehlende Sicherheitsgefühl kann nur durch eine Aufnahme von Herren ins Heim abgebaut werden. 4. Zur persönlichen Entfaltung der Studentinnen gehört es, dass sie sich gerade im alltäglichen Bereich mit dem männlichen Geschlecht auseinandersetzen. Vorurteile können nur so vermindert werden“.
An dieser Stellungnahme wird deutlich, dass damals keine Vorteile mehr darin gesehen wurden, dass die Studentinnen unter sich wohnen, leben und arbeiten konnten.
Das Protokoll vom 27.05.1970 nahm das Thema der Öffnung des ADH für Männer noch einmal auf und diskutierte neben bisherigen Argumenten weitere Bedenken juristischer, technischer und allgemeiner Art. In geheimer Abstimmung wurde dann entschieden, dass „auch männliche Studenten in einem Flur des ADH aufgenommen werden können.“
Ein weiterer emotionaler Höhepunkt in der Diskussion um die Öffnung der Studentinnenheime für Männer liegt in einem Brief vom August 1977 vor, in dem Erna Plett sich an die Stifterinnen von 1957 wendet, und eine Stellungnahme zu einer von Bewohnerinnen des Studentinnenhauses im Studentenheim Ölmühlenweg beantragten Satzungsänderung erbat.
Die Studentinnen des Studentenheims Ölmühlenweg setzten sich für eine Satzungsänderung ein, die die Männer zu vollberechtigten Heimbewohnern erklärt, damit auch sie ihren Teil der „Last der Ämter“ übernehmen könnten und nicht länger der „Diskriminierung“ ausgesetzt würden. Frau Plett plädierte gegen eine Änderung der Satzung zugunsten einer Änderung nur des Heimstatus, „um die Referentenämter mit Gastbewohnern besetzten zu können“ und fuhr fort: „Leider hat die Erfahrung in den Bereichen der Ehepaarwohnungen gezeigt, dass die Selbstverwaltungsposten wenn auch nicht immer, so doch vorzugsweise mit Männern besetzt werden, und es steht zu befürchten, dass bei einer Satzungsänderung und der Umwandlung der Heime in so genannte gemischte Heime die Selbstverwaltung der Frauen ganz auf der Strecke bliebe.“ .
Der Antrag der Studentinnen setzte sich nicht gegen die Intention der Stifterinnen und Vertreterinnen der „Stiftung Hamburger Studentinnenheime“ durch. Männer blieben in den Studentinnenheimen „Gäste“. Entsprechend hieß es im Jahresabschlussbericht 1998 unverändert: „Zweck der Stiftung ist es, förderungswürdige Studentinnen in jeder geeigneten Weise während ihres Studiums in Hamburg zu unterstützen. Zu diesem Zweck errichtet und betreibt die Stiftung vor allem Studentinnenheime.“.
Text: Ingeburg Schönwälder (Ende der 1990er-Jahre)
Heute (2018) wird Studierenden beiderlei Geschlechts Wohnraum im Amalie Dietrich Haus gewährt.
Siehe auch: Mitteilungen der Universität Hamburg, Heft II, Studentinnenwohnheim. Hamburg 1966.
 

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Frauen, die in Hamburg Spuren hinterlassen haben
(Datenbank Stand: März 2024) Frauen stellen mindestens die Hälfte der Menschheit. Wenn es aber um Erinnerungen geht, sind es immer noch in der Mehrzahl Männer, die die Spitzenplätze einnehmen.

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Stand März 2024: 1316 Kurzprofile von Frauen und 437 sonstige Einträge z. B. Vereine, Aktionen, Zusammenschlüsse und Überblicksdarstellungen zu Themen der Frauenbewegungen.

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Wesentlich aktualisiert im Januar 2024: Emma Gertrud Eckermann
Januar 2024: Astrid Matthiae
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Die Zahlen allein für Hamburg sind ernüchternd: 2868 Verkehrsflächen sind nach Männern und Jungen (8) benannt (darin enthalten: Literarische Gestalten (86), frei gewählte männliche Vornamen (12) sowie nach Familien benannte Straßen (198). Letztere wurden zu den Männerstraßennamen zugezählt, weil hier in erster Linie die männlichen Familienangehörigen gemeint sind, die in vielen Fällen mit Namen genannt werden bzw. ihre Berufe aufgezählt werden).
Nur 474 Straßen sind nach Frauen und Mädchen (9) benannt. (Das sind 14% der nach Personen benannten Straßen. Darin enthalten sind: Literarische Gestalten (39), frei gewählte weibliche Vornamen (21) sowie nach Frauen und Männern benannte Straßen (66). Bei Letzteren handelt es sich in erster Linie um nachträglich nach Frauen mitbenannte Straßen, die ehemals nur nach den Nachnamen von bedeutenden männlichen Familienangehörigen benannt worden waren) (Stand: Januar 2024).

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Anzahl der Denkmäler und Erinnerungstafeln. Auch bei Ehrungen und Auszeichnungen wird oft an IHN und nur wenig an SIE gedacht.

Trotz aller Leistungen von Frauen scheint die Erinnerung an sie schneller zu verblassen, sind die Archive und Netze der Erinnerung besonders löchrig - erweist sich die Wertschätzung weiblichen Wirkens als gering. Wie oft heißt es, wenn auch Frauen geehrt werden könnten:

„Uns ist dazu keine Frau von Bedeutung bekannt!“

Ein Argument, das in Zukunft keine Chancen hat, denn es gibt jetzt diese Datenbank. Eine Bank, die ihren Anlegerinnen und Anlegern hohe Renditen verspricht, denn das Kapital ist das historische Wissen. Geschöpft aus Archivmaterialien, Lexika, Zeitungsartikeln und –notizen, aus veröffentlichten Biografien, zusammengetragen und erforscht von Einzelpersonen etc., bietet die Datenbank die beste Voraussetzung für eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit - im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit. Die Früchte dieser Datenbank sollen die Bedeutung von Frauen für Hamburgs Geschichte leicht zugänglich machen und selbstverständlich in den Alltag von heute tragen.

Im Mittelpunkt stehen verstorbene Frauen, die in Hamburg gewirkt und/oder gewohnt und die Spuren hinterlassen haben. Das können Autorinnen, Schauspielerinnen, Wohltäterinnen, Kneipenwirtinnen, Politikerinnen, Wissenschaftlerinnen, bildende Künstlerinnen, Sängerinnen, Unternehmerinnen, Ärztinnen, Sozialarbeiterinnen, Juristinnen, Journalistinnen, Widerstandkämpferinnen gegen und Opfer des NS-Regime etc. sein – aber auch Täterinnen.

Wir stellen keineswegs nur „prominente“ Frauen oder hehre Vorbilder vor – sondern auch das Wirken und Leben der „kleinen Frau“ auf der Straße, die oft im Stillen gearbeitet hat, für die Familie, die Stadt, die Partei, die Kunst, für sich.

Darüber hinaus präsentieren wir Ihnen auch Orte, Einrichtungen, Vereine und Themen, die für Frauen von historischer Bedeutung waren und sind.

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Gründerin des Gartens der Frauen auf dem Ohlsdorfer Friedhof

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Diverse Frauenbiografien sind von verschiedenen Autorinnen und Autoren verfasst worden. Die Namen der Autorinnen und Autoren finden Sie jeweils am Ende ihrer Beiträge. Es gibt auch eine Rubrik: Autorinnen und Autoren, in der Sie deren biografische Angaben finden.

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