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Frauenbios

Bertha Auguste K.

( Bertha Auguste K., geb. H. )
(geb. 3.2.1906 Hamburg-Reitbroock - ?)
verurteilt wegen unerlaubten „Umgangs“ mit einem Kriegsgefangenen.
Sievekingplatz 3: Strafjustizgebäude, erbaut: 1882. Hanseatisches Sondergericht, 1933–1945.
Im Strafjustizgebäude arbeitete zwischen 1933 und 1945 das Hanseatische Sondergericht. Mit der Machterübernahme durch die Nationalsozialisten waren spezielle Strafgerichte eingesetzt worden, um politische Regimegegnerinnen und -gegner zu verurteilen und besonders hart gegen alle Andersdenkenden vorzugehen. Von den in der NS-Zeit von Hamburger Gerichten insgesamt ausgesprochenen 229 Todesurteilen wurden 218 Todesurteile vom Hanseatischen Sondergericht verhängt, die meisten wegen „volksschädigenden Verhaltens“.
Am 24. März 1944 verurteilte das Hanseatische Sondergericht Bertha K. zu einem Jahr und sechs Monaten Zuchthaus und zu Ehrverlust auf die Dauer von zwei Jahren, weil sie laut Gerichtsprotokoll ( Hanseatisches Sondergericht: 11. Js. P. Sond. 481/43. (38a) Sond.Ger.16/44.) „mit einem französischen Kriegsgefangenen unerlaubten Umgang gehabt, und zwar in einem schweren Falle“. Dieses Gerichtsprotokoll ist nicht nur ein Zeugnis des entwürdigenden Umgangs des Gerichts mit der Angeklagten, sondern auch ein aufschlussreiches Dokument des nationalsozialistischen Denkens über Sexualität. „(...) Die 38jährige Angeklagte wurde als Tochter eines Bierfahrers in Hamburg-Reitbroock geboren, besuchte die Volksschule und danach eine kaufmännische Berufsschule. Da die Angeklagte im Gemüsebaubetrieb ihrer Mutter helfen mußte, brach sie den Besuch der Berufsschule ab. Überwiegend stand die Angeklagte ihrer Mutter zur Seite, war aber auch gelegentlich in fremden Haushalten tätig. 1932 machte sie mit dem Gelde ihrer Mutter eine Krämerei auf. Das Geschäft soll von Kommunisten boykottiert worden sein. Die Angeklagte fiel überdies einem Schwindler in die Hände, so daß das Geschäft bald Konkurs ging. Die Schulden bezahlt die Angeklagte noch heute ab.
Im Jahre 1934 heiratete die Angeklagte den Strom- und Hafenarbeiter K. Aus der Ehe ist ein Sohn hervorgegangen. Im Jahre 1937 wurde die Ehe aus beiderseitigem Verschulden geschieden.
Seit dem Jahre 1939 arbeitete die Angeklagte als Rüstungsarbeiterin in der Düneberger Dynamit A.G. Nach der Bekundung des Zeugen R. soll die Angeklagte ihren Arbeitskolleginnen gegenüber unerträglich gewesen sein, sich (..) viel mit ausländischen Arbeitskräften abgegeben haben (...). Durch den letzten Großangriff auf Hamburg und Umgebung im Sommer des Jahres 1943 wurde auch das elterliche Anwesen der Angeklagten in Reitbroock z. T. beschädigt. Zwecks Beseitigung der Schäden wurde auf die Bitte der Angeklagten aus dem Gefangenenlager Reitbroock der französische Kriegsgefangene B. zur gelegentlichen Arbeitshilfe gestellt. Nach getaner Arbeit nahm die Angeklagte mit dem B. zusammen die Kaffeemahlzeit ein. Im Laufe der Zeit entwickelten sich freundschaftliche Beziehungen zwischen der Angeklagten und B.; sie tauschten Zärtlichkeiten aus und befriedigten sich zunächst auf anormale Weise geschlechtlich. Schließlich kam es auch mehrfach – wie die Angeklagte behauptet dreimal – zum Geschlechtsverkehr. Nach der Behauptung des Kriegsgefangenen B. ist die Angeklagte der treibende Teil gewesen. Die Angeklagte trägt vor, es habe eine gegenseitige Zuneigung bestanden. Sie bestreitet aber nicht, gelegentlich einmal auf offener Straße auf den B. gewartet zu haben. Danach ist soviel mit Sicherheit festzustellen, daß die Angeklagte bei der Anbahnung und Fortführung der unerlaubten Beziehungen zum mindesten sehr aktiv gewesen ist.
Die Angeklagte gibt zu, das Verbot des Umganges mit Kriegsgefangenen gekannt und ferner gewußt zu haben, daß ein Verstoß gegen dieses Verbot mit schweren Strafen geahndet wird. (...) Rechtlich hat die Angeklagte vorsätzlich fortgesetzt mit einem Kriegsgefangenen Umgang gehabt. Indem sie sich geschlechtlich mit ihm einließ, handelte sie als deutsche Frau würdelos und verletzte das gesunde Volksempfinden für Würde und Anstand in der gröbsten Weise. Sie hat damit gegen den § 4 der VO. zur Ergänzung der Strafvorschriften zum Schutze der Wehrkraft des Deutschen Volkes vom 25. November 1939 fortgesetzt verstoßen. Nach ständiger Rechtsprechung ist bei einem geschlechtlichen Umgang mit Kriegsgefangenen das Vorliegen eines schweren Falles grundsätzlich zu bejahen.“ [1]
Text: Rita Bake
Quelle:
1 Gerichtsfall aus: „Von Gewohnheitsverbrechern, Volksschädlingen und Asozialen. Hamburger Strafurteile im Nationalsozialismus. Hrsg. Justizbehörde Hamburg. Wissenschaftlicher Beirat: Helge Grabitz, Hubert Rottleuthner, Wolfgang Scheffer; Redaktion: Helge Grabitz, Wolfgang Sarodnick, Gunther Schmitz. Hamburg 1995, S. 364ff.
 

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Frauen, die in Hamburg Spuren hinterlassen haben
(Datenbank Stand: März 2024) Frauen stellen mindestens die Hälfte der Menschheit. Wenn es aber um Erinnerungen geht, sind es immer noch in der Mehrzahl Männer, die die Spitzenplätze einnehmen.

Hammonia

Hamburger Frauenbiografien-Datenbank

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Stand März 2024: 1316 Kurzprofile von Frauen und 437 sonstige Einträge z. B. Vereine, Aktionen, Zusammenschlüsse und Überblicksdarstellungen zu Themen der Frauenbewegungen.

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Die Zahlen allein für Hamburg sind ernüchternd: 2868 Verkehrsflächen sind nach Männern und Jungen (8) benannt (darin enthalten: Literarische Gestalten (86), frei gewählte männliche Vornamen (12) sowie nach Familien benannte Straßen (198). Letztere wurden zu den Männerstraßennamen zugezählt, weil hier in erster Linie die männlichen Familienangehörigen gemeint sind, die in vielen Fällen mit Namen genannt werden bzw. ihre Berufe aufgezählt werden).
Nur 474 Straßen sind nach Frauen und Mädchen (9) benannt. (Das sind 14% der nach Personen benannten Straßen. Darin enthalten sind: Literarische Gestalten (39), frei gewählte weibliche Vornamen (21) sowie nach Frauen und Männern benannte Straßen (66). Bei Letzteren handelt es sich in erster Linie um nachträglich nach Frauen mitbenannte Straßen, die ehemals nur nach den Nachnamen von bedeutenden männlichen Familienangehörigen benannt worden waren) (Stand: Januar 2024).

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Anzahl der Denkmäler und Erinnerungstafeln. Auch bei Ehrungen und Auszeichnungen wird oft an IHN und nur wenig an SIE gedacht.

Trotz aller Leistungen von Frauen scheint die Erinnerung an sie schneller zu verblassen, sind die Archive und Netze der Erinnerung besonders löchrig - erweist sich die Wertschätzung weiblichen Wirkens als gering. Wie oft heißt es, wenn auch Frauen geehrt werden könnten:

„Uns ist dazu keine Frau von Bedeutung bekannt!“

Ein Argument, das in Zukunft keine Chancen hat, denn es gibt jetzt diese Datenbank. Eine Bank, die ihren Anlegerinnen und Anlegern hohe Renditen verspricht, denn das Kapital ist das historische Wissen. Geschöpft aus Archivmaterialien, Lexika, Zeitungsartikeln und –notizen, aus veröffentlichten Biografien, zusammengetragen und erforscht von Einzelpersonen etc., bietet die Datenbank die beste Voraussetzung für eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit - im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit. Die Früchte dieser Datenbank sollen die Bedeutung von Frauen für Hamburgs Geschichte leicht zugänglich machen und selbstverständlich in den Alltag von heute tragen.

Im Mittelpunkt stehen verstorbene Frauen, die in Hamburg gewirkt und/oder gewohnt und die Spuren hinterlassen haben. Das können Autorinnen, Schauspielerinnen, Wohltäterinnen, Kneipenwirtinnen, Politikerinnen, Wissenschaftlerinnen, bildende Künstlerinnen, Sängerinnen, Unternehmerinnen, Ärztinnen, Sozialarbeiterinnen, Juristinnen, Journalistinnen, Widerstandkämpferinnen gegen und Opfer des NS-Regime etc. sein – aber auch Täterinnen.

Wir stellen keineswegs nur „prominente“ Frauen oder hehre Vorbilder vor – sondern auch das Wirken und Leben der „kleinen Frau“ auf der Straße, die oft im Stillen gearbeitet hat, für die Familie, die Stadt, die Partei, die Kunst, für sich.

Darüber hinaus präsentieren wir Ihnen auch Orte, Einrichtungen, Vereine und Themen, die für Frauen von historischer Bedeutung waren und sind.

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Verantwortlich für die Datenbank:

Dr. Rita Bake
stellvertretende Direktorin der Landeszentrale für politische Bildung Hamburg a. D.
Gründerin des Gartens der Frauen auf dem Ohlsdorfer Friedhof

Die Datenbank wurde von ihr zusammengestellt und wird laufend von ihr ergänzt und erweitert.
Diverse Frauenbiografien sind von verschiedenen Autorinnen und Autoren verfasst worden. Die Namen der Autorinnen und Autoren finden Sie jeweils am Ende ihrer Beiträge. Es gibt auch eine Rubrik: Autorinnen und Autoren, in der Sie deren biografische Angaben finden.

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