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Frauenbios

Prostitution

( Prostitution vom 19. Jahrhundert bis in die 1950er-Jahre )
Ulricusstraße (die Straße gibt es nicht mehr. Heute hier das Unilever-Haus/Emporio-Haus am Valentinskamp)
Herbertstraße (siehe Bordellstraße Herberststraße)
Siehe auch: ragazza
Siehe auch: Neue Frauenbewegung
Siehe auch: Alte Frauenbewegung

Prostitution vom 19. Jahrhundert bis in die 1950er-Jahre

Ulricusstrasse, Quelle: Staatsarchiv Hamburg
Bis zu ihrem Abriss im Jahre 1959 im Zuge des Baus des Unilevergebäudes war die Ulricusstraße mit alten schiefwinkeligen Fachwerkhäusern bebaut. Schon seit Langem gab es in der Straße viele Bordelle.
Im 19. Jahrhundert arbeiteten in den meist kleinen Bordellen nicht mehr als zwei, höchstens fünf Prostituierte. Obwohl sie polizeilich überwacht und registriert wurden, waren sie meist verbrecherischen Arbeitsverhältnissen ausgesetzt. So war die Verschuldung der Prostituierten an die Bordellwirte eine übliche Praxis, um die Frauen an das Gewerbe und die Häuser zu fesseln. In der Regel berechneten die Bordellwirte viel zu hohe Preise für Kost und Logis, meist die Hälfte der Einnahmen der Prostituierten. Hinzu kamen Wucherzinsen für Leihmöbel oder Schmuck. Da die Frauen über kein eigenes Geld verfügten und nur selten die Bordelle verlassen durften, übernahmen die Wirte auch die Einkäufe für die Frauen und verlangten dafür oft überhöhte Preise.
(Ausschnitt aus dem szenischen Rundgang: "Von der Permanenz von Kriegen im Großen wie im Kleinen", Sprecherinnen: Rita Bake, Beate Kiupel, Thomas Karallus, Dieter Schmitt)
Prostitution galt in den Augen des Bürgertums als moralisch verwerflich. Dennoch akzeptierte es, dass bestimmte Kundenkreise Bordelle aufsuchten, so z. B. ledige Männer. „Allen denjenigen, welchen es versagt ist, sich eines rechtmäßigen Beyschlafes zu bedienen, bleibt gleichwohl der Trieb der Natur, und dieser will befriedigt werden“, hieß es unter Zeitgenossen. Auch Matrosen war der Gang ins Bordell erlaubt. „Hätte die Obrigkeit hierin nicht für ihn gesorgt, so würde kein unschuldiges Mädchen, keine ehrliche Frau, auf offener Straße vor ihm sicher seyn.“ Dennoch waren Bordelle stets ein Ärgernis, und bürgerliche Kreise forderten immer wieder ihr Verbot. 1876 wurden deshalb die Schankkonzessionen für Bordellwirtschaften einkassiert und der Beruf des Bordellwirtes verboten. Damit waren aber die Bordelle noch lange nicht aufgelöst. Die Bordellwirte nannten ihre Bordelle nun „Beherbergerhäuser“ und machten sich selbst zu legalen Zimmervermietern. Solche Praktiken wurden durch entsprechende polizeiliche Vorschriften legitimiert, die es erlaubten, dass Prostituierte weiterhin in von der Sittenpolizei genehmigten Häusern arbeiten durften.
Zwischen 1873 und 1922 regelten Kontrollvorschriften das „öffentliche“ Verhalten der Prostituierten: Sie durften nicht „im ersten und zweiten Range und im Parquet des Stadt-Theaters und im ersten Range, dem Parquet und den Parquetlogen des Thalia Theaters, sowie in den ersten Plätzen anderer Theater und öffentlicher Darstellungen resp. Belustigungen, ferner in der Kunsthalle, im zoologischen und botanischen Garten erscheinen“. Auch hatten sie in „hiesigen Badeanstalten [nicht] andere als für einzeln Badende eingerichtete Kabinette, namentlich die Schwimmbassins zu benutzen“. Während der Monate März bis September durften Prostituierte nachmittags zwischen 14 und 17 Uhr ohne besondere polizeiliche Erlaubnis nicht ihre Wohnung verlassen. Auch war ihnen verboten, „sich bei der Börse und in deren Umgebung, auf den Wall-, Alsterufer- und Hafenpromenaden, sowie überhaupt abends nach 11 Uhr ohne männliche Begleitung außerhalb ihrer Wohnung blicken zu lassen“, 1) schrieb Alfred Urban in seinem grundlegenden Werk über die Prostitution in Hamburg.
Prostituierten war es verboten, in ihren eigenen Wohnungen Dienstmädchen, die jünger als fünfzehn Jahre alt waren, zu beschäftigen. Auch durften keine eigenen oder fremde Kinder vom schulpflichtigen Alter an bei ihnen wohnen, und Männern unter zwanzig Jahren mussten die Frauen den Zutritt zu ihren Räumen verwehren.
Der „Hamburgisch-Altonaer Zweigverein der internationalen Föderation“, der zum radikalen Zweig der bürgerlichen Frauenbewegung gehörte, setzte sich für die Abschaffung der Bordelle und der Prostitution ein. In seiner Satzung von 1899 hieß es: „Der Zweigverein der Internationalen Föderation mit dem Sitze Hamburg verfolgt den Zweck, die Prostitution als gesetzliche oder geduldete Institution abzuschaffen. In Anbetracht, dass die gesetzliche Regelung der Prostitution als ein sanitärer Irrtum, als eine soziale Ungerechtigkeit, als eine moralische Ungeheuerlichkeit und als ein förmliches Verbrechen gegen die persönliche Freiheit zu gelten hat, sucht der Hamburgisch-Altonaer Zweigverein diese Institution der allgemeinen Verurteilung zu überantworten. Er verwirft sowohl jede unter dem Vorwande der Sittenpolizei angewendete Ausnahmemaßregel für das weibliche Geschlecht, wie er behauptet, dass der Staat den Begriff der Verantwortlichkeit, der die Grundlage aller Sittlichkeit ist, umstürzt, indem er Maßregeln einführt, welche dem Manne Sicherheit und Unverantwortlichkeit in der Unsittlichkeit zu verschaffen suchen. Indem der Staat mit den gesetzlichen Konsequenzen eines gemeinsamen Aktes einzig die Frau belastet, verbreitet er die unheilvolle Idee, als ob es für jedes Geschlecht eine besondere Moral gäbe.“ In Flugblättern forderte „die Föderation“ um 1900: „Wir fordern gleiche Moral für Mann und Frau (...). Wir treten ein für eine intellektuelle und gewerbliche Ausbildung der Frau, um ihre Erwerbsfähigkeit zu erhöhen, damit sie nicht mehr gezwungen ist, sich aus Not der Prostitution in die Arme zu werfen. Wir verurteilen die gesetzliche Regelung der Prostitution, diese soziale Ungerechtigkeit, welche die Frau zur Ware herabstempelt und den Männern eine Sittlichkeit vorspiegelt, welche tatsächlich nicht vorhanden ist.“
Als nach dem Ersten Weltkrieg zum ersten Mal auch Frauen Mitglieder der Bürgerschaft werden durften, stand auch das Thema „Prostitution“ auf der Tagesordnung. 1920 trug die Abgeordnete Frieda Radel (1869-1958) (DDP) die Diskussion über die Aufhebung der Bordelle in die Bürgerschaft. Am 17. Juni 1921 beschloss die Hamburgische Bürgerschaft die Aufhebung der Kasernierung für Prostituierte. Die staatlich kontrollierten Bordelle wurden geschlossen. Die Prostituierten wohnten nun meist zur Untermiete, durften aber weiterhin ihrem Gewerbe nachgehen. Die gesundheitliche Überwachung der Prostituierten wurde 1927 mit Inkrafttreten des „Reichsgesetzes zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten“ auf die Gesundheitsbehörde übertragen.
Seit dieser Zeit wurden nur noch diejenigen Prostituierten bestraft, die „öffentlich in einer Sitte oder Anstand verletzenden oder andere belästigenden Weise“ zur „Unzucht“ aufforderten oder sich dazu anboten. Hierfür gab es eine Haftstrafe bis zu sechs Wochen, gleichzeitig konnte das Gericht die Einweisung der Verurteilten nach der Haftentlassung in ein Arbeitshaus für die Dauer bis zu zwei Jahren beschließen. Diese Frauen kamen dann in ein Lager auf dem Gelände des Versorgungsamtes in Farmsen. In der NS-Zeit wurde es üblich, die Justiz dabei überhaupt nicht mehr zu beteiligen, sondern die „Aufgegriffenen“, nachdem sie amtsärztlich untersucht worden waren – Geschlechtskranke kamen ins Krankenhaus – auf Grund eines polizeilichen Auslesenprinzips gleich „nach Farmsen“ zu bringen.
Lage der in den 1950er-Jahren abgebrochenen Ulricusstraße, Kartenausschnitt aus: Illustrierter Plan von Hamburg; Vogelschau, Hamburg 1854. Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Kt H43
1934 ließ das nationalsozialistische Regime vor dem Ein- und Ausgang der Ulricusstraße - also zum Valentinskamp und zum Dammtorwall hin - Sperrtore errichten, eiserne Kulissen, aus denen die Freier herein- und hinausschlüpfen konnten. In großer Schrift war an die Tore „Für Jugendliche verboten!“ geschrieben. Durch die Sperrtore war die Ulricusstraße nun vom alltäglichen Durchgangsverkehr abgeschottet, es gab in dieser Straße keine spielenden Kinder mehr, und die Freier konnten sich sicher wähnen, nicht entdeckt zu werden.
Nachdem die Sperrtore errichtet worden waren, wurden die Erdgeschossfenster verbreitert und die so genannten Koberfenster eingebaut, an denen Prostituierte saßen und sich den vorübergehenden Männern anboten. Den Bordellwirten wurde zur Pflicht gemacht, im Hausflur an auffallender Stelle ein Blechschild, 25 mal 36cm groß, mit der Aufschrift „Juden ist der Besuch dieses Hauses verboten“, anzubringen.
Nachdem die Nationalsozialisten die Bordelle wieder erlaubten, war nun auch der Hamburger Staat Bordellbesitzer geworden, denn er hatte vor der Zeit des Nationalsozialismus, als die Bordelle aufgehoben worden waren, in der Ulricusstraße eine größere Anzahl nicht mehr „aktiver“ Bordellhäuser für eine später geplante Sanierung erworben. Dem Hamburger Staat gehörten siebzehn der 25 Häuser. Diese ließ er durch eine seiner in privatrechtlicher Form betriebenen Grundstücksgesellschaften vermieten und verwalten wie bisher, als die Häuser noch aus kleinen selbstständigen Wohnungen bestanden hatten. Die von der Finanzbehörde beauftragte Gesellschaft vermietete nun nicht mehr wohnungs-, sondern hausweise an Reflektanten, die in dem Haus ein Bordell betreiben wollten.
Noch 1957 erzielte der Hamburger Staat für diese staatseigenen Häuser monatlich 3.771DM Mieteinnahmen. Im Herbst 1959 wurden die Häuser abgerissen und die Ulricusstraße aufgehoben. Damit wurde der bebauungsplanmäßig schon seit Jahrzehnten vorgesehene Abbruch des Gängeviertels zwischen Dammtorwall, Valentinskamp und Caffamacherreihe durchgeführt. Auf das nun leer stehende Gelände baute Anfang der 60er-Jahre des 20. Jahrhunderts der Unileverkonzern sein Verwaltungsgebäude in Form eines Y.
Von den damals in der Ulricusstraße arbeitenden 196 Prostituierten (124 ledige, 21 verheiratete, 48 geschiedene, drei verwitwete Frauen) zogen viele in andere Bordellstraßen Hamburgs (so in die Herbertstraße und Kleine Marienstraße). Andere meldeten sich in eine andere Stadt ab und begannen dort meistens wieder in einem Bordell zu arbeiten.
Text: Rita Bake
1) Alfred Urban: Staat und Prostitution in Hamburg vom Beginn der Reglementierung bis zur Aufhebung der Kasernierung 1809-1922. hamburg 1925.
 

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Frauen, die in Hamburg Spuren hinterlassen haben
(Datenbank Stand: März 2024) Frauen stellen mindestens die Hälfte der Menschheit. Wenn es aber um Erinnerungen geht, sind es immer noch in der Mehrzahl Männer, die die Spitzenplätze einnehmen.

Hammonia

Hamburger Frauenbiografien-Datenbank

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Stand März 2024: 1316 Kurzprofile von Frauen und 437 sonstige Einträge z. B. Vereine, Aktionen, Zusammenschlüsse und Überblicksdarstellungen zu Themen der Frauenbewegungen.

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Wesentlich aktualisiert im Januar 2024: Emma Gertrud Eckermann
Januar 2024: Astrid Matthiae
Februar 2024: Gisela Engelin-Hommes, Barbara Ahrons
März 2024: Abel Margaretha Sophia Forsmann
Wesentlich aktualisiert im März 2024: Albertine Kruse

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Die Zahlen allein für Hamburg sind ernüchternd: 2868 Verkehrsflächen sind nach Männern und Jungen (8) benannt (darin enthalten: Literarische Gestalten (86), frei gewählte männliche Vornamen (12) sowie nach Familien benannte Straßen (198). Letztere wurden zu den Männerstraßennamen zugezählt, weil hier in erster Linie die männlichen Familienangehörigen gemeint sind, die in vielen Fällen mit Namen genannt werden bzw. ihre Berufe aufgezählt werden).
Nur 474 Straßen sind nach Frauen und Mädchen (9) benannt. (Das sind 14% der nach Personen benannten Straßen. Darin enthalten sind: Literarische Gestalten (39), frei gewählte weibliche Vornamen (21) sowie nach Frauen und Männern benannte Straßen (66). Bei Letzteren handelt es sich in erster Linie um nachträglich nach Frauen mitbenannte Straßen, die ehemals nur nach den Nachnamen von bedeutenden männlichen Familienangehörigen benannt worden waren) (Stand: Januar 2024).

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Anzahl der Denkmäler und Erinnerungstafeln. Auch bei Ehrungen und Auszeichnungen wird oft an IHN und nur wenig an SIE gedacht.

Trotz aller Leistungen von Frauen scheint die Erinnerung an sie schneller zu verblassen, sind die Archive und Netze der Erinnerung besonders löchrig - erweist sich die Wertschätzung weiblichen Wirkens als gering. Wie oft heißt es, wenn auch Frauen geehrt werden könnten:

„Uns ist dazu keine Frau von Bedeutung bekannt!“

Ein Argument, das in Zukunft keine Chancen hat, denn es gibt jetzt diese Datenbank. Eine Bank, die ihren Anlegerinnen und Anlegern hohe Renditen verspricht, denn das Kapital ist das historische Wissen. Geschöpft aus Archivmaterialien, Lexika, Zeitungsartikeln und –notizen, aus veröffentlichten Biografien, zusammengetragen und erforscht von Einzelpersonen etc., bietet die Datenbank die beste Voraussetzung für eine hohe gesellschaftliche Wirksamkeit - im Hinblick auf Geschlechtergerechtigkeit. Die Früchte dieser Datenbank sollen die Bedeutung von Frauen für Hamburgs Geschichte leicht zugänglich machen und selbstverständlich in den Alltag von heute tragen.

Im Mittelpunkt stehen verstorbene Frauen, die in Hamburg gewirkt und/oder gewohnt und die Spuren hinterlassen haben. Das können Autorinnen, Schauspielerinnen, Wohltäterinnen, Kneipenwirtinnen, Politikerinnen, Wissenschaftlerinnen, bildende Künstlerinnen, Sängerinnen, Unternehmerinnen, Ärztinnen, Sozialarbeiterinnen, Juristinnen, Journalistinnen, Widerstandkämpferinnen gegen und Opfer des NS-Regime etc. sein – aber auch Täterinnen.

Wir stellen keineswegs nur „prominente“ Frauen oder hehre Vorbilder vor – sondern auch das Wirken und Leben der „kleinen Frau“ auf der Straße, die oft im Stillen gearbeitet hat, für die Familie, die Stadt, die Partei, die Kunst, für sich.

Darüber hinaus präsentieren wir Ihnen auch Orte, Einrichtungen, Vereine und Themen, die für Frauen von historischer Bedeutung waren und sind.

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Gründerin des Gartens der Frauen auf dem Ohlsdorfer Friedhof

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