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Frauenbios

Jenny Behrens

( Jenny Behrens, geb. Levy )
(12.8.1868 Harburg – 19.7.1942 nach Theresienstadt deportiert, dort gestorben am 8.8.1942)
Opfer des Nationalsozialismus
Beim Andreasbrunnen 8 (Wohnadresse)
Stolperstein vor dem Wohnhaus: Beim Andreasbrunnen 8 (Hamburg-Nord, Eppendorf)
Jenny-Behrens-Weg, Neugraben-Fischbek, seit 2020
Emil Behrens wurde am 24. November 1859 in Teterow in der Mecklenburgischen Schweiz geboren. Über seine Eltern, Bernhard Behrens und Henriette Behrens, geb. Cohn, ist nichts Näheres bekannt. Der Vater soll Kaufmann gewesen sein. Teterow war eine gewachsene Jüdische Gemeinde. 1792 wurde ein Friedhof angelegt, eine 1938 während des Novemberpogroms zerstörte Synagoge mit Religionsschule dürfte etwa zur gleichen Zeit errichtet worden sein. Im frühen 19. Jahrhundert lassen sich für Teterow Namen von 41 jüdischen Familien nachweisen.
Man darf also annehmen, dass Emil Behrens in eine jüdische Familie und in eine hinreichend geschlossene jüdische Stadtgemeinschaft hineingeboren wurde. Vermutlich war es der Großvater, der 1814 seinen Namen Lazarus Behr in Lazarus Behrens änderte und damit norddeutsch anglich. Die Kinder erhielten offenbar keine jüdischen Vornamen mehr. Wann Emil Behrens allein oder zusammen mit seiner Familie Teterow verließ und wo er seine Schulbildung erhielt, ließ sich nicht aufklären. Möglicherweise hat die Familie die mit dem Emanzipationsgesetz des Norddeutschen Bundes vom 3. Juli 1869 verbundene Freizügigkeit genutzt, um aus Teterow fortzuziehen, vielleicht direkt nach Hamburg, wie so viele Mecklenburger. Denn nicht nur Emil Behrens lebte Jahrzehnte hier, sondern auch seine beiden unverheiratet gebliebenen Schwestern Therese (1854–1938) und Helene Behrens (1858–1940). Alle Geschwister gehörten der Deutsch-Israelitischen Gemeinde an. Bis zu seiner Deportation 1942 zahlte Emil Behrens Gemeindesteuern.
Emil Behrens studierte Rechtswissenschaft. Er bestand, inzwischen bereits 24-jährig, am 1. Dezember 1883 vor dem Oberlandesgericht Celle die erste juristische Prüfung. Als Prüfungs¬ergebnis wird "gut" angegeben. Der Prüfungsort legt die Vermutung nahe, dass Göttingen sein Studienort gewesen war. Kurz darauf wurde Behrens in Hamburg zum Referendar ernannt. Das könnte darauf hindeuten, dass er bereits zu dieser Zeit oder vielleicht schon zuvor in Hamburg wohnte und nur in Ermangelung einer Hamburger Universität außerhalb Hamburgs studierte.
Üblicherweise studierten die Hamburger Rechtswissenschaften an den Universitäten Kiel oder Göttingen. Für die Vermutung seines Wohnsitzes in Hamburg spricht auch seine Heirat im März 1883. Seine Frau Jenny Levy (geb. 12. August 1868) stammte aus dem inzwischen preußischen Harburg. Auch sie war jüdisch. Die Ehe blieb kinderlos.
Im Juni 1887 schloss Behrens das juristische Referendariat mit dem Großen Staatsexamen ab. Prüfungsvorsitzender war der Präsident des Hanseatischen Oberlandesgerichts Ernst Friedrich Sieveking. Die Annahme liegt nicht fern, dass dieser ihn ermunterte, sich bei der Hamburger Justiz um eine Anstellung zu bewerben. Denn in seinem Personalbogen der Justizverwaltung findet sich die Bemerkung, der Präsident habe sich über Behrens mit dem Bemerken "besonders gut bestanden" geäußert. Das findet seine Erklärung darin, dass es zu dieser Zeit in Hamburg üblich war, die Prüfung lediglich mit bestanden oder nicht bestanden zu testieren und dies nach einer persönlichen Einschätzung drängte. Jedenfalls wurde Behrens noch im selben Monat als Assessor Richter am Amtsgericht Hamburg eingesetzt, zunächst in der straf¬gerichtlichen später in der zivilgerichtlichen Abteilung. Indes verließ er im Herbst 1888 den richterlichen Dienst und wurde im November desselben Jahres als Rechtsanwalt bei den Hamburgischen Gerichten zugelassen. Er wurde – ob sofort oder später ist nicht bekannt – Angehöriger der Sozietät Dr. Philipp gen. Paul Oppenheimer (1854 [Hamburg]–1937), Dr. Eduard Beith (1882 [Hamburg]– 1937), Dr. Louis Levy (1891[Hamburg]–1971) und Dr. Albert Bruno Oppenheimer (1892 [Hamburg]–1983). Paul Oppenheimer, wie Emil Behrens Mitglied des Vereins für Hamburgische Geschichte, war seit 1878 als Anwalt zugelassen. Man wird ihn als den Gründer der Sozietät anzusehen haben. Sein Vater, der Hamburger Kaufmann Hirsch Berend Oppenheimer (1794–1870), hatte 1868 die "Oppenheimer Stiftung" mit orthodoxer Ausrichtung ins Leben gerufen, die am Krayenkamp Freiwohnungen für bedürftige jüdische Familien zur Verfügung stellte. Paul Oppenheimer führte gemeinsam mit Rechtsanwalt Dr. Ruben Oppenheimer die Verwaltung der Stiftung.
Emil Behrens war wahrscheinlich der zweite Sozius der sich gründenden Kanzlei Oppenheimer. Die Dammtorstraße 14, welche man als Ort der Kanzlei wählte, befand sich in unmittelbarer Nähe zum Landgericht und zum Oberlandesgericht, die ihren Sitz in der Dammtorstraße hatten, und zu Teilen des Amtsgerichtes am Gänsemarkt. Man darf sich die Kanzlei also in den späteren Jahren als eine gut eingeführte vorstellen, die Emil Behrens ein gesichertes Einkommen bot. Beith, der Mitglied des Kuratoriums des Israelitischen Krankenhauses war, erhielt 1907 die anwaltliche Zulassung und trat vermutlich in dieser Zeit in die Sozietät ein. Levy war seit 1920 zur Anwaltschaft zugelassen. Er gehörte dem Arbeitsausschuss für die Akademischen Arbeitsgemeinschaften in der Deutsch-Isrealitischen Gemeinde Hamburg an, der seinerseits eng mit der Hamburger Rosenzweig-Gedächtnis-Stiftung verbunden war. Albert Oppenheimer, der Sohn von Paul Oppenheimer, war seit 1921 Rechtsanwalt. Er trat 1925 in die Sozietät seines Vaters ein. Seine Nähe zur Jüdischen Gemeinde zeigt sich daran, dass er von Februar 1939 bis Juli 1941 Angestellter des Jüdischen Religionsverbandes war.
1931 zogen Emil und Jenny Behrens nach Eppendorf, Beim Andreasbrunnen 8. Hier lebten sie, bis die Gestapo im März 1942 ihren Auszug anordnete. Die "jüdische" Sozietät zerfiel nach 1933. Allerdings wurde keinem der Sozien die Zulassung entzogen, wie es für die beiden jüngeren Anwälte, Levy und Albert Oppenheimer, aufgrund des Gesetzes über die Zu¬las¬sung zur Rechtanwaltschaft vom 7. April 1933 möglich gewesen wäre. Danach konnte die Zulassung von Anwälten "nicht arischer Abstammung" bis zum September 1933 zurückgenommen wer¬den, wenn eine Zulassung erst nach dem 1. August 1914 erfolgt war. Bereits im Juli 1933 verließen Behrens und Paul Oppenheimer den Verein für Hamburgische Ge¬schichte. Das geschah gewiss absprachegemäß. Aus der Sozietät schied 1933 als Erster Albert Oppenheimer aus, um eine eigene Kanzlei zu gründen. Levy emigrierte im Juli 1934 nach Palästina. Seine Zulassung wurde auf eigenen Antrag am 12. Juli 1935 gelöscht. Ende 1935 emigrierte Beith nach England. Seine Zulassung wurde auf eigenen Antrag am 20. April 1936 gelöscht. Paul Oppenheimer verstarb im November 1937 in Hamburg. Offenbar kehrte Albert Oppenheimer wieder in die Sozietät zurück. 1938 bestand die Kanzlei jedenfalls aus Albert Oppenheimer und Emil Behrens. Beide, Emil Behrens nach fünfzigjähriger anwaltlicher Tätigkeit, erhielten zum 30. November 1938 durch Entzug ihrer Zulassung Berufsverbot. Noch im August 1941 gelang Albert Oppenheimer über Barcelona die Flucht in die USA.
Das anwaltliche Berufsverbot führte zur Auflösung der Kanzlei. Emil Behrens lebte, zusammen mit seiner Frau, von Erspartem, aber auch von einer Altersrente, die er von der Deutschen Anwalts- und Notar-Versicherung bezog. Am 1. April 1939 wurden die Eheleute gemäß §§ 59, 62 Devisengesetz vom 12. Dezember 1938 unter Vorläufige Sicherungsanordnung gestellt. Damit war ihnen die freie Verfügung über ihr Vermögen entzogen. Freigegeben wurden aufgrund eines zu stellenden Einzelantrages Einkünfte aus dem vorhandenen Vermögen nur zur Bestreitung des Lebensunterhaltes, ferner die Zahlung für sämtliche Steuern und öffentlichen Abgaben, einschließlich der zwanzigprozentigen Sühne-Abgabe der Juden, sämtliche Steuern und Pflichtabgaben an die Jüdische Gemeinde, die ersatzlosen Abgaben an die Deutsche Gold¬diskontbank und Zahlungen für Unterstützungszwecke an das Fürsorgewesen des Jüdischen Religionsverbandes in Hamburg. Die fälligen Rentenbeträge mussten auf das beschränkt verfügbare Sicherungskonto überwiesen werden ebenso wie die geringe monatliche Miete seines Untermieters, des jüdischen Staatsanwalts Dr. Leonhard Stein (s. dort). Nachdem am 1. April 1939 eine Vorläufige Sicherungsanordnung verhängt worden war, verfasste Emil Behrens am 24. April ein Schreiben an den Oberfinanzpräsidenten (Devisenstelle), in dem es hieß:
"Der Unterzeichnete steht im 80. Lebensjahr; seine Ehefrau ist 70 Jahr alt. Der Unterzeichnete hat nach 50-jähriger anwaltlicher Tätigkeit seinen Beruf aufgeben müssen und hat keinerlei Einkünfte mehr. Er hat in seinem Alter auch nicht die Absicht und die Möglichkeit, auszuwandern. Seine Ehe ist kinderlos, er hat keine Verwandten, die im Auslande für ihn sorgen könnten. […] Ergebenst Emil Israel Behrens."
Am 18. März 1942 beantragte Emil Behrens die Freigabe der Umzugskosten in Höhe von 80 RM. Zuvor war ihm seine Wohnung Beim Andreasbrunnen 8 "von dem Jüdischen Religionsverband im Auftrage der Geheimen Staatspolizei" zum 28. März 1942 gekündigt worden. Als "Ersatzwohnung" hatte man ihm ein Zimmer in der Z. H. May und Frau-Stiftung (Maystift), Bogenstraße 25, zugewiesen. Am 15. Juli 1942 wurden Jenny und Emil Behrens im Alter von 73 bzw. 82 Jahren nach Theresienstadt deportiert. Emil Behrens starb dort vierzehn Tage später am 29. Juli, Jenny Behrens verstarb zehn Tage nach dem Tode ihres Mannes am 8. August 1942.
Stand Dezember 2014
Text: Ina Lorenz, aus: www.stolpersteine-hamburg.de
Quellen:
Staatsarchiv Hamburg, 522-1, Jüdische Gemeinden, 992b, Kultussteuerkarte der Deutsch-Israelitischen Gemeinde Hamburg.
Hamburger jüdische Opfer des Nationalsozialismus. Gedenkbuch, Veröffentlichung aus dem Staatsarchiv Hamburg, Bd. XV, bearbeitet von Jürgen Sielemann unter Mitarbeit von Paul Flamme, Hamburg 1995.
Theresienstädter Gedenkbuch. Die Opfer der Judentransporte aus Deutschland nach Theresienstadt 1942-1945. Prag 2000, S. 383.
Staatsarchiv Hamburg, StaH 622-2, Wissenschaftlicher Nachlass Hans Nirrnheim, Nr. 8.
StaH 314-15 Ober¬finanzpräsident (Devisenstelle und Vermögensverwertungsstelle), R 1939/2315.
Heiko Morisse: Jüdische Rechtsanwälte in Hamburg. Ausgrenzung und Verfolgung im NS-Staat. Hamburg 203, S. 118, 142, 150.
Norbert Francke, Bärbel Krieger: Die Familiennamen der Juden in Mecklenburg. Schwerin 2001. 1813/14. wurden in Mecklenburg erbliche Familiennamen der Juden angenommen; vgl. auch Siegfried Silberstein: Familiennamen der Juden, o. O. 1929, S. 356.
Therese Behrens starb im Mai 1938, sie wurde auf dem Jüdischen Friedhof Ohlsdorf bestattet, vgl. Jüdisches Gemeindeblatt vom 17.6.1938 S. 9. Sie hatte im Samuel Levy-Stift, Bundesstraße 35, gewohnt. Helene Behrens, die im selben Stift wohnte, starb im Januar 1940. Emil Behrens übernahm die Beerdigungskosten, die ihm die Finanzkommission der Beerdigungsbrüderschaft des Jüdischen Religionsverbandes Hamburg aufgegeben hatte. Joist Grolle, Ina Lorenz: Der Ausschluss der jüdischen Mitglieder, in: ZHG 93/2007, S. 95.
Laut Todesanzeige vom 8.8.1942 starb Jenny Behrens in Theresienstadt an "Pneumonia – Lungenentzündung".
 

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(Datenbank Stand: März 2024) Frauen stellen mindestens die Hälfte der Menschheit. Wenn es aber um Erinnerungen geht, sind es immer noch in der Mehrzahl Männer, die die Spitzenplätze einnehmen.

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Stand März 2024: 1316 Kurzprofile von Frauen und 437 sonstige Einträge z. B. Vereine, Aktionen, Zusammenschlüsse und Überblicksdarstellungen zu Themen der Frauenbewegungen.

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Die Zahlen allein für Hamburg sind ernüchternd: 2868 Verkehrsflächen sind nach Männern und Jungen (8) benannt (darin enthalten: Literarische Gestalten (86), frei gewählte männliche Vornamen (12) sowie nach Familien benannte Straßen (198). Letztere wurden zu den Männerstraßennamen zugezählt, weil hier in erster Linie die männlichen Familienangehörigen gemeint sind, die in vielen Fällen mit Namen genannt werden bzw. ihre Berufe aufgezählt werden).
Nur 474 Straßen sind nach Frauen und Mädchen (9) benannt. (Das sind 14% der nach Personen benannten Straßen. Darin enthalten sind: Literarische Gestalten (39), frei gewählte weibliche Vornamen (21) sowie nach Frauen und Männern benannte Straßen (66). Bei Letzteren handelt es sich in erster Linie um nachträglich nach Frauen mitbenannte Straßen, die ehemals nur nach den Nachnamen von bedeutenden männlichen Familienangehörigen benannt worden waren) (Stand: Januar 2024).

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Anzahl der Denkmäler und Erinnerungstafeln. Auch bei Ehrungen und Auszeichnungen wird oft an IHN und nur wenig an SIE gedacht.

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