Alle Bürgerinnen und Bürger werden darum gebeten, weiterhin eigenverantwortlich vorsichtig zu sein und sich und andere so gut wie möglich zu schützen: Beispielsweise durch das freiwillige Tragen von FFP2-Masken und durch Testungen auch bei leichten Symptomen - vor allem vor Kontakt mit Personen, die ein hohes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben.
Sie sind infiziert - was ist zu tun?
- Sie müssen sich nicht mehr isolieren, wir empfehlen jedoch dringend, Kontakte – insbesondere zu vulnerablen Personen – zu vermeiden und eine Maske zu tragen.
- Benötigen Sie einen Genesenennachweis oder einen Nachweis für Ihren Arbeitgeber, so sollten Sie sich an Ihre Hausarztpraxis wenden oder einen Termin buchen unter https://eterminservice.de/terminservice.
- Für Beschäftigte in Krankenhäusern, Arztpraxen, Wohneinrichtungen der Pflege, Kurzzeitpflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste, Tagespflegeeinrichtungen, Wohneinrichtungen der Eingliederungshilfe, sonstigen tagesstrukturierenden Einrichtungen der Eingliederungshilfe, Tagesförderstätten, Frühförderstellen und Erbringer sonstiger ambulanter Leistungen sowie für Mitarbeitende im Rettungsdienst gilt, dass die Tätigkeit erst wieder aufgenommen werden kann, wenn ein negatives Testergebnis eines Antigen-Schnelltests aus einer anerkannten Teststelle oder ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt und seit mindestens 48 Stunden keine Symptome vorlagen.
Gesundheitsämter können über die hier geschilderten Maßnahmen hinaus weitere/andere Maßnahmen anordnen, sofern dies als notwendig erachtet wird. Sollte dieser Fall eintreten, werden Sie vom Gesundheitsamt kontaktiert!