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Corona-Auffrischungsimpfung Arbeitgeberbescheinigung

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Menschen, die in Pflegeeinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen tätig sind und direkten Kontakt zu älteren Menschen, Patientinnen und Patienten und sonstigen vulnerablen Gruppen haben, können bereits jetzt eine Auffrischungsimpfung erhalten. Voraussetzung ist, dass man mindestens 18 Jahre alt ist und die Grundimmunisierung gegen COVID-19 vor mindestens sechs Monaten abgeschlossen wurde.

Unterschrift

Arbeitgeberbescheinigung für die Corona-Auffrischungsimpfung

Sie können Ihre Auffrischungsimpfung möglicherweise direkt am Tätigkeitsort erhalten. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Impfung im Regelsystem der niedergelassenen Arztpraxen zu erhalten oder alternativ ein dezentrales Angebot der Stadt Hamburg aufzusuchen.

Wichtig: Bitte bringen Sie zu Nachweiszwecken einen eindeutigen Tätigkeitsbeleg, also beispielsweise einen Arbeitsvertrag oder eine Arbeitgeberbescheinigung mit (siehe unten).

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