Die Behörde für Kultur und Medien hat ein Hilfsprogramm für Amateurchöre initiiert, das der Landesmusikrat Hamburg umsetzt. Wegen der coronabedingten Einschränkungen dürfen Chöre zwar proben, müssen jedoch in geschlossenen Räumen einen Abstand von 2,5 Metern zwischen den Personen einhalten. Daher brauchen sie wesentlich größere Räume, um Chorproben abhalten zu können. Für viele Chöre ist es ein existenzielles Problem, einen bezahlbaren Raum in der benötigten Größe zu finden.
Dort setzt die CHORona-Hilfe an. Sie soll gleichzeitig Amateurchöre bei der Suche nach geeigneten Proberäumen unterstützen und einen finanziellen Ausgleich für die höheren Kosten für größere Probenräume schaffen.
Die Behörde für Kultur und Medien stellt zunächst 50.000 Euro aus dem Corona-Hilfspaket Kultur für das Programm zur Verfügung. Sollte der Bedarf höher sein, stockt die Behörde für Kultur und Medien das Programm auf insgesamt 100.000 Euro auf.
Der Landesmusikrat Hamburg übernimmt die Umsetzung des Programms.
Probenraum-Suche
Um Amateurchöre bei der Suche nach alternativen Probenräumen zu unterstützen, vermittelt der Landesmusikrat. Über eine eigens entwickelte Datenbank https://chorona.lmr-hh.de/probenraeume können Chöre nach geeigneten Räumen suchen. Gibt es dort keinen passenden Raum, hilft der Landesmusikrat bei der weiteren Suche. Wenn jemand einen Raum für einen Chor zur Verfügung stellen möchte, kann er oder sie sich ebenfalls beim Landesmusikrat unter CHORona@lmr-hh.de melden.
Unterstützung bei Mehrkosten für Probenräume
Durch die Anmietung größerer Räume entstehen für die Chöre zumeist auch höhere Kosten, zum Beispiel Miete, Nebenkosten oder Reinigungskosten. Chöre können beim Landesmusikrat Hamburg beantragen, sich die Differenz aus dem CHORona-Hilfsprogramm erstatten zu lassen.
Ein Chor kann bis zu 300 Euro pro Monat erhalten.
Achtung neu: Das Programm wird verlängert bis zum 31. Dezember 2021.
Chöre können einen Zuschuss zu den Mehrkosten für die Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember 2021 beantragen, das heißt auch rückwirkend für die letzten zweieinhalb Monate.
Wer kann die Hilfe beantragen?
Antragsberechtigt sind Hamburger Amateur-Chöre, die folgende Kriterien erfüllen:
- Der Chor hat im Zeitraum zwischen Januar und März 2020 außerhalb der Hamburger Schulferien mindestens 14-tägig im Hamburger Stadtgebiet geprobt.
- Der Chor probt im Förderzeitraum 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2021 außerhalb der Hamburger Schulferien mindestens 14-tägig im Hamburger Stadtgebiet oder dem Hamburger Umland.
- Der Chor verfügt über mindestens zehn aktive Mitglieder.
- Der Chor betreibt das Singen ausschließlich als Freizeit-Aktivität.
- Die Meldeanschrift des Chors bzw. seines Trägers liegt in Hamburg.
- Der Chor kann nachweisen, dass in den Monaten Januar, Februar, März 2020 eine Miete für einen Probenraum gezahlt wurde,
- Der Chor kann nachweisen, einen anderen Probenraum angemietet zu haben, um unter Corona-Bedingungen dort zu proben, und dies mit einem Mietvertrag/einer Bestätigung des Vermieters (Achtung neu) bis zum 31. Januar 2022 vorlegen
- Neu: Chöre, die bereits eine Förderung erhalten haben, können gegen Vorlage einer Vermieterbestätigung für den Zeitraum zwischen Januar bzw. März 2021 bis Dezember 2021 per E-Mail (chorona@lmr-hh.de) die Verlängerung Ihrer Förderung bis max. Dezember 2021 beantragen. Nicht verbrauchte Mittel aus 2020 werden dabei verrechnet.
Wie kann die Hilfe beantragt werden?
Auf der Website des Landesmusikrats gibt es ein Online-Antragsverfahren https://chorona.lmr-hh.de/downloads/formular_foerderantrag.pdf.
Informationen und das Online-Verfahren sind auf der Homepage des Landesmusikrats Hamburg unter www.lmr-hh.de abrufbar.
Rückfragen
Bei Fragen ist Jan-Hinrich Hey unter CHORona@lmr-hh.de Ansprechpartner des Landesmusikrates.