Bei medizinischen Gesichtsmasken oder auch OP-Masken genannt, handelt es sich um Medizinprodukte (Einmalprodukte), die normalerweise im Klinikalltag oder in Arztpraxen verwendet werden. Sie bestehen aus speziellen Kunststoffen, sind mehrschichtig aufgebaut, rechteckig mit Faltenwurf und auf der Vorderseite (Außenseite) meist grün oder blau. Sie haben Ohrschlaufen und Nasenbügel aus Draht oder Metallstreifen. Zudem haben sie klar definierte Filtereigenschaften. Medizinischen Gesichtsmasken schützen vor allem das Gegenüber vor abgegebenen infektiösen Tröpfchen des Mundschutzträgers. Allerdings können sie bei festem Sitz auch den Träger der Maske schützen. Sie können die Mund- und Nasenpartie des Trägers zudem vor einem direkten Auftreffen von ausgeatmeten Tröpfchen des Gegenübers schützen, sowie vor einer Erregerübertragung durch direkten Kontakt, beispielsweise mit kontaminierten Händen.
Medizinische Gesichtsmasken sind Medizinprodukte. An Medizinprodukte werden, anders als bei Alltagsmasken, besondere Ansprüche gestellt. Sie müssen daher den gesetzlichen Anforderungen entsprechen und der europäischen Norm EN 14683:2019-10 genügen. Dafür müssen Hersteller ein erfolgreiches Nachweisverfahren (Konformitätsbewertungsverfahren) durchführen, um zu belegen, dass ihre Produkte allen gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Erst dann können Hersteller die medizinischen Masken mit dem CE-Kennzeichen versehen und sie in Europa frei vertreiben.
Mehr Informationen finden Sie auf der Seite Hinweise des BfArM zur Verwendung von Mund-Nasen-Bedeckungen, medizinischen Gesichtsmasken sowie partikelfiltrierenden Halbmasken (FFP-Masken)