Bei Volksfesten wie dem Hafengeburtstag ist zu berücksichtigen, dass bei größeren Menschenmengen eine latente und erhöhte Gefahr einer Ansteckung besteht. Jede Nichtdurchführung einer solchen Veranstaltung dient dem Schutz der Bevölkerung, da sie eine Ansteckung einer größeren Anzahl von Menschen verzögern kann. Die dadurch zu erreichende Verzögerung des Eintritts von weiteren Infektionen ist erforderlich, um das Gesundheitswesen nicht zu überlasten und die erforderlichen Kapazitäten für die Behandlung der Erkrankten, aber auch sonstiger Krankheitsfälle bereit zu halten.
Das Domreferat der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beziehungsweise die Veranstaltungsbeauftragte, die Hamburg Messe und Congress GmbH, haben bereits zur Klärung des weiteren Vorgehens mit allen Akteuren des Hafengeburtstages Kontakt aufgenommen.
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