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Mieter der Hamburger HOCHBAHN können Stundung der Mieten beantragen

Die Mieter der Hamburger HOCHBAHN können ab sofort die zinslose Stundung der Gebäude- und Grundstücksmieten für die Monate April, Mai und Juni beantragen. Eine Stundung der Zahlungen ist bis zum 31. Dezember 2020 möglich. Die Gewerbemieter betreiben ihre Shops in den U-Bahn-Haltestellen, aber auch auf den Bus-Umsteige-Anlagen. Ein großer Teil der Mieterinnen und Mieter ist unmittelbar durch die Allgemeinverfügungen des Hamburger Senats im jeweiligen Betrieb betroffen. Darüber hinaus gibt es Anträge solcher Gewerbetreibender, die durch das drastische Nachlassen der Stamm- und Laufkundschaft auf den Haltestellen und den Anlagen der Hochbahn erhebliche Umsatzrückgänge zu verzeichnen haben.  Senator Michael Westhagemann betont: „Wir haben einen Schutzschirm für Hamburg aufgespannt und wollen dafür sorgen, dass auch diese Unternehmen gut durch die Krise kommen. Sie sind ein wichtiger Teil unseres Angebotes im ÖPNV und aus dem öffentlichen Raum nicht wegzudenken.“

Folgende Branchen sind betroffen:

  • Blumenhändler
  • Eisläden
  • Imbisse
  • Gaststätten
  • Bäckerei-Shops
  • Kioske / Convenience-Shops
  • Änderungsschneiderei
  • Cocktail-Bar

Mieterinnen und Mieter, die betroffen sind wenden sich bitte an ihre gewohnten Ansprechpartner bei der HOCHBAHN.

Kontakt

Martin Helfrich

Pressesprecher

Freie und Hansestadt Hamburg
Behörde für Wirtschaft und Innovation
Pressestelle
Alter Steinweg 4
20459 Hamburg
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