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Gesundheit Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg

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Informationen zum aktuellen Stand COVID-19 in Hamburg

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion

Aktuelle neue Fälle mit positiver COVID-19-Infektion

Seit der gestrigen Meldung wurden in Hamburg 136 weitere Fälle von Erkrankungen mit COVID-19 bestätigt. Damit ist die Zahl der in Hamburg gemeldeten Fälle auf nunmehr insgesamt 2.214 angestiegen. Die zuständigen Gesundheitsämter ergreifen bei allen positiv getesteten Personen die notwendigen Maßnahmen.

Nach wie vor gehen die berichteten Krankheitsverläufe in der Regel mit leichten bis mittleren grippeähnlichen Symptomen einher. Nach aktuellem Stand befinden sich derzeit 154 Personen mit Wohnort Hamburg aufgrund einer Erkrankung mit COVID-19 in stationärer Behandlung, davon werden 40 Personen intensivmedizinisch betreut. Hamburg trifft aktuell Vorkehrungen, um einen Anstieg stationärer und intensivpflichtiger Erkrankungsfälle gut zu bewältigen.

Die Gesundheitsbehörde bestätigt, dass in Hamburg zwei Männer im Alter von 63 und 66 Jahren an den Folgen der COVID-19-Erkrankung gestorben sind. Das haben die Untersuchungen der Rechtsmedizin ergeben.

Beschaffung von Schutzausrüstung in Hamburg

Die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz hat zwischenzeitlich weitere Ressourcen an Schutzausrüstung vom Bund erhalten, darüber hinaus einige Spenden. Diese werden, wie bislang auch, nach Dringlichkeit in der Versorgung von COVID-19-Patienten in Hamburg verteilt. Darüber hinaus erwartet Hamburg weitere Lieferungen vom Bundesgesundheitsministerium.

Aufruf an Hamburger Unternehmen mit Schutzausrüstung

Die Hamburger Krankenhäuser und andere Hamburger Gesundheitseinrichtungen versorgen derzeit an COVID-19 erkrankte Menschen. Persönliche Schutzausrüstung ist derzeit überall ein Engpass. Hamburg, der Bund und die EU unternehmen alle nötigen Anstrengungen, um Schutzausrüstung in ausreichendem Umfang bereitzustellen. Um dem Engpass an Schutzkleidung entgegenzuwirken, hat die Gesundheitsbehörde einen Aufruf gestartet: Hamburger Unternehmen, die über Schutzkleidung verfügen – aber nicht zum Gesundheitswesen zählen – und diese Schutzausrüstung momentan nicht zwingend benötigen, werden gebeten, sich zur Unterstützung an die Gesundheitsbehörde zu wenden. Unternehmen, die ihre Hilfe anbieten können, wenden sich bitte per E-Mail an corona-firmenspende@bgv.hamburg.de.

Benötigt werden OP-Masken (Mund-Nasen-Schutz), FFP2/ FFP3-Masken, Overalls, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen sowie Schutzkittel.

Aufruf an Freiwillige aus Gesundheitsberufen

In den Krankenhäusern ist in den nächsten Tagen und Wochen mit einer weiteren Steigerung von infizierten Personen sowie einem steigenden Bedarf an Intensiv- und Beatmungskapazitäten zur Behandlung von Patientinnen und Patienten mit schweren Atemwegserkrankungen zu rechnen. Auch die Patientenzahl an COVID-19 Erkrankten, die sich in häuslicher Umgebung oder in Pflegeeinrichtungen befinden, wird voraussichtlich steigen.

Um die personellen Kapazitäten an Fachkräften in den Krankenhäusern, in den Gesundheitsämtern, in der ambulanten Versorgung und in Pflegeeinrichtungen zu verstärken, hat die Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz daher ein Register für freiwillige Fachkräfte eingerichtet, um eine systematisierte Vermittlung an Einrichtungen mit Personalbedarf zu gewährleisten.

Folgende Berufsgruppen werden besonders gesucht:

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Pflegefachkräfte mit Intensiverfahrung
  • Pflegefachkräfte (Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege)
  • Pflegehilfskräfte
  • Medizinstudierende

Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen, Institutionen und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens, sowie Schulen, Hochschulen und Universitäten werden gebeten zu prüfen, ob sie sich, bzw. ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, mit den oben genannten Profilen zur Nothilfe zur Verfügung stellen würden. Die Beschäftigung kann ehrenamtlich, mit Arbeitsvertrag oder durch eine Freistellung durch den Arbeitgeber mit oder ohne Fortbestand der Bezüge erfolgen. Hierfür können sich Interessierte unter folgendem Link registrieren lassen: https://afm.serviceportal.hamburg.de/intelliform/forms/pab_personalabfrage/standard/pab_personalabfrage/index. Personen oder Unternehmen, die bereits ihre Bereitschaft zur Mitarbeit bei den Behörden schriftlich zur Kenntnis gegeben haben, sind bereits erfasst. Die Gesundheitsbehörde wird in Kontakt mit den Interessenten treten und bedankt sich ganz herzlich für die Unterstützung.

Meldungen über Personalbedarfe aus Hamburger Gesundheitseinrichtungen

Krankenhäuser, Gesundheitsämter, die ambulanten Gesundheitseinrichtungen und die Pflegeeinrichtungen können ihre Personalbedarfe an Fachkräften und Hilfskräften aus Gesundheitsberufen unter folgendem Link an die BGV richten:

https://afm.serviceportal.hamburg.de/intelliform/forms/pab_personalabfrage_bedarfstraeger/standard/pab_personalabfrage_bedarfstraeger/index 

Die BGV gleicht die Bedarfe mit den Angeboten ab und vermittelt die Fachkräfte. Die arbeitsrechtliche Abwicklung erfolgt zwischen den Organisationen und den Freiwilligen.

Anordnungen des Bundesgesundheitsministeriums und Empfehlungen für Reiserückkehrer

Das neuartiges Coronavirus (SARS-CoV-2) hat sich mittlerweile über den gesamten Erdball ausgebreitet. Deshalb rät das Bundesministerium für Gesundheit dringend Reiserückkehrerinnen und Reiserückkehrern nach Deutschland:

  • Vermeiden Sie unnötige Kontakte!
  • Bleiben Sie 14 Tage zu Hause!
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände gründlich mit Wasser und Seife!
  • Vermeiden Sie das Berühren von Augen, Nase und Mund!

Beförderer von Reisenden, die mit dem Flugzeug, Schiff, Zug oder Bus in Deutschland ankommen, haben diesen Merkzettel mit den Handlungsempfehlungen zu verteilen: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Transport/BMG_Merkblatt_Reisende_Tab.html

Die Luftfahrzeugführer eines in Ägypten, Frankreich, dem Iran, Italien, Österreich, der Schweiz, Spanien, Korea und den USA gestarteten Flugzeuges  hat vor der Landung in Deutschland die allgemeine Erklärung für Luftfahrzeuge, Abschnitt über Gesundheit, gemäß Artikel 38 in Verbindung mit Anlage 9 IGV abzugeben.

Darüber hinaus ordnet das Bundesministerium für Gesundheit an, dass Luftfahrtunternehmen bei Flügen aus den oben genannten Staaten die bei ihnen vorhandenen Daten nach der Landung bis zu 30 Tage bereithalten müssen. Dies gilt insbesondere für elektronisch gespeicherte Daten zur Identifikation und Erreichbarkeit der Reisenden sowie für Sitzplätze.

Informationen zu Risikogebieten des RKI

Auf der Liste der internationalen Risikogebiete des Robert Koch-Instituts (RKI) stehen: in Spanien die Regionen Navarra, La Rioja, Paìs Vasco sowie Madrid, in der Schweiz die Kantone Tessin, Waadt und Genf, Ägypten, die US-Bundesstaaten Kalifornien, New Jersey New York und Washington, das französische Grand-Est (diese Region enthält Elsass, Lothringen und Champagne-Ardenne), die französische Region Region Île-de-France, Italien, Österreich (ganzes Land statt nur Tirol), der Iran sowie die Provinz Gyeongsangbuk-do (Nord-Gyeongsang) in Südkorea. Als besonders betroffenes Gebiet in Deutschland hat das RKI den Landkreis Heinsberg in Nordrhein-Westfalen deklariert. Die Provinz Hubei in China wird vom RKI nicht länger als internationales Risikogebiet eingestuft.

Eine Übersicht zu den Risikogebieten ist auf der Seite des Robert-Koch-Instituts unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete.html zu finden.

Rückkehrer aus Risikogebieten

Die Gesundheitsbehörde empfiehlt dringend, dass sich Rückkehrerinnen und Rückkehrer von einem Aufenthalt in einer vom Robert Koch-Institut als Risikogebiet eingestuften Region grundsätzlich nach Reiserückkehr 14 Tage in eine freiwillige häusliche Isolation begeben. Beim Auftreten von typischen Erkältungssymptomen sollten sie sich telefonisch unter 116117 (Arztruf) beraten lassen und auf ärztliches Anraten eine diagnostische Abklärung vornehmen lassen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die aus den benannten Risikogebieten des RKI zurückkehren, wird grundsätzlich empfohlen, vor Dienstantritt telefonisch mit ihrem Arbeitgeber Kontakt aufzunehmen und etwaige Schritte abzusprechen. Es gibt Unternehmen, in denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Heimarbeit tätig sein können, weil die Arbeitsabläufe und Arbeitsstrukturen dies ermöglichen.

Allgemeine Verhaltensregeln

Die Hamburger Gesundheitsbehörde rät weiterhin dazu, besonnen zu bleiben und sich an die Hinweise der Gesundheitsbehörde und des RKI zu halten. Die Behörde rät zudem, regelmäßig sorgfältig Hände zu waschen, auf eine korrekte Hust- und Niesetikette (ins Taschentuch oder in die Armbeuge) zu achten, Kontakte möglichst auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und genügend Abstand von mindestens 1,50 Metern zu anderen Personen zu halten. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht in derselben Wohnung lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. In begründeten Fällen mit entsprechenden Symptomen und Verbindung zu Risikogebieten rät die Behörde, nicht direkt eine Praxis oder Klinik aufzusuchen, sondern telefonisch den Hausarzt oder den Arztruf 116117 zu kontaktieren.

Personen, die (unabhängig von einer Reise) einen persönlichen Kontakt zu einer Person hatten, bei der das neuartige Coronavirus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich unverzüglich und unabhängig von Symptomen an ihr zuständiges Gesundheitsamt wenden.

Informationen für Unternehmen

Über mögliche Hilfsangebote können sich Unternehmen auf der Internetseite der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation informieren: https://www.hamburg.de/bwvi/medien/13707286/coronavirus-information-fuer-unternehmen/. Alle unternehmensbezogenen Hotlines finden Sie zur Verbreitung auf dieser Webseite: https://www.hamburg.de/faq-corona-wirtschaft/#sechs

Fragen zum Thema Corona: Hotline 040 428 284 000

Allgemeine Fragen zum Coronavirus werden unter der Hotline 040 428 284 000 beantwortet. Diese ist rund um die Uhr erreichbar.

Meldung bei Symptomen: Arztruf 116117

Bei auftretenden grippeähnlichen Symptomen in Verbindung mit Kontakt zu erkrankten Personen oder einer Rückkehr aus Risikogebieten soll der Hausarzt oder der Arztruf 116117 telefonisch kontaktiert werden.

Offizielle und amtliche Informationen zum Thema Coronavirus

Der Hamburger Senat informiert auf www.hamburg.de/corona über Maßnahmen, um der Ausbreitung des Coronavirus in Hamburg zu begegnen. Hier finden Sie amtliche Anordnungen, Verhaltenstipps sowie Infos zu den Bereichen Kita, Schule, Hochschule, Freizeit, Wirtschaft, Mobilität und vielen weiteren Themen. Diese zentrale Informationsseite bietet viele Antworten auf zahlreiche Fragen in einem FAQ, das laufend aktualisiert und erweitert wird. In sozialen Netzwerken wird der Hashtag #CoronaHH verwendet.

Rückfragen der Medien

Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Telefon: 040 42837 2332
E-Mail: pressestelle@bgv.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bgv
Twitter: @bgv_hh
Instagram: @bgv_hh

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