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Unterstützung und Rat für Familien Sozialschutzpaket und Beratungsangebote helfen in Corona-Krise

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Viele Hamburger Familien sind von den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie betroffen. Neben Fragen der Existenzsicherung infolge von Einkommensverlusten stehen die Themen Erziehung, Hilfe bei Konflikten sowie die Kinderbetreuung im Brennpunkt. Dafür stehen Rat und Hilfe zur Verfügung.

Familie

Corona: Unterstützung und Rat für Familien

Sozial- und Familiensenatorin Dr. Melanie Leonhard: „Der Druck auf Familien ist stark. Es gilt, den Alltag neu zu organisieren und verschiedensten Anforderungen gerecht zu werden. Das kann gar nicht immer gelingen, und deswegen brauchen Familien Unterstützung. Die darf man sich auch holen! Der Senat unternimmt vieles, um die Folgen der Pandemie abzufedern. Kinder und Eltern haben wir dabei immer im Blick. Hamburg verfügt über ein breit aufgestelltes System der Familienförderung, das sich in kürzester Zeit den aktuellen Bedingungen angepasst hat und allen Familien offen steht. Hiermit ergänzen wir die existenzsichernden Maßnahmen für Familien, die in wirtschaftliche Not geraten.“

Existenzsicherung

Das Sozialschutzpaket bietet für Familien verschiedene Leistungen an. Der Notfall-Kinderzuschlag hilft, mit bis zu 185 Euro monatlich pro Kind zusätzlich zum Kindergeld, wenn kleine Einkommen nicht zum Lebensunterhalt reichen. Mit dem KIZ-Lotsen auf der Seite der Arbeitsagentur können Familien schnell und einfach prüfen, ob sie einen Anspruch haben. Für die Berechnung wird jetzt nur noch das Einkommen der Eltern im letzten Monat vor Antragsstellung und nicht mehr der Durchschnitt der letzten sechs Monate zu Grunde gelegt. Es erfolgt auch keine Vermögensprüfung.

Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden umfassend weiter gewährt. Anspruchsberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die Sozialleistungen beziehen.

Eltern, die wegen der notwendigen Kinderbetreuung während der Pandemie Verdienstausfälle erleiden, können unter Umständen Leistungen nach dem Infektionsschutzgesetz (PDF, 100 KB) erhalten, wenn alle Zeitguthaben ausgeschöpft sind und keine anderen Möglichkeiten zur Verfügung stehen.

Gegebenenfalls kann auch Wohngeld in Anspruch genommen werden. Eltern mit finanziellen Problemen können sich für eine Beratung und Antragstellung an die Dienststellen von jobcenter team.arbeit.hamburg wenden.

Erziehung und Hilfe bei Konflikten

Für Fragen rund um Alltagsorganisation, Erziehung und Probleme in der Familie stehen Einrichtungen der Familienförderung wie zum Beispiel Elternschulen, Erziehungsberatungsstellen und Familienteams zur Verfügung. Bei Bedarf finden weiterhin persönliche, individuelle Beratungen statt. Alle Angebote der Familienförderung und Beratung sind zu finden im Familienwegweiser.

Das  Elterntelefon des Deutschen Kinderschutzbundes hat seine Kapazitäten erweitert und bietet unter anderem auch eine Sprechstunde in Arabisch und Farsi an – kostenlos und anonym unter 0800 111 0550.

Auch in den Elternlotsenprojekten finden telefonische Kontakte und Begleitungen von Familien durch ehrenamtliche Elternlotsinnen und -lotsen statt.

Für Menschen aus bi- und multikulturellen Familien bietet der Träger iaf e.V. telefonische Beratung und auch Onlineberatung an. Der Alleinerziehenden Treffpunkt und Beratung e.V. (ATB e.V.) berät zu Themen wie Überlastung durch alleinige Kinderbetreuung, Schwierigkeiten im Job durch Ausfall von Kita-Betreuung und Schule, Umgangsregelungen während der Corona-Pandemie sowie  Fragen in Bezug auf Existenzsicherung, Lohnfortzahlung, Kurzarbeit oder Kündigung.

Aufgrund der im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verstärkten häuslichen Präsenz durch Homeoffice oder Kurzarbeit ergeben sich auch für die Väter erhöhte Beratungsbedarfe. Väter e.V. berät telefonisch unter anderem zu Themen wie Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Erziehung oder Umgangsrecht.

Die Jugendämter stehen in Notfällen unmittelbar und in anderen Fällen nach Vereinbarung für Eltern und Kinder zur Verfügung. Laufende Hilfen zur Erziehung werden fortgeführt und Maßnahmen zur Abwehr von Kindeswohlgefährdungen durchgeführt.

Sozialräumliche Angebote der Jugend- und Familienhilfe setzen ihre individuellen Beratungen möglichst fort, zum Teil haben die Träger Online-Beratungs- und Informationsangebote entwickelt.

Kindertagesbetreuung

Die Kindertageseinrichtungen bieten bis zum 6. Mai 2020 weiterhin nur eine Notbetreuung an.

Zusätzlich steht die Notbetreuung grundsätzlich seit dem 22. April 2020 auch Kindern von Alleinerziehenden zur Verfügung. Damit wird der besonders schwierigen Situation Rechnung getragen. Nach wie vor steht die Notbetreuung Kindern mit einem dringlichen sozialpädagogischen Förderbedarf zur Verfügung. Die Kindertagespflegestellen können aufgrund der geringen Anzahl der dort gleichzeitig betreuten Kinder seit dem 20. April ihren Betrieb schrittweise wieder aufnehmen.

Um Familien finanziell zu entlasten, hat die Sozialbehörde bereits Mitte März entschieden, dass Eltern für den Zeitraum der Notbetreuung zunächst bis zum 6. Mai keine Elternbeiträge zahlen müssen. Hierfür kommt stattdessen die Sozialbehörde auf. 

 

Kontakt

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Pressestelle der Sozialbehörde

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration
Pressestelle
Hamburger Straße 47
22083 Hamburg
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