Der gesamte Gastronomiebetrieb wird als Infektionsquelle betrachtet, weil die Belüftung nur schwer erfolgt und die Abstände unter Umständen nicht einzuhalten sind. Einige hundert Personen, die zum Kreis der potenziell gefährdeten Kontaktpersonen zählen und korrekte Kontaktdetails hinterlassen haben, wurden seit Beginn der Woche bereits durch die zuständigen Gesundheitsämter informiert.
Wer falsche oder unvollständige Kontaktangaben gemacht hat, konnte womöglich bisher nicht erreicht werden. Es besteht das Risiko, dass Personen infiziert wurden, die bisher keine Symptome zeigen, aber dennoch angesteckt wurden. Die Behörden rufen daher auf:
Wer die Bar „Katze“ am 5., 8. oder 9. September jeweils ab 19 Uhr bzw. in den Nachtstunden auf den Folgetag besucht hat, und noch nicht kontaktiert wurde, möge sich unverzüglich telefonisch beim der Hotline des Gesundheitsamtes unter 040 428112000 melden und sich bis zu weiteren Instruktionen durch den öffentlichen Gesundheitsdienst freiwillig in Quarantäne begeben.
Dieser Fall zeigt erneut: Die wahrheitsgemäße Angabe der Kontaktdaten in gastronomischen Betrieben ist wichtig, um im Falle eines Infektionsgeschehens alle möglicherweise Betroffenen warnen zu können.
Im Vordergrund steht nun, durch das Auffinden aller womöglich Infizierten die Verbreitung einzudämmen. Für die Beschäftigten der Bar war das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht obligatorisch vorgesehen. Die Behörden prüfen nun aber auch, ob Anhaltspunkte dafür bestehen, dass das Hygienekonzept nicht eingehalten wurde; es wird außerdem eine Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Arbeitsschutzes abgefordert.
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