Seit dem 8. April müssen auch beim Besuch in medizinischen Einrichtungen grundsätzlich keine FFP2-Masken mehr getragen werden. Damit fällt die letzte gesetzliche Pflicht der Coronavirus-Schutzmaßnahmen. Praxen und Einrichtungen können aber aufgrund ihres Hausrechts eine Maskenpflicht vorsehen – bitte informieren Sie sich gegebenenfalls vor dem Besuch. Selbstverständlich kann eine Maske weiterhin freiwillig getragen werden.
Bereits zum 2. Februar wurde die Maskenpflicht im Personenfernverkehr aufgehoben.
Seit dem 1. März sind Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von der Test- und Maskenpflicht befreit.
Zudem ist die Coronavirus-Einreise-Verordnung ausgelaufen, damit gibt es seit dem 8. April keine durch SARS-CoV-2 bedingten Auflagen mehr für Reisende.
Fragen und Antworten
Warum werden alle Regelungen aufgehoben? Sollte man sich noch gegen eine Infektion mit SARS-CoV-2 impfen lassen? Was passiert, wenn ein Selbsttest positiv ist?
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQs).