Pandemieradar
Corona-Zahlen
Kriterien und Indikatoren zur Bewertung des Infektionsgeschehens sind im Infektionsschutzgesetz des Bundes festgelegt (§§ 28a und 28b IfSG). Eine Neufassung dieser Regelungen war im Oktober 2022 in Kraft getreten. Bundeseinheitliche Kennzahlen zur Einschätzung dieser Indikatoren ergeben sich aus dem Pandemieradar, welches das Robert Koch-Institut zur besseren Datenerfassung und Darstellung erstmalig im zurückliegenden Monat online veröffentlicht hat und nun laufend aktualisiert. Dort werden zahlreiche nach dem § 28b IfSG zu berücksichtigende Indikatoren, wie zum Beispiel die Sieben-Tage-Inzidenz, Hospitalisierungsinzidenz, R-Wert, die Auslastung der Intensivstationen und weitere Indikatoren für das Bundesgebiet insgesamt sowie für die einzelnen Bundesländer dargestellt. Die Angaben für das Bundesland Hamburg beruhen auf den Meldungen, die aus Hamburg an das Robert-Koch-Institut vorgenommen werden. Die Angaben im Pandemieradar werden daher künftig die zentrale Datenquelle für die Lagebewertung und Berichterstattung in Hamburg sein.