In Hamburg gilt ab Freitag, 2. April 2021, eine Ausgangsbeschränkung von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages. Der Aufenthalt außerhalb der Wohnung oder des eigenen Grundstücks ist dann nur in Ausnahmen möglich.
Zu den Ausnahmen zählen:
- Besuche im Krankenhaus, beim Arzt oder Tierarzt wenn ein medizinischer Notfall vorliegt,
- Gefahr für Leib, Leben oder das Eigentum,
- der Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
- der unaufschiebbaren Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und Minderjähriger,
- der Begleitung Sterbender,
- der Versorgung von Tieren ,
- der Weg zum Arbeitsplatz und zurück,
- oder ähnlich gewichtigen und unabweisbaren Zwecken (beispielsweise Obdachlosigkeit).
Außerdem darf sich eine Person alleine in der Zeit von 21 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages zur körperlichen Bewegung oder zum Ausführen von Tieren außerhalb einer Wohnung oder einer Unterkunft aufhalten.