
Die Corona-Eindämmungs-Verordnung gilt nicht mehr.
Es gibt neue Regel seit dem 1. Februar 2023.
Es gibt fast keine Einschränkungen mehr wegen Corona.
Sie können hier einen Überblick in Leichter Sprache lesen
über die Regeln:
Die jetzt gelten.
Die Regeln gelten für alle Menschen.
Alle Menschen müssen sich daran halten.
Keine Masken-Pflicht in Bus und Bahn

Sie müssen keine Maske mehr tragen in:
- Bussen
- Bahnen und
- Taxies.
Sie können aber weiter eine Maske tragen.
Jeder Mensch kann das jetzt selbst entscheiden.
Keine Isolations-Pflicht mehr

Isolation heißt:
Sie treffen keine Menschen.
Sie gehen nicht zu anderen Menschen.
Sie müssen sich nicht mehr isolieren:
Wenn Sie Corona haben.
Aber:
Kranke Menschen sollen zuhause bleiben.
Kranke Menschen sollen nicht zur Arbeit gehen.
Das gilt für alle ansteckenden Krankheiten.
Masken-Pflicht in Einrichtungen vom Gesundheits-Wesen
und in Pflege-Einrichtungen

Die Masken-Pflicht gilt weiter in bestimmten Einrichtungen.
Patienten müssen weiter eine FFP2-Maske tragen
in Einrichtungen vom Gesundheits-Wesen.
Diese Einrichtungen sind zum Beispiel Arzt-Praxen.
Besucher müssen weiter eine FFP2-Maske tragen
in Einrichtungen für Personen:
Deren Gesundheit besonders geschützt werden muss.
In schwerer Sprache heißt das: Vulnerable Personen.
Zu Beispiel:
- Kranken-Häuser.
- Pflege-Heime.
Diese Regeln stehen im Infektions-Schutz-Gesetz.
Dieses Gesetz gilt in ganz Deutschland.
Diese Masken-Pflicht gilt weiter bis zum 7. April 2023.
Keine Test-Pflicht für Besucher von Kranken-Einrichtungen
und Pflege-Einrichtungen

Sie brauchen keinen negativen Schnell-Test mehr:
Wenn Sie Kranken-Häuser und Pflege-Einrichtungen besuchen wollen.