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#CoronaHH Einschränkung des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke gilt auch diesen Freitag und Sonnabend sowie am kommenden Wochenende

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Maßnahme soll Infektionsschutz weiter erhöhen

Die Bezirksämter Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel haben die für das Wochenende geltenden Allgemeinverfügungen zum Verbot des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke in ausgewählten Gebieten verlängert. Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke durch unter anderem Kioske, Tankstellen, Einzelhandel sowie Bars und Gaststättenbetriebe ist demnach am Freitag, den 2. und Sonnabend, den 3. Oktober jeweils von 22 Uhr bis 6 Uhr am Folgetag untersagt. Außerdem gelten die neuen Allgemeinverfügungen bereits auch für den kommenden Freitag, 9. sowie Sonnabend, den 10. Oktober. Hiervon ausgenommen ist der Ausschank alkoholischer Getränke im Bereich der konzessionierten Außengastronomie für den Verzehr an Ort und Stelle.

Einschränkung des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke in Hamburg gilt auch kommenden Freitag und Sonnabend

In den Vergnügungsvierteln waren am vergangenen Freitag und Sonnabend jeweils tausende Besucherinnen und Besucher unterwegs. Auch für das bevorstehende Wochenende ist zu erwarten, dass wieder viele Menschen stark frequentierte Orte in Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel (u. a. Schanzenviertel, Kiez und Ottensen) besuchen werden. Damit steigt potentiell das Risiko größerer Menschenansammlungen im öffentlichen Raum. Erfahrungsgemäß sinken zudem in den Abendstunden mit zunehmendem Alkoholkonsum die Bereitschaft und die Fähigkeit, Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. 

Ziel der Allgemeinverfügungen ist, größere Ansammlungen von Personen in den betroffenen Gebieten zu verhindern, bei denen aufgrund einer Alkoholisierung die Gefahr besteht, dass die Vorgaben der HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO nicht beachtet werden. Die beschlossenen Maßnahmen sind zeitlich befristet und werden laufend auf ihre Wirksamkeit und Erforderlichkeit hin überprüft. 

Die Allgemeinverfügungen sowie Karten der hiervon betroffenen Orte in Altona, Hamburg-Mitte und Eimsbüttel können unter www.hamburg.de/allgemeinverfuegungen abgerufen werden.

Hintergrund

Am vergangenen Wochenende haben Polizei und Bezirksämter verstärkt Kontrollen in den betroffenen Gebieten durchgeführt, ob die drei bezirklichen Allgemeinverfügungen eingehalten werden. Insgesamt bewerten die Behörden die Maßnahmen als positiv und wirkungsvoll. Laut Polizei ist die Besucherzahl in den betroffenen Vergnügungsvierteln im Vergleich zu den vorangegangenen Wochenenden weiter konstant geblieben. Die Umsetzung der Allgemeinverfügung zum Verbot des Außerhausverkaufs alkoholischer Getränke wurde von den Bezirksämtern Hamburg-Mitte und Altona kontrolliert. Insgesamt konnten mehrere Verstöße gegen die Verfügungen festgestellt werden. 

Das Infektionsgeschehen in Hamburg bleibt weiter dynamisch. Insgesamt wurden mehr als 850 Gaststätten überprüft. Bei den Kontrollen wurden in 200 Lokalitäten Verstöße gegen die Eindämmungsverordnung und die Hygieneregeln festgestellt. Mehrere Bußgeldverfahren sind daraufhin eingeleitet worden, wegen gravierender Verfehlungen waren in der Nacht zu Sonntag acht Gaststätten behördlich geschlossen worden.

Rückfragen der Medien

Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke
Jon Mendrala, Pressesprecher
Telefon: 040 42863 2322
jon.mendrala@bwfgb.hamburg.de
Internet: www.hamburg.de/bwfgb

Bezirksamt Altona
Pressestelle
Telefon: 040 42811 1512
pressestelle@altona.hamburg.de  

Bezirksamt Hamburg-Mitte
Pressestelle
Telefon 040 42854 2877
pressestelle@hamburg-mitte.hamburg.de 

Bezirksamt Eimsbüttel
Pressestelle
Telefon: 040 42801 2053
pressestelle@eimsbuettel.hamburg.de 

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