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#CoronaHH Weitere Impfangebote für Hamburgs Studierende – direkt auf dem Campus

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Geimpft wird ab dem 30. September an den verschiedenen Standorten der Hochschulen, der SUB und in einzelnen Studierendenwohnheimen

Die Stadt Hamburg bietet zusammen mit der Landeshochschulkonferenz (LHK), dem Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE), der Landes-Asten-Konferenz (LAK), dem Studierendenwerk Hamburg sowie der Staats- und Universitätsbibliothek (SUB) weitere dezentrale Impfmöglichkeiten an. Geimpft wird ab dem 30. September an den verschiedenen Standorten der Hochschulen, der SUB und in einzelnen Studierendenwohnheimen. Auf diesem Wege können viele Studierende, die bislang noch keines der bisherigen Impfangebote wahrgenommen haben, bis zum Semesterstart einen vollen Impfschutz gegen Covid-19 erhalten. 

Weitere Impfangebote für Hamburgs Studierende – direkt auf dem Campus

Katharina Fegebank, Wissenschaftssenatorin: „Ein lebendiger Campus besteht aus Begegnungen, Treffen und Kontakten und geht weit über die bloße Lehre hinaus. Ich bin sehr froh, dass diese Lebendigkeit nun endlich wieder zurückkehren kann. Die neuen Regelungen ermöglichen es den Hochschulen nun wieder Lehrveranstaltungen vor Ort stattfinden zu lassen. Die beschlossene 3G-Regelung ist dabei ein wichtiger Baustein. Darüber hinaus gilt weiterhin: Es ist unerlässlich, dass möglichst viele Mitarbeitende der Hochschulen und Studierende eine Schutzimpfung gegen Covid-19 erhalten. Ich bedanke mich daher sehr bei der Sozialbehörde und den städtischen Impfteams, die nun zum Semesterbeginn passgenau und niedrigschwellig Impfangebote direkt vor Ort in den Hochschulen und auf dem Campus anbieten. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, wenn Sie noch nicht geimpft sind und tragen Sie Ihren Teil dazu bei, dass das bevorstehende Wintersemester gut und sicher starten kann.“

Prof. Dr. Andreas Timm-Giel, Präsident der Technischen Universität Hamburg und Vorsitzender der Landeshochschulkonferenz (LHK): „Die Lehre an den Universitäten und Hochschulen lebt vom direkten und persönlichen Austausch und Diskurs auf dem Campus. Eine hohe Impfquote ist der Schlüssel für ein belebtes aber auch sicheres Campusleben vor Ort, das uns allen so gefehlt hat. Ich freue mich daher sehr, dass alle Studierende und Angehörige der Hochschulen weitere dezentrale Impfangebote erhalten.“

Jürgen Allemeyer, Geschäftsführer Studierendenwerk Hamburg: „Nach drei überwiegend digitalen Semestern ist das Studieren in Präsenz endlich wieder möglich. Alles, was das Studieren als Prozess der Wissensaneignung, Reflexion und Persönlichkeitsentwicklung ausmacht, können Studierende nun wieder auf dem Campus erleben, persönliche Begegnung, Austausch und Knüpfen persönlicher Kontakte inklusive. Damit dies auch dauerhaft möglich bleibt, kommt es auf jede:n Einzelne:n an: Die Corona-Schutzimpfung ist ein wesentlicher Baustein dafür, dass Studierende sich weiterhin unkompliziert treffen können und der Campus lebendig bleibt. Wir freuen uns, dass wir an der städtischen Impfkampagne mit den Angeboten in unseren Studierendenwohnanlagen teilnehmen können. Studierende sollten das Angebot der mobilen Impfteams jetzt nutzen!“

Leo Schneider, LandesAStenkonferenz Hamburg (LAK): „Die LAK begrüßt ausdrücklich die geplante Rückkehr zum Präsenzbetrieb an den Hamburger Hochschulen. Damit der Schutz von Studierenden, Lehrpersonal und vor allem Angehörigen von Risikogruppen gewährleistet werden kann, ist eine möglichst hohe Impfquote unter den Studierenden unerlässlich. Wir rufen daher alle Studierenden mit Nachdruck dazu auf, sich impfen zu lassen, um zur sicheren Durchführung des Präsenzbetriebes beizutragen, aber auch um ihrer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden. Allen Studierenden muss bewusst sein, dass die bestehenden Impfangebote jetzt genutzt werden müssen, um zum Beginn des Semesters einen Impfschutz vorweisen zu können. Die niedrigschwelligen Impfangebote sind ein weiterer wichtiger Schritt, um auch diejenigen zu erreichen, welche sich bisher noch nicht geimpft haben. Wir danken der Stadt und allen Beteiligten, dass sie in enger Kooperation mit den Hochschulleitungen, dem Studierendenwerk und uns diese Angebote möglich gemacht haben.“

Hamburgs Studierende erhalten im Zuge des Semesterstarts über die dezentralen Impfangebote auf dem Campus weitere Möglichkeiten, sich ohne vorherige Terminvereinbarung impfen zu lassen. Benötigt wird nur der Personalausweis oder Reisepass. Wenn vorhanden, soll auch der Impfpass mitgebracht werden. Neben einem mRNA-Impfstoff ist in der Regel auch der Janssen-Impfstoff von Johnson & Johnson verfügbar, bei dem eine einmalige Impfung ausreichend ist, um den Impfschutz zu vervollständigen.

Termine der dezentralen Impfangebote für Studierende in Hamburg

30. September und 1. Oktober

Ev. Hochschule für Soziale Arbeit und Diakonie -  Das Rauhe Haus

 

4. Oktober und 25. Oktober

Universität Hamburg (UHH)

 

6. Oktober

Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT)

 

13. Oktober

Technische Universität Hamburg (TUHH)

 

14. Oktober

Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW)

 

14. Oktober   

Hochschule für bildende Künste Hamburg (HFBK)

 

15. Oktober und 11. November

HafenCity Universität Hamburg (HCU)

 

15. Oktober und 5. November

Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg (SUB)

 

18. Oktober und 9. November

Studierendenwerk Hamburg, Margaretha-Rothe-Haus

 

21. Oktober und 11. November

Studierendenwerk Hamburg, Gustav-Radbruch-Haus

 

 

Alle Informationen und Termine können zeitnah unter www.hamburg.de/corona-impfstationen  abgerufen werden.

Hintergrund 

Mit der 50. Änderung der Hamburgischen Eindämmungsverordnung (EVO) wurde unter §22 folgendes neu geregelt:

In Hinblick auf das bevorstehende Wintersemester entfällt in Lehrräumen, Bibliotheken und Archiven die verpflichtende Abstandregel von 1,5 Meter. Darüber hinaus gilt es weiterhin, die bestehenden Regelungen zur Eindämmung der Pandemie zu befolgen. Mit dieser Maßnahme wird für Studierende und Lehrpersonal ein geeigneter Zugang zur Lehrmaterial und Arbeitsplätzen sichergestellt. Hybride Veranstaltungen sollen weiterhin stattfinden.

Im Einzelnen gelten folgende Regelungen:

Im kommenden Präsenzsemester gilt grundsätzlich kein Abstandsgebot an den Hochschulen. Die 3G-Regelung ist Voraussetzung für die Teilnahme an Lehrveranstaltungen notwendig.

Bei schriftlichen Prüfungen entfällt bei Wahrung des Abstandsgebots nach Einnahme von Sitzplätzen die Maskenpflicht. Die prüfende Einrichtung kann vorschreiben, dass im Falle eines PCR-Tests die dem Testergebnis zugrunde liegende Testung nicht länger als 24 Stunden zurückliegen darf oder dass die Testung am selben Tage vorgenommen worden sein muss. Damit werden schriftliche Prüfungen in Präsenz erleichtert.

Für den Betrieb der Bibliotheken an den Hochschulen gilt die Maßgabe, dass das bisherige Abstandsgebot keine weitere Anwendung mehr findet.

Weitere Infos: https://www.hamburg.de/verordnung 

 

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