Der Herbst steht vor der Tür – und neben bunten Blättern und zwei Wochen Schulferien bringt diese Zeit auch sinkende Temperaturen. Um für die kältere Jahreszeit gut gerüstet zu sein, gelten in den Kitas weiterhin besondere Hygienemaßnahmen.
Die Beachtung der allgemeinen Hygieneregeln für Eltern, Kinder und Betreuungspersonen ist ein entscheidender Beitrag, um größtmöglichen Infektionsschutz zu gewährleisten. Die zuständige Sozialbehörde gibt den Kitas außerdem Hygieneempfehlungen vor, die regelmäßig an die epidemiologische Lage angepasst werden.
Um den Beschäftigten und Kindern einen bestmöglichen Gesundheitsschutz zu bieten, hat die Sozialbehörde eine umfangreiche Test- und Impfstrategie entwickelt. Seit März 2021 haben alle Beschäftigten der Kindertagesbetreuung die Möglichkeit, sich anlassunabhängig selbst in der Einrichtung zu testen. Das Testangebot wurde ab Mai 2021 für alle Hamburger Kita-Kinder ab drei Jahren ausgeweitet.
Die Sozialbehörde stellt allen Hamburger Kitas laufend kostenlos medizinische Masken sowie zuverlässige Selbsttests zur Verfügung, die ohne größeren Aufwand eingesetzt werden können.
Alle Beschäftigten der Kindertagesbetreuung hatten bereits früh die Möglichkeit, eine Corona-Schutzimpfung zu erhalten; heute liegt die Impfquote bei über 85 Prozent.
Die Sozialbehörde gibt Antworten auf wichtige Fragen
Für viele Eltern bleibt der Schutz vor Infektionen und das Vorgehen im Falle eines möglichen Kontaktes ein wichtiges Thema. Auf dem Instagram-Kanal der Behörde unter www.instagram.com/sozialbehoerde und per E-Mail haben Bürgerinnen und Bürger Fragen zum Thema „Kindertagesbetreuung unter Pandemie-Bedingungen“ eingereicht. In einer Videostory („Q&A Kita“) geben Sozial- und Gesundheitssenatorin Dr. Melanie Leonhard und Ulrike Muß, pädagogische Geschäftsführerin bei Hamburgs größtem Kitaträger „Elbkinder“, auf dem Kanal fachkundige Antworten.
Wird der Kita-Betrieb bei steigenden Inzidenzwerten oder Hospitalisierungen eingeschränkt?
Senatorin Dr. Melanie Leonhard :„Anders als im letzten Winter haben wir jetzt die Corona-Schutzimpfungen, mit denen sich Beschäftigte und Eltern schützen können.“ Das Infektionsgeschehen wird tagesaktuell beobachtet. Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass der Kitabetrieb auch über den Winter relativ uneingeschränkt gewährleistet werden kann. Grundsätzlich gilt aber: Sollte es eine neue Dynamik geben, wird die Situation neu bewertet.
Darf ein Kind mit Husten in die Kita?
Nein. Aufgrund der Corona-Pandemie ist das nicht möglich. Das Kind muss mindestens 48 Stunden symptomfrei und gesund sein, erst dann kann es zurück in die Kita. Ausnahme: Es handelt sich um chronischen Husten, etwa bei Asthma oder eine Allergie. Im Schreiben „Umgang mit Krankheits- bzw. Erkältungssymptomen bei Kindern in Kindertagesbetreuung und Grundschulen“ finden Eltern ausführliche Informationen.
Gibt es Luftfilter in den Kitas?
Die Kitas werden in Hamburg nicht durch die Stadt betrieben, sondern durch eigenständige Träger. Bereits im Dezember 2020 hat die Stadt Hamburg jeder Kita einen „Corona-Sonderzuschuss“ zur Verbesserung des Schutzes der Kinder und der Fachkräfte zur Verfügung gestellt. Dieser sollte notwendige Anschaffungen zur Umsetzung von Hygienekonzepten ermöglichen - zum Beispiel für Luftfilter oder CO2-Ampeln. In diesem Jahr stellte die Sozialbehörde einen weiteren Corona-Sonderzuschuss in Höhe von 2,3 Millionen Euro zur Finanzierung geeigneter Infektionsschutzmaßnahmen bereit. Die Mittel können von den Kitas je nach Bedarf flexibel eingesetzt werden.
Die Kitas entscheiden selbst, ob der Einbau eines Luftfilters in Frage kommt. Elbkinder-Geschäftsführerin Ulrike Muß weist darauf hin, dass zuerst geprüft werden muss, ob ein Einbau überhaupt sinnvoll ist. Bei einigen Elbkinder-Kitas wurden Luftmessungen vorgenommen, um geeignete Räume zu identifizieren. In einigen Räumen sei dies der Fall gewesen, Luftfilter würden dort zeitnah zeitnah eingebaut. Ulrike Muß, Geschäftsführerin Elbkinder-Kitas: „Luftfilter ersetzen nicht die Lüftungsregeln!“ Diese werden weiterhin konsequent beachtet.
Sind Lolli-Tests für Kita-Kinder sinnvoll?
Seit Beginn der Pandemie gibt es viele Entwicklungen hinsichtlich der verfügbaren Testverfahren. Sinnvolle neue Entwicklungen werden auf ihre Anwendbarkeit hin geprüft. So führt die Schulbehörde seit Beginn des neuen Schuljahres hinsichtlich der sog. Lolli-Tests, bei der eine andere Entnahmemethode umgesetzt wird, einen Modellversuch durch. An diesem Versuch nehmen ausschließlich Grund- und Sonderschulen teil. Das Testangebot umfasst auch Kinder der Vorschulklassen. Im Rahmen des Pilotprojekts soll erprobt werden, ob das Verfahren logistisch umsetzbar ist und ob anschließend ein flächendeckender Einsatz in Schulen und Kitas realisierbar wäre. Das Projekt läuft noch. Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard: „In allen Hamburger Kitas sind von der Stadt bereitgestellte, kostenlose Antigentests verfügbar, die sich für Gruppen ebenso gut eignen wie möglicherweise die Lolli-Tests“.
Kann sich ein Kontaktperson-Kind vorzeitig aus der Quarantäne freitesten?
Ja, das ist inzwischen möglich, wenn das Kind keine Symptome hat. Nach 5 Tagen kann ein PCR-Test gemacht werden, nach 7 Tagen kann ein Kind mittels Antigen-Schnelltest freigetestet werden. Das ist übrigens auch kostenlos in der Kita möglich.
Dürfen Geschwister von Kindern, die in Quarantäne sind, in die Kita kommen?
Hat das Gesundheitsamt für ein Kind Isolation angeordnet, weil das Kind selbst erkrankt ist, dürfen seine Geschwisterkinder nicht in die Kita. Ist ein Kind als Kontaktperson in Quarantäne, gibt es Konstellationen, bei denen die Geschwisterkinder weiter in die Kita dürfen. Das zuständige Gesundheitsamt beurteilt die Situation.
Welche Pandemie-Maßnahmen gelten noch in Kitas? Wann können Eltern ihre Kinder wieder „ganz normal“ in die Kita bringen?
Die Hamburger Kitas befinden sich im Regelbetrieb - aber unter Pandemiebedingungen: Es muss u.a. gelüftet und die Hygiene-Regeln müssen beachtet werden. Außerdem gilt die Maskentragepflicht für Besucherinnen und Besucher, ebenso für die Eltern in Hol- und Bringsituationen. Außerdem gibt es die beschriebenen Impf- und Test-Angebote.
Was passiert, wenn Kita-Beschäftigte an Corona erkranken?
Das zuständige Gesundheitsamt muss benachrichtigt werden. Auch die Kita-Leitung muss unverzüglich informiert werden. Die erkrankte Person muss sich in Isolation begeben. Es gelten die vom RKI empfohlenen Maßnahmen zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung. Das Gesundheitsamt ermittelt die Kontaktpersonen der erkrankten Person und verhängt je nach Situation weitere Quarantäne-Maßnahmen. Bei vollständig geimpften oder genesenen Personen ist u.U. keine Quarantäne erforderlich.
Wann dürfen geimpfte Eltern die Kitas wieder betreten?
Elbkinder-Geschäftsführerin Ulrike Muß: „Elternarbeit, der Dialog und die Zusammenarbeit mit den Eltern sind uns sehr wichtig. Eltern – geimpft oder ungeimpft – können Kitas betreten. Wir haben Hygieneregeln, Maskenpflicht und Abstandsregeln.“
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Für Ihre Berichterstattung stellen wir Ihnen auf Anfrage ungeschnittene O-Töne/Rohmaterial mit Antworten von Sozialsenatorin Dr. Leonhard und Elbkinder-Geschäftsführerin Ulrike Muß zur Verfügung. Bitte fordern Sie das Material bei der Pressestelle an.
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