Dr. Peter Tschentscher: „Ich begrüße, dass die MPK heute beschlossen hat, das 2G-Konzept nunmehr in ganz Deutschland verbindlich umzusetzen. Zusammen mit den vom Deutschen Bundestag beschlossenen Regelungen zur Homeoffice-Pflicht sowie zu den 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz und im Öffentlichen Personenverkehr kann dies zu einer Abbremsung der Infektionsdynamik beitragen.
Entscheidend für die Pandemiebekämpfung bleibt eine hohe Impfquote. Wir müssen die noch bestehenden Impflücken schließen und den Immunschutz bereits geimpfter Personen durch sogenannte Boosterimpfungen aufrechterhalten. Die Ständige Impfkommission hat hierzu heute eine entsprechende Empfehlung beschlossen, die für alle Ärztinnen und Ärzte eine gute wissenschaftlich-fachliche Grundlage für ihr ärztliches Handeln bietet. Vor allem in Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeeinrichtungen müssen alle Beschäftigten geimpft werden, um Infektionen vulnerabler Personen und größere Ausbrüche wirksamer zu verhindern.
Hamburg hat die entsprechenden Vorbereitungen getroffen, um jetzt gemeinsam mit den Hausärztinnen und Hausärzten sowie der Betriebsmedizin allen Personen zeitnah eine Auffrischungsimpfung anzubieten, deren letzte Impfung der Grundimmunisierung 6 Monate bzw. im Einzelfall 5 Monate zurückliegt. Einzelheiten hierzu werden die Gesundheitssenatorin Melanie Leonhard, die Hamburger Ärztekammer und Asklepios morgen auf einer gemeinsamen Pressekonferenz darstellen.
Mit der heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes bleiben die rechtlichen Grundlagen für die Länder erhalten, um wichtige Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie umzusetzen. Zu begrüßen ist auch, dass die Strafbarkeitslücken bei der Fälschung von Impfbescheinigungen nun geschlossen werden, wie es Hamburg zur letzten MPK im Oktober gefordert hat. Hamburg wird den entsprechenden Gesetzesvorlagen im Bundesrat zustimmen.“
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