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#CoronaHH Eindämmungsverordnung in bisheriger Fassung bis zum Monatsende verlängert

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Die Corona-Eindämmungsverordnung ist aufgrund Ablaufs des Gültigkeitszeitraumes erneut verlängert worden. Sie gilt nun unverändert gegenüber der bisherigen Fassung bis zum 30. September weiter. Die Regelungen, die vom 1. Oktober 2022 an gelten, werden voraussichtlich in der kommenden Woche veröffentlicht.

Coronavirus: Eindämmungsverordnung in bisheriger Fassung bis zum Monatsende verlängert

Die Verlängerung erfolgt, weil die Gültigkeit der bisherigen Verordnung bis zum 23. September befristet war. Änderungen wurden nicht vorgenommen.  Demnach gilt weiterhin: Bürgerinnen und Bürger müssen sich nach einem positiven Corona-Test unverzüglich für fünf Tage isolieren.

Insgesamt enthält die Corona-Eindämmungsverordnung nur noch wenige Einschränkungen, wie etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in Arztpraxen sowie in Krankenhäusern. Diese Basisschutzmaßnahmen sind am Schutz von Leben und Gesundheit, insbesondere in Einrichtungen des Gesundheitswesens und Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen, sowie an der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems ausgerichtet.

Es handelt sich um die 77. Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.

Unter www.hamburg.de/verordnung ist der gültige Text in Kürze aktualisiert verfügbar.

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