Die Verlängerung erfolgt, weil die Gültigkeit der bisherigen Verordnung bis zum 23. September befristet war. Änderungen wurden nicht vorgenommen. Demnach gilt weiterhin: Bürgerinnen und Bürger müssen sich nach einem positiven Corona-Test unverzüglich für fünf Tage isolieren.
Insgesamt enthält die Corona-Eindämmungsverordnung nur noch wenige Einschränkungen, wie etwa eine Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr, in Arztpraxen sowie in Krankenhäusern. Diese Basisschutzmaßnahmen sind am Schutz von Leben und Gesundheit, insbesondere in Einrichtungen des Gesundheitswesens und Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen, sowie an der Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems ausgerichtet.
Es handelt sich um die 77. Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung.
Unter www.hamburg.de/verordnung ist der gültige Text in Kürze aktualisiert verfügbar.