Das Abschlusszeugnis der Berufsschule entspricht in seinen Berechtigungen dem Abschlusszeugnis des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (ehemals: Hauptschulabschluss). Den Berechtigungen des Abschlusszeugnisses eines mittleren Schulabschlusses (ehemals: Realschulabschluss) entspricht das Abschlusszeugnis der Berufsschule, sofern drei Voraussetzungen erfüllt sind:
- ein Notendurchschnitt (berechnet aus allen Fächern mit Ausnahme des Sportunterrichts) von mindestens 3,0
- ausreichende und nachgewiesene Kenntnisse in einer Fremdsprache
- eine abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf.
Ob die Gleichwertigkeiten gegeben sind, wird in Hamburg seit dem Schuljahr 1997/98 im Abschlusszeugnis der Berufsschule vermerkt. Hamburger Zeugnisse, die vor diesem Zeitpunkt ausgestellt worden sind, bedürfen nachträglich einer entsprechenden Bescheinigung, die beim Vorliegen der Voraussetzungen vom Beratungsteam des Schulinformationszentrum ausgestellt wird.
Benötigte Unterlagen:
Für die nachträgliche Zuerkennung eines ersten allgemeinbildendenden Schulabschlusses (ehemals Hauptschulabschluss) ist das Abschlusszeugnis der Berufsschule im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorzulegen.
Für die nachträgliche Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses (ehemals Realschulabschluss) sind als Dokumente folgende Unterlagen vorzulegen: Nachweis des ersten allgemeinbildendenden Schulabschlusses sowie Abschlusszeugnis der Berufsschule und Gesellenbrief oder Prüfungszeugnis der Kammer im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien.
Ist der erste allgemeinbildendende Schulabschluss bzw. das Hauptschulzeugnis oder/und das Berufsschulzeugnis nicht in Hamburg erworben worden, sondern in einem anderen deutschen Land, erfordert der Gleichwertigkeitsnachweis zusätzlich die Vorlage weiterer Dokumente: einer Bestätigung der Berufsschule über die Anzahl der unterrichteten Schulwochenstunden (mind. 12 Wochenstunden) sowie alle Hauptschulzeugnisse ab Klasse 5 im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien.
Bitte vereinbaren Sie für die Prüfung Ihrer Unterlagen eine Termin. Sie erreichen das Schulinformationszentrum montags und dienstags zwischen 9 und 17 Uhr, mittwochs und freitags zwischen 9 und 13 Uhr und donnerstags zwischen 10 und 18 Uhr unter der Telefonnummer +49 (0)40 428 99 22 11.
Gebühren: keine
Ansprechpartner sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Schulinformationszentrum:
Tel.: +49 (0)40 428 99 22 11
E-Mail-Adresse: schulinformationszentrum@bsb.hamburg.de