Das galt auf dem Frühlingsdom
Am 25. März startete der Frühlingsdom ohne Besucher- oder Zugangsbeschränkungen. Es war demnach kein Impf- oder Testnachweis erforderlich, um den Hamburger DOM zu besuchen. Folglich entfiel auch der Check-In an den Eingängen.
Ab Samstag, den 2. April 2022, entfiel die Pflicht zum Tragen einer Maske auf der DOM-Reihe. In Geschäften mit Innenbereichen galt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. Schilder wiesen darauf an den entsprechenden Geschäften hin. Die FFP2-Maskenpflicht in den Innenbereichen und in der Gastronomie mit Sitz- und Stehplätzen galt für alle Personen ab 14 Jahren. Beim Essen durfte die Maske abgenommen werden. Bei Kindern zwischen 6-13 Jahren reichte eine medizinische Maske. Kinder unter 6 Jahren waren von der Maskenpflicht ausgenommen.
Die 3G-Regel entfiel ab dem 2. April 2022 in der Gastronomie. Wenn in dem gastronomischen Betrieb Live-Musik gespielt wurde, musste ein 2Gplus-Nachweis vorgelegt werden.
Checkliste für den Besuch des Frühlingsdom 2022
1. FFP2-Maske für den Innenbereich der Geschäfte
2. Nur wenn du einen gastronomischen Betrieb aufsuchen möchtest, der an dem Tag Live-Musik anbietet: 2Gplus - Nachweis und Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass, Führerschein, Schülerausweis)
3. Freiwillig: Corona-Warn-App
Weitere Informationen finden Sie unter: FAQ zum DOM-Besuch
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