Im Schneckentempo
Statt "Highspeed-Internet"nur lahme Verbindung: Häufig weicht die tatsächliche Internetgeschwindigkeit von der versprochenen Leistung deutlich ab. Besonders in wenig erschlossenen Gebieten sind Kunden davon betroffen. Eine langsame Leitung muss jedoch niemand mehr hinnehmen: Seit 1. Juni 2017 können Nutzer die Leistungsfähigkeit ihres Internetanschlusses prüfen lassen.
Speedtest entlarvt Firma
Die Anbieter sind verpflichtet, über entsprechende Möglichkeiten zu informieren. Damit sind etwa eigene Messangebote gemeint. Die Unternehmen müssen die Messergebnisse den Kunden mitteilen und mindestens ein halbes Jahr lang speichern. Dadurch können eventuelle Abweichungen zur vertraglich zugesicherten Leistung belastbar belegt werden. Sollte ein Unternehmen keinen solchen Speedtest anbieten, können Nutzer einen Dienst der Bundesnetzagentur zur Breitbandmessung nutzen. Für den Test einer Mobilfunkverbindung ist zunächst eine App auf das Gerät herunterzuladen.
Mehrmaliger Check
Kunden müssen an zwei aufeinanderfolgenden Tagen je zehn Messungen über eine LAN-Verbindung durchführen, damit sie einen belastbaren Nachweis erhalten, dass die vertraglich zugesicherte Leistung nicht erreicht wurde. "Nicht vertragskonform" ist die Leistung dann, wenn
- an beiden Tagen nicht mindestens einmal 90 Prozent der maximalen Geschwindigkeit erreicht werden
- die normalerweise verfügbare Geschwindigkeit nicht in 90 Prozent aller Fälle erreicht wird
- die Messgeschwindigkeit an zwei Messtagen unterschritten wird
Anschlüsse zu langsam
Die Bundesnetzagentur hat im März 2017 ihren Jahresbericht zu den gelieferten Geschwindigkeiten veröffentlicht. Sie hatte dazu rund 160.000 Festnetz- und Mobilanschlüsse untersucht. Laut Bericht muss die Hälfte der Festnetznutzer weniger als 60 Prozent der vertraglich vereinbarten Maximalgeschwindigkeit in Kauf nehmen.
Bei Mobilfunkanschlüssen haben nur fünf Prozent der Anschlüsse tatsächlich die vertraglich zugesicherte Maximalgeschwindigkeit geliefert. Vor allem hohe LTE-Geschwindigkeiten von 300 Megabit pro Sekunde, die viele Mobilfunkanbieter in der Werbung versprechen, werden gemäß des Berichts in der Praxis nur "in Ausnahmefällen" erreicht.
Sollten die Anbieter auch künftig keine realistischen Geschwindigkeiten angeben, will die Bundesnetzagentur gegen einzelne Unternehmen Verfahren durchführen.
Was Verbraucher tun können
Die Verbraucherzentrale rät betroffenen Kunden, ihren Anbieter schriftlich zum Nachbessern aufzufordern – angemessen sei eine Frist von bis zu zwei Wochen. Dies sollten sie idealerweise dokumentieren. Ändere sich nach wiederholter Aufforderung nichts, hätten die Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Weigert sich der Anbieter, können Kunden sich an die Schlichtungsstelle der Bundesnetzagentur wenden. Die Unternehmen brauchen jedoch nicht am Schlichtungsverfahren teilnehmen; zudem sind die Ergebnisse für sie nicht bindend.
Es gibt noch keine höchstrichterlichen Entscheidungen zum Ärgernis der langsamen Verbindung, allerdings haben sich einige Verbraucher vor Amtsgerichten erfolgreich aus ihren Verträgen heraus geklagt.