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Von Anträgen und Auswahl Wege zur Förderung

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Wege zur Förderung

Auswahlkriterien und -verfahren

Vorhaben, die über das EFRE-Programm Hamburg 2021-2027 gefördert werden sollen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen: Erstens müssen sie formell förderfähig sein. Das heißt, sie müssen z.B. innerhalb der Förderperiode – also bis zum 31.12.2028 – fertiggestellt sein und sollten ganz oder teilweise in Hamburg durchgeführt werden. Zweitens müssen sie inhaltlich zum EFRE-Programm Hamburg 2021-2027 passen. Weitere Informationen zur Projektauswahl finden Sie hier. Darüber hinaus werden Auswahlkriterien und -verfahren durch spezifische Förderrichtlinien und -aufrufe konkretisiert.

Förderrichtlinie – PROFI Transfer Plus

Über PROFI Transfer Plus fördert der EFRE gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg Innovationsprojekte, die insbesondere kleine und mittlere Unternehmen gemeinsam mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen durchführen. Die Richtlinie ist im Förderprogramm der Maßnahme „Innovative Verbundvorhaben fördern“ zugeordnet. Die Vorhaben müssen zu den Zielen des EFRE Förderprogramms Hamburg 2021-2027 beitragen.

Unterstützt werden Vorhaben in den Themenbereichen

  • Data Science und Digitalisierung
  • Gesundheit
  • Klima und Energie
  • Materialwissenschaften und Neue Materialien
  • Mobilität,

die die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zum Ziel haben. Die Förderrichtlinie wird in der ersten Jahreshälfte 2023 veröffentlicht.

Förderrichtlinie – Transfermilieus

Über die Förderrichtlinie Transfermilieus fördert der EFRE gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg Cluster-Einrichtungen, die Unternehmen (insbesondere KMUs) Dienstleistungen in den Bereichen Qualifizierung, cross-sektorale Kooperation, Innovation und Anpassung an Veränderungen des Wettbewerbsumfeld anbieten. Die Förderrichtlinie ist im Programm der Maßnahme „Transfermilieus fördern“ zugeordnet. Die Förderrichtlinie wird im ersten Quartal 2023 veröffentlicht.

Startup-Förderung – Innovationsstarter Fonds III

Jenseits der beschriebenen Auswahlkriterien fördert der EFRE gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg Startups in der Gründungs- und Wachstumsphase. Hierzu geht der Innovationsstarter Fonds III offene Beteiligungen von max. 0,6 Mio. Euro ein. Gefördert werden ausschließlich kleine Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg, die nicht älter als 5 Jahre und als Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, UG) organisiert sind. Erwartet wird eine innovative Geschäftsidee mit

  • signifikantem Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial,
  • starken technologischen bzw. produktseitigen Alleinstellungsmerkmalen,
  • einem überzeugenden Kundennutzen und
  • attraktivem Marktpotenzial.

Ebenso wichtig ist ein überzeugendes Gründer- bzw. Managementteam. Anträge werden bei der Innovationsstarter GmbH gestellt. Weitere Informationen zu Anträgen und Auswahlprozess finden Sie hier.

Förderaufrufe

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft ruft dazu auf, bis zum 30 September 2023 Vorhabenskizzen für Energieeffizienzmaßnahmen in öffentlichen Gebäuden einzureichen. Eine Kofinanzierung von bis zu 40 % der förderfähigen Gesamtausgaben ist möglich.

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