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Kapitel 4 Resümee

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Resümee

Der historische Überblick über die Vergabe des Ehrenbürgerrechts der Freien und Hansestadt Hamburg zeigt, dass es von Beginn an kontroverse Diskussionen über die Ehrung beziehungsweise die Geehrten gab. So bot bereits der erste hamburgische Ehrenbürger, Friedrich Karl Freiherr von Tettenborn, Anlass zu zeitgenössischer und späterer Kritik. Es wird bis heute bemängelt, dass Tettenborn die Auszeichnung inklusive eines Geldgeschenkes auf der Basis umstrittener Verdienste um Hamburg erhalten und zudem selbst eingefordert hatte. Zeitgenössische und nachträgliche Kritik an Ehrungen gab es seither viele. Die im Fokus der vorliegenden Expertise stehenden hamburgischen Ehrenbürger Alfred Graf von Waldersee und Paul von Hindenburg sind insofern nur zwei besonders markante Beispiele umstrittener Ehrungen.

Befördert wurden solche Debatten lange Zeit durch die bis heute nicht vorhandene rechtliche Fixierung des Ehrenbürgerrechts. Es gibt zwar auch andernorts meist nur Bestimmungen zum Ehrenbürgerrecht, die großen Interpretationsspielraum lassen, in Hamburg existiert aber keinerlei schriftliche Ausarbeitung. Die Vergabepraxis des hamburgischen Ehrenbürgerrechts beruht allein auf historischer Tradition, was wiederholt zu kontroversen Debatten über die Fragen führte, wer für die Ehrung zuständig ist und wer geehrt werden darf. Herausgebildet hat sich bekanntlich eine Praxis, nach der der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg das Vergaberecht hat, dieser aber die Bürgerschaft stets vorab vertraulich informiert und um Zustimmung bittet. Die Geehrten dürfen seit 1945 auch Hamburger Bürger sein, sofern sie durch ihr Engagement eine Wirkung über die Freie und Hansestadt hinaus entfaltet haben. Dies ist seit 1960 nicht mehr ernsthaft bestritten worden.

Die heftigsten Kontroversen gab es über die Frage, ob die geehrte Person der Auszeichnung würdig sei oder nicht. Verwunderlich ist dies nicht, da mit der Ehrung stets ein spezifisches Interesse der Freien und Hansestadt Hamburg verbunden gewesen ist. Dabei dominierten bis weit ins 20. Jahrhundert politische und ökonomische Interessen. Dies polarisierte spätestens seit der Ehrung Otto von Bismarcks 1871 häufig die Gemüter. Eine thematisch breitere Vergabe, die auch kulturelle und sozialpolitische Aspekte stärker berücksichtigt, etablierte sich erst seit Mitte der 1980er Jahre. Zuvor erfolgten solche Auszeichnungen nur vereinzelt. Der sachliche Gehalt und das Ziel der Kritik unterschieden sich seit der ersten Vergabe 1813 mitunter sehr. Die offizielle Begründung für die Ehrung stand nur bei wenigen Verleihungen im Mittelpunkt der zeitgenössischen Kritik und Diskussion. Generell fällt die Zeitgebundenheit der Debatten auf. Offenkundig dominierten hier die jeweiligen tagespolitischen Erwägungen.

Die Verleihungen des Ehrenbürgerrechts an Waldersee und Hindenburg weisen folgende Spezifika auf: Die Auszeichnung von Waldersee 1901 erfuhr schon mit der Vergabe heftige öffentliche Kritik, die auch direkt die Gründe bzw. den Anlass für die Ehrung infrage stellten. So etwas geschah selten. Der Vorbildcharakter, der gemeinhin mit der Vergabe der Ehrenbürgerwürde verbunden ist, war bei Waldersee bereits damals sehr umstritten. Aus heutiger Sicht ist die Ehrung Waldersees überaus fragwürdig, denn weder die ihm attestierten politisch-militärischen Leitlinien und Verhaltensweisen noch der Einsatz im Kolonialkrieg in China, der Anlass der Ehrung war, erscheinen mit aktuellen Wertmaßstäben vereinbar. Insofern fänden sich viele wissenschaftlich fundierte Gründe für die Aberkennung. Dies gilt ebenso für Hindenburg. In diesem Fall war jedoch die zeitgenössische Zustimmung zur Verleihung 1917 über alle (partei-)politischen Grenzen hinweg groß. Dies lässt sich unter anderem mit den damals dominierenden politischen Positionierungen erklären, für die Hindenburg als „Held von Tannenberg“ eine konsensbildende Projektionsfläche bot. Er geriet öffentlich erst nach 1945 massiv in die Kritik, was seither vielerorts zur Rücknahme von Ehrungen (Umbenennung von Schulen, Kasernen, Straßen; Aberkennung des Ehrenbürgerrechts, etc.) geführt hat. Nimmt man diese „Korrekturen“ zum Maßstab, hinkt Hamburg der Debatte im Falle Hindenburgs etwas hinterher.

Allerdings stellt sich die Frage, ob mit der Aberkennung der Ehrenbürgerrechte von Waldersee und Hindenburg nicht erst eine Debatte eröffnet wird, deren Grenzen schon allein mangels fehlender positiver Kriterien, die umreißen, wer wodurch der Ehrenbürgerschaft würdig sei, fließend sind. Ehrenbürgerwürden wie jene von Helmuth Karl Bernhard Graf von Moltke, einem Protagonisten des Präventivkrieges, und so mancher geehrten Person nach 1945, die sich in der Zeit des Nationalsozialismus fragwürdig verhalten hat, könnten ebenfalls mit der Forderung nach Aberkennung konfrontiert werden. Ohnehin kann die Tatsache der Vergabe des Ehrenbürgerrechts durch ihre Streichung nicht gelöscht werden, einzig die Erinnerung daran wird erschwert. Hinzu kommt, dass sich erfahrungsgemäß die Wertvorstellungen und damit Perspektiven in Politik und Gesellschaft weiter ändern und in der Folge die Vergaben der Ehrenbürgerrechte immer wieder neu hinterfragt werden. Ein nicht klar definiertes Aberkennungsverfahren riskiert, vorrangig ein – ebenfalls stets zeitgebundenes – Bedürfnis nach politisch-moralischer „Säuberung“ zu bedienen. Kann dies Ziel einer seriösen Erinnerungskultur sein?

Vor diesem Hintergrund erscheint ein anderer Weg zukunftsweisender: Größere Transparenz über die Umstände der Vergabe und über die eventuelle Kritik an der mit dem Ehrenbürgerrecht ausgezeichneten Person herstellen. Diese könnten dann, sofern neue Erkenntnisse der historischen Forschung vorliegen, laufend aktualisiert werden. Berlin und einige andere Städte, darauf weisen neuere Publikationen zum Thema hin, scheinen tendenziell diesen Weg zu gehen. Die der vorliegenden Expertise beigefügten Vorschläge für die Neugestaltung und größere Vereinheitlichung der Website-Einträge (siehe Kurzbiografien der Ehrenbürger/innen im Anhang) orientieren sich an solcher Transparenz. Zu überlegen wäre ferner, ob nicht die beiden NS-Größen Adolf Hitler und Hermann Göring, denen Hamburg die Ehrenbürgerschaft wieder aberkannt hat, mit Hinweis und Begründung – der übrigens zeitnahen! – Aberkennung wieder in die Liste aufgenommen werden sollten. Damit würden Senat und Bürgerschaft einen souveränen Umgang mit der Geschichte der Vergabe des Ehrenbürgerrechts der Freien und Hansestadt Hamburg untermauern. Dies wäre zudem eine Chance, die höchste Ehrung der Stadt beispielgebend in eine breite demokratische Diskussion einzubetten und eine Erinnerungskultur mit hoher Akzeptanz zu schaffen.

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