Zum Schutz der Geflügelbestände muss Hausgeflügel ab dem 10. Januar 2023 aufgestallt werden. Darüber hinaus dürfen keine Vögel in Haltungen aufgenommen oder mit diesen an Ausstellungen teilgenommen werden. Dies betrifft alle gehaltenen Vögel wie auch beispielsweise Tauben und Ziervögel. Die Biosicherheitsmaßnahmen sollten in den Haltungen dringend überprüft und wenn nötig weiter verbessert werden.
Zudem sollen Hamburger:innen die Funde toter Vögel wie Gänse, Schwäne, Enten oder Greifvögel den Fachämtern Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt melden, die Kontaktdaten der Ämter finden Sie hier. Die gemeldeten Vögel werden eingesammelt und zur Untersuchung gebracht. Nur so lässt sich herausfinden, ob ein Vogel am Vogelgrippe-Virus gestorben ist.
Darüber hinaus werden Jäger:innen gebeten, die Jagd auf Wassergeflügel einzuschränken, um infizierte Tiere nicht aufzuschrecken. Nach Kontakt mit Wildvögeln sollten sie zudem Geflügelhaltungen in den nachfolgenden 48 Stunden nicht betreten.
Den Text dieser Allgemeinverfügung finden Sie als PDF hier und unten auf der Seite (Downloads).
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