Alster, Eimsbütteler Ufer
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Stadt- und Landschaftsplanung Bauleitplanung

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Ausschnitt eines Bebauungsplan-Entwurfes.

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung steuert die bauliche und sonstige Nutzung des Bodens (der Grundstücke) innerhalb einer Gemeinde. Sie besteht aus dem Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und dem Bebauungsplan (verbindlicher Bauleitplan). Diese Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt.

Mehr Informationen zu festgestellten Bebauungsplänen, Bebauungspläne im Verfahren, städtebauliche und soziale Erhaltungsverordnungen finden Sie unter http://www.hamburg.de/planportal/

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Bauleitplanung

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