Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 74 (Hörgensweg II)
Eidelstedt 74 (Hörgensweg II)
Plangebiet
Das Plangebiet ist ca. 10 ha groß und wird umgrenzt durch den Hörgensweg im Süden und Westen, die Bundesautobahn 23 im Norden und die Trasse der AKN (Hamburg-Kaltenkirchen) im Osten. Es liegt im Norden des Stadtteils Eidelstedt an der Grenze zu Schnelsen.
Planungsziel
Die Fläche soll als Wohngebiet ausgewiesen werden. Im Plangebiet können etwa 890 Wohnungen entstehen. 2/3 der Wohnungen sollen im Standard des sozialen Wohnungsbaus errichtet werden. Öffentliche Grün- und Parkanlagen, Wegeverbindungen und die Vernetzung mit dem Umfeld sind ebenso wichtige Themen. Im neuen Quartier sind auch ergänzende gewerbliche Nutzungen in den Erdgeschossen am Hörgenweg, soziale Einrichtungen und zwei Kindertagesstätten geplant.
Auf einem Teil der Fläche ist mit dem Bau von Wohnungen für die öffentlich-rechtliche Unterbringung von Flüchtlingen zu begonnen worden. Diese Wohnungen sind über den § 246 Absatz 10 Baugesetzbuch genehmigt worden und werden im Standard des sozialen Wohnungsbaus errichtet. Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzung, diese Unterbringung zu regulären Wohnungen umwandeln zu können.
Lage des Plangebiets
Geltungsbereich Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 74
(Bezirksamt Eimsbüttel)
Aktueller Hinweis
Der Bebauungsplan-Entwurf Eidelstedt 74 (Hörgensweg II) hat mit Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung in der Zeit vom 21. Februar 2018 bis zum 23. März 2018, im Bezirksamt Eimsbüttel, Grindelberg 62-66, 11. Stock, Raum 1128, 20144 Hamburg, öffentlich ausgelegen.
Ansprechpartner | |
Frau Papke | Tel.: 040 42801- 2774 |
Frau Häffner | Tel.: 040 42801-3428 |
Telefax: 040 427903-441 | |
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