Unterstützung von Kindern, Jugendlichen, jungen Volljährigen und deren Eltern durch eine Vielzahl individueller Beratungs- und Hilfeangebote sowie durch (Familien-)Bildungs- und Freizeitangebote.
Sicherung gesetzlich geregelter Ansprüche und der Schutz des Kindeswohls.
Die Straffälligen- und Gerichtshilfe ist zuständig für:
Die hamburgweite Betreuung jugendlicher und erwachsener Straffälligen in Form von Jugendgerichtshilfe, Jugendbewährungshilfe, Erwachsenenbewährungshilfe und Gerichtshilfe sowie durch die Vermittlung in gemeinnützige Arbeit und durch Haftentlassungshilfe.