Alster, Eimsbütteler Ufer
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Stadt- und Landschaftsplanung Die Landschaftsplanung im Bezirk Eimsbüttel

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Die Landschaftsplanung ist das Planungsinstrument des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Ihre gesetzlichen Grundlagen finden sich im Bundesnaturschutzgesetz und im Hamburgischen Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes.

Landschaftsplanung. Abbildung links: bgmr Landschaftsarchitekten - Freiraumkonzept Lokstedt & Stellingen (Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung), Abbildung rechts: Weg in die Stellinger Schweiz (Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung).

Die Landschaftsplanung im Bezirk Eimsbüttel

Zu ihren Aufgaben gehören die Sicherung und Entwicklung von Natur und Landschaft als Erlebnis- und Erholungsraum des Menschen wie auch als Lebensraum für wildlebende Pflanzen und Tiere und die Erhaltung und Verbesserung der Qualität von Böden, Gewässern, Luft und Klima.

Die Landschaftsplanung des Bezirkes

  • erstellt landschaftsplanerische Konzepte für ausgewählte Teilflächen,
  • erarbeitet Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung der Grünversorgung und des Wegenetzes,
  • ergänzt gesamtstädtische Planungen, insbesondere das Landschaftsprogramm, durch konkretisierende Darstellungen aus bezirklicher Sicht,
  • wirkt an der Aufstellung von Bebauungsplänen, an Fachplanungen wie z.B. dem Straßen- und Wasserbau sowie an Baugenehmigungsverfahren mit und
  • ist zuständig für die Durchführung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung und die fachliche Beurteilung von Vorhaben im Zusammenhang mit den Landschaftsschutzverordnungen.

Kontakt
Frau Hainz - Tel.: 040 42801-3599.
Telefax: 040 427903-441.
E-Mail: stadtplanung@eimsbuettel.hamburg.de.

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