Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bewährungshilfe für Erwachsene betreuen zu einer Freiheitsstrafe verurteilte Bürger und Bürgerinnen, deren Strafe entweder ganz oder teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurde und die das Gericht auf Grundlage des § 56d StGB der Aufsicht und Leitung eines Bewährungshelfers unterstellt hat.
Die Bewährungshilfe für Erwachsene hat die Aufgabe, die Verurteilten darin zu unterstützen, ein von Straftaten freies und selbstbestimmtes Leben zu führen. Dazu steht die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer dem Verurteilten helfend und betreuend zur Seite, z.B. bei der Wohnraum- und Unterhaltssicherung, durch Beratung und Vorbereitung therapeutischer Maßnahmen bei Suchterkrankungen sowie bei der Klärung der finanziellen Situation und ggf. Einleitung von Entschuldungsmaßnahmen.
Gleichzeitig gehören zu den Aufgaben der Bewährungshilfe aber auch die Kontrolle der Erfüllung der Bewährungsauflagen und -weisungen und die regelmäßige Berichterstattung über die Lebensführung der Klienten und Klientinnen gegenüber den Gerichten.
Mit ihrem Beitrag zur Wiedereingliederung von Straftätern und Straftäterinnen in die Gesellschaft durch die Vermeidung erneuten Straffälligwerdens, leistet die Bewährungshilfe einen wesentlichen Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und damit zum Schutz potentieller Opfer.
Leitung: Frank Witte
Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg
Telefon: 040 42801-2938
Fax: 040 42801-3535
Telefon Geschäftsstelle: 040 42801-2206
Bewährungs- und Gerichtshilfe für Erwachsene:
Abschnitt West
Max-Brauer-Allee 41, 22765 Hamburg
Leitung: Inken Janzen
Telefon: 040 42811-2323
Telefon Geschäftsstelle: 040 42811-2325
Abschnitt Ost
Weidestraße 122 c, 22083 Hamburg
Leitung: Caroline Venjakob
Telefon: 040 42801-2291
Telefon Geschäftsstelle: 040 42801-2284 oder 040 42801-2281
Abschnitt Süd
Schloßmühlendamm 8-10, 21073 Hamburg
Leitung: Inken Janzen
Telefon: 040 42811-2323
Telefon Geschäftsstelle: 040 42801-3661
Konzentrierte Führungsaufsicht
Max-Brauer-Allee 41, 22765 Hamburg
Leitung: Annika Rentschler
Telefon: 040 42811-2346
Telefon Geschäftsstelle: 040 42811-2306
Die in Personalunion mit der Bewährungshilfe tätige Gerichtshilfe kann im Rahmen eines Strafverfahrens nach §§ 160 bzw. 463 d StPO von Staatsanwaltschaft und Gerichten eingeschaltet werden. Auftrag ist in der Regel die Erstellung eines schriftlichen Berichtes zur persönlichen und sozialen Situation der Beschuldigten und ggf. auch anderer Beteiligter im Strafverfahren, die älter als 21 Jahre sind. Diese Berichte inklusive sozialpädagogischer Stellungnahmen werden den Auftraggebern übersandt und dienen der Entscheidungs- bzw. Urteilsfindung in Straf- bzw. Gnadenverfahren.
In Ermittlungsverfahren – also vor Urteilsfindung – soll die Gerichtshilfe im Allgemeinen beauftragt werden, wenn es deutliche Hinweise darauf gibt, dass die Lebensumstände des Beschuldigten seine Straftat mit verursacht haben. Die Gerichtshilfe berichtet in diesem Fall zu Lebenslauf und -situation im Hinblick auf soziale, ökonomische, gesundheitliche und persönliche Aspekte und leitet daraus ihre Stellungnahme ab.
Im Strafvollstreckungsverfahren – d.h. nach Urteilsverkündung, insbesondere bei der Verhängung von Geldstrafen – wird die Gerichtshilfe hauptsächlich mit der Aufklärung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Verurteilten beauftragt. In diesem Fall geht es häufig um die Klärung der Zahlungsfähigkeit der Verurteilten.
Außerdem wird die Gerichtshilfe im Gnadenverfahren eingeschaltet, um bezüglich sozialer Aspekte der Gnadenwürdigkeit zu ermitteln.
Fachstelle Übergangsmanagement
Platz der Republik 6, 22765 Hamburg
Leitung: bis 14.12.2023 Herr Kleiß
Telefon: 040 42811-2375
Telefon Geschäftsstelle: 040 42811-2338
Die Fachstelle Übergangsmanagement richtet ihre Angebote an kurz vor der Entlassung aus der Strafhaft stehende oder gerade entlassene Bürger und Bürgerinnen, für die kein Bewährungshelfer bestellt ist, die aber Hilfe und Unterstützung bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft benötigen und wünschen. Die Fachstelle Übergangsmanagement trägt zur Klärung der persönlichen, wirtschaftlichen und sozialen Angelegenheiten von Haftentlassenen bei. Sie unterstützt die Justizvollzugsanstalten bei der Aufgabe der Entlassungsvorbereitung durch Beratung und Hinführung zu sozialen Hilfeangeboten in Hamburg. Sie fördert die Integration und trägt dazu bei erneute Straffälligkeit zu verhindern.
Die Fachstelle Übergangsmanagement kann bei Bedarf ambulante oder stationäre Maßnahmen zur Überwindung von besonderen sozialen Schwierigkeiten anregen, bei der Klärung von Ansprüchen gegenüber Sozialhilfeträgern behilflich sein sowie bei sonstigen sozialen Problemen (Schulden, Sucht) unterstützen bzw. vermittelnd tätig werden.
Fachstelle Gemeinnützige Arbeit
Max-Brauer-Allee 41, 22765 Hamburg
Leitung: Karl Epting
Telefon: 040 42811-2346
Telefon Geschäftsstelle: 040 42811-2360 oder 040 42811-2361
Zur Vermeidung einer Ersatzfreiheitsstrafe können hier nach Bewilligung durch die Staatsanwaltschaft Bürgerinnen und Bürger, die zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, diese aber nicht zahlen können, in gemeinnützige Arbeit vermittelt werden. In der Regel entspricht ein Tagessatz Geldstrafe fünf Stunden gemeinnütziger Arbeit.
Gemeinnützige Arbeit wird auch als Bewährungsauflage oder als Auflage bei der Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO verhängt.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinnützigen Arbeit wählen nach einem Gespräch mit den Verurteilten eine geeignete Einsatzstelle aus. Hierbei handelt es sich es sich überwiegend um Einsatzfelder in Kirchengemeinden, in städtischen Einrichtungen oder auch bei Sportvereinen.
Nach der Einweisung in die Beschäftigungsstelle überwachen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinnützigen Arbeit den Arbeitseinsatz und beraten Einrichtungen und Verurteilte. Bei unzureichender Ableistung der Arbeitsstunden unterrichten sie die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht.
Zur weiteren Unterstützung unserer Klientinnen und Klienten arbeiten wir im Rahmen eines Pilotprojektes mit der Hamburger Arbeit (HAB) zusammen. Auch dieses Angebot können Sie auf freiwilliger Basis wahrnehmen.
www.hamburger-arbeit.de/
Schuldner- und Insolvenzberatung
Max-Brauer-Allee 41, 22765 Hamburg
Leitung: Matthias Butenob
Die spezielle Schuldnerberatung für die Bewährungshilfe (Jugendliche und Erwachsene) ist als Teil der stabilisierenden Maßnahmen innerhalb der Bewährungszeit anzusehen. Einerseits hat dieses Angebot zum Ziel, die persönliche Kompetenz der entsprechenden Klienten / Klientinnen – vor allem bezogen auf das Konsumverhalten – zu erweitern und andererseits der vorhandenen Verschuldung bzw. Überschuldung entgegenzuwirken.
Zum Aufgabenbereich der Schuldnerberatungsstelle gehört insbesondere, vorhandene Unterlagen zur Klärung des Sachverhalts auszuwerten, Forderungen zu überprüfen, Verhandlungen mit den Gläubigern zu führen sowie Hilfestellung bei der Beantragung von Pfändungsschutzmaßnahmen zu leisten. Weiterhin die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Insolvenzverfahrens zu prüfen und dieses gegebenenfalls einzuleiten.