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Sie haben Beschwerden oder und Anregungen zur Betreuung Ihres Kindes in der Kita? Dieser Artikel informiert Sie über Wege und nennt Ihnen mögliche Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen im Umgang mit Beschwerden oder Rückmeldungen zu allen Fragen rund um die Betreuung Ihres Kindes in Ihrer Kita.

Zwei Frauen im Gespräch

Kita Beschwerden Anregungen Hamburg

Umgang mit Beschwerden

Ein konstruktiver Umgang mit Beschwerden sowohl von Seiten der Eltern als auch der Kita liegt im Interesse Ihrer Kinder. Im Umgang mit Konflikten dienen wir Erwachsenen unseren Kindern als Vorbild und sollten deshalb die eigene Haltung in Ruhe prüfen und bedenken, welcher Weg der richtige ist, um in der Sache positiv voranzukommen.

Wenn Eltern mit der Betreuung unzufrieden sind, ohne dass dieses zur Sprache gebracht wird, kann es auch die pädagogische Arbeit und das Wohlbefinden des Kindes in der Kita beeinträchtigen. Kinder sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter spüren sehr genau, wenn etwas „nicht rund läuft“.

Jede Kita arbeitet nach einem bestimmten Konzept, das zum Beispiel für die Organisation der Betreuung oder für die Gestaltung des Tagesablaufs bestimmend ist. Diese konzeptionellen Vorstellungen sollten Sie genau erfragen und bei Ihrer Entscheidung, welche die richtige Kita für Ihr Kind ist, einbeziehen. Eine Kritik an konzeptionellen Rahmenbedingungen, die sich aus der pädagogischen Grund- und Werteorientierung des Trägers ergibt, wird vermutlich nicht berücksichtigt werden können.

Beschwerden drücken Sorge, Unzufriedenheit und Unmut aus. Sie sind deshalb für die Empfängerinnen und Empfänger einer Beschwerde nicht erfreulich und für die Beschwerdeführenden manchmal schwer zu äußern. Beschwerden bieten aber die Chance, die bestehende Praxis zu überprüfen und weiterzuentwickeln.

Viele Kitas und Kita-Träger haben sich deshalb Gedanken über einen geregelten Umgang mit Beschwerden gemacht. Sie haben Interesse an Ihren Anregungen und Verbesserungsvorschlägen.

Wie sollte ich vorgehen?

Erster Schritt
Versuchen Sie zunächst, Ihre Kritik, Fragen oder Anregungen an die Person bzw. Stelle zu richten, die es direkt betrifft. Sprechen Sie die Erzieherin bzw. den Erzieher Ihres Kindes, die Kita-Leitung oder die Elternvertretung direkt an und äußern Sie Ihre Fragen, Sorgen oder Anregungen.
In der Regel treffen Sie dort auf Menschen, die Ihnen zuhören und sich um Ihr Anliegen kümmern. Ansonsten können Sie Ihre Beschwerde auch telefonisch oder per EMail, Fax oder Brief an die Kita richten.

Zweiter Schritt
In einigen Fällen kann es sein, dass Sie in der Kita selbst mit Ihrem Anliegen nicht weiterkommen. Dann sollten Sie sich direkt an die jeweilige vorgesetzte oder eine übergeordnete Stelle beim zuständigen Träger wenden.

Bei Kitas, die einem Verband angehören, gibt es dort ggf. auch Ansprechpersonen, an die Sie sich wenden können, wenn beim Träger die Möglichkeiten für ein Gespräch ausgeschöpft sind. Auch der Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung (LEA) kann in diesem Fall der richtige Ansprechpartner für Sie sein.

Dritter Schritt
Es kann passieren, dass Sie beim zuständigen Träger oder Dachverband im Einzelfall mit Ihrer Beschwerde ebenfalls nicht weiterkommen. Dann können Sie sich auch an die Hamburger Sozial- und Familienbehörde wenden. Dort sind die Kita-Aufsicht und die Kita-Trägerberatung grundsätzlich für Ihre Anliegen zuständig.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kita-Trägerberatung unterstützen Kitas und Träger mit dem Ziel, deren Qualität zu sichern und weiterzuentwickeln.

Die Kita-Trägerberatung nimmt sich deshalb vorrangig der Elternbeschwerden an, die

  • die pädagogischen Einrichtungskonzepte und
  • Qualitätsfragen des Betreuungsangebots betreffen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kita-Aufsicht haben die Aufgabe, das Wohl von Kindern in Kitas zu schützen und Gefahren entgegenzuwirken.

Die Kita-Aufsicht nimmt sich deshalb vorrangig der Elternbeschwerden an, die

  • Vorfälle, wie beispielsweise Ausübung von Gewalt und sexuelle Übergriffe,
  • die räumliche Situation,
  • die Anzahl oder Qualifikation der pädagogischen Kräfte,
  • die hygienischen Verhältnisse und
  • die Verpflegung betreffen.

Kontakt

Kita-Trägerberatung und Kita-Aufsicht
Die Kontaktdaten zu den Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Trägerberatung und der Kita-Aufsicht in der Sozial- und Familienbehörde erfahren Sie auch über den Telefonischen Hamburg-Service (040) 428 280 bzw. 115.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob die Trägerberatung oder die Kita-Aufsicht der Behörde für Ihre konkrete Beschwerde zuständig ist, können Sie Ihr Anliegen auch direkt an die zentrale E-Mail-Adresse richten: info-kindertageseinrichtungen@soziales.hamburg.de

Ihre Mail wird an den zuständigen Mitarbeiter bzw. an die zuständige Mitarbeiterin weitergeleitet. Von dort werden Sie über den weiteren Verlauf informiert.

Bezirksämter
Wenn Sie im Zusammenhang mit der Kita-Gutschein-Vergabe unzufrieden sind, dann sind die Dienststellen der bezirklichen Jugendämter für Sie da. Deren Kontaktdaten finden Sie auch auf dem Kita-Gutschein und über den Hamburg-Service, Telefon (040) 428 280 bzw. 115.

Landeselternausschuss
Auch der Landeselternausschuss Kindertagesbetreuung Hamburg (LEA) kann Ansprechpartner für Ihre Beschwerde bzw. Anregungen sein. Sie erreichen ihn unter Telefonnummer (03212) 116 66 50 (AB) oder per E-Mail unter info@lea-hamburg.de

Hinweis

Die Inhalte dieses Artikels, der auch als  auch als kostenloses Faltblatt zur Verfügung steht, wurden in Kooperation mit dem Landeselternausschuss, den Hamburger Kita-Verbänden und den Elbkindern erstellt. Links zu den Kooperationspartnern finden Sie hier...

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